WETTKAMPFORDNUNG - Deutscher Judobund eV
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<strong>Deutscher</strong> Judo-Bund e.V. – Wettkampfordnung – Seite 6 von 85<br />
• Die Verbindlichkeit der Beschlüsse setzt die Bestätigung durch die Mitgliederversammlung,<br />
oder, wenn Dringlichkeit geboten ist, die vorläufige Bestätigung<br />
durch das Präsidium des DJB voraus. Beschlüsse auf Veränderungen<br />
dieser Ordnung werden in den Gremien beraten und als Antrag des Bundesreferenten<br />
an den Vorstand gerichtet. Dieser berät darüber insbesondere im<br />
Hinblick auf die Auswirkungen auf den Haushalt und die Auswirkungen auf<br />
andere Bereiche des Sportverkehrs, stimmt über den Antrag ab und leitet ihn<br />
an die Mitgliederversammlung weiter. Davon ausgenommen ist die direkte<br />
Antragstellung der Landesverbände bzw. des Präsidiums an die Mitgliederversammlung<br />
des DJB.<br />
1.3 Sportausschuss<br />
1.3.1 Der gesamte Sportverkehr auf Bundesebene wird durch den Sportausschuss<br />
organisiert. Ihm gehören an:<br />
• Der Sportdirektor (als Vorsitzender)<br />
• Dem zuständigen Vertreter des Präsidiums<br />
• Der Bundesjugendleiter<br />
• Die Bundesjugendleiterin<br />
• Der Sportreferent<br />
• Die Sportreferentin<br />
• Ein Vertreter des Trainerrates<br />
• Der Bundeskampfrichterreferent<br />
• Der Bundesligareferent<br />
• Ein Vertreter der Aktivensprecher<br />
1.3.2 Der Sportausschuss berät und fasst Beschlüsse zu:<br />
• Wettkampfordnung, Richtlinien der Organisation, Wettkampfsystemen<br />
• Terminierung der offiziellen Veranstaltungen des Sportverkehrs<br />
• Organisation der offiziellen nationalen Veranstaltungen<br />
• Lehrgangsplanung und -betreuung<br />
• Organisation internationaler Begegnungen<br />
1.3.3 Der Sportverkehr auf Gruppenebene wird mit Ausnahme von NRW durch die<br />
Gruppenkoordinatoren/innen organisiert. In den Landesverbänden regeln die<br />
zuständigen Referenten/innen den Sportverkehr.<br />
1.3.4 Der Sportausschuss wird vom Sportdirektor als dessen Vorsitzendem<br />
einberufen und tagt mindestens zweimal jährlich.<br />
1.4 Trainerrat<br />
1.4.1 Der Trainerrat ist für die Sicherung und inhaltliche Verbesserung der Qualität<br />
des Leistungssports innerhalb des DJB zuständig. Er besteht aus folgenden<br />
Personen:<br />
• Sportdirektor (Vorsitzender)<br />
• zuständiger Vertreter des Präsidiums<br />
• die Bundestrainer<br />
• Vertreter des Nachwuchses<br />
• einem Vertreter der Aktivensprecher (auf Einladung)