01.03.2014 Aufrufe

Bebauungsplanentwurf BPL 011b inklusive Anlagen - Hürth

Bebauungsplanentwurf BPL 011b inklusive Anlagen - Hürth

Bebauungsplanentwurf BPL 011b inklusive Anlagen - Hürth

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Amt für Planung, Vermessung und Umwelt<br />

Bürgerinformation<br />

Bebauungsplan<br />

<strong>011b</strong> "Kölnstraße Nord"<br />

im Stadtteil Hermülheim<br />

Auskünfte im Rathaus der Stadt <strong>Hürth</strong><br />

Amt für Planung, Vermessung und Umwelt: Herr Moll,<br />

Zimmer 419, Tel. 02233/53-423, Fax 02233/53-185, e-mail mmoll@huerth.de


1. Stand der Planung<br />

Der Bebauungsplan (Bpl) <strong>011b</strong>, der im Wesentlichen die Flächen der Maschinenbaufabrik<br />

Florian Bauer umfasst, ist schon längere Zeit in der Planung. Ein erster Aufstellungsbeschluss<br />

datiert vom 27.02.2007. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im<br />

Sommer 2007 statt, am 20.06.2007 war eine Bürgeranhörung. Die damalige Planung hat<br />

einige Ähnlichkeiten mit dem jetzt vorgestellten Planvorentwurf.<br />

Das Planverfahren wurde seitdem nicht weitergeführt, da keine Aussicht auf eine baldige<br />

Realisierung des Vorhabens bestand. Es gab zahlreiche Interessenten mit unterschiedlichen<br />

Plankonzepten, die aber allesamt nicht umgesetzt werden konnten, Diese Situation<br />

hat sich inzwischen geändert. Die Fundus Projektentwicklungs gmbH ist Eigentümerin<br />

der Gewerbeflächen und hat mit der Stadt einen städtebaulichen Vertrag zur Entwicklung<br />

des Gebiets abgeschlossen, so dass das Planverfahren jetzt wieder aufgenommen wird.<br />

Die Maschinenbaufabrik mit derzeit 20 Beschäftigten wird sich bei anstehender Planrealisierung<br />

an einen anderen Produktionsort in ein Gewerbegebiet verlagern. Die Wirtschaftsförderung<br />

der Stadt <strong>Hürth</strong> kann hierbei Unterstützung geben.<br />

Im Flächennutzungsplan ist der Planbereich als gemischte Baufläche dargestellt. Durch<br />

die Neuaufstellung des Bpl <strong>011b</strong> wird der rechtskräftige Bpl 050s z.T. aufgehoben.<br />

Die Planung erfolgt auch in Hinblick auf die Aufstellung des benachbarten Bpl 011c „Altes<br />

Rathaus“ mit dem Areal des Türkischen Generalkonsulats. Beide Bereiche sind in einem<br />

städtebaulichen Zusammenhang zu sehen. Es wurden bereits planübergreifende<br />

Konzepte entwickelt, die aber nicht Gegenstand dieses Planverfahrens sind.<br />

2. Allgemeine Zwecke und Ziele der Planung<br />

Seit Jahren wird versucht, das Gewerbeareal der Maschinenbaufabrik zu revitalisieren.<br />

Hier kann eine dem zentralen Standort entsprechende, verdichtete Bebauung entstehen,<br />

die einen Impuls zur städtebaulichen Weiterentwicklung Hermülheims geben kann.<br />

Es besteht die Gefahr, dass im Kern des Stadtteils zwei großflächige Brachen oder mindergenutzte<br />

Areale mit entsprechend negativen Begleiterscheinungen und „Trading-<br />

Down-Effekten“ für die Umgebung entstehen.<br />

Der Bebauungsplan soll dem entgegenwirken. Zielsetzungen dabei sind:<br />

• Entwicklung eines Mischgebiets an der Luxemburger Straße<br />

• dem Standort angemessene Verdichtung durch Entwicklung eines allgemeinen<br />

Wohngebiets im ruhigen Innenblock<br />

• Nutzung zentraler Infrastrukturen durch Innenentwicklung<br />

• Entflechtung von Gemengelagen<br />

• Beibehaltung der Kölnstraße in ihrem historischen Verlauf<br />

• Fassung des Straßenraums an der Luxemburger Straße<br />

• außerhalb des Bauer-Areals Sicherung der vorhandenen Bebauung, gleichzeitig<br />

wird eine bauliche Weiterentwicklung offen gehalten<br />

3. Bestandsaufnahme<br />

Der Planbereich mit einer Größe von insgesamt 2,2 ha befindet sich in zentraler Lage an<br />

der Hauptverkehrsachse der Luxemburger Straße. Das Plangebiet wird begrenzt von der<br />

Luxemburger Straße, der Stadtbahntrasse, der Hans-Boeckler-Straße. Durch die stark<br />

2


efahrenen Straßen entsteht eine Trennwirkung zu den angrenzenden Baugebieten. Die<br />

Verbindung von der Kölnstraße zur Luxemburger Straße ist gesperrt.<br />

Die Verkehrsgunst ist durch die Luxemburger Straße und den unmittelbar angrenzenden<br />

Haltepunkt der Stadtbahnlinie außerordentlich hoch. Durch diese Verkehrsachsen kommt<br />

es allerdings auch zu einer beträchtlichen Immissionsbelastung.<br />

Das Plangebiet selbst ist geprägt durch ein historisches Nebeneinander von Wohn- und<br />

Gewerbenutzung. Im nördlichen Teil ist die gewerbliche Nutzung durch die Maschinenbaufabrik<br />

dominierend. Wohnhäuser gibt es nur an der Luxemburger Straße. Die Bebauungsdichte<br />

und Bodenversiegelung sind tlw. äußerst hoch.<br />

Im südlichen Teilbereich überwiegt die Wohnnutzung. Weiter finden sich einige soziale<br />

Einrichtungen, Praxen, ein Café und eine Fahrschule.<br />

4. Städtebauliches Konzept<br />

Im Bereich des „Bauer-Areals“ wird entlang der Luxemburger Straße eine klare Blockkante<br />

vorgesehen. Sie gibt dem Straßenraum eine präzise Fassung und wirkt durch Fassaden-und<br />

Dachgeschossdifferenzierungen maßstabsbildend und rhythmisierend.<br />

Zum Blockinnenbereich wirkt sie als baulicher Lärmschutz und schafft die Grundlage für<br />

das Entstehen eines ruhigen und qualitätsvollen Wohnbereichs.<br />

Intensive Durchgrünung und partielle Autofreiheit sind wesentliche Merkmale des Reihenhausquartiers<br />

zwischen Luxemburgerstrasse und Bahntrasse. Die im Südwesten des<br />

Grundstücks vorhandene intensive Begrünung soll soweit wie möglich erhalten und in die<br />

Konzeption integriert werden. Ein Verzicht auf lange, durchlaufene Fluchten sowie variierende<br />

Orientierungen der Hauszeilen lassen die vorgesehenen Baukörper wie in einer<br />

Parklandschaft „schwimmen“.<br />

Verschieden kleinteilige Platzsituationen laden zum Verweilen und zum Aneignen des<br />

Freiraums ein. Sie fungieren als Treffpunkte und ermöglichen durch Ihre Aufenthaltsangebote<br />

die Verankerung des Quartiers in der Bürgerschaft. Insgesamt sind auf dem<br />

„Bauer-Areal“ etwa 80-90 WE zu erwarten.<br />

Die PKW-Erschließung des neuen Quartiers erfolgt an der Nordkante des Grundstücks<br />

über die Luxemburgerstrasse sowie südlich über die Kölnstraße. Die nördliche Einfahrt<br />

ermöglicht auf kurzem Wege eine Abfahrt in die dort vorgesehene Tiefgarage. Weitere<br />

Stellplätze sind entlang der Bahntrasse in Zusammenhang mit einem Schallschutz-<br />

Bauwerk – begrünt und ggf. mit Solarpanelen bestückt - vorgesehen. So können wesentliche<br />

Bereiche Fußgängern und Radfahrern vorbehalten bleiben.<br />

Die überwiegende Südwest-Orientierung der Baukörper steigert nicht nur die Lebensqualität<br />

der Bewohner, sondern bietet außerdem ein Potential für eine energetisch optimale<br />

Nutzung der Sonnenenergie. Durch die gegenüber den Blockrändern verringerte Höhe<br />

mit lediglich 2 Vollgeschossen wird die Verschattung minimiert, die Aufenthaltsqualität<br />

gesteigert und die Differenzierung unterschiedlicher stadträumlicher Charaktere gesteigert.<br />

Die vier Vollgeschosse des Blockrandes sowie rhythmisch gegliederte Staffelgeschosse<br />

berücksichtigen die Breite des Straßenraums der Luxemburger Straße und dienen im<br />

Einmündungsbereich der Kölnstraße zur Betonung der Ecksituation. Das an dieser Nahtstelle<br />

vorhandene Gebäude Luxemburger Straße Nr.281, u.a. mit einem Imbiss, wird<br />

Vorentwurfsplan nicht berücksichtigt, eine Überplanung nach Aufgabe dieser Baulichkeit<br />

jedoch möglich. Die Integration derartiger Nutzungen ist in Anbetracht der vorgesehenen<br />

Ausweisung als Mischgebiet (MI) jedoch durchaus wünschenswert.<br />

3


Die vorhandene Bebauung – meist Wohnhäuser – im südlichen Bereich des Bpl <strong>011b</strong><br />

sollen durch die Planung in ihrem Bestand gesichert werden.<br />

Der vorgesehene Wohnraummix macht den Standort für eine breite und heterogene Zielgruppe<br />

interessant. Damit erfolgt eine selbstverständliche soziale Durchmischung verschiedenster<br />

Lebensformen, die zur Stärkung des Standorts und des Stadtteils beitragen<br />

kann. Es soll auch preisgünstiger Wohnraum angeboten werden.<br />

5. Umwelterheblichkeit und Artenschutz<br />

Die Flächen im Planbereich sind zu einem großen Teil bebaut und versiegelt. Natürliche<br />

Umweltfunktionen – Flora, Fauna, Böden, Wasserhaushalt, natürliche Klimafunktion und<br />

Landschaftsbild – sind dadurch weitgehend gestört.<br />

Die Grundstücke der Maschinenbaufabrik sind großflächig versiegelt. Eine nennenswerte<br />

Vegetation besteht nur im Bereich des Wohnhauses Luxemburger Straße 277. Hinzu<br />

kommen die Hausgärten Luxemburger Straße und im südlichen Bereich Kölnstraße/Hans-Boeckler-Straße.<br />

Über das gesamte Plangebiet verteilt befinden sich einige<br />

größere Einzelbäume.<br />

Im Umweltleitplan (ULP) der Stadt <strong>Hürth</strong> sind für das Plangebiet die Biotoptypen „Einzelund<br />

Reihenhausbebauung“, „strukturreiche bis stark verstädterte Dorfgebiete“ und „stark<br />

bis mäßig versiegelte Gewerbeflächen“ angegeben. Für den nordwestlichen Teil des<br />

Plangebiets wird im ULP der Versiegelungsgrad mit 80 – 100 % beziffert, für den südöstlichen<br />

Teil werden 40 – 60 % angegeben. Die Hausgärten, deren Erhalt im Bpl <strong>011b</strong><br />

vorgesehen ist, werden vom ULP als Trittsteine mit hoher ökologischer Bedeutung eingestuft.<br />

Wegen der Verkehrsimmissionen – Straßen und Bahn – wird eine schalltechnische Untersuchung<br />

erforderlich. Zwar gibt es keine konkreten Hinweise auf Bodenverunreinigungen,<br />

aber um Gefährdungen auszuschließen muss auf dem ehemals gewerblich genutzten<br />

Areal eine Bodenuntersuchung durchgeführt werden.<br />

Die Betroffenheit der einzelnen Umweltbelange ist der als Anlage beigefügten Tabelle<br />

zur Umweltvorprüfung zu entnehmen.<br />

Es ist in der weiteren Planung zu prüfen, ob der Bpl einen Eingriff in Natur und Landschaft<br />

vorbereitet. Da es sich bei dem Bpl um eine Maßnahme der Innenentwicklung<br />

handelt, soll auf einen förmlichen Umweltbericht verzichtet werden. Gleichwohl sind in<br />

der Abwägung die Umweltbelange zu berücksichtigen. Eine Bestandsaufnahme der vorhandenen<br />

Einzelbäume und zu erhaltenen Grünflächen erfolgt als Vorbereitung des Bpl-<br />

Entwurfs. Es soll eine Bilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft im Rahmen der<br />

Begründung zu den Bpl vorgenommen werden. Vorhandene, erhaltenswerte Einzelbäume<br />

und Hausgärten sollten weitestgehend erhalten werden. In Teilbereichen werden<br />

positive Umwelteffekte durch eine Bodenentsiegelung entstehen.<br />

Zu berücksichtigen ist, dass im Plangebiet für die meisten Teilbereiche bereits ein Planungsrecht<br />

gemäß § 34 BauGB besteht. Hier ist bereits eine dichte Bebauung vorhanden.<br />

Für den Artenschutz muss zunächst untersucht werden, ob im Plangebiet ein Vorkommen<br />

gefährdeter Arten potentiell zu erwarten ist (Artenschutzprüfung Stufe I). Diese Untersuchung<br />

findet sich auch im Anhang des Erläuterungsberichts. Im Ergebnis ist das<br />

Vorhandensein planungsrelevanter Arten nicht auszuschließen, so dass im weiteren<br />

4


Verlauf der Bpl-Aufstellung eine Artenschutzprüfung Stufe II durch ein Fachbüro vorgenommen<br />

werden muss.<br />

6. Das weitere Verfahren<br />

Die in der Beteiligung der Öffentlichkeit geäußerten Anregungen werden dem Stadtrat<br />

zur Entscheidung vorgelegt. Dabei werden öffentliche und private Interessen miteinander<br />

abgewogen. Auf Grundlage dieses Ergebnisses wird der Bpl-Entwurf erarbeitet. Der Bpl-<br />

Entwurf wird ebenfalls öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungszeit besteht ein<br />

weiteres Mal die Möglichkeit Anregungen zu äußern. Die Termine werden in der Presse<br />

und im Internet veröffentlicht. Erst nach Abschluss und Auswertung der öffentlichen Auslegung<br />

kann der Bpl nach Satzungsbeschluss und öffentlicher Bekanntmachung rechtskräftig<br />

werden.<br />

<strong>Hürth</strong>, 09.01.2014<br />

Im Auftrage<br />

gez. Siry<br />

Dipl.-Ing. Siry<br />

Ltd. Stadtbaudirektor<br />

<strong>Anlagen</strong>:<br />

Umweltvorprüfung und Artenschutz<br />

Verkleinerung Bpl-Vorentwurf <strong>011b</strong><br />

Plangebiet Bpl <strong>011b</strong> im Maßstab 1:2500<br />

Verkleinerung Bebauungsplan 050s<br />

5


Umweltvorprüfung Umweltfolgenabschätzung - Bpl <strong>011b</strong> Anlage 1 zum Erläuterungsbericht<br />

Umweltbelange<br />

..negative<br />

Auswirkungen Durch die Bauleitplanung voraussichtlich zu erwartende Beeinträchtigungen /<br />

… positive<br />

Auswirkungen<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7<br />

keine geringe erhebl. kA * Veränderungen von bzw. durch : zu erwarten ausgeprägt<br />

1 Tiere x Lebensraumveränderungen durch Bebauung und Umwandlung von Gewerbe in Wohnen, siehe auch ASP Stufe I<br />

2 Pflanzen x Verlust von Vegetation durch Umstrukturierung/Neubebauung<br />

3 Boden x positive Auswirkungen durch Entsiegelung in Teilbereichen<br />

4 Grundwasser x ger. Verbesserung der Grundwasserneubildung bei tlw. Entsiegelung, Beeinträchtigung bei Bebauung anderer Bereiche<br />

5 Stillgewässer x nicht vorhanden<br />

6 Fließgewässer x nicht vorhanden<br />

7 Luft x keine Auswirkungen durch die Bpl-Aufstellung<br />

8 Klima x ger. Verbesserung des Kleinklimas durch Entsiegelung, geringfügige Beeinträchtigung bei Bebauung anderer Bereiche<br />

9 Wirkungsgefüge 1 - 8 1 und 2, 2 , 3, 4 und 8<br />

10 Landschaft x keine Beeinträchtigung, da Lage im innerstädtischem Bereich<br />

11 biolog. Vielfalt x keine Beeinträchtigung durch die Bpl-Aufstellung, siehe 1 und 2<br />

12 Gesundheit x Verkehrsimmissionen mit Beeinträchtigung neuer Baugebiete, aktive und passive Schallschutzmaßnahmen geplant<br />

13 Bevölkerung-Erholung x keine Erholungsfunktionen im Plangebiet, bestehende Hausgärten bleiben erhalten, neue Gartenflächen entstehen<br />

14 Kulturgüter x nicht bekannt, ggf. Bodenfunde aufgrund der Nähe zur Römerstraße<br />

16 Sachgüter x keine Beeinträchtigung durch die Bpl-Aufstellung<br />

Wechselwirkungen<br />

1 - 15 1, 2 und 11, 7 und 12<br />

FFH Gebiete und<br />

17<br />

Vogelschutzgebiete x nicht betroffen<br />

18 Emissionen x geringfügige Emissionen durch Verkehr in für Misch-/Wohngebiete üblichem Maß, Gewerbeeimmisionen gehen zurück<br />

19 Abfälle x in einem für Misch-/Wohngebiete üblichem Maß<br />

20 Abwässer x in einem für Misch-/Wohngebiete üblichem Maß<br />

21 erneuerb. Energien x Absicht zur Nutzung von Solarenergie (noch unverbindlich) x<br />

22 Energienutzung x Fernwärme, Solarenergie x<br />

23 Luftqualität x geringfügige zusätzliche Emissionen durch Verkehr in einem für Misch-/Wohngebiete üblichem Maß<br />

24 Landschaftspläne x nicht vorhanden<br />

25 sonstige Fachpläne x Umweltleitplan der Stadt <strong>Hürth</strong>, siehe Erläuterungsbericht zum Bpl-Vorentwurf<br />

1 - 11 Naturhaushalt<br />

* kA = z.Zt.noch keine<br />

Angaben möglich<br />

Seite 1 09.01.2014


Umweltvorprüfung Umweltfolgenabschätzung - Bpl <strong>011b</strong> Anlage 1 zum Erläuterungsbericht<br />

Ergänzende<br />

Vorschriften zum<br />

Umweltschutz<br />

..negative<br />

Auswirkungen Durch die Bauleitplanung voraussichtlich zu erwartende Beeinträchtigungen /<br />

… positive<br />

Auswirkungen<br />

§ 1 a keine geringe erhebl. kA Veränderungen von bzw. durch : zu erwarten ausgeprägt<br />

Bodenschutzklausel :<br />

1 Vorrang von Flächenrecycling x Plangebiet ist bereits weitgehend baulich genutzt, Gewerbeflächen werden umgenutzt x<br />

2 Nachverdichtung x bauliche Dichte ist bereits erheblich<br />

3 andere Massnahmen zur<br />

Innenentwicklung x typische Maßnahme der Innenentwicklung x<br />

Umwidmungssperrklausel<br />

:<br />

1 Landwirtschaftliche Flächen x nicht betroffen<br />

2 Waldflächen x nicht betroffen<br />

3 Flächen für Wohnzwecke x vorhandene Wohngebiete werden gesichert x<br />

(Flächen 1-3 sollen nur im<br />

notwendigen Umfang umgenutzt<br />

werden)<br />

Eingriffsregelung :<br />

Berücksichtigung von<br />

1 Vermeidung x konkrete Aussagen auf Ebene der Entwurfsplanung, bisher vorgesehen: Erhalt von Bäumen und Hausgärten, Begrenzung Bodenversiegelung<br />

und<br />

2 Ausgleich x wie die Umweltfolgenabschätzung zeigt, sind keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten, eine Eingriffsbilanzierung und<br />

Aussagen zu evtl. erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen in der Entwurfsplanung<br />

FFH- Gebiet und<br />

Vogelschutzgebiete<br />

Berücksichtigung der Vorgaben<br />

nicht betroffen<br />

Seite 1 09.01.2014


Bebauungsplan 011 b – Artenschutzprüfung (ASP) Stufe I<br />

Vorprüfung<br />

Wie aus dem Kartenausschnitt (Folgeseite)<br />

ersichtlich, ist lediglich die Biotopgruppe<br />

„Gärten und Parks“ für die Betrachtung<br />

planungsrelevanter Arten heranzuziehen.<br />

Es sind in der Tabelle gekennzeichnet:<br />

Gärten und Parks<br />

Lage im Messtischblatt<br />

Artenspektrum<br />

Damit sind in einem ersten Schritt die potentiell<br />

vorkommenden Arten im Plangebiet<br />

aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen<br />

ermittelt und eingegrenzt (Quelle: Vorhandene<br />

und aufbereitete Daten für das Stadtgebiet <strong>Hürth</strong> (LANUV<br />

Landesdaten)<br />

Da es keine Gewässer im und in der Nähe<br />

des Plangebiets gibt sind ebenfalls keine<br />

Amphibien zu erwarten.<br />

Anders verhält es sich mit einigen Fledermausarten,<br />

Reptilien und einer Vielzahl<br />

von Vogelarten, die insbesondere auf den<br />

teils verwilderten Hausgärten vorkommen<br />

können. Durch die Neubebauung können<br />

ihre Lebensräume gefährdet werden oder<br />

verloren gehen.<br />

Es ist also möglich, dass durch Gefährdung<br />

von FFH Anhang IV-Arten oder europäischer<br />

Vogelarten die Verbote des § 44 Abs.<br />

1 BNatSchG bei Umsetzung der Planung<br />

ausgelöst werden. deshalb ist im weiteren<br />

Verfahren die vertiefende Prüfung des<br />

Verbotstatbestands vorzunehmen (ASP<br />

Stufe II)<br />

Allgemeiner Hinweis<br />

Individuelle Verluste während der Bauphase<br />

(Tötungsverbot, Zerstörung von Nestern,<br />

Störung während der Fortpflanzungszeit)<br />

können vermieden werden, wenn die<br />

Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit im<br />

Zeitraum von September bis Februar<br />

durchgeführt wird<br />

Tabelle: Planungsrelevante Arten<br />

Stadt <strong>Hürth</strong> 61-2, 28.03.2013


Bebauungsplane 011 b „Kölnstraße Nord“<br />

Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans <strong>011b</strong> handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung.<br />

Es werden überwiegend bereits bebaute Grundstücke überplant, trotzdem<br />

ist zu prüfen, ob die bauliche Nutzung einen Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet.<br />

Im Rahmen des Bpl-Verfahrens muss geprüft werden, in welchem Umfang dieser Eingriff<br />

besteht, inwieweit er vermieden und minimiert werden kann und welche Maßnahmen für einen<br />

Ausgleich geeignet sein können.<br />

Die hier vorliegende Umweltvorprüfung gibt erste Hinweise auf die Umwelterheblichkeit der<br />

Planung. Es sind geringe negative Auswirkungen durch die Planung auf die die einzelnen<br />

Umweltfaktoren zu erwarten.<br />

Da es sich um einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB<br />

handelt, wird es zum Bebauungsplan-Entwurf keinen Umweltbericht geben. Gleichwohl werden<br />

die Umweltbelange bewertet und für die Abwägung berücksichtigt. Um den Umfang des<br />

Eingriffs in Natur und Landschaft zu bemessen, wird eine Eingriffsbilanzierung erstellt. Ggf.<br />

werden Ausgleichsmaßnahmen benannt, z.B. die Erhaltung der alten Bestandsbäume.<br />

In der Vorprüfung zum Artenschutz (ASP Stufe I) wird deutlich, dass im Plangebiet planungsrelevante<br />

Arten potentiell zu erwarten sind, da im Umweltleitplan Teilflächen als Trittsteine<br />

mit hoher ökologischer Bedeutung eingestuft sind. Es können negative Auswirkungen<br />

hinsichtlich dieser Arten entstehen, so dass eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände<br />

erfolgen muss. Im Ergebnis wird eine Artenschutzprüfung Stufe II für bestimmte Arten im<br />

weiteren Verfahren empfohlen. Diese Prüfung muss vor Erstellung des Bpl-Entwurfs vorliegen<br />

und soll durch ein Fachbüro vorgenommen werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!