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Bekanntmachung über das Vergabeverfahren Betrieb ... - Ingoldingen

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Ausschreibung Teilnahmewettbewerb Gemeinde <strong>Ingoldingen</strong><br />

verbindliche Angebote einzureichen, <strong>über</strong> die im Rahmen des Verhandlungsverfahrens dann verhandelt<br />

werden kann.<br />

Nach Abschluss der Verhandlungen wird <strong>das</strong> wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten.<br />

Die Überlassung des Glasfasernetzes erfolgt auf der Grundlage eines Überlassungsvertrages, der mit<br />

Zuschlagserteilung zustande kommt. Der Hauptleistungspflicht des Netzbetreibers entspricht dabei die<br />

Breitbandversorgung nach der Maßgabe der Leistungsbeschreibung.<br />

Die Wertung erfolgt anhand folgender vorab veröffentlichter Kriterien (entsprechend §16 VOL/A):<br />

1. Angegebenes Nutzungsentgelt für <strong>das</strong> bereitgestellte passive Netz pro Jahr (55 %)<br />

2. Übertragungsleistung und Qualität des angebotenen Netzes (10%)<br />

3. Angekündigte Endkundenpreise (25 %)<br />

4. Ausführungsdauer bis zur flächendeckenden Bereitstellung der Endkundendienste (5%)<br />

5. Übernahme und Qualität der Unterhaltsverpflichtung des passiven Netzes (5%)<br />

Es gelten generell die Richtlinien zur Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden-<br />

Württemberg II.<br />

Die Erst<strong>über</strong>lassung muss mind. 5 (fünf) Jahre betragen und darf die Vertragslaufzeit von 7 (sieben)<br />

Jahren nicht <strong>über</strong>schreiten. Es kann allerdings eine Verlängerung der Laufzeit einvernehmlich<br />

festgeschrieben werden.<br />

Der Bewerber hat bei mangelnder Wirtschaftlichkeit die Möglichkeit eine Wirtschaftlichkeitslücke zu<br />

beantragen. Die maximale Zuwendung pro Einzelvorhaben darf jedoch 150 000 Euro nicht <strong>über</strong>steigen.<br />

Es wird in diesem Zusammenhang außerdem auf die Notifizierung durch die Europäische Kommission<br />

(Staatl. Beihilfe Nr. N 368/2009 Deutschland vom 22.12.2009 K(2009) 10669 Endg.) hingewiesen.<br />

Bekundet ein Unternehmen Interesse für einen Breitbandausbau sind die Unterlagen bei der Kommune<br />

<strong>Ingoldingen</strong> schriftlich anzufordern.<br />

Die vollständige Interessenbekundung ist bei der Kommune <strong>Ingoldingen</strong> bis spätestens<br />

30.12.2013, 12:00 Uhr<br />

in Papierform und in elektronischer Form einzureichen.<br />

Der Ansprechpartner für Fragen ist Bürgermeister Jürgen Schell. ( juergen.schell@ingoldingen.de )<br />

Alle Fragen sind ausschließlich in Schriftform zu stellen.<br />

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