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Selbständigkeit und Arbeitslosengeld II - Jobcenter Kreis Wesel

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Anrechnung von Einkommen<br />

<strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong> wird in der Regel für einen 6-monatigen Bewilligungszeitraum<br />

(BWZ) berechnet. Die in diesem Zeitabschnitt zufließenden<br />

Betriebseinnahmen, die um die notwendigen Ausgaben <strong>und</strong><br />

weitere Abzugsbeträge nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches Teil<br />

<strong>II</strong> (SGB <strong>II</strong>) vermindert werden, bilden die Berechnungsgr<strong>und</strong>lage, ob<br />

trotz der selbständigen Tätigkeit Hilfebedürftigkeit gegeben ist oder<br />

nicht.<br />

Die zusätzliche Einbeziehung von Betriebseinnahmen/ -ausgaben<br />

der letzten 6 Monate vor der ALG <strong>II</strong>-Antragstellung ist möglich (z.B.<br />

bei Saisonbetrieben).<br />

Betriebseinnahmen/ -ausgaben sind in geeigneter Form nachzuweisen<br />

(Einnahmen – Überschuss – Rechnung / EÜR). Die im Bewilligungszeitraum<br />

zu erwartenden Betriebseinnahmen <strong>und</strong> –ausgaben<br />

sind als Selbsteinschätzung plausibel darzulegen.<br />

Anders als bei der steuerlichen Gewinnermittlung berücksichtigt die<br />

ARGE <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> keine Abzüge im Sinne des Steuerrechts (z.B.<br />

Abschreibungen), sondern nur n o t w e n d i g e (tatsächliche) Ausgaben.<br />

Da die Einkünfte der meisten Selbständigen oft erheblichen<br />

Schwankungen unterliegen, wird bei der Einkommensprüfung ein<br />

Monatsschnitt –bezogen auf den jeweiligen Bewilligungszeitraumgebildet.<br />

Die Auszahlung von <strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong> erfolgt unter Vorbehalt. Ist<br />

der tatsächliche „Gewinn“ des/der Selbständigen am Ende des Bewilligungszeitraumes<br />

höher als erwartet, muss die gewährte<br />

Leistung unter Umständen ganz oder teilweise zurückgezahlt<br />

werden.<br />

Sollten die Geschäfte schlechter als vorausgesagt verlaufen ist<br />

auch eine Nachzahlung möglich.<br />

Gelingt es dem/der Selbständigen innerhalb von 6 Monaten nicht,<br />

die Hilfebedürftigkeit auszuräumen, muss er/sie damit rechnen,<br />

dass die ARGE <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong> den Schwerpunkt dann auf eine<br />

Vermittlung in eine beitragspflichtige Tätigkeit legt.<br />

Im Einzelfall kann es sogar zumutbar sein, die selbständige Tätigkeit<br />

aufzugeben <strong>und</strong> eine Arbeitnehmertätigkeit aufzunehmen.<br />

Eigenbemühungen<br />

Leistungen nach dem SGB <strong>II</strong> (<strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong>) werden nur<br />

dann gezahlt, sofern Sie <strong>und</strong> die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft<br />

lebenden Personen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder<br />

Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen <strong>und</strong> bestehende<br />

vorrangige Leistungsansprüche beantragen <strong>und</strong> geltend machen.<br />

Der/die erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen<br />

zur Steigerung der Effizienz seines/ihres Unternehmens<br />

-beziehungsweise zur Eingliederung in Arbeit- mitwirken, wie zum<br />

Beispiel Wahrnehmung von Terminen bei der ARGE <strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />

oder die Teilnahme an Förder- /Eingliederungsmaßnahmen.<br />

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