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Storno - richtig handeln wenn Urlauber absagen - Die Fränkische ...

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<strong>Storno</strong> – <strong>richtig</strong> <strong>handeln</strong>, <strong>wenn</strong> <strong>Urlauber</strong> <strong>absagen</strong><br />

Vortrag<br />

Rechtsanwalt Günther Elfert<br />

Geschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes<br />

Dehoga Bayern e.V., Bezirk Oberfranken<br />

28.10.2013 Hotel Stempferhof Gößweinstein


Abgrenzung Reisevertrag - Beherbergungsvertrag<br />

isevertrag §§ 651 a ff. BGB<br />

Bündelung von Reiseleistungen<br />

nder Reisevertrag Reiseveranstalter Beherbergungsvertrag Hotel<br />

Beförderungsvertrag Transportunternehme<br />

eits zwei zu einer Gesamtleistung zusammengefasste Leistungen, von denen nicht die eine ganz<br />

tergeordnete Bedeutung hat, genügt für das Vorliegen eines Reisevertrages<br />

eventuell Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude<br />

RA Günther Elfert 2


Beherbergungsvertrag - Vertragsschluss<br />

• Angebot und Annahme<br />

• Einigung über Dauer, Zimmerpreis pro ÜN , EZ oder DZ<br />

• Keine bestimmte Form notwendig ( mündlich, schriftlich, online)<br />

- aber eventuell Beweisproblem<br />

• Vertrag vor Ort Angebot muss sofort angenommen werden<br />

• Vertrag über Distanz<br />

- Telefon Angebot muss sofort angenommen werden<br />

- Brief, Fax, E-Mail Annahme des Angebots in angemessener Zeit<br />

! ansonsten neues Angebot !<br />

RA Günther Elfert 3


Tipp:<br />

• Beim Bestätigungsschreiben nicht die Worte<br />

„Reservierung“ oder „Reservierungsbestätigung“ verwenden,<br />

besser ist „verbindliche Buchung“ oder „Buchungsbestätigung“.<br />

• Aus Beweisgründen <strong>wenn</strong> möglich immer die Vertragsinhalte<br />

schriftlich festhalten, denn<br />

• für das Zustandekommen des Vertrages hat der Hotelier die<br />

Beweislast.<br />

RA Günther Elfert 4


Stornierung durch den Gast<br />

• Grundsätzlich gilt: geschlossene Verträge sind einzuhalten<br />

daher kann man nicht einfach stornieren (keine Verkehrssitte)<br />

• Entscheidend ist, in welche Risikosphäre die Stornierungsgründe fallen.<br />

• Persönliche Gründe des Gastes (z.B. Krankheit, keine Zeit, etc.)<br />

- vereinbarter Preis abzgl. ersparte Aufwendungen oder anderweitige<br />

Vermietung muss bezahlt werden.<br />

Pauschalsätze ersparter Aufwendungen:<br />

ÜN/ Frühstück 10 – 20 %<br />

Halbpension 30 %<br />

Vollpension 40 %<br />

RA Günther Elfert 5


• Auch geringere oder höhere Einsparungen möglich<br />

• Nach Treu und Glauben müssen Zimmer, <strong>wenn</strong> möglich,<br />

weitervermietet werden.<br />

• Gründe im Risikobereich des Hotels<br />

z.B. Brand, Unzulänglichkeit des Hotels, Überschwemmung, etc.<br />

kein Anspruch auf Zahlung des Zimmerpreises<br />

RA Günther Elfert 6


• Handelsbrauch<br />

- man kann in einer Region ohne Kosten innerhalb einer<br />

gewissen<br />

Zeitspanne vom Vertrag zurücktreten<br />

- in Bayern, speziell in der <strong>Fränkische</strong>n Schweiz nicht gegeben<br />

• Vertragsimmanentes Rücktrittsrecht<br />

- nur im Einzelfall bei Verträgen mit Reisebüros<br />

• Vereinbarung von Stornierungsfristen<br />

- einzelvertraglich<br />

- durch AGB nur gültig bei Einbeziehung in Vertrag<br />

- ausdrücklicher Hinweis und Abdruck auf<br />

Vordrucken, Bestätigungen und Verträgen<br />

- BHG-Mitglieder können Muster der IHA<br />

kostenfrei herunterladen<br />

RA Günther Elfert 7<br />

- ansonsten AGB von Fachkundigen erstellen


Rücktritt durch Hotel<br />

• Auch für das Hotel gilt: geschlossene Verträge sind einzuhalten<br />

• Auch <strong>wenn</strong> sich anderweitige günstigere Vermietungsmöglichkeiten<br />

ergeben, müssen die getroffenen Vereinbarungen eingehalten<br />

werden.<br />

• Bei versehentlicher Doppel-oder Überbuchung können sich Schadensersatzansprüche<br />

für den Gast ergeben.<br />

vereinbaren, dass <strong>Storno</strong>fristen sowohl für Gast als auch für<br />

das Hotel gelten, <strong>wenn</strong> der Gast trotz Aufforderung nicht verbindlich<br />

bucht.<br />

RA Günther Elfert 8


Kulanz oder Klage<br />

• Kompromisse suchen und eine gütliche Regelung finden<br />

• Möglichkeiten z.B.<br />

- Anrechnung ganz oder teilweise auf spätere Buchung<br />

- Vereinbarung der Zahlung eines Teilbetrages<br />

- evtl. auch Verzicht bei sehr guten Kunden<br />

• Deutlich mehr Spielraum, <strong>wenn</strong> vorher Anzahlung vereinbart wurde<br />

-Höhe Vereinbarungssache, sollte aber auf keinen Fall mehr als Preisersparter<br />

Aufwendungen sein<br />

• Bei Uneinsichtigkeit des Gastes Weg zu Gericht<br />

RA Günther Elfert 9


Bewirtungsvertrag<br />

• Genauso ein Vertrag, der einzuhalten ist.<br />

• Allerdings konkrete Vereinbarung über Anzahl, Preis, Speisen,<br />

Getränke<br />

• Ansonsten nur Vorvertrag<br />

- reine Tischreservierung oder Raumreservierung i.d.R Probleme<br />

beim Geltend machen des Anspruchs bei Stornierung<br />

• Abhilfe: - konkrete Vereinbarungen<br />

- Vereinbarung einer evtl. auch anrechenbaren Raummiete<br />

- Vereinbarung einer Anzahlung<br />

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<strong>Die</strong>nstleistungsvertrag<br />

• Im Tourismus in der Regel keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit<br />

• Außerordentliche Kündigung bei Vorliegen entsprechender Gründe<br />

möglich<br />

• Vereinbarung von Kündigungsfristen im Vertrag<br />

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!<br />

Kontakt: RA Günther Elfert, DEHOGA Bayern Bezirk Oberfranken<br />

Hohenzollernring 17, 95444 Bayreuth<br />

Tel.: 0921/56663 FAX: 0921/54364 Mail: oberfranken@dehoga-bayern.de<br />

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