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Segway-Schutzbrief - clickvers.de

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Mein Antrag<br />

<strong>Segway</strong>-<strong>Schutzbrief</strong><br />

einfach faxen an: 0511 353985-88<br />

Kun<strong>de</strong>n-Daten<br />

Herr Frau Firma<br />

<strong>Segway</strong>-Daten<br />

PT i2 x2 x2 Golf<br />

Typ/Geräteart<br />

Farbe<br />

Name<br />

Rahmennummer<br />

Vorname<br />

Sonstiges<br />

Straße, Hausnummer<br />

2 0<br />

Baujahr (JJJJ)<br />

Verkaufspreis brutto<br />

,<br />

Leasingrate<br />

,<br />

PLZ<br />

Ort<br />

Schloss-Daten<br />

0<br />

Festnetz- o<strong>de</strong>r Mobiltelefonnummer (für Rückfragen bitte unbedingt angeben)<br />

E-Mail-Adresse (für Scha<strong>de</strong>nregulierung bitte unbedingt angeben)<br />

Schlossbezeichnung, z. B. „SEGWAY Lock Kit für PT i2/x2“<br />

,<br />

Schloss-/Schlüsselnummer Schlosspreis (min. 100 €)<br />

Ja, ich möchte <strong>de</strong>n <strong>Segway</strong>-<strong>Schutzbrief</strong> (26 € monatlich)<br />

Kontoinhaber (sofern abweichend)<br />

Bank/Sparkasse<br />

Kontonummer<br />

Ich erlaube <strong>de</strong>r WERTGARANTIE Technische Versicherung AG, <strong>de</strong>n Beitrag zur<br />

Fälligkeit einzuziehen.<br />

Der Datenspeicherung und -nutzung zur Abwicklung meines Vertrags<br />

und schriftlichen Informationen zu weitergehen<strong>de</strong>n attraktiven Angeboten<br />

von WERTGARANTIE bzw. Partnerunternehmen stimme ich zu.<br />

Mit einer Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail und/o<strong>de</strong>r<br />

SMS zu diesen Zwecken bin ich auch einverstan<strong>de</strong>n.<br />

Ich bin darüber informiert, dass ich das Recht habe, meine<br />

Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ab Antragsdatum<br />

(rechtzeitige Absendung genügt) ohne Angabe von Grün<strong>de</strong>n zu<br />

wi<strong>de</strong>rrufen und <strong>de</strong>r Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken<br />

je<strong>de</strong>rzeit zu wi<strong>de</strong>rsprechen, entwe<strong>de</strong>r telefonisch unter<br />

0511 71280-312 o<strong>de</strong>r in Textform an WERTGARANTIE AG,<br />

Breite Str. 8, 30159 Hannover bzw. electrorent@wertgarantie.<strong>de</strong>.<br />

Bereits gezahlte Beiträge wer<strong>de</strong>n unverzüglich, spätestens 30 Tage<br />

nach Zugang <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs, erstattet. Die Versicherungsunterlagen<br />

(Antragsdurchschrift/Versicherungsschein/Produktinformationsblatt/Versicherungsbedingungen)<br />

habe ich als Vertragsbestandteil<br />

zur Kenntnis genommen und erhalten.<br />

1 9<br />

Geburtsdatum (TT MM JJJJ)<br />

Ort, Datum<br />

2 0 1 3 3 1 8 8<br />

Antragsdatum (TT MM JJJJ)<br />

Vermittler-Nr.<br />

Unterschrift <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n<br />

SEG 1110


Versicherungsschein und Produktinformationsblatt<br />

Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Die folgen<strong>de</strong>n Inhalte gelten nur, wenn Sie <strong>de</strong>n <strong>Segway</strong>-<strong>Schutzbrief</strong> beantragt haben.<br />

Ihre Leistungen im Überblick<br />

Wir, die WERTGARANTIE Technische Versicherung AG, bestätigen Ihnen<br />

<strong>de</strong>n beantragten <strong>Schutzbrief</strong> für Ihr neues <strong>Segway</strong> gemäß <strong>de</strong>n beigefügten<br />

Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Produktinformationen. Dies gilt erst, wenn wir eine Einzugsermächtigung<br />

für das Lastschriftverfahren erhalten haben. Dieses WERTGARANTIE<br />

Angebot gilt nicht für gebrauchte <strong>Segway</strong>s und Zubehörteile. Sollte <strong>de</strong>r<br />

WERTGARANTIE Schutz <strong>de</strong>nnoch für ausgeschlossene Risiken abgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n, besteht kein Versicherungsschutz.<br />

Leistungen <strong>de</strong>s <strong>Segway</strong>-<strong>Schutzbrief</strong>es (§§ 2, 3 AVB)<br />

Reparaturkostenerstattung:<br />

Erstattung <strong>de</strong>r Kosten einer Reparatur zur Behebung eines Geräte<strong>de</strong>fektes,<br />

<strong>de</strong>r die Funktionalität beeinträchtigt.<br />

Inklusive Arbeitslohn, Wegegel<strong>de</strong>r (bis maximal 50 Euro pro Reparatur)<br />

und Ersatzteile.<br />

Leistung bei Totalscha<strong>de</strong>n/Diebstahl<br />

Entschädigung in Höhe <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Totalscha<strong>de</strong>ns/Diebstahls<br />

noch ausstehen<strong>de</strong>n Leasingraten zzgl. Restwert gemäß Berechnung <strong>de</strong>r<br />

Leasinggesellschaft.<br />

Beson<strong>de</strong>re Voraussetzungen <strong>de</strong>r Diebstahlleistung<br />

Das <strong>Segway</strong> ist mit einem im Versicherungsantrag zugelassenen Sicherheitsschloss<br />

an einen festen Gegenstand anzuschließen. Zugelassen sind alle<br />

Schlösser mit einem Min<strong>de</strong>stkaufpreis von 100 Euro. Wird das im Versicherungsantrag<br />

benannte Schloss durch ein an<strong>de</strong>res ersetzt, sind die Daten <strong>de</strong>s<br />

neuen Schlosses <strong>de</strong>m Versicherer innerhalb von 5 Werktagen mitzuteilen. Zusätzlich<br />

ist das <strong>Segway</strong> beim Abstellen durch Mitnahme <strong>de</strong>s dazugehörigen<br />

Electronic-Info-Keys zu <strong>de</strong>aktivieren.<br />

Höchstentschädigungsleistung pro Scha<strong>de</strong>nfall<br />

Die maximale Entschädigungsleistung bei Reparatur, Totalscha<strong>de</strong>n und<br />

Diebstahl ist auf <strong>de</strong>n im Versicherungsantrag angegebenen Kaufpreis (brutto)<br />

<strong>de</strong>s versicherten <strong>Segway</strong>s, maximal jedoch auf 5.500 Euro, begrenzt.<br />

Selbstbeteiligung<br />

Pro Scha<strong>de</strong>nfall 10 % <strong>de</strong>s zu ersetzen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>ns, min<strong>de</strong>stens jedoch 150 Euro.<br />

Beiträge<br />

26 Euro monatlich pro <strong>Segway</strong>.<br />

Beitragsfälligkeit (§ 5 AVB)<br />

Die für das jeweilige Versicherungsjahr bemessene Prämie ist in monatlichen<br />

Beitragsraten jeweils im Voraus zum 1. <strong>de</strong>s Monats zu zahlen. Sie enthält die<br />

jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s gesetzlichen<br />

Versicherungssteuersatzes än<strong>de</strong>rn sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge.<br />

Der Beitrag wird im Lastschriftverfahren automatisch zur Fälligkeit von Ihrem<br />

im Antrag angegebenen Konto abgebucht. Im Lastschriftverfahren gilt die<br />

Beitragszahlung als rechtzeitig, wenn <strong>de</strong>r Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen<br />

wer<strong>de</strong>n kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht wi<strong>de</strong>rsprechen.<br />

Vertragsbeginn (§ 7 AVB)<br />

Vertragsbeginn: am 1. <strong>de</strong>s auf die Antragstellung folgen<strong>de</strong>n Monats<br />

Versicherungsschutz: ab Vertragsbeginn<br />

Kostenfreier Sofortschutz: ab Antragsdatum<br />

Zahlen Sie <strong>de</strong>n ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsschutz frühestens zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m Sie <strong>de</strong>n<br />

Beitrag zahlen. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu<br />

<strong>de</strong>m vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die<br />

Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.<br />

Laufzeit (§ 7 AVB)<br />

Der jeweilige Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 36 Monaten geschlossen.<br />

Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate,<br />

wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf <strong>de</strong>s Versicherungsjahres durch <strong>de</strong>n<br />

Kun<strong>de</strong>n telefonisch unter 0511 71280–312 bzw. in Textform o<strong>de</strong>r durch<br />

WERTGARANTIE in Textform gekündigt wird. Der Vertrag en<strong>de</strong>t vorzeitig bei<br />

Diebstahl <strong>de</strong>s versicherten <strong>Segway</strong>s o<strong>de</strong>r mit Eintritt eines Totalscha<strong>de</strong>ns am<br />

versicherten <strong>Segway</strong>. Bei vorzeitiger Kündigung durch WERTGARANTIE wegen<br />

Zahlungsverzug ist eine Geschäftsgebühr von 25 Prozent <strong>de</strong>r Jahresprämie<br />

durch <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer zu zahlen.<br />

Ausschlüsse<br />

Risikoausschlüsse sind § 1 sowie § 2 (3) AVB zu entnehmen.<br />

Wünschen Sie weitere Informationen?<br />

Für Fragen steht Ihnen unser Regio-Team gern unter <strong>de</strong>r Telefon-Nummer<br />

0511 71280-312 zur Verfügung. Mit etwaigen Beschwer<strong>de</strong>n können Sie sich<br />

auch an <strong>de</strong>n Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 08 06 32, 10006<br />

Berlin, o<strong>de</strong>r an die Bun<strong>de</strong>sanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Sektor<br />

Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, wen<strong>de</strong>n. Die<br />

Möglichkeit, <strong>de</strong>n Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.<br />

Ihre WERTGARANTIE<br />

Thomas Schrö<strong>de</strong>r<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vorstands<br />

Johannes Schulze<br />

Vorstand<br />

WERTGARANTIE Technische Versicherung AG<br />

Postfach 64 29 | 30064 Hannover | Breite Straße 8 | 30159 Hannover<br />

Tel: 0511 71280-312 | Fax: 0511 71280-43312<br />

E-Mail: electrorent@wertgarantie.<strong>de</strong> | www.wertgarantie.<strong>de</strong><br />

Jo<strong>de</strong>xnis Versicherungsmakler GmbH<br />

Breite Str. 8, 30159 Hannover<br />

Telefon: 0511 35398580<br />

Fax: 0511 35398588<br />

Internet: www.<strong>clickvers</strong>.<strong>de</strong><br />

E-Mail: info@jo<strong>de</strong>xnis.<strong>de</strong><br />

Geschäftsführer Kersten Jo<strong>de</strong>xnis<br />

Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft: Hannover<br />

Amtsgericht: Hannover HRB 2461<br />

Tätigkeit als Versicherungsmakler nach<br />

§ 34d GewO seit 1989<br />

Aufsichtsbehör<strong>de</strong>:<br />

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover<br />

Vermittlerregister:<br />

Die Registrierung erfolgte am 08.08.2007 nach<br />

§ 11a <strong>de</strong>r Gewerbeordnung (Versicherungsmakler)<br />

unter <strong>de</strong>r Nr. D-G9JY-P75Q5-09 mit Erlaubnis nach<br />

§ 34d Abs. 1 GewO.<br />

Das Vermittlerregister wird geführt bei <strong>de</strong>r<br />

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover,<br />

Tel. 0511 3107-0, Fax 0511 3107-234,<br />

E-Mail: recht@hannover.ihk.<strong>de</strong> .<br />

Beteiligungsverhältnisse:<br />

Es bestehen keinerlei direkte Beteiligungen an o<strong>de</strong>r<br />

von Versicherungsunternehmen<br />

Beschwer<strong>de</strong>stellen für außergerichtliche Streitbeilegung:<br />

Versicherungsombudsmann e.V.<br />

Dr. Günter Hirsch<br />

Postfach 08 06 22<br />

10006 Berlin<br />

weitere Informationen unter:<br />

www.versicherungsombudsmann.<strong>de</strong><br />

SEG 1110


Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)<br />

Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Die folgen<strong>de</strong>n Inhalte gelten nur, wenn Sie <strong>de</strong>n <strong>Segway</strong>-<strong>Schutzbrief</strong> beantragt haben.<br />

§ 1 Versicherte Sachen<br />

(1) Versichert ist das jeweilige im Versicherungsvertrag genannte <strong>Segway</strong> zur privaten und<br />

gewerblichen Nutzung.<br />

(2) Kombiteile, Zubehör und nachgerüstete Teile sind nicht Gegenstand <strong>de</strong>r Versicherung.<br />

(3) Im <strong>Segway</strong>-<strong>Schutzbrief</strong> sind ausschließlich neue <strong>Segway</strong>s versicherbar. Gebrauchte <strong>Segway</strong>s<br />

sind nicht Gegenstand <strong>de</strong>r Versicherung.<br />

§ 2 Versicherte Gefahren und Schä<strong>de</strong>n<br />

(1) Der Versicherer leistet Ersatz für die Kosten von Reparaturen bei Zerstörung o<strong>de</strong>r Beschädigung<br />

<strong>de</strong>s versicherten <strong>Segway</strong>s durch Verschleiß/Abnutzung/Alterung (ausgenommen Reifen und<br />

Akkus) o<strong>de</strong>r Konstruktions- und Materialfehler <strong>de</strong>r Bauteile o<strong>de</strong>r Elektronikschä<strong>de</strong>n (Kurzschluss,<br />

Überspannung).<br />

(2) Der Versicherer leistet darüber hinaus Ersatz bei Diebstahl <strong>de</strong>s versicherten <strong>Segway</strong>s, soweit das<br />

versicherte <strong>Segway</strong> mit einem im Versicherungsantrag durch <strong>de</strong>n Versicherer zugelassenen Schloss<br />

an einen festen Gegenstand angeschlossen wur<strong>de</strong>.<br />

(3) Entschädigung wird nicht geleistet für Schä<strong>de</strong>n an Reifen und Akkus, durch von außen auf die<br />

Sache einwirken<strong>de</strong> zufällige Ereignisse, z. B. Unfall, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag,<br />

Explosion o<strong>de</strong>r Brand; unsachgemäße Handhabung; mut- o<strong>de</strong>r böswillige Handlungen; die <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat; die nicht die Funktion <strong>de</strong>r Sache beeinträchtigen,<br />

wie insbeson<strong>de</strong>re Schrammen und Schä<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Lackierung; die unter die Gewährleistung/<br />

Garantie <strong>de</strong>s Herstellers o<strong>de</strong>r Fachhändlers fallen; durch Reparaturarbeiten und Eingriffe nicht autorisierter<br />

Stellen; nicht bestimmungsmäßigen o<strong>de</strong>r unbefugten Gebrauch; die bei <strong>de</strong>r Teilnahme<br />

an Sportveranstaltungen, Trainings und Wettkämpfen entstehen; die durch Kernenergie, Erdbeben,<br />

Terror o<strong>de</strong>r Kriegsereignisse je<strong>de</strong>r Art, Bürgerkriege o<strong>de</strong>r innere Unruhen entstehen.<br />

Ist <strong>de</strong>r Beweis für das Vorliegen einer <strong>de</strong>r Ursachen gemäß § 2 (3) nicht zu erbringen, so genügt<br />

für <strong>de</strong>n Ausschluss <strong>de</strong>r Haftung <strong>de</strong>s Versicherers die überwiegen<strong>de</strong> Wahrscheinlichkeit, dass <strong>de</strong>r<br />

Scha<strong>de</strong>n auf eine dieser Ursachen zurückzuführen ist.<br />

§ 3 Leistungsumfang<br />

(1) Die Entschädigungsleistung besteht pro Scha<strong>de</strong>nfall maximal in Höhe <strong>de</strong>s im Versicherungsschein<br />

genannten Höchstentschädigungsbetrags. Pro Scha<strong>de</strong>nfall ist vom Versicherungsnehmer<br />

eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % <strong>de</strong>r Entschädigungsleistung <strong>de</strong>s Versicherers, min<strong>de</strong>stens<br />

jedoch 150 Euro selbst zu zahlen.<br />

(2) Die Entschädigungsleistung <strong>de</strong>s Versicherers besteht bei reparaturbedürftigem Defekt in <strong>de</strong>r<br />

Übernahme <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>r Reparatur (Wie<strong>de</strong>rinstandsetzung o<strong>de</strong>r Erneuerung <strong>de</strong>r beschädigten<br />

Bauteile einschließlich Arbeitslohn, Ersatzteile und Wegegel<strong>de</strong>r bis maximal zu <strong>de</strong>r im Versicherungsschein<br />

genannten Höhe).<br />

(3) Bei wirtschaftlichem o<strong>de</strong>r tatsächlichem Totalscha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s <strong>Segway</strong>s wird Entschädigung geleistet<br />

in Höhe <strong>de</strong>r zum Scha<strong>de</strong>nzeitpunkt ausstehen<strong>de</strong>n Leasingraten zzgl. Restwert gemäß Berechnung<br />

<strong>de</strong>r Leasinggesellschaft. Ein wirtschaftlicher Totalscha<strong>de</strong>n liegt vor, wenn die Reparaturkosten<br />

<strong>de</strong>n Wert <strong>de</strong>s <strong>Segway</strong>s (zum Scha<strong>de</strong>nzeitpunkt ausstehen<strong>de</strong>n Leasingraten zzgl. Restwert<br />

gemäß Leasing-Vertrag) übersteigen.<br />

(4) Voraussetzungen für <strong>de</strong>n Anspruch auf Reparaturkostenersatz bei reparaturbedürftigem Defekt<br />

sind die Einreichung <strong>de</strong>r ausgefüllten Reparatur-Meldung mit Bestätigung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns und<br />

<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nursache durch eine autorisierte Fachwerkstatt sowie <strong>de</strong>r Reparaturrechnung, aus <strong>de</strong>r<br />

die ausgeführten Arbeiten, die Ersatzteilpreise und die Wegegel<strong>de</strong>r im Einzelnen zu ersehen sind,<br />

innerhalb von 1 Monat seit Scha<strong>de</strong>neintritt. Bei Reparaturkosten, die voraussichtlich 200 Euro<br />

übersteigen, ist vor Reparaturausführung ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorzulegen.<br />

Die Sache ist jeweils zur Besichtigung durch einen Sachverständigen auf die Dauer von 1 Monat<br />

nach Einreichung <strong>de</strong>r Rechnung zur Verfügung zu halten.<br />

(5) Der Versicherungsnehmer hat das Recht, die Reparaturwerkstatt selbst zu wählen. Der Versicherer<br />

kann jedoch einzelne Reparaturwerkstätten durch vorherige Ankündigung in Form einer<br />

Mitteilung an die in Betracht kommen<strong>de</strong>n Versicherungsnehmer ausschließen. Das gilt insbeson<strong>de</strong>re<br />

für Werkstätten, die nicht als Meisterbetriebe geführt wer<strong>de</strong>n.<br />

(6) Bei Diebstahl <strong>de</strong>s versicherten <strong>Segway</strong>s leistet <strong>de</strong>r Versicherer Ersatz in Form einer Entschädigungsleistung<br />

in Höhe <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Diebstahls ausstehen<strong>de</strong>n Leasingraten zzgl. Restwert<br />

gemäß Berechnung <strong>de</strong>r Leasinggesellschaft.<br />

(7) Voraussetzung für <strong>de</strong>n Anspruch auf eine Versicherungsleistung bei Diebstahl sind die Einreichung<br />

<strong>de</strong>s Nachweises über Stellung <strong>de</strong>r Strafanzeige bei <strong>de</strong>r Polizei innerhalb von 1 Monat<br />

seit Diebstahl sowie die Einreichung <strong>de</strong>s Diebstahlberichts, <strong>de</strong>r Diebstahlmeldung und <strong>de</strong>r 2 zum<br />

<strong>Segway</strong> gehören<strong>de</strong>n Electronic-Info-Keys in vorbenannter Frist.<br />

(8) Der Versicherer ist berechtigt, aber nicht verpfl ichtet, nach geleisteter Diebstahl-Entschädigung<br />

die wie<strong>de</strong>r aufgefun<strong>de</strong>ne Sache zu übernehmen.<br />

(9) Der Versicherer wird unmittelbar nach Eingang <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nmeldung die notwendigen Prüfungen<br />

vornehmen und binnen weniger Tage leisten. Sollte in seltenen Ausnahmefällen die<br />

notwendige Prüfung länger als 1 Monat dauern, so kann <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer Abschlagzahlungen<br />

in Höhe <strong>de</strong>s vom Versicherer nach Lage <strong>de</strong>r Sache min<strong>de</strong>stens zu zahlen<strong>de</strong>n Betrags<br />

verlangen, wenn nicht <strong>de</strong>r Abschluss <strong>de</strong>r Prüfung aus Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

gehin<strong>de</strong>rt ist.<br />

§ 4 Versicherungsort<br />

Der Versicherungsschutz gilt in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland, bei einem Auslandsaufenthalt<br />

bis zu 6 Wochen, weltweit.<br />

§ 5 Prämie<br />

(1) Der Versicherungsnehmer hat die erste Jahresprämie (Beitrag) am 1. <strong>de</strong>s auf die Antragstellung<br />

folgen<strong>de</strong>n Monats zu zahlen; Folgeprämien am 1. <strong>de</strong>s Monats, in <strong>de</strong>m ein neues Versicherungsjahr<br />

beginnt. Die Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung <strong>de</strong>r ersten Prämie ergeben sich aus § 37 VVG; im<br />

Übrigen gilt § 38 VVG. Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten ausstehen<strong>de</strong> Raten als gestun<strong>de</strong>t.<br />

Sie wer<strong>de</strong>n sofort fällig, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer in Verzug gerät.<br />

§ 6 Anpassung <strong>de</strong>r Prämie<br />

(1) Die Prämie wird unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Kalkulationsgrundlagen <strong>de</strong>s Versicherers<br />

nie<strong>de</strong>rgelegten Prämienfaktoren (z.B. Scha<strong>de</strong>n- und Kostenaufwand, Bestandszusammensetzung,<br />

Stornoquote) für eine ausreichend große Anzahl gleichartiger Risiken eines Tarifes (Bestandsgruppe)<br />

unter Beachtung anerkannter Grundsätze <strong>de</strong>r Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik<br />

ermittelt. Stellt <strong>de</strong>r Versicherer bei <strong>de</strong>r jährlichen Prüfung <strong>de</strong>r tatsächlichen Werte eine Abweichung<br />

von <strong>de</strong>n kalkulierten Werten <strong>de</strong>r einzelnen Bestandsgruppe fest, die auf einer vom Versicherer we<strong>de</strong>r<br />

vorhersehbaren noch beeinfl ussbaren Verän<strong>de</strong>rung von <strong>de</strong>r Kalkulation zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n<br />

Prämienfaktoren beruht und min<strong>de</strong>stens 5 % beträgt, so kann <strong>de</strong>r Versicherer die für bestehen<strong>de</strong><br />

Verträge gelten<strong>de</strong> Prämie mit Wirkung ab Beginn <strong>de</strong>r nächsten Versicherungsperio<strong>de</strong> än<strong>de</strong>rn. Bei<br />

Erhöhung <strong>de</strong>r Prämie darf diese <strong>de</strong>n zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erhöhung für Neuverträge mit gleichen<br />

Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang gelten<strong>de</strong>n Prämiensatz nicht übersteigen.<br />

(2) Die Beitragsanpassung wird <strong>de</strong>m Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor <strong>de</strong>m Wirksamwer<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>r Prämie mitgeteilt.<br />

(3) Bei Erhöhung <strong>de</strong>r Prämie kann <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n Versicherungsvertrag innerhalb<br />

eines Monats nach Zugang <strong>de</strong>r Mitteilung <strong>de</strong>s Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens<br />

jedoch zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Wirksamwer<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>r Erhöhung, kündigen.<br />

§ 7 Beginn und En<strong>de</strong> von Vertrag und Haftung<br />

(1) Vertrag und Haftung beginnen mit <strong>de</strong>m im Versicherungsschein genannten Datum, wenn <strong>de</strong>r<br />

Versicherungsnehmer <strong>de</strong>n ersten o<strong>de</strong>r einmaligen Beitrag rechtzeitig zur Fälligkeit zahlt. Vertrag<br />

und Haftung en<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m im Versicherungsschein genannten Datum.<br />

(2) Versicherungsverträge von min<strong>de</strong>stens einjähriger Dauer verlängern sich von Jahr zu Jahr, wenn<br />

sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer telefonisch o<strong>de</strong>r in<br />

Textform gekündigt wer<strong>de</strong>n. Eine Kündigung durch <strong>de</strong>n Versicherer bedarf <strong>de</strong>r Textform.<br />

(3) Bei Kündigung durch <strong>de</strong>n Versicherer wegen Zahlungsverzug zahlt <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer<br />

eine Geschäftsgebühr von 25 Prozent <strong>de</strong>r Jahresprämie an <strong>de</strong>n Versicherer.<br />

(4) Der Versicherungsnehmer kann das versicherte <strong>Segway</strong> untervermieten, ohne dass dies<br />

Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Bestand <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes sowie die Rechte und Pfl ichten <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsvertrages hat. Veräußert <strong>de</strong>r Versicherungsnehmer die versicherte Sache, ohne die<br />

Weiterführung <strong>de</strong>s Versicherungsvertrags durch <strong>de</strong>n Erwerber und <strong>de</strong>ssen Anschrift mitzuteilen, so<br />

geht <strong>de</strong>r Versicherer von <strong>de</strong>r sofortigen Kündigung <strong>de</strong>s Vertrags durch <strong>de</strong>n Erwerber aus.<br />

§ 8 Form <strong>de</strong>r Erklärung <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers<br />

Sämtliche Anzeigen und Erklärungen <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers sind – soweit nicht geson<strong>de</strong>rt<br />

geregelt – telefonisch o<strong>de</strong>r in Textform an <strong>de</strong>n Versicherer zu richten.<br />

§ 9 Schlussbestimmung<br />

(1) Soweit nicht in <strong>de</strong>n Versicherungsbedingungen Abweichen<strong>de</strong>s bestimmt ist, gelten die<br />

gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.<br />

(2) Die Ansprüche aus <strong>de</strong>m Vertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung ist nach Anmeldung<br />

eines Anspruchs bis zum Zugang <strong>de</strong>r Entscheidung <strong>de</strong>s Versicherers in Textform gehemmt.<br />

(3) Klagen gegen <strong>de</strong>n Versicherer sind am Gericht seines Sitzes, gegen <strong>de</strong>n Versicherungsnehmer<br />

an <strong>de</strong>ssen Wohnsitz, zu erheben. Für Klagen aus <strong>de</strong>m Versicherungsvertrag o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Versicherungsvermittlung<br />

ist auch das Gericht am Wohnsitz <strong>de</strong>s Versicherungsnehmers zuständig.<br />

(4) Es gilt <strong>de</strong>utsches Recht.<br />

Ausgezeichnete<br />

Kun<strong>de</strong>nzufrie<strong>de</strong>nheit<br />

WERTGARANTIE wur<strong>de</strong> 2009 von <strong>de</strong>r TÜV Rheinland Group für Schnelligkeit,<br />

Zuverlässigkeit, Kompetenz und Freundlichkeit ausgezeichnet.<br />

WERTGARANTIE Technische Versicherung AG<br />

Postfach 64 29 | 30064 Hannover | Breite Straße 8 | 30159 Hannover<br />

Tel: 0511 71280-312 | Fax: 0511 71280-43312<br />

E-Mail: electrorent@wertgarantie.<strong>de</strong> | www.wertgarantie.<strong>de</strong><br />

Vorstand: Thomas Schrö<strong>de</strong>r (Vorsitzen<strong>de</strong>r), Johannes Schulze, Patrick Döring<br />

Aufsichtsratsvorsitzen<strong>de</strong>r: Karsten Faber | Amtsgericht Hannover HR B 6765<br />

SEG 1110

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