PreislisteKies + Beton 2014, Region Stuttgart, Holcim Kies und ...
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AGB Chapter title<br />
<strong>Holcim</strong> <strong>Kies</strong> <strong>und</strong> <strong>Beton</strong> GmbH<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)<br />
§1 Allgemeines<br />
1.1 Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen uns <strong>und</strong> dem<br />
Käufer gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
(AGB). Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur,<br />
soweit wir ihnen schriftlich zustimmen.<br />
1.2 Die vorliegende Preisliste sowie die AGB gelten bis auf Widerruf<br />
oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten<br />
oder AGB. Die AGB gelten bei zukünftigen Verträgen auch dann,<br />
wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie<br />
berufen, es sein denn, der Käufer ist Verbraucher i.S. § 13 BGB.<br />
§2 Angebote<br />
2.1 Unsere Angebote sind bis zur Erteilung einer schriftlichen<br />
Auftragsbestätigung freibleibend. Der Zwischenverkauf bleibt<br />
vorbehalten.<br />
2.2 Das Schriftformerfordernis der Auftragsbestätigung ist auch<br />
durch E-Mail <strong>und</strong> Datenfernübertragung gewahrt. Als Bestätigung<br />
gilt auch eine Versandanzeige oder die Erteilung der<br />
Rechnung.<br />
2.3 Zeichnungen, Kalkulationen, Maße <strong>und</strong> Flächenberechnungen<br />
werden nur bei ausdrücklicher Bezugnahme zum Bestandteil des<br />
Angebots.<br />
2.4 Dem Käufer obliegt die richtige Auswahl von Sorte <strong>und</strong> Menge<br />
der Lieferung sowie die Prüfung der Eignung der Bestellung<br />
für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck in eigener<br />
Verantwortung.<br />
§3 Lieferung <strong>und</strong> Annahme<br />
3.1 Die Lieferung erfolgt auf kürzestem Weg zwischen unserem<br />
Werk <strong>und</strong> dem Bestimmungsort. Wird der vertragliche Bestimmungsort<br />
geändert oder sind von uns nicht zu vertretende<br />
Umwege erforderlich, trägt der Käufer alle dafür anfallenden<br />
Mehrkosten.<br />
3.2 Der Käufer gewährleistet, dass die Zufahrt zur Bau- <strong>und</strong> Abladestelle<br />
von schweren Lastwagen befahrbar ist. Bei Behinderungen<br />
der Zufahrt erfolgt die Entladung an der Stelle, die ungehindert<br />
angefahren werden kann. Dementsprechend haftet der<br />
Käufer für sämtliche Schäden an Zufahrtswegen <strong>und</strong> unseren<br />
Fahrzeugen, auch soweit sie durch eine fehlerhafte Einweisung<br />
durch Beauftragte des Käufers verursacht sind. Dies beinhaltet<br />
insbesondere Schäden an Kanalisationsschächten, Leitungen<br />
<strong>und</strong> Rohren.<br />
3.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware vereinbarungsgemäß<br />
abzurufen <strong>und</strong> abzunehmen. Wird ein <strong>Beton</strong>abruf nachträglich<br />
wieder abgesagt bzw. verschoben, so ist der Käufer verpflichtet,<br />
uns die für die Bereitstellung entstandenen Kosten zu erstatten.<br />
3.4 Bei Überschreitung der Abrufsfrist <strong>und</strong>/oder bei Annahmeverzug<br />
sind wir nach dem Ablauf einer Nachfrist von 8 Tagen berechtigt,<br />
vom Vertrag zurückzutreten <strong>und</strong> Schadensersatz statt der Leistung<br />
zu verlangen.<br />
3.5 Wird die Abnahme von Transportbeton verweigert oder die<br />
angelieferte Menge nicht voll abgenommen, berechnen wir den<br />
vollen Kaufpreis, zuzüglich der Kosten für die Entsorgung des<br />
nicht abgenommenen <strong>Beton</strong>s pro angefangenen Kubikmeter.<br />
3.6 Die Gefahr für den zufälligen Untergang <strong>und</strong> die zufällige<br />
Verschlechterung des Liefergegenstands geht bei Abholung im<br />
Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die<br />
Ware die Mischanlage verlässt. Bei Zulieferung geht diese Gefahr<br />
auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle<br />
eingetroffen ist, spätesten jedoch, sobald es die öffentliche<br />
Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.<br />
3.7 Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder sonstige<br />
von uns nicht zu vertretende Hindernisse bei uns oder unseren<br />
Lieferanten befreien uns für die Dauer der Störung <strong>und</strong> deren<br />
Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Der Liefertermin<br />
verlängert sich um die Dauer der Störung. Nach Ablauf von<br />
zwei Monaten können wir vom Vertrag zurücktreten oder kann<br />
uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen.<br />
Unterbleibt die Lieferung während dieser Nachfrist, so ist der<br />
Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf<br />
Schadensersatz ist ausgeschlossen.<br />
§4 Preise<br />
4.1 Die Preise verstehen sich bei <strong>Beton</strong> pro Kubikmeter Festmasse,<br />
bei Sand <strong>und</strong> <strong>Kies</strong> pro Tonne ab Werk in €, zuzüglich der jeweils<br />
gültigen Umsatzsteuer.<br />
4.2 Verändern sich die Kosten für die Herstellung <strong>und</strong> den Transport<br />
der Ware zwischen Vertragsschluss <strong>und</strong> Lieferung, passen wir<br />
unsere Preise an. Dies gilt insbesondere für Veränderungen aufgr<strong>und</strong><br />
von Tarifabschlüssen, Rohstoff <strong>und</strong>/oder Energiepreisen.<br />
Für Verträge mit Letztverkäufern <strong>und</strong> Endk<strong>und</strong>en (Verbrauchern)<br />
sind zum einen die Veränderungen auf die oben aufgeführten<br />
Fälle beschränkt <strong>und</strong> zum anderen muss zwischen Vertragsschluss<br />
<strong>und</strong> Lieferung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten<br />
liegen. In jedem Fall werden wir die Kostenänderungen auf<br />
Verlangen des Käufers nachweisen.<br />
4.3 Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei<br />
einer Bank darüber verfügen können. Die Annahme von Schecks<br />
<strong>und</strong> Wechseln behalten wir uns vor. Sie erfolgt immer nur erfüllungshalber.<br />
Etwaige Spesen so wie Bank- <strong>und</strong> Transferkosten<br />
gehen zu Lasten des Käufers. Sie sind sofort fällig. Wechselzahlungen<br />
berechtigen nicht zur Skontierung.<br />
4.4 Entstehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des K<strong>und</strong>en<br />
oder wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein<br />
Vermögen beantragt, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt,<br />
vom noch nicht erfüllten Teil des Liefervertrages zurückzutreten<br />
<strong>und</strong> Schadensersatz zu verlangen bzw. Vorauszahlungen oder<br />
Sicherheitsleistung zu verlangen. Noch ausstehende Kaufpreisforderungen<br />
werden sofort fällig. Alle Vergünstigungen wie<br />
bspw. Skonti <strong>und</strong> Rabatte entfallen.<br />
4.5 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit<br />
Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit die Gegenforderungen<br />
unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.<br />
4.6 Der Verzugszins beträgt 8 % über dem Basiszinssatz.<br />
§5 Gewährleistung <strong>und</strong> Haftung<br />
5.1 Es sind die bei Verlassen unserer Betriebsstätte festgestellten<br />
Gewichte verbindlich. Transportbedingte Mindermengen gehen<br />
zu Lasten des Käufers.<br />
5.2 Probeentnahmen erkennen wir nur dann an, wenn sie in Gegenwart<br />
eines von uns bevollmächtigten Vertreters gezogen worden<br />
sind.<br />
5.3 Hat der Käufer den gelieferten Transportbeton/Baustoff durch<br />
Zusätze oder in sonstiger Weise in seiner Zusammensetzung<br />
verändert oder verändern lassen, besteht kein Gewährleistungsanspruch.<br />
Gleiches gilt bei der Vermengung mit <strong>Beton</strong> anderer<br />
Lieferanten oder mit Baustellenbeton. Bei Eingang der Ware<br />
ist der Käufer zur ordnungsgemäßen Untersuchung verpflichtet.<br />
Dabei auftretende Mängel der gelieferten Ware sind uns<br />
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel sind<br />
unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen.<br />
5.4 Bei einer berechtigten Mängelrüge können wir nach unserer<br />
Wahl die mangelhafte Ware nachbessern oder mangelfreie Ware<br />
liefern.<br />
22 <strong>Holcim</strong> Preisliste <strong>Kies</strong> + <strong>Beton</strong> <strong>2014</strong> | <strong>Region</strong> <strong>Stuttgart</strong>