Bekanntmachung über das Vergabeverfahren Betrieb ... - Ingoldingen
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Ausschreibung Teilnahmewettbewerb Gemeinde <strong>Ingoldingen</strong><br />
verbindliche Angebote einzureichen, <strong>über</strong> die im Rahmen des Verhandlungsverfahrens dann verhandelt<br />
werden kann.<br />
Nach Abschluss der Verhandlungen wird <strong>das</strong> wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten.<br />
Die Überlassung des Glasfasernetzes erfolgt auf der Grundlage eines Überlassungsvertrages, der mit<br />
Zuschlagserteilung zustande kommt. Der Hauptleistungspflicht des Netzbetreibers entspricht dabei die<br />
Breitbandversorgung nach der Maßgabe der Leistungsbeschreibung.<br />
Die Wertung erfolgt anhand folgender vorab veröffentlichter Kriterien (entsprechend §16 VOL/A):<br />
1. Angegebenes Nutzungsentgelt für <strong>das</strong> bereitgestellte passive Netz pro Jahr (55 %)<br />
2. Übertragungsleistung und Qualität des angebotenen Netzes (10%)<br />
3. Angekündigte Endkundenpreise (25 %)<br />
4. Ausführungsdauer bis zur flächendeckenden Bereitstellung der Endkundendienste (5%)<br />
5. Übernahme und Qualität der Unterhaltsverpflichtung des passiven Netzes (5%)<br />
Es gelten generell die Richtlinien zur Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden-<br />
Württemberg II.<br />
Die Erst<strong>über</strong>lassung muss mind. 5 (fünf) Jahre betragen und darf die Vertragslaufzeit von 7 (sieben)<br />
Jahren nicht <strong>über</strong>schreiten. Es kann allerdings eine Verlängerung der Laufzeit einvernehmlich<br />
festgeschrieben werden.<br />
Der Bewerber hat bei mangelnder Wirtschaftlichkeit die Möglichkeit eine Wirtschaftlichkeitslücke zu<br />
beantragen. Die maximale Zuwendung pro Einzelvorhaben darf jedoch 150 000 Euro nicht <strong>über</strong>steigen.<br />
Es wird in diesem Zusammenhang außerdem auf die Notifizierung durch die Europäische Kommission<br />
(Staatl. Beihilfe Nr. N 368/2009 Deutschland vom 22.12.2009 K(2009) 10669 Endg.) hingewiesen.<br />
Bekundet ein Unternehmen Interesse für einen Breitbandausbau sind die Unterlagen bei der Kommune<br />
<strong>Ingoldingen</strong> schriftlich anzufordern.<br />
Die vollständige Interessenbekundung ist bei der Kommune <strong>Ingoldingen</strong> bis spätestens<br />
30.12.2013, 12:00 Uhr<br />
in Papierform und in elektronischer Form einzureichen.<br />
Der Ansprechpartner für Fragen ist Bürgermeister Jürgen Schell. ( juergen.schell@ingoldingen.de )<br />
Alle Fragen sind ausschließlich in Schriftform zu stellen.<br />
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