TOP 04 staatlich - Rechtsextremismus.pdf - Senator für Inneres ...
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Der <strong>Senator</strong> für <strong>Inneres</strong> und Sport Bremen, 02.01.2012<br />
Dr. Heinke<br />
Tel. 361-9003<br />
Vorlage für die Sitzung der<br />
STAATLICHEN Deputation für <strong>Inneres</strong> und Sport<br />
am 11.01.2012<br />
Vorlage Nr. 18/35<br />
Zu <strong>TOP</strong> 4 der Tagesordnung<br />
Bekämpfung rechtsextremistischer Gewalt<br />
A. 7-Punkte-Plan zur Bekämpfung rechtsextremistischer Gewalt<br />
Am 06.12.2011 führten Mitarbeiter des Stadtamtes und der Polizei bei sechs Mitgliedern<br />
rechtsextremistischer Organisationen in Bremen unangemeldete Waffenkontrollen durch.<br />
Dabei wurden rund 20 Waffen und ein Schalldämpfer beschlagnahmt sowie Waffenscheine<br />
und Waffenbesitzkarten eingezogen. Nach dem Waffenrecht ist es möglich, bei unzuverlässigen<br />
Waffenbesitzern – dazu zählen auch Personen mit verfassungsfeindlichen Besterbungen<br />
wie die Rechtsextremisten – Waffen, Munition und waffenrechtliche Erlaubnisdokumente<br />
sicherzustellen. Vier der Betroffenen sind Mitglieder der NPD, zwei gehören oder gehörten<br />
der DVU an.<br />
Die Maßnahme mit bundesweitem Vorbildcharakter war vom <strong>Senator</strong> für <strong>Inneres</strong> und Sport<br />
initiiert worden. Sie ist Teil eines 7-Punkte-Plans, den der <strong>Senator</strong> zur Bekämpfung rechtsextremistischer<br />
Gewalt umsetzen will.<br />
7 Punkte-Plan zur Bekämpfung rechtsextremistischer Gewalt in Bremen<br />
Neben dem derzeit bundesweit diskutierten Verbot der NPD hält es der <strong>Senator</strong> für <strong>Inneres</strong><br />
und Sport für notwendig, rechtsextremistische Aktivitäten stärker als bisher zu verfolgen und<br />
die Aufklärung über das Gewaltpotential dieser Szene zu intensivieren. Auch wenn für Bremen<br />
derzeit keine Bezüge zur Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ und<br />
ihrem Umfeld erkennbar sind, gilt es auch hier wachsam zu sein. Waffen gehören nicht in die<br />
Hände von Rechtsextremisten, und die Anwendung des Waffengesetzes ermöglicht auch,<br />
dies zu verhindern. Rechtsextremistische Veranstaltungen und Konzerte, die Gewalt verherrlichen<br />
und Fremdenfeindlichkeit oder Rassismus propagieren, können nicht geduldet werden.<br />
Im Land Bremen gibt es nach Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz, die<br />
im Jahresbericht des Amtes dokumentiert sind, ca. 150 Rechtsextremisten, von denen mehr<br />
als 30 Personen der gewaltbereiten Szene zuzuordnen sind.<br />
Im Oktober 2011 sind Mitglieder der ehemaligen Gruppe „Sturm Wiking“, die auch am Angriff<br />
auf das Lidice-Haus beteiligt waren, wegen versuchter Bildung einer kriminellen Vereinigung<br />
vom Landgericht Bremen verurteilt worden. Im Juni 2008 wurde die neonazistische Kameradschaft<br />
„Freie Nationalisten“ gegründet, die sich als revolutionäre Bewegung versteht. Unter<br />
dem Namen „Combat 18“ versuchen weitere Rechtsextremisten eine Bewegung ins Leben<br />
zu rufen, die sich nach englischem Vorbild als „Neonazi-Gruppierung mit kompromissloser<br />
militanter Ausrichtung“ versteht. Spätestens durch den Überfall auf die Werder-<br />
Fangruppe „Racaille Verte“ im Ostkurvensaal im Jahr 2007 ist die „Standarte Bremen“ bekannt<br />
und berüchtigt geworden, eine Gruppe aus der rechtsextremistisch beeinflussten Hoo-
ligan-Szene, zu der auch „Nordsturm-Brema“ zählt. Beide lassen eine gewaltbereite rechtextremistische<br />
Ausrichtung erkennen.<br />
Zur rechtsextremistisch beeinflussten Hooligan-Szene ist auch die Band Kategorie C –<br />
Hungrige Wölfe“ zu zählen, deren Konzert in Bremen am 26.11.2011 verboten wurde. Die<br />
rechtsextremistische Musikszene in Bremen wird zudem geprägt durch die Bands „Strafmass“,<br />
Hetzjagd“, „Endstufe“ und „Endlöser“. Deren Songs zeichnen sich durch gewaltverherrlichende,<br />
fremdenfeindliche, rassistische und antisemitische Texte aus. Mehrere CDs<br />
dieser Gruppen wurden indiziert.<br />
Unabhängig von der politischen Auseinandersetzung mit dem <strong>Rechtsextremismus</strong> und von<br />
der notwendigen Aufklärung in Schulen und anderen Bildungs- und Jugendeinrichtungen hält<br />
der <strong>Senator</strong> für <strong>Inneres</strong> und Sport eine konsequente rechts<strong>staatlich</strong>e Bekämpfung für notwendig,<br />
die sich vordringlich auf folgende 7 Punkte konzentriert:<br />
I. Maßnahmen für Bremen und Bremerhaven<br />
1. Intensivierung der Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten, Aufklärung neonazistischer<br />
Gewaltbereitschaft und konsequente Beobachtung rechtsextremistischer Kameradschaften,<br />
autonomer Nationalisten und der subkulturellen Szene sowie ihrer Verbindungen zur NPD.<br />
Verbot rechtsextremistischer Kameradschaften (z.B. Freie Nationalisten Bremen) prüfen.<br />
2. Aufklärungsbefugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz bzgl. <strong>Rechtsextremismus</strong><br />
analog bestehender Befugnisse zur Abwehr islamistischer Terrorgefahren erweitern (d.h.<br />
Auskunftsbefugnisse u.a. gegenüber Banken und Finanzdienstleistern, Luftverkehrsunternehmen<br />
und Telekommunikationsdienstleistern). Dazu ist eine Änderung des Bremischen<br />
Verfassungsschutzgesetzes notwendig.<br />
3. Entwaffnung von Rechtsextremisten. Waffenrecht konsequent umsetzen und Waffen von<br />
Rechtsextremisten einziehen. Mit einer Änderung der Meldedatenübermittlungsverordnung<br />
soll das Landesamt für Verfassungsschutz Informationen aus dem Waffenregister erhalten<br />
können.<br />
4. Schaffung eines eigenen Versammlungsrechts für Bremen infolge der Föderalismusreform<br />
mit der Aufnahme eines Militanzverbots bei öffentlichen Versammlungen und Verbot von<br />
Versammlungen an symbolträchtigen Orten und Tagen.<br />
5. Verbot von rechtsextremistischen Musikveranstaltungen.<br />
6. Stadionverbot für Rechtsextremisten. Durch eine Änderung der Stadionordnung kann<br />
rechtsextremistischen Personen oder Gruppen der Zutritt zum Weser-Stadion untersagt werden.<br />
II. Bundesweite Maßnahmen<br />
7. Der Innensenator initiiert bzw. unterstützt auf Bund-Länder-Ebene folgende Maßnahmen<br />
zur Bekämpfung des <strong>Rechtsextremismus</strong>:<br />
• ein von allen Verfassungsorganen (Bundesrat, Bundestag, Bundesregierung) getragenes<br />
NPD-Verbot<br />
• Gemeinsames Abwehrzentrum <strong>Rechtsextremismus</strong><br />
• Gemeinsame Verbunddatei <strong>Rechtsextremismus</strong> für Polizei und Verfassungsschutz von<br />
Bund und Ländern
• Verlängerung der Speicherfristen für personenbezogene gewaltbereite extremistische Bestrebungen<br />
von 5 auf 15 Jahre<br />
• Verbesserung der Erkennung und Analyse rechtsextremistischer Netzwerke durch Erweiterung<br />
der Speicherbefugnisse der Verfassungsschutzbehörden um Text- und multimediale<br />
Dateien (bisher für Gewalttäter zulässig) und Ausbau der Internetbeobachtung.<br />
• Schaffung bundesweiter Standards für den Einsatz von V-Leuten<br />
• Aussteigerprogramme fördern<br />
B. Beschlussvorschlag<br />
Die Staatliche Deputation für <strong>Inneres</strong> und Sport nimmt den Bericht des <strong>Senator</strong>s für <strong>Inneres</strong><br />
und Sport über den 7-Punkte-Plan zur Bekämpfung rechtsextremistischer Gewalt zur<br />
Kenntnis.