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Sommersemester 2011

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FAQ – Fragen und Antworten zum<br />

doppelten Abiturjahrgang <strong>2011</strong><br />

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu folgenden Themenbereichen:<br />

‣ Ausbauplanung<br />

‣ Soziale Flankierung<br />

‣ <strong>Sommersemester</strong> <strong>2011</strong><br />

‣ Einschreibung / Zulassung<br />

‣ Bachelor- / Masterumstellung<br />

‣ Wehr- / Zivildienst<br />

‣ Zeitpläne


Ausbauplanung<br />

Reichen 38.000 Studienplätze?<br />

Auf der Grundlage einer Studierendenzahlen-Prognose für die staatlichen bayerischen<br />

Hochschulen (2005: rund 190.000 Studierende in der Regelstudienzeit bei rund 14.000<br />

freien Kapazitäten, 2012: rund 238.000 Studierende in der Regelstudienzeit) werden<br />

38.000 neue Studienplätze mit rd. 3000 zusätzlichen Stellen aufgebaut. Dies deckt den<br />

prognostizierten Bedarf der staatlichen Hochschulen bis einschließlich 2012 ab. Das heißt,<br />

dass für den bayerischen doppelten Abiturjahrgang <strong>2011</strong> genügend Studienplätze<br />

vorhanden sein werden.<br />

Muss auf Studienplätze in anderen Ländern ausgewichen werden?<br />

Die bayerische Ausbauplanung ist so konzipiert, dass entsprechend den Bedingungen des<br />

Basisjahres 2005, kein bayerischer Absolvent „hinausgedrängt“ wird. Gleichwohl wird die<br />

demographische Entwicklung in den neuen Ländern zur Entlastung der bundesweiten<br />

Situation beitragen.<br />

Wie ist die Situation in den „harten“ NC-Fächern (Medizin, Pharmazie)?<br />

Zwar hat Bayern seit 2005, dem Basisjahr für die Ausbauplanung, auch in der<br />

Humanmedizin bereits 185 zusätzliche Studienanfängerplätze geschaffen und dadurch die<br />

bayerischen Kapazitäten um 12,6 % erhöht. Ein durchgreifender Kapazitätsausbau in den<br />

„harten“ NC-Fächern, vor allem in Humanmedizin, ist jedoch wegen der bundesweiten<br />

Verteilung der Studienplätze nur in Abstimmung der Länder, insbesondere der "großen"<br />

Ländern mit doppelten Abiturjahrgängen, wie Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen<br />

und Hessen, zu lösen, da ein gezielter Ausbau nur für bayerische Studienbewerber nicht<br />

möglich ist. Nur ein Bruchteil (ca. 1/6 bzw. rd. 16%) der in Bayern neu geschaffener<br />

Studienplätze käme bayerischen Bewerbern zugute.


Bayern hat daher bereits im Jahr 2009 die Initiative in der Kultusministerkonferenz für ein<br />

abgestimmtes Vorgehen der großen Flächenländer ergriffen. Die Verhandlungen mit Bund<br />

und Ländern laufen noch.<br />

Beim Hochschulpakt zwischen Bund und Ländern konnte erreicht werden, dass die neuen<br />

Länder über 2.500 durch die demografische Entwicklung dort frei werdende<br />

Studienanfängerplätze in Medizin (kumuliert für die Jahre <strong>2011</strong> bis 2015) aufrecht erhalten<br />

und für Studienanfänger aus den alten Ländern zur Verfügung stellen. Dies kommt gerade<br />

auch bayerischen Abiturienten, die die ersten hinsichtlich der bundesweit anstehenden<br />

doppelten Jahrgänge darstellen, zu gute.<br />

Welche Auswirkungen haben die Doppeljahrgänge der anderen Länder auf<br />

Bayern?<br />

Im Hochschulpakt von Bund und Ländern zum Hochschulausbau haben sich alle „alten“<br />

Länder zum bedarfsgerechten Ausbau ihrer Hochschulen entsprechend den<br />

Studienanfängerprognosen in ihrem Land verpflichtet. Die „neuen“ Länder halten ihr<br />

Angebot trotz rückläufiger Demographie aufrecht. Dafür gewährt der Bund Zuschüsse.<br />

Wenn alle Länder ihre vertragliche Verpflichtung erfüllen, gibt es insoweit keine<br />

zusätzlichen Belastungen für Bayern.<br />

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Soziale Flankierung<br />

Gibt es genügend Wohnheimplätze, Mensen und Kinderbetreuungseinrichtungen?<br />

Derzeit gibt es 34.300 öffentlich geförderte Wohnheimplätze in Bayern. Bayern hat mit<br />

einer Wohnheimquote von ca. 13% einen Spitzenwert unter den westdeutschen<br />

Flächenländern. In Bau bzw. in Planung sind 4.326 Plätze. Mehr als 40 % aller in<br />

Deutschland neu entstehenden Wohnheimplätze werden damit in Bayern errichtet. Auch<br />

die Verpflegungseinrichtungen werden ausgebaut: Über 25 Verpflegungsbetriebe (Mensen<br />

und Cafeterien) werden derzeit saniert oder gebaut (z.T. in Planung). Die Studentenwerke<br />

stellen für die Betreuung von Studierendenkindern gegenwärtig rund 630 Plätze mit auf<br />

den Studienbetrieb abgestellten Öffnungszeiten zur Verfügung. In den nächsten Jahren<br />

sollen rund 250 neue Plätze hinzu kommen.<br />

Darüber hinaus haben sich im „Bündnis Studieren in Bayern“ auch die Kommunen sowie<br />

die Wirtschaftsverbände dazu bereit erklärt, jeweils vor Ort gemeinsam mit den<br />

Hochschulen Lösungen zu erarbeiten.<br />

Spielen bei der Wohnheimplatzvergabe soziale Kriterien eine Rolle? Wenn ja,<br />

welche?<br />

Mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnheimplätze für Studierende dürfen nach den<br />

Richtlinien der für die Förderung zuständigen Obersten Baubehörde im Bayerischen<br />

Staatsministerium des Innern nur an bedürftige Studierende vergeben werden. Bedürftig<br />

sind zum Beispiel Studierende, deren Einkommen den aus § 13 des<br />

Bundesausbildungsförderungsgesetzes – BAföG – in der jeweils geltenden Fassung sich<br />

ergebenden Gesamtbetrag für den Bedarf für die Unterkunft von Studierenden, die nicht<br />

bei den Eltern wohnen, nicht übersteigt.<br />

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<strong>Sommersemester</strong> <strong>2011</strong><br />

Wie ist die Situation im <strong>Sommersemester</strong> <strong>2011</strong>?<br />

Die Abiturtermine wurden zeitlich entzerrt (Abitur G9: 21.03. – 15.04.<strong>2011</strong>; Abitur G8:<br />

16.05. – 10.06.<strong>2011</strong>). Die G9-Abiturienten werden offiziell zum 2. Mai <strong>2011</strong> entlassen. Die<br />

Fortzahlung des Kindergeldes ist damit für die Absolventinnen und Absolventen des<br />

letzten G9-Jahrgangs gesichert – auch bei Studienbeginn zum WS <strong>2011</strong>/ 2012. Durch die<br />

Entlassung am 2. Mai werden selbst in diesem Fall die kriti-schen vier Monate<br />

ausbildungsfreier Zeit nicht überschritten.<br />

Das <strong>Sommersemester</strong> <strong>2011</strong> wird für die G9-Abiturienten in Absprache mit den<br />

Hochschulen zum 2. Mai beginnen, um ihnen – wo möglich - einen Studienbeginn zu<br />

ermöglichen. Die regulären Studienangebote für das <strong>Sommersemester</strong> <strong>2011</strong> werden<br />

deutlich ausgeweitet.<br />

Daneben wird es insbesondere für die Absolventen des letzten G9-Jahrgangs, für die ein<br />

regulärer Studienbeginn im <strong>Sommersemester</strong> <strong>2011</strong> nicht in Frage kommt, ein spezielles<br />

Studienangebot geben. Teilnehmer an diesen Angeboten können auf Grund einer<br />

entsprechenden Änderung des Hochschulgesetzes eingeschrieben werden; die<br />

Immatrikulation gilt nur für das <strong>Sommersemester</strong> <strong>2011</strong> und zählt nicht als Fach- und<br />

Hochschulsemester. Studienbeiträge werden für das spezielle Studienangebot nicht<br />

erhoben (anders als bei regulärem Studienbeginn im <strong>Sommersemester</strong> <strong>2011</strong>!).<br />

Die Angebote der Hochschulen zum <strong>Sommersemester</strong> sind in einer „Landkarte“ unter<br />

www.studieren-in-bayern.de zu finden.<br />

Alle G9-Abiturienten erhalten ein Zwischenzeugnis im Dezember 2010, mit dem sie an<br />

Eignungsfeststellungsprüfungen der Hochschulen für das <strong>Sommersemester</strong> <strong>2011</strong><br />

teilnehmen und sich vorläufig immatrikulieren können.


Kann die Teilnahme an speziellen Studienangeboten auf das spätere<br />

Studium angerechnet werden?<br />

Wenn das Angebot ein Studienangebot ist, für das man sich an der Hochschule<br />

immatrikulieren muss (spezielles Studienangebot nach Art. 47 Abs. 3 BayHSchG), wird<br />

dafür Sorge getragen werden, dass im Falle der Gleichwertigkeit eine Anrechnung auf ein<br />

nachfolgendes Studium möglich sein wird.<br />

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Einschreibung / Zulassung:<br />

Welcher Zeitablauf ist für die Absolventen des doppelten Abiturjahrgangs zu<br />

beachten?<br />

a): Wintersemester <strong>2011</strong>/2012 für G9- und G8-Absolventen<br />

Es gelten die allgemeinen Bewerbungsfristen:<br />

• In nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen legen die einzelnen<br />

Hochschulen Fristen für die Einschreibung fest. Die Hochschulen können durch<br />

Satzung für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge ferner Voranmeldefristen<br />

festlegen. Insofern legen wir Ihnen nahe, sich rechtzeitig bei der jeweiligen<br />

Hochschule zu erkundigen, ob Voranmeldefristen bestehen.<br />

• Für Studiengänge, die in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für<br />

Hochschulsforschung einbezogen sind (Human-, Zahn-, Tiermedizin sowie<br />

Pharmazie): Der Zulassungsantrag muss bei der Stiftung für Hochschulforschung<br />

bis zum 15. Juli <strong>2011</strong> eingegangen sein.<br />

• Bei Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung:<br />

Bei Hochschulen für angewandte Wissenschaften – Fachhochschulen muss der<br />

Zulassungsantrag bis zum 15. Juni <strong>2011</strong> bei der Hochschule eingegangen sein.<br />

Bei Universitäten muss der Zulassungsantrag bis zum 15. Juli <strong>2011</strong> bei der<br />

Universität eingegangen sein.<br />

b) Zusatzangebot: <strong>Sommersemester</strong> <strong>2011</strong> für G9-Absolventen<br />

• In nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen legen die einzelnen<br />

Hochschulen Fristen für die Einschreibung fest. Die Hochschulen können durch<br />

Satzung für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge ferner Voranmeldefristen<br />

festlegen. Insofern legen wir Ihnen nahe, sich rechtzeitig bei der jeweiligen<br />

Hochschule zu erkundigen, ob Voranmeldefristen bestehen.


• Eine Bewerbung in einem Studiengang, der in das zentrale Vergabeverfahren der<br />

Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen ist (Human-, Zahn-, Tiermedizin<br />

und Pharmazie), ist für G 9- Absolventinnen und Absolventen zum<br />

<strong>Sommersemester</strong> <strong>2011</strong> nicht möglich, weil hier bundeseinheitliche<br />

Voraussetzungen gelten, die bei Bewerbungsschluss (15. Januar <strong>2011</strong>) eine<br />

endgültige Hochschulzugangsberechtigung voraussetzen.<br />

Bei Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung muss der<br />

Zulassungsantrag für das <strong>Sommersemester</strong> <strong>2011</strong> bis zum 15. Januar <strong>2011</strong> bei der<br />

Hochschule eingegangen sein. Bitte fügen Sie das Zwischenzeugnis bei, das Sie<br />

von Ihrer Schule am 23. Dezember 2010 erhalten. Nach Abschluss ihrer<br />

mündlichen Abiturprüfungen werden die Absolventinnen und Absolventen des<br />

letzten neunjährigen Gymnasiums auf Antrag bei den Gymnasien für die<br />

Bewerbung in einem örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang darüber hinaus<br />

eine Bescheinigung über ihre Durchschnittsnote von den Gymnasien erhalten,<br />

welche sie umgehend bei der Hochschule, bei der sie sich beworben haben,<br />

vorlegen müssen. Die Termine für die Nachreichung der Abiturbescheinigung, der<br />

Vorlage des Abiturzeugnisses und der Immatrikulation legen die Hochschulen fest.<br />

• Bei Studiengängen mit Eignungsfeststellungsverfahren werden die<br />

Eignungsfeststellungsverfahren von den Hochschulen im Februar / März <strong>2011</strong><br />

durchgeführt. Einheitliche Termine sind nicht festgelegt. Sie werden von den<br />

Hochschulen bestimmt.<br />

Können sich minderjährige Studienanfänger selbst einschreiben oder müssen<br />

sie von einem Erziehungsberechtigten vertreten werden?<br />

Für die Einschreibung bedürfen Minderjährige des Einverständnisses der<br />

Erziehungsberechtigten.


Welche Rolle spielt das Zwischenzeugnis in einem Eignungsfeststellungsverfahren<br />

im Vergleich zu Mitbewerbern, die bereits ein Abitur haben?<br />

Eine gleichberechtigte Rolle. Abiturienten und Abiturientinnen des G-9, denen sonst eine<br />

Teilnahme an Eignungsfeststellungsverfahren mangels Abitur nicht möglich wäre, können<br />

im <strong>Sommersemester</strong> <strong>2011</strong> bereits auf Grundlage der Zwischenzeugnisse (über die<br />

Ausbildungsabschnitte 12/1 bis 13/1) teilnehmen.<br />

Werden an den Hochschulen Quoten für G9-Absolventen und G8-<br />

Absolventen gebildet?<br />

Das Hochschulzulassungsrecht geht davon aus, dass alle Hochschulzugangsberechtigungen,<br />

die in Deutschland erworben werden, gleichwertig sind. Dies gilt auch für die<br />

Zeugnisse der G9 und G8. Eine Differenzierung oder Quotenbildung ist nicht möglich.<br />

Spielt das Zwischenzeugnis bei Zulassungsverfahren eine Rolle? Können<br />

Absolventen des letzten G9-Jahrgangs auch in zulassungsbeschränkten<br />

Studiengängen eingeschrieben werden?<br />

Das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst wird die Bewerbung in<br />

zulassungsbeschränkten Studiengängen, für die ein örtliches Auswahlverfahren<br />

durchgeführt wird, für das <strong>Sommersemester</strong> <strong>2011</strong> ermöglichen. Eine Bewerbung für einen<br />

zulassungsbeschränkten Studiengang mit örtlichem Auswahlverfahren ist auf der<br />

Grundlage des Zwischenzeugnisses bis zum 15. Januar <strong>2011</strong> möglich.<br />

Eine Bewerbung in einem Studiengang, der in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung<br />

für Hochschulzulassung einbezogen ist (Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und<br />

Pharmazie), ist für die Absolventinnen und Absolventen des letzten neunjährigen<br />

Gymnasiums zum <strong>Sommersemester</strong> <strong>2011</strong> nicht möglich, weil hier bundeseinheitliche<br />

Voraussetzungen gelten, die bei Bewerbungsschluss (15. Januar 2010) eine endgültige<br />

Hochschulzugangsberechtigung voraussetzen.<br />

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Bachelor-/Masterumstellung<br />

Wird die Bachelor-/Masterumstellung zu Problemen <strong>2011</strong> führen?<br />

Die Umstellung der Studiengänge mit Hochschulabschluss auf Bachelorstudiengänge an<br />

bayerischen Hochschulen wurde bereits zum WS 2009/2010 weitgehend abgeschlossen.<br />

Es wird derzeit alles dafür getan, dass der „doppelte Abiturjahrgang“ auf ein Angebot an<br />

Bachelorstudiengängen treffen wird, das die Übergangsprobleme der ersten<br />

Umstellungsphase hinter sich gelassen hat. Die bayerischen Hochschulen sind derzeit<br />

intensiv damit befasst, ihre Studienkonzepte bezüglich der im Raum stehenden<br />

Kritikpunkte „mangelnde Studierbarkeit durch zu starke Verschulung und Überfrachtung<br />

mit Prüfungen“ zu überprüfen und mit den Ziel zu modifizieren, die Chancen zu mehr<br />

Flexibilität, die in einer adäquaten Modularisierung liegen, auch nutzbar zu machen.<br />

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Wehr-/Zivildienst<br />

Gibt es durch die Wehrpflicht eine Benachteiligung für den Jahrgang <strong>2011</strong>?<br />

Da der Ausbau der bayerischen Hochschulen das Jahr 2012 umfasst, profitieren Wehr-/<br />

Zivildienstleistende auch bei einem Studienbeginn im Jahr 2012 vom Ausbauprogramm.<br />

Bleibt ein Studienplatz (in freien wie in zulassungsbeschränkten Studiengängen)<br />

bei der Einberufung zu einem Dienst (Bundeswehr, Zivildienst)<br />

erhalten?<br />

In zulassungsbeschränkten Studiengängen zugelassene Bewerber, die zum Wehr- oder<br />

Zivildienst einberufen werden und dadurch ihr Studium nicht aufnehmen können, haben im<br />

Zulassungsverfahren nach Dienstende Anspruch auf bevorzugte Zulassung.<br />

Wer bereits sein Studium aufgenommen hat und aufgrund der Ableistung eines Wehroder<br />

Zivildienstes sein Studium unterbrechen muss, hat einen Anspruch auf Zulassung<br />

zum höheren Fachsemester, soweit ein ordnungsgemäßer Studienbetrieb hierdurch nicht<br />

gefährdet wird. Nach dem ersten Studiensemester ist der Studienplatz reserviert, mit<br />

Beginn des 3. Semesters besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Zurückstellung bis zum<br />

Ende des Studiums.<br />

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Zeitpläne<br />

<strong>Sommersemester</strong> <strong>2011</strong><br />

23.12.2010 Aushändigung des Zeugnisses über die<br />

Ausbildungsabschnitte 12/1 bis 13/1 für G9<br />

15.01.<strong>2011</strong> Bewerbungsschluss für örtlich zulassungsbeschränkte<br />

Studiengänge<br />

18.03. – 31.03.<strong>2011</strong> Schriftliche Abiturprüfungen G9<br />

11.04. – 15.04.<strong>2011</strong> Mündliche Abiturprüfungen G 9<br />

15.04.<strong>2011</strong> Ausstellung der Abiturbescheinigung, welche umgehend<br />

den Hochschulen vorzulegen sind<br />

02.05.<strong>2011</strong> Entlasstermin G9/Aushändigung Abiturzeugnis<br />

02.05.<strong>2011</strong> Vorlesungsbeginn SoSe <strong>2011</strong><br />

Wintersemester <strong>2011</strong>/2012: Studiengänge Medizin, Tiermedizin,<br />

Zahnmedizin und Pharmazie<br />

02.05.<strong>2011</strong> Entlasstermin G9/ Aushändigung Abiturzeugnis<br />

13.05. – 20.05.<strong>2011</strong> Schriftliche Abiturprüfungen G8<br />

06.06. – 10.06.<strong>2011</strong> Mündliche Abiturprüfungen G8<br />

01.07.<strong>2011</strong> Entlasstermin G8/ Aushändigung Abiturzeugnis<br />

15.07.<strong>2011</strong> Bewerbungsschluss bei der Stiftung für<br />

Hochschulzulassung<br />

31.07.<strong>2011</strong> Nachreichefrist für Unterlagen bei der Stiftung für<br />

Hochschulzulassung<br />

17.10.<strong>2011</strong> Vorlesungsbeginn WS <strong>2011</strong>/2012 an den Universitäten<br />

in Bayern


Wintersemester <strong>2011</strong>/2012 in örtlich zulassungsbeschränkten<br />

Studiengängen<br />

02.05.<strong>2011</strong> Entlasstermin G9/ Aushändigung Abiturzeugnis<br />

13.05. – 20.05.<strong>2011</strong> Schriftliche Abiturprüfungen G8<br />

06.06. – 10.06.<strong>2011</strong> Mündliche Abiturprüfungen G8<br />

15.06.<strong>2011</strong> Bewerbungsschluss bei den Hochschulen für<br />

angewandte Wissenschaften – Fachhochschulen<br />

01.07.<strong>2011</strong> Entlasstermin G8/ Aushändigung Abiturzeugnis<br />

15.07.<strong>2011</strong> Bewerbungsschluss bei den Universitäten und<br />

Kunsthochschulen<br />

27.07.<strong>2011</strong> Nachreichefrist für Hochschulzugangsberechtigungen<br />

bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaften -<br />

Fachhochschulen<br />

04.10.<strong>2011</strong> Vorlesungsbeginn WS <strong>2011</strong>/2012 an den Hochschulen<br />

für angewandte Wissenschaften – Fachhochschulen in<br />

Bayern<br />

17.10.<strong>2011</strong> Vorlesungsbeginn WS <strong>2011</strong>/2012 an den Universitäten<br />

in Bayern<br />

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(Stand: September 2010)

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