Bekanntmachung über das Vergabeverfahren Betrieb ... - Ingoldingen
Bekanntmachung über das Vergabeverfahren Betrieb ... - Ingoldingen
Bekanntmachung über das Vergabeverfahren Betrieb ... - Ingoldingen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>über</strong> <strong>das</strong> <strong>Vergabeverfahren</strong> <strong>Betrieb</strong> eines<br />
Hochgeschwindigkeitsnetzes in der Gemeinde <strong>Ingoldingen</strong> im Rahmen<br />
eines Interessenbekundungs- und Verhandlungsverfahren mit<br />
Aufforderung zur Angebotsabgabe<br />
1 Übersicht<br />
1.1 Allgemeines<br />
<strong>Ingoldingen</strong> ist eine Gemeinde im Landkreis Biberach, Baden-Württemberg (Deutschland).<br />
Die Gemeinde <strong>Ingoldingen</strong> sieht breitbandige Internetzugänge für ihre Bürger und Unternehmen als<br />
unverzichtbaren Bestandteil regionaler Infrastruktur<br />
Die Gemeinde <strong>Ingoldingen</strong> errichtet eine Kabelschutzrohrstruktur mit Glasfaserkabeleinzug mit der<br />
Möglichkeit zur Überlassung an einen privaten Netzbetreiber.<br />
Ziel der Gemeinde ist es einen Netzbetreiber zu finden, der in <strong>Ingoldingen</strong> Kernort, sowie den Ortsteilen<br />
Winterstettenstadt und Degernau ein Hochgeschwindigkeitsnetz betreibt und in diesen bisher schlecht<br />
versorgten Bereichen, eine flächendeckende Breitbandversorgung anbietet.<br />
Die Bürger- und Gewerbebefragung ergab einen entsprechenden Bedarf an breitbandigen Anschlüssen,<br />
der schnell zu schließen ist, um die bestehende Unterversorgung (weiße Flecken) zu beseitigen.<br />
1.2 Gegenstand der Ausschreibung<br />
Die Kommune <strong>Ingoldingen</strong> sucht einen Netzbetreiber eines Hochgeschwindigkeitsnetzes, wobei die<br />
Nutzung einer kommunalen Glasfaserinfrastruktur möglich ist.<br />
Der Netzbetreiber verpflichtet sich flächendeckend eine Breitbandversorgung von mindestens 25 Mbit/s<br />
zu gewährleisten.<br />
1.3 Verfahren<br />
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verfahren, und zwar ein formloses Interessenbekundungsverfahren<br />
mit anschließendem Verhandlungsverfahren. Auf der ersten Stufe (Interessenbekundungsverfahren)<br />
werden geeignete Wirtschaftsteilnehmer dazu aufgefordert, ihr Interesse an der Erbringung einer unter<br />
1.1 und 1.2 beschriebenen Breitbandversorgung zu bekunden. In der Auswertung dieser<br />
Interessenbekundungen werden diejenigen Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, die eine erforderliche<br />
Eignung zur Erbringung der ausgeschriebenen Breitbandversorgung aufweisen. Auf der zweiten Stufe<br />
(Verhandlungsverfahren) sollen die geeigneten Wirtschaftsteilnehmer dazu aufgefordert werden,<br />
Seite 1 von 3
Ausschreibung Teilnahmewettbewerb Gemeinde <strong>Ingoldingen</strong><br />
verbindliche Angebote einzureichen, <strong>über</strong> die im Rahmen des Verhandlungsverfahrens dann verhandelt<br />
werden kann.<br />
Nach Abschluss der Verhandlungen wird <strong>das</strong> wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten.<br />
Die Überlassung des Glasfasernetzes erfolgt auf der Grundlage eines Überlassungsvertrages, der mit<br />
Zuschlagserteilung zustande kommt. Der Hauptleistungspflicht des Netzbetreibers entspricht dabei die<br />
Breitbandversorgung nach der Maßgabe der Leistungsbeschreibung.<br />
Die Wertung erfolgt anhand folgender vorab veröffentlichter Kriterien (entsprechend §16 VOL/A):<br />
1. Angegebenes Nutzungsentgelt für <strong>das</strong> bereitgestellte passive Netz pro Jahr (55 %)<br />
2. Übertragungsleistung und Qualität des angebotenen Netzes (10%)<br />
3. Angekündigte Endkundenpreise (25 %)<br />
4. Ausführungsdauer bis zur flächendeckenden Bereitstellung der Endkundendienste (5%)<br />
5. Übernahme und Qualität der Unterhaltsverpflichtung des passiven Netzes (5%)<br />
Es gelten generell die Richtlinien zur Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden-<br />
Württemberg II.<br />
Die Erst<strong>über</strong>lassung muss mind. 5 (fünf) Jahre betragen und darf die Vertragslaufzeit von 7 (sieben)<br />
Jahren nicht <strong>über</strong>schreiten. Es kann allerdings eine Verlängerung der Laufzeit einvernehmlich<br />
festgeschrieben werden.<br />
Der Bewerber hat bei mangelnder Wirtschaftlichkeit die Möglichkeit eine Wirtschaftlichkeitslücke zu<br />
beantragen. Die maximale Zuwendung pro Einzelvorhaben darf jedoch 150 000 Euro nicht <strong>über</strong>steigen.<br />
Es wird in diesem Zusammenhang außerdem auf die Notifizierung durch die Europäische Kommission<br />
(Staatl. Beihilfe Nr. N 368/2009 Deutschland vom 22.12.2009 K(2009) 10669 Endg.) hingewiesen.<br />
Bekundet ein Unternehmen Interesse für einen Breitbandausbau sind die Unterlagen bei der Kommune<br />
<strong>Ingoldingen</strong> schriftlich anzufordern.<br />
Die vollständige Interessenbekundung ist bei der Kommune <strong>Ingoldingen</strong> bis spätestens<br />
30.12.2013, 12:00 Uhr<br />
in Papierform und in elektronischer Form einzureichen.<br />
Der Ansprechpartner für Fragen ist Bürgermeister Jürgen Schell. ( juergen.schell@ingoldingen.de )<br />
Alle Fragen sind ausschließlich in Schriftform zu stellen.<br />
Seite 2 von 3
Ausschreibung Teilnahmewettbewerb Gemeinde <strong>Ingoldingen</strong><br />
Mit der Interessenbekundung sind folgende Nachweise und Erklärungen schriftlich vorzulegen:<br />
1. Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung (Firmenprofil des Bieters bestehend aus<br />
Darstellung der Gesellschaftsform, Nennung der Anzahl sozialversicherungspflichtiger<br />
Arbeitnehmer, beschäftigter Schwerbehinderter, Auszubildender, Freiberufler und sonstiger<br />
Mitarbeiter)<br />
2. Ausführliche Darlegung der Referenzliste von vergleichbaren Projekten des Bieter<br />
3. Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister<br />
4. Eigenerklärung <strong>über</strong> den Umsatz bezüglich der geforderten Leistungen des Unternehmens in den<br />
letzten 3 Geschäftsjahren<br />
5. Erklärung des Bieters, <strong>das</strong>s er sich nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und keine Umstände<br />
vorliegen, welche seine Zuverlässigkeit in Frage stellen können<br />
6. Nachweis <strong>über</strong> die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens, z. B. <strong>das</strong> Vorhandensein der<br />
erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen, um <strong>das</strong> Vorhaben in der geplanten Zeit<br />
durchführen zu können.<br />
Seite 3 von 3