ner egion. - Gemeinde Baiersbronn
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Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
Herr Vogel zeigt anhand ei<strong>ner</strong> Power-Point-Präsentation den Abschlussbericht<br />
vom 17.06.2013. Einleitend führt er die an der Beratungskampagne<br />
beteiligten Institutionen auf wie z.B. Kreishandwerkerschaft,<br />
Kreissparkasse Freudenstadt, Volksbank <strong>Baiersbronn</strong><br />
Murgtal, die <strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Baiersbronn</strong> und auch die Kreditanstalt<br />
für Wiederaufbau.<br />
Das Quartier der Kampagne sei nahezu identisch mit dem geplanten<br />
Bereich für die Unterdorfsanierung gewesen.<br />
Er beleuchtet sodann weiter 4 Themenbereiche:<br />
1. <strong>Gemeinde</strong>struktur<br />
Hier verweist er auf die aus der demografischen Entwicklung und<br />
dem Zensus 2011 bekannten zunehmenden Einwoh<strong>ner</strong>verluste,<br />
einhergehend mit ei<strong>ner</strong> Überalterung der Bevölkerung. <strong>Baiersbronn</strong><br />
habe auch insgesamt eine etwas geringere Bedeutung als Arbeitsort<br />
und weise auch nur sehr wenige Arbeitsplätze für Hochqualifizierte<br />
aus. Andererseits sei die Einkommenssituation der Bewoh<strong>ner</strong> sehr<br />
solide; es gebe wenig Einkommensarmut. Insgesamt lebe man in<br />
<strong>Baiersbronn</strong> recht ordentlich vom Tourismus. Als weiteren positiven<br />
Indikator bezeichnet er den in den letzten Jahren relativ stabil gebliebenen<br />
Quadratmeterpreis für gebrauchte Immobilien.<br />
2. E<strong>ner</strong>gie<br />
Hier verweist Herr Vogel auf die Verdoppelung der e<strong>ner</strong>getischen<br />
Erneuerungsquote von 10 auf 20 % in <strong>Baiersbronn</strong> (20 bis 30 % im<br />
Beispielquartier Unterdorf).<br />
Aus den Beratungsgesprächen hätten sich zunächst als Priorität<br />
mögliche Maßnahmen für die Erneuerung von Heizungsanlagen<br />
mit erneuerbarem Anteil (Wärmepumpe) vor der Erneuerung bzw.<br />
dem Austausch von Fenstern ergeben. Er führ dies auf den günstigeren<br />
Effekt bei der Reduzierung des CO2-Ausstosses bei der Renovierung<br />
von Heizungsanlagen im Gegensatz zu den doch teuren<br />
Austauschmaßnahmen bei Fenstern zurück. An den Fassaden der<br />
Häuser sei wenig nachzubessern, da sie grundsätzlich recht gut gepflegt<br />
seien. Die vom Bund vorgegebenen ökologischen Ziele seien<br />
grundsätzlich erreichbar, wenn die Eigentümer über die möglichen<br />
Unterstützungen informiert und erreicht seien. Die E<strong>ner</strong>gieform der<br />
Nahwärme sei in 95 % der Beratungsfälle u<strong>ner</strong>wünscht gewesen.<br />
Das Streben nach „E<strong>ner</strong>gieautonomie“ sei in <strong>Baiersbronn</strong> sehr stark<br />
ausgeprägt.<br />
3. Ergebnis aus den Beratungen<br />
Von den Gebäudeeigentümern würden fast ausschließlich Einzelmaßnahmen<br />
geplant. Das Interesse an Effizienzhäusern sei nicht<br />
gegeben. Zinsgünstige Darlehen wurden nicht nachgefragt. Die sanierungswilligen<br />
Gebäudeeigentümer bevorzugen vorrangig eine Eigenkapitalfinanzierung<br />
mit der möglichen 10 %igen Bezuschussung.<br />
Durchschnittlich sei in den nächsten 1 bis 3 Jahren pro Eigentümer<br />
der Einsatz von ca. 20.000 € Investitionsmitteln (insgesamt etwas<br />
mehr als 750.000 €) angestrebt. Gerade der Personenkreis der 50<br />
bis 60-jährigen sei stark an e<strong>ner</strong>getischen Verbesserungsmaßnahmen<br />
interessiert.<br />
4. Förderinstrumente/Fortführung<br />
Hier verweist Herr Vogel auf die Notwendigkeit der kontinuierlichen<br />
Umsetzung von Einzelmaßnahmen, gemeinsam mit den Handwerkern.<br />
Die Zuschussberatung (ohne Info zu den möglichen Krediten) sei<br />
nicht systemtisch geregelt. Sanierungswillige Eigentümer hätten dafür<br />
noch keine konkreten Ansprechpart<strong>ner</strong>. Hier müsse noch eine<br />
bessere Einbindung und Information über die kommunale Wirtschaftsförderung<br />
aber auch über die Handwerkerschaft angestrebt<br />
werden. Dies gelte auch für die informatorische und beratende Kommunikation,<br />
die kontinuierlich und kostengünstig 4 Mal im Jahr weitergeführt<br />
werden sollte.<br />
Der Vorsitzende ergänzt hierzu, die Kreishandwerkerschaft habe<br />
mittlerweile Beratungen ihrer infrage kommenden Handwerksbetriebe<br />
angeboten und durchgeführt, so dass man auch hier auf einem<br />
gute Wege sei.<br />
Abschließend stellt Herr Vogel fest, Heizanlagen mit Holz würden<br />
in <strong>Baiersbronn</strong> traditionsgemäß eine große Rolle spielen, auch bei<br />
beabsichtigten Renovierungen der Heizanlagen.<br />
Er gibt noch einige Vergleichszahlen von weiteren teilnehmenden<br />
Kommunen wie z.B. Bad Schussenried, Leingarten und Murrhardt<br />
bekannt. Der Viergemeindevergleich zeige auf, dass die Investition<br />
pro Tonne CO2 in <strong>Baiersbronn</strong> mit 5.649 € durchschnittlich sei. Mit<br />
zu erwartenden insgesamt 760.000 € Folgeinvestitionen sei <strong>Baiersbronn</strong><br />
im Vergleich der <strong>Gemeinde</strong>n Spitze. Die pro Eigentümer vorgesehene<br />
Investition ist mit mehr als 20.000 € in <strong>Baiersbronn</strong> mit am<br />
höchsten.<br />
Der Vorsitzende dankt abschließend Herrn Vogel für die Zusammenfassung<br />
des Abschlussberichtes, der vom <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis<br />
genommen wird.<br />
§ 129<br />
Abwasserbeitrag<br />
I. Überarbeitung der Globalberechnung Abwasser zur Ermittlung<br />
der Beitragsobergrenze für den Abwasserbeitrag<br />
II. Beschluss ei<strong>ner</strong> neuen Satzung über die öffentliche<br />
Abwasserbeseitigung – Abwassersatzung (AbwS)<br />
Der Vorsitzende verweist auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss<br />
am 08.10.2013, § 47, sowie auf die Sitzungsvorlage Nr.<br />
121/2013 die von <strong>Gemeinde</strong>amtfrau Marohn folgendermaßen erläutert<br />
wird.<br />
I. Überarbeitung der Globalberechnungen zur Ermittlung der<br />
Beitragsobergrenze für den Abwasserbeitrag<br />
1. Allgemeines<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> erhebt gemäß § 20 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz<br />
(KAG) Beiträge zur teilweisen Deckung der Kosten für<br />
die Anschaffung und die Herstellung öffentlicher Einrichtungen. Die<br />
Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg<br />
fordert für die Ermittlung der Beitragsobergrenze im Bereich Abwasser<br />
eine sogenannte Globalberechnung. Sie ist der Nachweis dafür,<br />
dass der <strong>Gemeinde</strong>rat das ihm bei der Beschlussfassung über den<br />
Beitragssatz eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat. Insbesondere<br />
stellt sie den rech<strong>ner</strong>ischen Nachweis dar, dass bei der<br />
Beschlussfassung über den jeweiligen Beitragssatz nicht gegen das<br />
Kostenüberdeckungsverbot verstoßen wurde.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat am 26.07.2005 in öffentlicher Sitzung über die<br />
Überarbeitung der Globalberechnungen „Unteres Murgtal“ und die<br />
Ermittlung der Beitragsobergrenze für den Abwasserbeitrag Kanalnetz<br />
und Klärwerk „Unteres Murgtal“ beraten. Grund für die damalige<br />
Überarbeitung der Globalberechnungen war die Stilllegung der Kläranlage<br />
Zwickgabel. Zuvor gab es drei technisch getrennte Klärsysteme.<br />
Nach der Stilllegung der Kläranlage Zwickgabel im Jahr 2004<br />
gibt es in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> lediglich noch zwei technisch<br />
getrennte Systeme:<br />
1. Kanalnetz „Oberes Murgtal“ mit Klärwerk des Zweckverbandes<br />
„Abwasserreinigung Freudenstadt-<strong>Baiersbronn</strong>“ in <strong>Baiersbronn</strong><br />
2. Kanalnetz „Unteres Murgtal“ mit Klärwerk der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong><br />
in Schönmünzach<br />
Da die einzelnen Kalkulationsergebnisse der technisch getrennten<br />
Systeme sehr weit auseinander lagen, wurde in der Vergangenheit<br />
vom <strong>Gemeinde</strong>rat für jedes technisch getrennte System ein getrennter<br />
Beitragssatz festgesetzt.<br />
In öffentlicher Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am 26. Juli 2005 wurde<br />
der Antrag gestellt, dass die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung die Globalberechnungen<br />
„Oberes Murgtal“ und „Unteres Murgtal“ dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
neu vorlegen solle, um über einen einheitlichen oder getrennten<br />
Beitragssatz zu beschließen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich vom<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen.<br />
Die Erhebungen vor allem im Bereich „Oberes Murgtal“ dauerten allerdings<br />
bis 2010. Durch den Stellenwechsel im SG Bauverwaltung<br />
gab es zusätzliche Verzögerungen, so dass erst 2013 die Erhebung<br />
abgeschlossen werden konnte.<br />
Nach ständiger Rechtsprechung muss die Globalberechnung dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat komplett vorliegen. Dargestellt sind die Ermessensund<br />
Prognoseentscheidungen, die der <strong>Gemeinde</strong>rat im Rahmen des<br />
Verfahrensablaufs zur Festsetzung des jeweiligen Beitragssatzes<br />
treffen muss. Die Grenzen der ermessenspflichtigen Entscheidung<br />
zur Festsetzung des Beitragssatzes bilden das Vorteilsprinzip, das<br />
Kostenüberdeckungsverbot und der Gleichheitssatz.<br />
Grundgedanke der Globalberechnung ist, dass alle gegenwärtigen<br />
und künftigen Benutzer der öffentlichen Einrichtungen gleichermaßen<br />
zu den Kosten der Einrichtung beizutragen haben. Zu ermitteln<br />
sind die gesamten gegenwärtigen und künftigen Herstellungskosten<br />
sowie die Summe der gegenüberzustellenden Flächen. Der höchstzulässige<br />
Beitragssatz ergibt sich somit aus der Division der bei-