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WETTKAMPFORDNUNG - Deutscher Judobund eV

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<strong>Deutscher</strong> Judo-Bund e.V. – Wettkampfordnung – Seite 6 von 85<br />

• Die Verbindlichkeit der Beschlüsse setzt die Bestätigung durch die Mitgliederversammlung,<br />

oder, wenn Dringlichkeit geboten ist, die vorläufige Bestätigung<br />

durch das Präsidium des DJB voraus. Beschlüsse auf Veränderungen<br />

dieser Ordnung werden in den Gremien beraten und als Antrag des Bundesreferenten<br />

an den Vorstand gerichtet. Dieser berät darüber insbesondere im<br />

Hinblick auf die Auswirkungen auf den Haushalt und die Auswirkungen auf<br />

andere Bereiche des Sportverkehrs, stimmt über den Antrag ab und leitet ihn<br />

an die Mitgliederversammlung weiter. Davon ausgenommen ist die direkte<br />

Antragstellung der Landesverbände bzw. des Präsidiums an die Mitgliederversammlung<br />

des DJB.<br />

1.3 Sportausschuss<br />

1.3.1 Der gesamte Sportverkehr auf Bundesebene wird durch den Sportausschuss<br />

organisiert. Ihm gehören an:<br />

• Der Sportdirektor (als Vorsitzender)<br />

• Dem zuständigen Vertreter des Präsidiums<br />

• Der Bundesjugendleiter<br />

• Die Bundesjugendleiterin<br />

• Der Sportreferent<br />

• Die Sportreferentin<br />

• Ein Vertreter des Trainerrates<br />

• Der Bundeskampfrichterreferent<br />

• Der Bundesligareferent<br />

• Ein Vertreter der Aktivensprecher<br />

1.3.2 Der Sportausschuss berät und fasst Beschlüsse zu:<br />

• Wettkampfordnung, Richtlinien der Organisation, Wettkampfsystemen<br />

• Terminierung der offiziellen Veranstaltungen des Sportverkehrs<br />

• Organisation der offiziellen nationalen Veranstaltungen<br />

• Lehrgangsplanung und -betreuung<br />

• Organisation internationaler Begegnungen<br />

1.3.3 Der Sportverkehr auf Gruppenebene wird mit Ausnahme von NRW durch die<br />

Gruppenkoordinatoren/innen organisiert. In den Landesverbänden regeln die<br />

zuständigen Referenten/innen den Sportverkehr.<br />

1.3.4 Der Sportausschuss wird vom Sportdirektor als dessen Vorsitzendem<br />

einberufen und tagt mindestens zweimal jährlich.<br />

1.4 Trainerrat<br />

1.4.1 Der Trainerrat ist für die Sicherung und inhaltliche Verbesserung der Qualität<br />

des Leistungssports innerhalb des DJB zuständig. Er besteht aus folgenden<br />

Personen:<br />

• Sportdirektor (Vorsitzender)<br />

• zuständiger Vertreter des Präsidiums<br />

• die Bundestrainer<br />

• Vertreter des Nachwuchses<br />

• einem Vertreter der Aktivensprecher (auf Einladung)

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