01.03.2014 Aufrufe

Werdende Muetter in Einrichtungen fuer Kinder und Jugendliche mit ...

Werdende Muetter in Einrichtungen fuer Kinder und Jugendliche mit ...

Werdende Muetter in Einrichtungen fuer Kinder und Jugendliche mit ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 2 -<br />

Schwangerschaft ausgegangen werden kann, ist e<strong>in</strong>e Gefährdungsbeurteilung bereits<br />

<strong>mit</strong> Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung gebärfähiger Frauen erforderlich. Beschäftigungsbeschränkungen<br />

<strong>und</strong> Schutzmaßnahmen vor fruchtschädigenden Gefahrstoffen <strong>in</strong> der<br />

sensibelsten Phase, den ersten Wochen der Schwangerschaft, greifen sonst nicht<br />

rechtzeitig.<br />

Unabhängig davon muss die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung<br />

<strong>und</strong> nach Biostoffverordnung vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden. Die<br />

Gefährdungsbeurteilung muss bei wesentlichen Änderungen überprüft werden.<br />

Die Beurteilung ist für jede e<strong>in</strong>zelne Tätigkeit vorzunehmen, bei der werdende oder<br />

stillende Mütter durch chemische Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe oder physikalische<br />

Schadfaktoren gefährdet werden können.<br />

Zweck der Beurteilung ist es, alle Gefahren für Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit sowie alle<br />

Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit der betroffenen Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen<br />

abzuschätzen <strong>und</strong> die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen zu bestimmen. Es wird<br />

empfohlen, den Betriebsarzt/die Betriebsärzt<strong>in</strong> <strong>und</strong> die Sicherheitsfachkraft bei der<br />

Beurteilung zu beteiligen.<br />

Die Vorschriften f<strong>in</strong>den auch dann Anwendung, wenn die werdende Mutter nur ger<strong>in</strong>gfügig<br />

beschäftigt ist.<br />

INFEKTIONSGEFÄHRDUNGEN<br />

Das Arbeitsschutzgesetz i. V. <strong>mit</strong> der Verordnung zur arbeitsmediz<strong>in</strong>ischen Vorsorge<br />

(ArbMedVV) verpflichtet den Arbeitgeber, Beschäftigte <strong>in</strong> Beh<strong>in</strong>dertene<strong>in</strong>richtungen<br />

(unabhängig von ihrem Geschlecht) vor Aufnahme von Tätigkeiten <strong>mit</strong> biologischen<br />

Arbeitsstoffen nach dem Anhang „Arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Pflicht- <strong>und</strong> Angebotsuntersuchungen“<br />

arbeitsmediz<strong>in</strong>isch untersuchen <strong>und</strong> beraten zu lassen (Hepatitis A, B, C).<br />

Bei der vorschulischen Betreuung von K<strong>in</strong>dern <strong>mit</strong> Beh<strong>in</strong>derung s<strong>in</strong>d arbeitsmediz<strong>in</strong>ische<br />

Vorsorgeuntersuchungen auf Mumps, Masern, Röteln, W<strong>in</strong>dpocken <strong>und</strong> Keuchhusten<br />

anzubieten. Zusätzlich sollte auf R<strong>in</strong>gelröteln <strong>und</strong> Zytomegalie untersucht<br />

werden.<br />

Beschäftigte <strong>in</strong> E<strong>in</strong>richtungen für K<strong>in</strong>der <strong>mit</strong> Beh<strong>in</strong>derungen s<strong>in</strong>d nicht nur bei der vorschulischen<br />

Betreuung von K<strong>in</strong>dern, sondern auch bei der Betreuung von älteren<br />

K<strong>in</strong>dern <strong>und</strong> <strong>Jugendliche</strong>n <strong>mit</strong> Beh<strong>in</strong>derungen, die e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>dliches Verhalten zeigen,<br />

<strong>in</strong> besonderem Maße dem Risiko ausgesetzt, durch e<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>derkrankheit <strong>in</strong>fiziert<br />

zu werden. Nach § 5 der Verordnung zur arbeitsmediz<strong>in</strong>ischen Vorsorge (ArbMedVV)<br />

wird empfohlen, je nach Gefährdungsbeurteilung arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Vorsorgeuntersuchungen<br />

auf Mumps, Masern, Röteln, W<strong>in</strong>dpocken, Keuchhusten R<strong>in</strong>gelröteln <strong>und</strong><br />

Zytomegalie auch bei der Betreuung von über 6 Jahre alten K<strong>in</strong>dern anzubieten.<br />

Solange der Immunstatus e<strong>in</strong>er werdenden Mutter nicht bekannt ist gilt er als nicht<br />

ausreichend. Die Beschäftigungsverbote <strong>und</strong> Maßnahmen, die <strong>in</strong> der Tabelle im Anhang<br />

für die e<strong>in</strong>zelnen Krankheiten aufgeführt s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d entsprechend zu beachten.<br />

Wenn der Arbeitgeber die Überprüfung der Immunitätslage veranlasst hat er die dafür<br />

anfallenden Kosten zu tragen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!