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Behinderung und Ausweis - Integrationsamt

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Bei Feststellung einer Ges<strong>und</strong>heitsstörung im sozialen Entschädigungsrecht<br />

<strong>und</strong> nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) ist die Versorgungsmedizin-Verordnung<br />

(VersMedV) vom 10. Dezember 2008 zu beachten.<br />

Sie trat zum 1. Januar 2009 in Kraft.<br />

Die in der VersMedV veröffentlichten „Versorgungsmedizinischen Gr<strong>und</strong>sätze”<br />

ersetzen die „Anhaltspunkte für die Ärztliche Gutachtertätigkeit<br />

im sozialen Entschädigungsrecht <strong>und</strong> nach dem Schwerbehindertenrecht”<br />

(AHP).<br />

Erläuterung:<br />

Die nun verabschiedete Versorgungsmedizin-Verordnung setzt die Vorgaben<br />

der Rechtsprechung um, ohne die in den AHP niedergelegten Gr<strong>und</strong>sätze<br />

<strong>und</strong> Kriterien inhaltlich zu ändern.<br />

Es wurde an die bewährten Bewertungsgr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Verfahrensabläufe<br />

angeknüpft <strong>und</strong> damit gewährleistet, dass gegenüber den bisherigen<br />

Feststellungsverfahren keine Schlechterstellung möglich ist. Die Verordnung<br />

gilt auch für die Feststellung des Grades der <strong>Behinderung</strong> <strong>und</strong><br />

weiterer ges<strong>und</strong>heitlicher Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme<br />

von Rechten <strong>und</strong> Nachteilsausgleichen sind.<br />

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