15.03.2014 Aufrufe

Nutzungsvertrag - Kommunale Jugendarbeit Neckarsulm

Nutzungsvertrag - Kommunale Jugendarbeit Neckarsulm

Nutzungsvertrag - Kommunale Jugendarbeit Neckarsulm

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anlage 1<br />

Hausordnung<br />

Für das Kinder-Jugend-Kultur Zentrum „Haus der Jugend“ gilt generell das letztgültige<br />

Jugendschutzgesetz (vgl. Aushang) sowie Bau-, Feuer, gesundheitspolizeiliche und<br />

gewerberechtliche Vorschriften - diese sind einzuhalten.<br />

1. Bestimmung des Kinder-Jugend-Kultur Zentrums<br />

Das „Haus der Jugend“ versteht sich als „Begegnungs- und Veranstaltungszentrum, als<br />

außerschulischer Bildungsort, als Kursanbieter, Kultur- und Nachwuchsförderer, Ideenschmiede<br />

kreativer, Freizeitgestaltung junger Menschen“ (Auszug aus der Konzeption).<br />

2. Zielgruppe<br />

Im „Haus der Jugend“ sind alle jungen Menschen willkommen. Zielgruppenschwerpunkt sind Kinder,<br />

Teenager, Jugendliche, junge Volljährige und deren Familien.<br />

3. Öffnungszeiten / Angebote<br />

Die aktuellen Öffnungszeiten / Angebote werden durch Aushang und entsprechender Pressearbeit<br />

bekannt gegeben. Sonderregelungen (z. B. Konzerte) bedürfen der vorherigen Absprache mit dem<br />

Ordnungsamt <strong>Neckarsulm</strong>.<br />

4. Verbote<br />

RAUCHEN- ALKOHOL- GEWALT- UND DROGEN<br />

Dies gilt sowohl im Kinder-Jugend-Kultur Zentrum als auch auf dem Freigelände rund um die<br />

Einrichtung. Der Alkoholausschank von Bier ist bei Einzelveranstaltungen – Zielgruppe ab 16 Jahren<br />

– möglich, bedarf aber vorheriger Genehmigung der Hausleitung.<br />

Es werden keine gewalttätigen Handlungen im Haus geduldet wie z. B. körperliche<br />

Auseinandersetzung, Bedrohung, Verspottung oder Erpressung. Wir sind alle für eine angenehme<br />

Atmosphäre verantwortlich!<br />

Es dürfen keine Waffen ins Kinder-Jugend-Kultur Zentrum mitgebracht werden!<br />

Das Rauchen im Kinder-Jugend- Kultur Zentrum ist nicht erlaubt.<br />

Bei mutwilliger Zerstörung ist Ersatz zu leisten, Diebstahl wird zur Anzeige gebracht!<br />

<strong>Nutzungsvertrag</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!