Nutzungsvertrag - Kommunale Jugendarbeit Neckarsulm
Nutzungsvertrag - Kommunale Jugendarbeit Neckarsulm
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Anlage 1<br />
Hausordnung<br />
Für das Kinder-Jugend-Kultur Zentrum „Haus der Jugend“ gilt generell das letztgültige<br />
Jugendschutzgesetz (vgl. Aushang) sowie Bau-, Feuer, gesundheitspolizeiliche und<br />
gewerberechtliche Vorschriften - diese sind einzuhalten.<br />
1. Bestimmung des Kinder-Jugend-Kultur Zentrums<br />
Das „Haus der Jugend“ versteht sich als „Begegnungs- und Veranstaltungszentrum, als<br />
außerschulischer Bildungsort, als Kursanbieter, Kultur- und Nachwuchsförderer, Ideenschmiede<br />
kreativer, Freizeitgestaltung junger Menschen“ (Auszug aus der Konzeption).<br />
2. Zielgruppe<br />
Im „Haus der Jugend“ sind alle jungen Menschen willkommen. Zielgruppenschwerpunkt sind Kinder,<br />
Teenager, Jugendliche, junge Volljährige und deren Familien.<br />
3. Öffnungszeiten / Angebote<br />
Die aktuellen Öffnungszeiten / Angebote werden durch Aushang und entsprechender Pressearbeit<br />
bekannt gegeben. Sonderregelungen (z. B. Konzerte) bedürfen der vorherigen Absprache mit dem<br />
Ordnungsamt <strong>Neckarsulm</strong>.<br />
4. Verbote<br />
RAUCHEN- ALKOHOL- GEWALT- UND DROGEN<br />
Dies gilt sowohl im Kinder-Jugend-Kultur Zentrum als auch auf dem Freigelände rund um die<br />
Einrichtung. Der Alkoholausschank von Bier ist bei Einzelveranstaltungen – Zielgruppe ab 16 Jahren<br />
– möglich, bedarf aber vorheriger Genehmigung der Hausleitung.<br />
Es werden keine gewalttätigen Handlungen im Haus geduldet wie z. B. körperliche<br />
Auseinandersetzung, Bedrohung, Verspottung oder Erpressung. Wir sind alle für eine angenehme<br />
Atmosphäre verantwortlich!<br />
Es dürfen keine Waffen ins Kinder-Jugend-Kultur Zentrum mitgebracht werden!<br />
Das Rauchen im Kinder-Jugend- Kultur Zentrum ist nicht erlaubt.<br />
Bei mutwilliger Zerstörung ist Ersatz zu leisten, Diebstahl wird zur Anzeige gebracht!<br />
<strong>Nutzungsvertrag</strong>