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ner egion. - Gemeinde Baiersbronn

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Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

Herr Vogel zeigt anhand ei<strong>ner</strong> Power-Point-Präsentation den Abschlussbericht<br />

vom 17.06.2013. Einleitend führt er die an der Beratungskampagne<br />

beteiligten Institutionen auf wie z.B. Kreishandwerkerschaft,<br />

Kreissparkasse Freudenstadt, Volksbank <strong>Baiersbronn</strong><br />

Murgtal, die <strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Baiersbronn</strong> und auch die Kreditanstalt<br />

für Wiederaufbau.<br />

Das Quartier der Kampagne sei nahezu identisch mit dem geplanten<br />

Bereich für die Unterdorfsanierung gewesen.<br />

Er beleuchtet sodann weiter 4 Themenbereiche:<br />

1. <strong>Gemeinde</strong>struktur<br />

Hier verweist er auf die aus der demografischen Entwicklung und<br />

dem Zensus 2011 bekannten zunehmenden Einwoh<strong>ner</strong>verluste,<br />

einhergehend mit ei<strong>ner</strong> Überalterung der Bevölkerung. <strong>Baiersbronn</strong><br />

habe auch insgesamt eine etwas geringere Bedeutung als Arbeitsort<br />

und weise auch nur sehr wenige Arbeitsplätze für Hochqualifizierte<br />

aus. Andererseits sei die Einkommenssituation der Bewoh<strong>ner</strong> sehr<br />

solide; es gebe wenig Einkommensarmut. Insgesamt lebe man in<br />

<strong>Baiersbronn</strong> recht ordentlich vom Tourismus. Als weiteren positiven<br />

Indikator bezeichnet er den in den letzten Jahren relativ stabil gebliebenen<br />

Quadratmeterpreis für gebrauchte Immobilien.<br />

2. E<strong>ner</strong>gie<br />

Hier verweist Herr Vogel auf die Verdoppelung der e<strong>ner</strong>getischen<br />

Erneuerungsquote von 10 auf 20 % in <strong>Baiersbronn</strong> (20 bis 30 % im<br />

Beispielquartier Unterdorf).<br />

Aus den Beratungsgesprächen hätten sich zunächst als Priorität<br />

mögliche Maßnahmen für die Erneuerung von Heizungsanlagen<br />

mit erneuerbarem Anteil (Wärmepumpe) vor der Erneuerung bzw.<br />

dem Austausch von Fenstern ergeben. Er führ dies auf den günstigeren<br />

Effekt bei der Reduzierung des CO2-Ausstosses bei der Renovierung<br />

von Heizungsanlagen im Gegensatz zu den doch teuren<br />

Austauschmaßnahmen bei Fenstern zurück. An den Fassaden der<br />

Häuser sei wenig nachzubessern, da sie grundsätzlich recht gut gepflegt<br />

seien. Die vom Bund vorgegebenen ökologischen Ziele seien<br />

grundsätzlich erreichbar, wenn die Eigentümer über die möglichen<br />

Unterstützungen informiert und erreicht seien. Die E<strong>ner</strong>gieform der<br />

Nahwärme sei in 95 % der Beratungsfälle u<strong>ner</strong>wünscht gewesen.<br />

Das Streben nach „E<strong>ner</strong>gieautonomie“ sei in <strong>Baiersbronn</strong> sehr stark<br />

ausgeprägt.<br />

3. Ergebnis aus den Beratungen<br />

Von den Gebäudeeigentümern würden fast ausschließlich Einzelmaßnahmen<br />

geplant. Das Interesse an Effizienzhäusern sei nicht<br />

gegeben. Zinsgünstige Darlehen wurden nicht nachgefragt. Die sanierungswilligen<br />

Gebäudeeigentümer bevorzugen vorrangig eine Eigenkapitalfinanzierung<br />

mit der möglichen 10 %igen Bezuschussung.<br />

Durchschnittlich sei in den nächsten 1 bis 3 Jahren pro Eigentümer<br />

der Einsatz von ca. 20.000 € Investitionsmitteln (insgesamt etwas<br />

mehr als 750.000 €) angestrebt. Gerade der Personenkreis der 50<br />

bis 60-jährigen sei stark an e<strong>ner</strong>getischen Verbesserungsmaßnahmen<br />

interessiert.<br />

4. Förderinstrumente/Fortführung<br />

Hier verweist Herr Vogel auf die Notwendigkeit der kontinuierlichen<br />

Umsetzung von Einzelmaßnahmen, gemeinsam mit den Handwerkern.<br />

Die Zuschussberatung (ohne Info zu den möglichen Krediten) sei<br />

nicht systemtisch geregelt. Sanierungswillige Eigentümer hätten dafür<br />

noch keine konkreten Ansprechpart<strong>ner</strong>. Hier müsse noch eine<br />

bessere Einbindung und Information über die kommunale Wirtschaftsförderung<br />

aber auch über die Handwerkerschaft angestrebt<br />

werden. Dies gelte auch für die informatorische und beratende Kommunikation,<br />

die kontinuierlich und kostengünstig 4 Mal im Jahr weitergeführt<br />

werden sollte.<br />

Der Vorsitzende ergänzt hierzu, die Kreishandwerkerschaft habe<br />

mittlerweile Beratungen ihrer infrage kommenden Handwerksbetriebe<br />

angeboten und durchgeführt, so dass man auch hier auf einem<br />

gute Wege sei.<br />

Abschließend stellt Herr Vogel fest, Heizanlagen mit Holz würden<br />

in <strong>Baiersbronn</strong> traditionsgemäß eine große Rolle spielen, auch bei<br />

beabsichtigten Renovierungen der Heizanlagen.<br />

Er gibt noch einige Vergleichszahlen von weiteren teilnehmenden<br />

Kommunen wie z.B. Bad Schussenried, Leingarten und Murrhardt<br />

bekannt. Der Viergemeindevergleich zeige auf, dass die Investition<br />

pro Tonne CO2 in <strong>Baiersbronn</strong> mit 5.649 € durchschnittlich sei. Mit<br />

zu erwartenden insgesamt 760.000 € Folgeinvestitionen sei <strong>Baiersbronn</strong><br />

im Vergleich der <strong>Gemeinde</strong>n Spitze. Die pro Eigentümer vorgesehene<br />

Investition ist mit mehr als 20.000 € in <strong>Baiersbronn</strong> mit am<br />

höchsten.<br />

Der Vorsitzende dankt abschließend Herrn Vogel für die Zusammenfassung<br />

des Abschlussberichtes, der vom <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis<br />

genommen wird.<br />

§ 129<br />

Abwasserbeitrag<br />

I. Überarbeitung der Globalberechnung Abwasser zur Ermittlung<br />

der Beitragsobergrenze für den Abwasserbeitrag<br />

II. Beschluss ei<strong>ner</strong> neuen Satzung über die öffentliche<br />

Abwasserbeseitigung – Abwassersatzung (AbwS)<br />

Der Vorsitzende verweist auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss<br />

am 08.10.2013, § 47, sowie auf die Sitzungsvorlage Nr.<br />

121/2013 die von <strong>Gemeinde</strong>amtfrau Marohn folgendermaßen erläutert<br />

wird.<br />

I. Überarbeitung der Globalberechnungen zur Ermittlung der<br />

Beitragsobergrenze für den Abwasserbeitrag<br />

1. Allgemeines<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> erhebt gemäß § 20 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz<br />

(KAG) Beiträge zur teilweisen Deckung der Kosten für<br />

die Anschaffung und die Herstellung öffentlicher Einrichtungen. Die<br />

Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg<br />

fordert für die Ermittlung der Beitragsobergrenze im Bereich Abwasser<br />

eine sogenannte Globalberechnung. Sie ist der Nachweis dafür,<br />

dass der <strong>Gemeinde</strong>rat das ihm bei der Beschlussfassung über den<br />

Beitragssatz eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat. Insbesondere<br />

stellt sie den rech<strong>ner</strong>ischen Nachweis dar, dass bei der<br />

Beschlussfassung über den jeweiligen Beitragssatz nicht gegen das<br />

Kostenüberdeckungsverbot verstoßen wurde.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat am 26.07.2005 in öffentlicher Sitzung über die<br />

Überarbeitung der Globalberechnungen „Unteres Murgtal“ und die<br />

Ermittlung der Beitragsobergrenze für den Abwasserbeitrag Kanalnetz<br />

und Klärwerk „Unteres Murgtal“ beraten. Grund für die damalige<br />

Überarbeitung der Globalberechnungen war die Stilllegung der Kläranlage<br />

Zwickgabel. Zuvor gab es drei technisch getrennte Klärsysteme.<br />

Nach der Stilllegung der Kläranlage Zwickgabel im Jahr 2004<br />

gibt es in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> lediglich noch zwei technisch<br />

getrennte Systeme:<br />

1. Kanalnetz „Oberes Murgtal“ mit Klärwerk des Zweckverbandes<br />

„Abwasserreinigung Freudenstadt-<strong>Baiersbronn</strong>“ in <strong>Baiersbronn</strong><br />

2. Kanalnetz „Unteres Murgtal“ mit Klärwerk der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong><br />

in Schönmünzach<br />

Da die einzelnen Kalkulationsergebnisse der technisch getrennten<br />

Systeme sehr weit auseinander lagen, wurde in der Vergangenheit<br />

vom <strong>Gemeinde</strong>rat für jedes technisch getrennte System ein getrennter<br />

Beitragssatz festgesetzt.<br />

In öffentlicher Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am 26. Juli 2005 wurde<br />

der Antrag gestellt, dass die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung die Globalberechnungen<br />

„Oberes Murgtal“ und „Unteres Murgtal“ dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

neu vorlegen solle, um über einen einheitlichen oder getrennten<br />

Beitragssatz zu beschließen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich vom<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen.<br />

Die Erhebungen vor allem im Bereich „Oberes Murgtal“ dauerten allerdings<br />

bis 2010. Durch den Stellenwechsel im SG Bauverwaltung<br />

gab es zusätzliche Verzögerungen, so dass erst 2013 die Erhebung<br />

abgeschlossen werden konnte.<br />

Nach ständiger Rechtsprechung muss die Globalberechnung dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat komplett vorliegen. Dargestellt sind die Ermessensund<br />

Prognoseentscheidungen, die der <strong>Gemeinde</strong>rat im Rahmen des<br />

Verfahrensablaufs zur Festsetzung des jeweiligen Beitragssatzes<br />

treffen muss. Die Grenzen der ermessenspflichtigen Entscheidung<br />

zur Festsetzung des Beitragssatzes bilden das Vorteilsprinzip, das<br />

Kostenüberdeckungsverbot und der Gleichheitssatz.<br />

Grundgedanke der Globalberechnung ist, dass alle gegenwärtigen<br />

und künftigen Benutzer der öffentlichen Einrichtungen gleichermaßen<br />

zu den Kosten der Einrichtung beizutragen haben. Zu ermitteln<br />

sind die gesamten gegenwärtigen und künftigen Herstellungskosten<br />

sowie die Summe der gegenüberzustellenden Flächen. Der höchstzulässige<br />

Beitragssatz ergibt sich somit aus der Division der bei-

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