Storno - richtig handeln wenn Urlauber absagen - Die Fränkische ...
Storno - richtig handeln wenn Urlauber absagen - Die Fränkische ...
Storno - richtig handeln wenn Urlauber absagen - Die Fränkische ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Rücktritt durch Hotel<br />
• Auch für das Hotel gilt: geschlossene Verträge sind einzuhalten<br />
• Auch <strong>wenn</strong> sich anderweitige günstigere Vermietungsmöglichkeiten<br />
ergeben, müssen die getroffenen Vereinbarungen eingehalten<br />
werden.<br />
• Bei versehentlicher Doppel-oder Überbuchung können sich Schadensersatzansprüche<br />
für den Gast ergeben.<br />
vereinbaren, dass <strong>Storno</strong>fristen sowohl für Gast als auch für<br />
das Hotel gelten, <strong>wenn</strong> der Gast trotz Aufforderung nicht verbindlich<br />
bucht.<br />
RA Günther Elfert 8