Segway-Schutzbrief - clickvers.de
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Mein Antrag<br />
<strong>Segway</strong>-<strong>Schutzbrief</strong><br />
einfach faxen an: 0511 353985-88<br />
Kun<strong>de</strong>n-Daten<br />
Herr Frau Firma<br />
<strong>Segway</strong>-Daten<br />
PT i2 x2 x2 Golf<br />
Typ/Geräteart<br />
Farbe<br />
Name<br />
Rahmennummer<br />
Vorname<br />
Sonstiges<br />
Straße, Hausnummer<br />
2 0<br />
Baujahr (JJJJ)<br />
Verkaufspreis brutto<br />
,<br />
Leasingrate<br />
,<br />
PLZ<br />
Ort<br />
Schloss-Daten<br />
0<br />
Festnetz- o<strong>de</strong>r Mobiltelefonnummer (für Rückfragen bitte unbedingt angeben)<br />
E-Mail-Adresse (für Scha<strong>de</strong>nregulierung bitte unbedingt angeben)<br />
Schlossbezeichnung, z. B. „SEGWAY Lock Kit für PT i2/x2“<br />
,<br />
Schloss-/Schlüsselnummer Schlosspreis (min. 100 €)<br />
Ja, ich möchte <strong>de</strong>n <strong>Segway</strong>-<strong>Schutzbrief</strong> (26 € monatlich)<br />
Kontoinhaber (sofern abweichend)<br />
Bank/Sparkasse<br />
Kontonummer<br />
Ich erlaube <strong>de</strong>r WERTGARANTIE Technische Versicherung AG, <strong>de</strong>n Beitrag zur<br />
Fälligkeit einzuziehen.<br />
Der Datenspeicherung und -nutzung zur Abwicklung meines Vertrags<br />
und schriftlichen Informationen zu weitergehen<strong>de</strong>n attraktiven Angeboten<br />
von WERTGARANTIE bzw. Partnerunternehmen stimme ich zu.<br />
Mit einer Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail und/o<strong>de</strong>r<br />
SMS zu diesen Zwecken bin ich auch einverstan<strong>de</strong>n.<br />
Ich bin darüber informiert, dass ich das Recht habe, meine<br />
Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ab Antragsdatum<br />
(rechtzeitige Absendung genügt) ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n zu<br />
wi<strong>de</strong>rrufen und <strong>de</strong>r Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken<br />
je<strong>de</strong>rzeit zu wi<strong>de</strong>rsprechen, entwe<strong>de</strong>r telefonisch unter<br />
0511 71280-312 o<strong>de</strong>r in Textform an WERTGARANTIE AG,<br />
Breite Str. 8, 30159 Hannover bzw. electrorent@wertgarantie.<strong>de</strong>.<br />
Bereits gezahlte Beiträge wer<strong>de</strong>n unverzüglich, spätestens 30 Tage<br />
nach Zugang <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs, erstattet. Die Versicherungsunterlagen<br />
(Antragsdurchschrift/Versicherungsschein/Produktinformationsblatt/Versicherungsbedingungen)<br />
habe ich als Vertragsbestandteil<br />
zur Kenntnis genommen und erhalten.<br />
1 9<br />
Geburtsdatum (TT MM JJJJ)<br />
Ort, Datum<br />
2 0 1 3 3 1 8 8<br />
Antragsdatum (TT MM JJJJ)<br />
Vermittler-Nr.<br />
Unterschrift <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n<br />
SEG 1110
Versicherungsschein und Produktinformationsblatt<br />
Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Die folgen<strong>de</strong>n Inhalte gelten nur, wenn Sie <strong>de</strong>n <strong>Segway</strong>-<strong>Schutzbrief</strong> beantragt haben.<br />
Ihre Leistungen im Überblick<br />
Wir, die WERTGARANTIE Technische Versicherung AG, bestätigen Ihnen<br />
<strong>de</strong>n beantragten <strong>Schutzbrief</strong> für Ihr neues <strong>Segway</strong> gemäß <strong>de</strong>n beigefügten<br />
Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
Produktinformationen. Dies gilt erst, wenn wir eine Einzugsermächtigung<br />
für das Lastschriftverfahren erhalten haben. Dieses WERTGARANTIE<br />
Angebot gilt nicht für gebrauchte <strong>Segway</strong>s und Zubehörteile. Sollte <strong>de</strong>r<br />
WERTGARANTIE Schutz <strong>de</strong>nnoch für ausgeschlossene Risiken abgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n, besteht kein Versicherungsschutz.<br />
Leistungen <strong>de</strong>s <strong>Segway</strong>-<strong>Schutzbrief</strong>es (§§ 2, 3 AVB)<br />
Reparaturkostenerstattung:<br />
Erstattung <strong>de</strong>r Kosten einer Reparatur zur Behebung eines Geräte<strong>de</strong>fektes,<br />
<strong>de</strong>r die Funktionalität beeinträchtigt.<br />
Inklusive Arbeitslohn, Wegegel<strong>de</strong>r (bis maximal 50 Euro pro Reparatur)<br />
und Ersatzteile.<br />
Leistung bei Totalscha<strong>de</strong>n/Diebstahl<br />
Entschädigung in Höhe <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Totalscha<strong>de</strong>ns/Diebstahls<br />
noch ausstehen<strong>de</strong>n Leasingraten zzgl. Restwert gemäß Berechnung <strong>de</strong>r<br />
Leasinggesellschaft.<br />
Beson<strong>de</strong>re Voraussetzungen <strong>de</strong>r Diebstahlleistung<br />
Das <strong>Segway</strong> ist mit einem im Versicherungsantrag zugelassenen Sicherheitsschloss<br />
an einen festen Gegenstand anzuschließen. Zugelassen sind alle<br />
Schlösser mit einem Min<strong>de</strong>stkaufpreis von 100 Euro. Wird das im Versicherungsantrag<br />
benannte Schloss durch ein an<strong>de</strong>res ersetzt, sind die Daten <strong>de</strong>s<br />
neuen Schlosses <strong>de</strong>m Versicherer innerhalb von 5 Werktagen mitzuteilen. Zusätzlich<br />
ist das <strong>Segway</strong> beim Abstellen durch Mitnahme <strong>de</strong>s dazugehörigen<br />
Electronic-Info-Keys zu <strong>de</strong>aktivieren.<br />
Höchstentschädigungsleistung pro Scha<strong>de</strong>nfall<br />
Die maximale Entschädigungsleistung bei Reparatur, Totalscha<strong>de</strong>n und<br />
Diebstahl ist auf <strong>de</strong>n im Versicherungsantrag angegebenen Kaufpreis (brutto)<br />
<strong>de</strong>s versicherten <strong>Segway</strong>s, maximal jedoch auf 5.500 Euro, begrenzt.<br />
Selbstbeteiligung<br />
Pro Scha<strong>de</strong>nfall 10 % <strong>de</strong>s zu ersetzen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>ns, min<strong>de</strong>stens jedoch 150 Euro.<br />
Beiträge<br />
26 Euro monatlich pro <strong>Segway</strong>.<br />
Beitragsfälligkeit (§ 5 AVB)<br />
Die für das jeweilige Versicherungsjahr bemessene Prämie ist in monatlichen<br />
Beitragsraten jeweils im Voraus zum 1. <strong>de</strong>s Monats zu zahlen. Sie enthält die<br />
jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s gesetzlichen<br />
Versicherungssteuersatzes än<strong>de</strong>rn sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge.<br />
Der Beitrag wird im Lastschriftverfahren automatisch zur Fälligkeit von Ihrem<br />
im Antrag angegebenen Konto abgebucht. Im Lastschriftverfahren gilt die<br />
Beitragszahlung als rechtzeitig, wenn <strong>de</strong>r Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen<br />
wer<strong>de</strong>n kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht wi<strong>de</strong>rsprechen.<br />
Vertragsbeginn (§ 7 AVB)<br />
Vertragsbeginn: am 1. <strong>de</strong>s auf die Antragstellung folgen<strong>de</strong>n Monats<br />
Versicherungsschutz: ab Vertragsbeginn<br />
Kostenfreier Sofortschutz: ab Antragsdatum<br />
Zahlen Sie <strong>de</strong>n ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt <strong>de</strong>r<br />
Versicherungsschutz frühestens zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m Sie <strong>de</strong>n<br />
Beitrag zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu<br />
<strong>de</strong>m vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die<br />
Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.<br />
Laufzeit (§ 7 AVB)<br />
Der jeweilige Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 36 Monaten geschlossen.<br />
Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate,<br />
wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf <strong>de</strong>s Versicherungsjahres durch <strong>de</strong>n<br />
Kun<strong>de</strong>n telefonisch unter 0511 71280–312 bzw. in Textform o<strong>de</strong>r durch<br />
WERTGARANTIE in Textform gekündigt wird. Der Vertrag en<strong>de</strong>t vorzeitig bei<br />
Diebstahl <strong>de</strong>s versicherten <strong>Segway</strong>s o<strong>de</strong>r mit Eintritt eines Totalscha<strong>de</strong>ns am<br />
versicherten <strong>Segway</strong>. Bei vorzeitiger Kündigung durch WERTGARANTIE wegen<br />
Zahlungsverzug ist eine Geschäftsgebühr von 25 Prozent <strong>de</strong>r Jahresprämie<br />
durch <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer zu zahlen.<br />
Ausschlüsse<br />
Risikoausschlüsse sind § 1 sowie § 2 (3) AVB zu entnehmen.<br />
Wünschen Sie weitere Informationen?<br />
Für Fragen steht Ihnen unser Regio-Team gern unter <strong>de</strong>r Telefon-Nummer<br />
0511 71280-312 zur Verfügung. Mit etwaigen Beschwer<strong>de</strong>n können Sie sich<br />
auch an <strong>de</strong>n Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 08 06 32, 10006<br />
Berlin, o<strong>de</strong>r an die Bun<strong>de</strong>sanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Sektor<br />
Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, wen<strong>de</strong>n. Die<br />
Möglichkeit, <strong>de</strong>n Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.<br />
Ihre WERTGARANTIE<br />
Thomas Schrö<strong>de</strong>r<br />
Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vorstands<br />
Johannes Schulze<br />
Vorstand<br />
WERTGARANTIE Technische Versicherung AG<br />
Postfach 64 29 | 30064 Hannover | Breite Straße 8 | 30159 Hannover<br />
Tel: 0511 71280-312 | Fax: 0511 71280-43312<br />
E-Mail: electrorent@wertgarantie.<strong>de</strong> | www.wertgarantie.<strong>de</strong><br />
Jo<strong>de</strong>xnis Versicherungsmakler GmbH<br />
Breite Str. 8, 30159 Hannover<br />
Telefon: 0511 35398580<br />
Fax: 0511 35398588<br />
Internet: www.<strong>clickvers</strong>.<strong>de</strong><br />
E-Mail: info@jo<strong>de</strong>xnis.<strong>de</strong><br />
Geschäftsführer Kersten Jo<strong>de</strong>xnis<br />
Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft: Hannover<br />
Amtsgericht: Hannover HRB 2461<br />
Tätigkeit als Versicherungsmakler nach<br />
§ 34d GewO seit 1989<br />
Aufsichtsbehör<strong>de</strong>:<br />
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover<br />
Vermittlerregister:<br />
Die Registrierung erfolgte am 08.08.2007 nach<br />
§ 11a <strong>de</strong>r Gewerbeordnung (Versicherungsmakler)<br />
unter <strong>de</strong>r Nr. D-G9JY-P75Q5-09 mit Erlaubnis nach<br />
§ 34d Abs. 1 GewO.<br />
Das Vermittlerregister wird geführt bei <strong>de</strong>r<br />
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover,<br />
Tel. 0511 3107-0, Fax 0511 3107-234,<br />
E-Mail: recht@hannover.ihk.<strong>de</strong> .<br />
Beteiligungsverhältnisse:<br />
Es bestehen keinerlei direkte Beteiligungen an o<strong>de</strong>r<br />
von Versicherungsunternehmen<br />
Beschwer<strong>de</strong>stellen für außergerichtliche Streitbeilegung:<br />
Versicherungsombudsmann e.V.<br />
Dr. Günter Hirsch<br />
Postfach 08 06 22<br />
10006 Berlin<br />
weitere Informationen unter:<br />
www.versicherungsombudsmann.<strong>de</strong><br />
SEG 1110
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)<br />
Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Die folgen<strong>de</strong>n Inhalte gelten nur, wenn Sie <strong>de</strong>n <strong>Segway</strong>-<strong>Schutzbrief</strong> beantragt haben.<br />
§ 1 Versicherte Sachen<br />
(1) Versichert ist das jeweilige im Versicherungsvertrag genannte <strong>Segway</strong> zur privaten und<br />
gewerblichen Nutzung.<br />
(2) Kombiteile, Zubehör und nachgerüstete Teile sind nicht Gegenstand <strong>de</strong>r Versicherung.<br />
(3) Im <strong>Segway</strong>-<strong>Schutzbrief</strong> sind ausschließlich neue <strong>Segway</strong>s versicherbar. Gebrauchte <strong>Segway</strong>s<br />
sind nicht Gegenstand <strong>de</strong>r Versicherung.<br />
§ 2 Versicherte Gefahren und Schä<strong>de</strong>n<br />
(1) Der Versicherer leistet Ersatz für die Kosten von Reparaturen bei Zerstörung o<strong>de</strong>r Beschädigung<br />
<strong>de</strong>s versicherten <strong>Segway</strong>s durch Verschleiß/Abnutzung/Alterung (ausgenommen Reifen und<br />
Akkus) o<strong>de</strong>r Konstruktions- und Materialfehler <strong>de</strong>r Bauteile o<strong>de</strong>r Elektronikschä<strong>de</strong>n (Kurzschluss,<br />
Überspannung).<br />
(2) Der Versicherer leistet darüber hinaus Ersatz bei Diebstahl <strong>de</strong>s versicherten <strong>Segway</strong>s, soweit das<br />
versicherte <strong>Segway</strong> mit einem im Versicherungsantrag durch <strong>de</strong>n Versicherer zugelassenen Schloss<br />
an einen festen Gegenstand angeschlossen wur<strong>de</strong>.<br />
(3) Entschädigung wird nicht geleistet für Schä<strong>de</strong>n an Reifen und Akkus, durch von außen auf die<br />
Sache einwirken<strong>de</strong> zufällige Ereignisse, z. B. Unfall, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag,<br />
Explosion o<strong>de</strong>r Brand; unsachgemäße Handhabung; mut- o<strong>de</strong>r böswillige Handlungen; die <strong>de</strong>r<br />
Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat; die nicht die Funktion <strong>de</strong>r Sache beeinträchtigen,<br />
wie insbeson<strong>de</strong>re Schrammen und Schä<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Lackierung; die unter die Gewährleistung/<br />
Garantie <strong>de</strong>s Herstellers o<strong>de</strong>r Fachhändlers fallen; durch Reparaturarbeiten und Eingriffe nicht autorisierter<br />
Stellen; nicht bestimmungsmäßigen o<strong>de</strong>r unbefugten Gebrauch; die bei <strong>de</strong>r Teilnahme<br />
an Sportveranstaltungen, Trainings und Wettkämpfen entstehen; die durch Kernenergie, Erdbeben,<br />
Terror o<strong>de</strong>r Kriegsereignisse je<strong>de</strong>r Art, Bürgerkriege o<strong>de</strong>r innere Unruhen entstehen.<br />
Ist <strong>de</strong>r Beweis für das Vorliegen einer <strong>de</strong>r Ursachen gemäß § 2 (3) nicht zu erbringen, so genügt<br />
für <strong>de</strong>n Ausschluss <strong>de</strong>r Haftung <strong>de</strong>s Versicherers die überwiegen<strong>de</strong> Wahrscheinlichkeit, dass <strong>de</strong>r<br />
Scha<strong>de</strong>n auf eine dieser Ursachen zurückzuführen ist.<br />
§ 3 Leistungsumfang<br />
(1) Die Entschädigungsleistung besteht pro Scha<strong>de</strong>nfall maximal in Höhe <strong>de</strong>s im Versicherungsschein<br />
genannten Höchstentschädigungsbetrags. Pro Scha<strong>de</strong>nfall ist vom Versicherungsnehmer<br />
eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % <strong>de</strong>r Entschädigungsleistung <strong>de</strong>s Versicherers, min<strong>de</strong>stens<br />
jedoch 150 Euro selbst zu zahlen.<br />
(2) Die Entschädigungsleistung <strong>de</strong>s Versicherers besteht bei reparaturbedürftigem Defekt in <strong>de</strong>r<br />
Übernahme <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>r Reparatur (Wie<strong>de</strong>rinstandsetzung o<strong>de</strong>r Erneuerung <strong>de</strong>r beschädigten<br />
Bauteile einschließlich Arbeitslohn, Ersatzteile und Wegegel<strong>de</strong>r bis maximal zu <strong>de</strong>r im Versicherungsschein<br />
genannten Höhe).<br />
(3) Bei wirtschaftlichem o<strong>de</strong>r tatsächlichem Totalscha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Segway</strong>s wird Entschädigung geleistet<br />
in Höhe <strong>de</strong>r zum Scha<strong>de</strong>nzeitpunkt ausstehen<strong>de</strong>n Leasingraten zzgl. Restwert gemäß Berechnung<br />
<strong>de</strong>r Leasinggesellschaft. Ein wirtschaftlicher Totalscha<strong>de</strong>n liegt vor, wenn die Reparaturkosten<br />
<strong>de</strong>n Wert <strong>de</strong>s <strong>Segway</strong>s (zum Scha<strong>de</strong>nzeitpunkt ausstehen<strong>de</strong>n Leasingraten zzgl. Restwert<br />
gemäß Leasing-Vertrag) übersteigen.<br />
(4) Voraussetzungen für <strong>de</strong>n Anspruch auf Reparaturkostenersatz bei reparaturbedürftigem Defekt<br />
sind die Einreichung <strong>de</strong>r ausgefüllten Reparatur-Meldung mit Bestätigung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns und<br />
<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nursache durch eine autorisierte Fachwerkstatt sowie <strong>de</strong>r Reparaturrechnung, aus <strong>de</strong>r<br />
die ausgeführten Arbeiten, die Ersatzteilpreise und die Wegegel<strong>de</strong>r im Einzelnen zu ersehen sind,<br />
innerhalb von 1 Monat seit Scha<strong>de</strong>neintritt. Bei Reparaturkosten, die voraussichtlich 200 Euro<br />
übersteigen, ist vor Reparaturausführung ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorzulegen.<br />
Die Sache ist jeweils zur Besichtigung durch einen Sachverständigen auf die Dauer von 1 Monat<br />
nach Einreichung <strong>de</strong>r Rechnung zur Verfügung zu halten.<br />
(5) Der Versicherungsnehmer hat das Recht, die Reparaturwerkstatt selbst zu wählen. Der Versicherer<br />
kann jedoch einzelne Reparaturwerkstätten durch vorherige Ankündigung in Form einer<br />
Mitteilung an die in Betracht kommen<strong>de</strong>n Versicherungsnehmer ausschließen. Das gilt insbeson<strong>de</strong>re<br />
für Werkstätten, die nicht als Meisterbetriebe geführt wer<strong>de</strong>n.<br />
(6) Bei Diebstahl <strong>de</strong>s versicherten <strong>Segway</strong>s leistet <strong>de</strong>r Versicherer Ersatz in Form einer Entschädigungsleistung<br />
in Höhe <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Diebstahls ausstehen<strong>de</strong>n Leasingraten zzgl. Restwert<br />
gemäß Berechnung <strong>de</strong>r Leasinggesellschaft.<br />
(7) Voraussetzung für <strong>de</strong>n Anspruch auf eine Versicherungsleistung bei Diebstahl sind die Einreichung<br />
<strong>de</strong>s Nachweises über Stellung <strong>de</strong>r Strafanzeige bei <strong>de</strong>r Polizei innerhalb von 1 Monat<br />
seit Diebstahl sowie die Einreichung <strong>de</strong>s Diebstahlberichts, <strong>de</strong>r Diebstahlmeldung und <strong>de</strong>r 2 zum<br />
<strong>Segway</strong> gehören<strong>de</strong>n Electronic-Info-Keys in vorbenannter Frist.<br />
(8) Der Versicherer ist berechtigt, aber nicht verpfl ichtet, nach geleisteter Diebstahl-Entschädigung<br />
die wie<strong>de</strong>r aufgefun<strong>de</strong>ne Sache zu übernehmen.<br />
(9) Der Versicherer wird unmittelbar nach Eingang <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nmeldung die notwendigen Prüfungen<br />
vornehmen und binnen weniger Tage leisten. Sollte in seltenen Ausnahmefällen die<br />
notwendige Prüfung länger als 1 Monat dauern, so kann <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer Abschlagzahlungen<br />
in Höhe <strong>de</strong>s vom Versicherer nach Lage <strong>de</strong>r Sache min<strong>de</strong>stens zu zahlen<strong>de</strong>n Betrags<br />
verlangen, wenn nicht <strong>de</strong>r Abschluss <strong>de</strong>r Prüfung aus Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
gehin<strong>de</strong>rt ist.<br />
§ 4 Versicherungsort<br />
Der Versicherungsschutz gilt in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland, bei einem Auslandsaufenthalt<br />
bis zu 6 Wochen, weltweit.<br />
§ 5 Prämie<br />
(1) Der Versicherungsnehmer hat die erste Jahresprämie (Beitrag) am 1. <strong>de</strong>s auf die Antragstellung<br />
folgen<strong>de</strong>n Monats zu zahlen; Folgeprämien am 1. <strong>de</strong>s Monats, in <strong>de</strong>m ein neues Versicherungsjahr<br />
beginnt. Die Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung <strong>de</strong>r ersten Prämie ergeben sich aus § 37 VVG; im<br />
Übrigen gilt § 38 VVG. Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten ausstehen<strong>de</strong> Raten als gestun<strong>de</strong>t.<br />
Sie wer<strong>de</strong>n sofort fällig, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer in Verzug gerät.<br />
§ 6 Anpassung <strong>de</strong>r Prämie<br />
(1) Die Prämie wird unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Kalkulationsgrundlagen <strong>de</strong>s Versicherers<br />
nie<strong>de</strong>rgelegten Prämienfaktoren (z.B. Scha<strong>de</strong>n- und Kostenaufwand, Bestandszusammensetzung,<br />
Stornoquote) für eine ausreichend große Anzahl gleichartiger Risiken eines Tarifes (Bestandsgruppe)<br />
unter Beachtung anerkannter Grundsätze <strong>de</strong>r Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik<br />
ermittelt. Stellt <strong>de</strong>r Versicherer bei <strong>de</strong>r jährlichen Prüfung <strong>de</strong>r tatsächlichen Werte eine Abweichung<br />
von <strong>de</strong>n kalkulierten Werten <strong>de</strong>r einzelnen Bestandsgruppe fest, die auf einer vom Versicherer we<strong>de</strong>r<br />
vorhersehbaren noch beeinfl ussbaren Verän<strong>de</strong>rung von <strong>de</strong>r Kalkulation zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n<br />
Prämienfaktoren beruht und min<strong>de</strong>stens 5 % beträgt, so kann <strong>de</strong>r Versicherer die für bestehen<strong>de</strong><br />
Verträge gelten<strong>de</strong> Prämie mit Wirkung ab Beginn <strong>de</strong>r nächsten Versicherungsperio<strong>de</strong> än<strong>de</strong>rn. Bei<br />
Erhöhung <strong>de</strong>r Prämie darf diese <strong>de</strong>n zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erhöhung für Neuverträge mit gleichen<br />
Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang gelten<strong>de</strong>n Prämiensatz nicht übersteigen.<br />
(2) Die Beitragsanpassung wird <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor <strong>de</strong>m Wirksamwer<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>r Prämie mitgeteilt.<br />
(3) Bei Erhöhung <strong>de</strong>r Prämie kann <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag innerhalb<br />
eines Monats nach Zugang <strong>de</strong>r Mitteilung <strong>de</strong>s Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens<br />
jedoch zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wirksamwer<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r Erhöhung, kündigen.<br />
§ 7 Beginn und En<strong>de</strong> von Vertrag und Haftung<br />
(1) Vertrag und Haftung beginnen mit <strong>de</strong>m im Versicherungsschein genannten Datum, wenn <strong>de</strong>r<br />
Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n ersten o<strong>de</strong>r einmaligen Beitrag rechtzeitig zur Fälligkeit zahlt. Vertrag<br />
und Haftung en<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m im Versicherungsschein genannten Datum.<br />
(2) Versicherungsverträge von min<strong>de</strong>stens einjähriger Dauer verlängern sich von Jahr zu Jahr, wenn<br />
sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer telefonisch o<strong>de</strong>r in<br />
Textform gekündigt wer<strong>de</strong>n. Eine Kündigung durch <strong>de</strong>n Versicherer bedarf <strong>de</strong>r Textform.<br />
(3) Bei Kündigung durch <strong>de</strong>n Versicherer wegen Zahlungsverzug zahlt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />
eine Geschäftsgebühr von 25 Prozent <strong>de</strong>r Jahresprämie an <strong>de</strong>n Versicherer.<br />
(4) Der Versicherungsnehmer kann das versicherte <strong>Segway</strong> untervermieten, ohne dass dies<br />
Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Bestand <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes sowie die Rechte und Pfl ichten <strong>de</strong>s<br />
Versicherungsvertrages hat. Veräußert <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer die versicherte Sache, ohne die<br />
Weiterführung <strong>de</strong>s Versicherungsvertrags durch <strong>de</strong>n Erwerber und <strong>de</strong>ssen Anschrift mitzuteilen, so<br />
geht <strong>de</strong>r Versicherer von <strong>de</strong>r sofortigen Kündigung <strong>de</strong>s Vertrags durch <strong>de</strong>n Erwerber aus.<br />
§ 8 Form <strong>de</strong>r Erklärung <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />
Sämtliche Anzeigen und Erklärungen <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers sind – soweit nicht geson<strong>de</strong>rt<br />
geregelt – telefonisch o<strong>de</strong>r in Textform an <strong>de</strong>n Versicherer zu richten.<br />
§ 9 Schlussbestimmung<br />
(1) Soweit nicht in <strong>de</strong>n Versicherungsbedingungen Abweichen<strong>de</strong>s bestimmt ist, gelten die<br />
gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.<br />
(2) Die Ansprüche aus <strong>de</strong>m Vertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung ist nach Anmeldung<br />
eines Anspruchs bis zum Zugang <strong>de</strong>r Entscheidung <strong>de</strong>s Versicherers in Textform gehemmt.<br />
(3) Klagen gegen <strong>de</strong>n Versicherer sind am Gericht seines Sitzes, gegen <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />
an <strong>de</strong>ssen Wohnsitz, zu erheben. Für Klagen aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Versicherungsvermittlung<br />
ist auch das Gericht am Wohnsitz <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers zuständig.<br />
(4) Es gilt <strong>de</strong>utsches Recht.<br />
Ausgezeichnete<br />
Kun<strong>de</strong>nzufrie<strong>de</strong>nheit<br />
WERTGARANTIE wur<strong>de</strong> 2009 von <strong>de</strong>r TÜV Rheinland Group für Schnelligkeit,<br />
Zuverlässigkeit, Kompetenz und Freundlichkeit ausgezeichnet.<br />
WERTGARANTIE Technische Versicherung AG<br />
Postfach 64 29 | 30064 Hannover | Breite Straße 8 | 30159 Hannover<br />
Tel: 0511 71280-312 | Fax: 0511 71280-43312<br />
E-Mail: electrorent@wertgarantie.<strong>de</strong> | www.wertgarantie.<strong>de</strong><br />
Vorstand: Thomas Schrö<strong>de</strong>r (Vorsitzen<strong>de</strong>r), Johannes Schulze, Patrick Döring<br />
Aufsichtsratsvorsitzen<strong>de</strong>r: Karsten Faber | Amtsgericht Hannover HR B 6765<br />
SEG 1110