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TOP 04 staatlich - Rechtsextremismus.pdf - Senator für Inneres ...

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ligan-Szene, zu der auch „Nordsturm-Brema“ zählt. Beide lassen eine gewaltbereite rechtextremistische<br />

Ausrichtung erkennen.<br />

Zur rechtsextremistisch beeinflussten Hooligan-Szene ist auch die Band Kategorie C –<br />

Hungrige Wölfe“ zu zählen, deren Konzert in Bremen am 26.11.2011 verboten wurde. Die<br />

rechtsextremistische Musikszene in Bremen wird zudem geprägt durch die Bands „Strafmass“,<br />

Hetzjagd“, „Endstufe“ und „Endlöser“. Deren Songs zeichnen sich durch gewaltverherrlichende,<br />

fremdenfeindliche, rassistische und antisemitische Texte aus. Mehrere CDs<br />

dieser Gruppen wurden indiziert.<br />

Unabhängig von der politischen Auseinandersetzung mit dem <strong>Rechtsextremismus</strong> und von<br />

der notwendigen Aufklärung in Schulen und anderen Bildungs- und Jugendeinrichtungen hält<br />

der <strong>Senator</strong> für <strong>Inneres</strong> und Sport eine konsequente rechts<strong>staatlich</strong>e Bekämpfung für notwendig,<br />

die sich vordringlich auf folgende 7 Punkte konzentriert:<br />

I. Maßnahmen für Bremen und Bremerhaven<br />

1. Intensivierung der Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten, Aufklärung neonazistischer<br />

Gewaltbereitschaft und konsequente Beobachtung rechtsextremistischer Kameradschaften,<br />

autonomer Nationalisten und der subkulturellen Szene sowie ihrer Verbindungen zur NPD.<br />

Verbot rechtsextremistischer Kameradschaften (z.B. Freie Nationalisten Bremen) prüfen.<br />

2. Aufklärungsbefugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz bzgl. <strong>Rechtsextremismus</strong><br />

analog bestehender Befugnisse zur Abwehr islamistischer Terrorgefahren erweitern (d.h.<br />

Auskunftsbefugnisse u.a. gegenüber Banken und Finanzdienstleistern, Luftverkehrsunternehmen<br />

und Telekommunikationsdienstleistern). Dazu ist eine Änderung des Bremischen<br />

Verfassungsschutzgesetzes notwendig.<br />

3. Entwaffnung von Rechtsextremisten. Waffenrecht konsequent umsetzen und Waffen von<br />

Rechtsextremisten einziehen. Mit einer Änderung der Meldedatenübermittlungsverordnung<br />

soll das Landesamt für Verfassungsschutz Informationen aus dem Waffenregister erhalten<br />

können.<br />

4. Schaffung eines eigenen Versammlungsrechts für Bremen infolge der Föderalismusreform<br />

mit der Aufnahme eines Militanzverbots bei öffentlichen Versammlungen und Verbot von<br />

Versammlungen an symbolträchtigen Orten und Tagen.<br />

5. Verbot von rechtsextremistischen Musikveranstaltungen.<br />

6. Stadionverbot für Rechtsextremisten. Durch eine Änderung der Stadionordnung kann<br />

rechtsextremistischen Personen oder Gruppen der Zutritt zum Weser-Stadion untersagt werden.<br />

II. Bundesweite Maßnahmen<br />

7. Der Innensenator initiiert bzw. unterstützt auf Bund-Länder-Ebene folgende Maßnahmen<br />

zur Bekämpfung des <strong>Rechtsextremismus</strong>:<br />

• ein von allen Verfassungsorganen (Bundesrat, Bundestag, Bundesregierung) getragenes<br />

NPD-Verbot<br />

• Gemeinsames Abwehrzentrum <strong>Rechtsextremismus</strong><br />

• Gemeinsame Verbunddatei <strong>Rechtsextremismus</strong> für Polizei und Verfassungsschutz von<br />

Bund und Ländern

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