Mitteilungen aus der Schulleitung - Johann-Andreas-Schmeller ...
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Unserer rührigen Fachschaft Französisch ist es gelungen, wie<strong>der</strong> eine eigene<br />
Partnerschule für einen Schüler<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch zu finden: Die Stadt heißt Vallorbe<br />
und liegt in <strong>der</strong> französischsprachigen Schweiz. Die betr. Eltern und Schüler(innen)<br />
werden/wurden entsprechend benachrichtigt.<br />
Zur Vorstellung <strong>der</strong> Ergebnisse anlässlich <strong>der</strong> externen Evaluation wurden<br />
Sie mit einem eigenen Schreiben – bitte <strong>aus</strong> organisatorischen Gründen mit<br />
Anmeldung! – eingeladen. Ich hoffe sehr, dass sich viele von Ihnen die Zeit<br />
nehmen, um zu erfahren, wie unsere Schule von dem Expertenteam bewertet<br />
wurde. Termin: 3. Dezember 2008, 19.00 Uhr.<br />
Ein paar (nicht mehr ganz neue) Hinweise:<br />
Erinnern möchte ich auch dieses Schuljahr wie<strong>der</strong> an die Möglichkeit <strong>der</strong><br />
„Telefonsprechstunde“ <strong>der</strong> Lehrkräfte für einen kurzen Informations<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch<br />
sowie auf die neuen Bestimmungen zum Vorrücken auf Probe (GSO §<br />
55/2) und zur Nachprüfung, wie in den Elternversammlungen dargestellt. Zum<br />
Elternsprechtag am 19.12.07 ergeht eine eigene Einladung.<br />
Der Einstieg in die H<strong>aus</strong>aufgabenbetreuung ist je<strong>der</strong>zeit nach Anmeldung im<br />
Sekretariat möglich. Das Mittagessen wird über den Bonverkauf an <strong>der</strong> Schule<br />
geregelt.<br />
Das seit 2006 bayernweit gültige „Handyverbot“ hat bei einigen zu Verwirrung<br />
geführt; deshalb seien die entscheidenden Punkte nochmals dargestellt:<br />
Das Verbot umfasst Handys, iPods, Walkmen und ähnliche technische Geräte.<br />
Sie dürfen zwar in die Schule mitgebracht werden, müssen aber während des<br />
gesamten Aufenthalts auf dem Schulgelände <strong>aus</strong>geschaltet sein. Die Benutzung<br />
des Handys kann jedoch in Einzelfällen (z. B. frühzeitiges Abholen<br />
wegen Krankheit o<strong>der</strong> Unterrichts<strong>aus</strong>fall, erwartete Mitteilung durch die<br />
Eltern) von je<strong>der</strong> Lehrkraft <strong>der</strong> Schule o<strong>der</strong> vom Direktorat genehmigt<br />
werden. Ein Verstoß gegen das Verbot wird nach Beschluss <strong>der</strong> Lehrerkonferenz<br />
mit <strong>der</strong> Einbehaltung des Handys bis zur Abholung durch die Eltern (bei<br />
volljährigen Schülerinnen und Schülern mit <strong>der</strong> Konfiszierung für eine Woche)<br />
geahndet.<br />
Von zahlreichen Eltern sowie von Frau OStR’in Rie<strong>der</strong>er als <strong>der</strong> Betreuerin<br />
unserer Lehr- und Lernmittelsammlung bin ich erneut gebeten worden, Sie<br />
alle darauf hinzuweisen, dass Ihre Kin<strong>der</strong> schon vorhandene Beschädigungen<br />
von Schulbüchern gleich zu Beginn des Schuljahres vom jeweiligen Fachlehrer<br />
durch einen Vermerk im Buch bestätigen lassen können, um diesbezüglichen<br />
Schwierigkeiten am Ende des Schuljahres vorzubeugen.<br />
Noch ein Hinweis <strong>aus</strong> Sicherheitsgründen: Bitte beachten Sie die Halteverbote<br />
auf <strong>der</strong> Zufahrt zum Schulgebäude. Es ist den Kin<strong>der</strong>n, die mit dem<br />
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