11.03.2014 Aufrufe

NÖ BAUORDNUNG 1996 - RIS

NÖ BAUORDNUNG 1996 - RIS

NÖ BAUORDNUNG 1996 - RIS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

messene Vergütung und volle Schadloshaltung<br />

Baugebrechen unverzüglich zu beheben oder<br />

Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen. Die Kosten<br />

sind binnen 2 Wochen nach Abschluß der Arbeiten<br />

von der Baubehörde zu vergüten.<br />

(3) Die Baubehörde darf die nach Abs. 2 entstandenen<br />

Kosten dem Eigentümer (Abs. 1) bescheidmäßig zur<br />

Erstattung vorschreiben.<br />

§37<br />

Verwaltungsübertretungen<br />

(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, sofern die<br />

Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit<br />

der Gerichte fallenden Handlung bildet, wer<br />

1. ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben (§ 14)<br />

ohne rechtskräftige Baubewilligung ausführt oder<br />

ausführen läßt oder ein so errichtetes oder<br />

abgeändertes Bauwerk benützt,<br />

2. ein anzeigepflichtiges Vorhaben ohne Anzeige,<br />

trotz Untersagung oder vor Ablauf der Frist nach<br />

§ 15 Abs. 1 oder 5 ausführt oder ausführen läßt<br />

oder ein anzeigepflichtiges, aber nicht angezeigtes,<br />

oder untersagtes Bauwerk benützt,<br />

3. eine Auflage der Baubewilligung nicht erfüllt oder<br />

die Bescheinigung und Befunde nach § 30 Abs. 4<br />

nicht vorlegt,<br />

4. die Anzeige des Baubeginns (§ 26 Abs. 1) oder<br />

der Fertigstellung (§ 30 Abs. 1) oder die Bekanntgabe<br />

des Bauführers (§ 25) oder die Meldung<br />

eines meldepflichtigen Vorhabens (§ 16a oder<br />

§ 77 Abs. 10) oder den Aushang des Energieausweises<br />

(§ 30a oder § 77 Abs. 11) unterläßt oder<br />

einen nicht befugten Bauführer bekannt gibt<br />

(§ 25) oder als nicht befugter Bauführer auftritt, 26<br />

30. Jänner 2013<br />

8200–21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!