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Hinweise zur Zweiten juristischen Staatsprüfung Herbst 2013 (II)

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JUSTIZMINISTERIUM<br />

LANDESJUSTIZPRÜFUNGSAMT<br />

Stuttgart, im April <strong>2013</strong><br />

2240 (H <strong>2013</strong>)-PA/4<br />

<strong>Hinweise</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zweiten</strong> <strong>juristischen</strong> Staatsprüfung <strong>Herbst</strong> <strong>2013</strong> (<strong>II</strong>)<br />

I. Übergabe der Kennzahlen und Prüfungseröffnung<br />

1. Für die Prüfungsorte<br />

Baden-Baden<br />

im Landgericht in Baden-Baden, Gutenbergstraße 17, EG, Unterrichtsraum 021,<br />

Heilbronn<br />

in der Staatsanwaltschaft Heilbronn, Rosenbergstraße 8, EG, Saal 05,<br />

Karlsruhe<br />

im Landgericht Karlsruhe, Hans-Thoma-Straße 7, 4. OG, Saal 403,<br />

Ravensburg<br />

im Landgericht Ravensburg, Marienplatz 7, Nebengebäude,<br />

Rottweil<br />

im Referendarhaus in Rottweil, Schützenstraße 7-9, Raum 3,<br />

Tübingen<br />

im Landgericht Tübingen, Doblerstraße 14, DG, Raum 317,<br />

Ulm<br />

im Justizgebäude in Ulm, Olgastraße 106, Seminarraum im DG,<br />

Waldshut-Tiengen<br />

im Landgericht Waldshut-Tiengen, Stadtteil Waldshut, Bismarckstraße 21, Unterrichtsraum<br />

im Hofgebäude, 1. OG<br />

am Montag, dem 3. Juni <strong>2013</strong>, 8:30 Uhr.<br />

Die schriftliche Prüfung beginnt im Anschluss an die Kennzahlenübergabe mit der Aufsichtsarbeit<br />

1.<br />

Die weiteren Aufsichtsarbeiten werden jeweils um 8:30 Uhr ausgegeben.<br />

2. Für die Prüfungsorte<br />

Freiburg<br />

in der Cafeteria des Oberlandesgerichts in Freiburg, Salzstraße 28, 3. OG.,<br />

am Mittwoch, dem 29. Mai <strong>2013</strong>, 8:30 Uhr,<br />

Urbanstraße 32 ▪ 70182 Stuttgart ▪ Telefon 0711 279-0 ▪ Telefax 0711 279-2377 ▪ poststelle@jum.bwl.de<br />

www.justiz.baden-wuerttemberg.de ▪ www.service-bw.de<br />

Parkmöglichkeiten: Tiefgaragen Landesbibliothek oder Staatsgalerie ▪ VVS-Anschluss: U-Bahn: Charlottenplatz S-Bahn: Hauptbahnhof


- 2 -<br />

Heidelberg<br />

im Justizzentrum Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 15, EG, Saal 1,<br />

am Dienstag, dem 28. Mai <strong>2013</strong>, 8:30 Uhr,<br />

Konstanz<br />

im Landgericht Konstanz, Gerichtsgasse 15, 2. OG, Saal 200 (Blarersaal),<br />

am Mittwoch, dem 29. Mai <strong>2013</strong>, 10:00 Uhr,<br />

Stuttgart<br />

im Landesjustizprüfungsamt in Stuttgart, Urbanstraße 32, 1. Stock, Saal 107<br />

am Mittwoch, dem 29. Mai <strong>2013</strong>, 10:00 Uhr,<br />

Die schriftliche Prüfung beginnt am Montag, dem 3. Juni <strong>2013</strong>, 8:30 Uhr,<br />

mit der Aufsichtsarbeit 1.<br />

<strong>II</strong>.<br />

Rauchverbot<br />

Wir weisen darauf hin, dass in den Gebäuden, in denen die Prüfung stattfindet, grundsätzlich<br />

Rauchverbot besteht.<br />

<strong>II</strong>I. Ausweispflicht<br />

Zur Ausgabe der Kennzahlen und an jedem Prüfungstag ist der Personalausweis oder Reisepass<br />

mitzubringen. Bitte legen Sie diesen an dem Ihnen zugewiesenen Arbeitsplatz <strong>zur</strong> Einsichtnahme<br />

bereit.<br />

IV. Gesetzestexte, Hilfsmittel<br />

1. Die <strong>zur</strong> schriftlichen Prüfung mitzubringenden Gesetzestexte und Kommentare ergeben sich<br />

aus der VwV des Justizministeriums über die Hilfsmittel in den <strong>juristischen</strong> Staatsprüfungen in<br />

der jeweils geltenden Fassung. Beachten Sie, dass der Katalog der zulässigen Hilfsmittel<br />

in Abänderung von den Regelungen unter <strong>II</strong> A 1b, 2b, 3b und 3f um die Ergänzungsbände<br />

zu Schönfelder, Deutsche Gesetze, und Sartorius, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze,<br />

reduziert ist. Diese Gesetzessammlungen sind also ab Juni <strong>2013</strong> nicht mehr als<br />

Hilfsmittel zugelassen. Wir bitten, insbesondere die Regelungen zum Stand der Hilfsmittel<br />

und zum Verbot der Kommentierung (Abschnitt V.) zu beachten. Die Gesetzestexte und<br />

Kommentare werden während der Prüfung genau kontrolliert. Täuschungsversuche sowie<br />

das Benutzen oder Mit-sich-Führen nicht zulässiger oder mit unzulässigen Notizen versehener<br />

Hilfsmittel können zum Ausschluss von der Prüfung, <strong>zur</strong> nachteiligen Abänderung der Gesamtnote<br />

oder <strong>zur</strong> Bewertung einer oder mehrerer Aufsichtsarbeiten mit null Punkten führen.<br />

In früheren Prüfungen wurden mehrmals wegen unzulässiger Kommentierungen Aufsichtsarbeiten<br />

mit null Punkten bewertet und Kandidaten wegen Verwendung so genannter Prüfungsschemata<br />

von der Prüfung ausgeschlossen.<br />

2. Beanstandete Gesetzestexte und Kommentare werden von den Aufsichtführenden einbehalten<br />

und dem Landesjustizprüfungsamt vorgelegt.<br />

3. Ersatz für vergessene, unvollständige oder beanstandete Gesetzestexte und Kommentare<br />

wird generell und ausnahmslos nicht gestellt. Ersatzbeschaffung ist nicht zulässig.<br />

Vom Prüfungsamt, von dessen Außenstellen am Prüfungsort sowie von den Aufsichtführenden<br />

werden keine Ersatztexte oder Kopien von Gesetzestexten und Kommentaren <strong>zur</strong> Verfügung<br />

gestellt. Ein Austausch von Gesetzestexten und Kommentaren während des<br />

schriftlichen Teils der Prüfung oder zwischen Ausgabe und Beendigung des Aktenvortrags im<br />

Rahmen der mündlichen Prüfung ist ebenfalls nicht zulässig. Dies gilt selbst dann, wenn eine<br />

Kandidatin oder ein Kandidat einen Gesetzestext oder Kommentar doppelt mitgebracht hat.<br />

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass auch bei geliehenen<br />

Hilfsmitteln (insbesondere Kommentaren) die Verantwortung für die Einhaltung<br />

der Bestimmungen der HilfsmittelVwV zum Inhalt der Hilfsmittel (Abschnitt V


- 3 -<br />

Ziff. 2 der HilfsmittelVwV) beim jeweiligen Kandidaten bzw. der jeweiligen Kandidatin<br />

liegt. Die <strong>zur</strong> Verwendung vorgesehenen Hilfsmittel (wie z. B. die geli e-<br />

henen Kommentare) sind also vor der Prüfung im eigenen Interesse sorgfältig<br />

durchzusehen.<br />

Papier für Konzept und Reinschrift sowie Umschlagbogen für die Reinschrift werden gestellt;<br />

anderes Papier darf nicht verwendet werden. Schreibzeug wird hingegen nicht gestellt.<br />

V. Prüfungsarbeiten<br />

1. Prüfen Sie bitte nach Ausgabe der Aufgabe sofort die Vollständigkeit des Textes und teilen Sie<br />

evtl. Unvollständigkeit oder Fehldrucke sofort den Aufsichtführenden mit.<br />

2. Die Prüfungsarbeiten sind mit der am ersten Prüfungstag ausgegebenen Kennzahl zu bezeichnen<br />

und mit dieser zu unterzeichnen. Namensangaben oder sonstige <strong>Hinweise</strong> auf die<br />

Person oder Ihre persönlichen Verhältnisse (z.B.: Muttersprache, Erkrankungen/Behinderungen)<br />

oder den Prüfungsort sind unzulässig. Solche Arbeiten können mit der Note ungenügend<br />

(0 Punkte) bewertet werden.<br />

3. Die Arbeiten dürfen nicht mit Bleistift geschrieben werden. Achten Sie auf lesbare Schrift!<br />

Unleserliche Ausführungen in den Prüfungsarbeiten können nicht bewertet werden.<br />

4. Die Blätter für die Reinschriften dürfen nur einseitig - in ca. 2/3 Blattbreite - beschrieben werden.<br />

Die Seiten sind fortlaufend zu nummerieren.<br />

5. Nach Ablauf der Bearbeitungszeit ist die Reinschrift mit dem Aufgabentext unverzüglich in<br />

den Umschlagbogen zu legen und den Aufsichtführenden persönlich zu übergeben. Achten<br />

Sie darauf, dass die Reinschrift der Arbeit vollständig abgegeben wird und nicht einzelne<br />

Blätter versehentlich <strong>zur</strong>ückbleiben. Solche Blätter können nachträglich nicht angenommen<br />

werden.<br />

Konzepte und Gliederungsblätter sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Bearbeitung und<br />

dürfen nicht mit abgegeben werden. Etwas anderes gilt nur, soweit sie ausnahmsweise einer<br />

Ausarbeitung gleichkommen und unzweideutig zum Ausdruck gebracht wird, dass auch diese<br />

Blätter in Ergänzung einer unvollständigen Reinschrift als Bearbeitung gelten sollen.<br />

6. Wird eine Prüfungsarbeit nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben, erteilt das Landesjustizprüfungsamt<br />

die Note ungenügend (0 Punkte).<br />

VI. Ordnung während der Prüfung<br />

1. Das Verlassen des Prüfungsraums (Toilette, Pause) ist nur nach näherer Bestimmung der<br />

Aufsichtführenden zulässig. Vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes sind das beschriebene<br />

Konzept- und Reinschriftpapier abzudecken und die Gesetzestexte und Kommentare zu<br />

schließen.<br />

2. Eine Kontaktaufnahme zu anderen Kandidatinnen oder Kandidaten oder zu Dritten innerhalb<br />

oder außerhalb des Prüfungsraums wird als Täuschungsversuch gewertet. Die Aufsichtführenden<br />

sind in solchen Fällen berechtigt, den Ausschluss von der weiteren Fortsetzung der<br />

Prüfungsarbeit anzuordnen.<br />

3. Das Rauchen ist im Prüfungsraum nicht gestattet.<br />

4. Elektronische Geräte, insbesondere Mobiltelefone (Handys), dürfen nicht mitgeführt<br />

werden. Zur Kontrolle setzt das Landesjustizprüfungsamt Handysuchgeräte ein. Bei<br />

Verstößen können die in der JAPrO vorgesehenen Sanktionen bis hin zum Ausschluss<br />

von der Prüfung verhängt werden. Wecker und Weckeinrichtungen an Armbanduhren dürfen<br />

nicht benutzt werden.<br />

5. Mappen, Mäntel und dergleichen dürfen nicht am Arbeitsplatz abgelegt werden. Sie sind außerhalb<br />

der Sitzreihen aufzubewahren.


- 4 -<br />

6. Die vorzeitige Abgabe der Arbeit ist nur bis 5 Minuten vor Beendigung der Bearbeitungszeit<br />

möglich. In diesem Fall ist der Prüfungsraum nach der Abgabe sofort zu verlassen.<br />

Andernfalls bleiben Sie an Ihrem Platz, bis die Aufsichtführenden alle Arbeiten eingesammelt<br />

haben. Nehmen Sie Rücksicht auf Prüflinge mit verlängerter Bearbeitungszeit!<br />

7. Verfahrensfehler kann das Landesjustizprüfungsamt von Amts wegen oder auf Antrag eines<br />

Kandidaten durch geeignete Maßnahmen oder Anordnungen heilen. Es kann insbesondere<br />

anordnen, dass Prüfungsleistungen von einzelnen oder von allen Kandidaten zu wiederholen<br />

sind oder bei Verletzung der Chancengleichheit eine Schreibverlängerung oder eine andere<br />

angemessene Ausgleichsmaßnahme verfügen.<br />

Etwaige Störungen des Prüfungsablaufs (z.B.: Lärmstörungen) sind unverzüglich bei den Aufsichtführenden<br />

im Prüfungsraum zu rügen. Wird eine solche Rüge unterlassen, ist nach ständiger<br />

Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte eine spätere Geltendmachung der Beeinträchtigung<br />

wegen Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht regelmäßig ausgeschlossen.<br />

Im Übrigen ist eine Ausgleichsmaßnahme unverzüglich schriftlich beim Landesjustizprüfungsamt<br />

zu beantragen. Der Antrag darf keine Bedingungen enthalten und kann nach Bekanntgabe<br />

der Bewertung der betroffenen Prüfungsleistung nicht <strong>zur</strong>ückgenommen werden.<br />

Er ist ausgeschlossen, wenn seit dem Abschluss des mängelbehafteten Prüfungsteils<br />

(schriftliche oder mündliche Prüfung) ein Monat verstrichen ist. Der Kandidat kann sich in diesem<br />

Fall auf den Verfahrensfehler nicht mehr berufen.<br />

V<strong>II</strong>. Mündliche Prüfung<br />

1. Die mündliche Prüfung, bei der regelmäßig drei Kandidatinnen/Kandidaten zusammen geprüft<br />

werden, beginnt voraussichtlich am 1. Oktober <strong>2013</strong>. Es ist vorgesehen, das Ergebnis der<br />

schriftlichen Prüfung und ggf. die Ladung <strong>zur</strong> mündlichen Prüfung am 18. September <strong>2013</strong> an<br />

alle Kandidatinnen und Kandidaten zu versenden. Telefonische Auskünfte werden in keinem<br />

Fall vor dem 19. September <strong>2013</strong>, 14:00 Uhr erteilt.<br />

2. Wir weisen weiter darauf hin, dass alle Bescheide durch einfachen Brief übersandt werden;<br />

nur der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen der Prüfung wird zugestellt.<br />

3. Sofern Sie uns nicht bis spätestens 9. September <strong>2013</strong> schriftlich eine andere Anschrift mitteilen,<br />

versenden wir die Ladung <strong>zur</strong> mündlichen Prüfung, das Ergebnis der schriftlichen Prüfung,<br />

die vorläufige Bescheinigung und das Prüfungszeugnis an die uns von Ihnen bisher genannte<br />

Anschrift. Bitte stellen Sie sicher (ggf. durch Postnachsendeauftrag), dass die Postsendungen<br />

dort zustellbar sind. Wir weisen nochmals darauf hin, dass Änderungen der Anschrift<br />

unmittelbar dem Landesjustizprüfungsamt mitzuteilen sind, da Änderungsmitteilungen<br />

an andere Behörden (OLG, LG, LBV) nicht an uns weitergeleitet werden. Im Falle der Unzustellbarkeit<br />

nehmen wir das Zeugnis zu den Akten.<br />

4. Wir bitten um Verständnis, dass Wünsche hinsichtlich der Einteilung in der mündlichen Prüfung<br />

(etwa nach einem frühen oder späten Prüfungstermin) aus organisatorischen Gründen<br />

nicht berücksichtigt werden können.<br />

5. Reisekosten für die Teilnahme an der schriftlichen und mündlichen Prüfung werden nach<br />

Maßgabe der VwV des Justizministeriums vom 24.11.2003 (Die Justiz 2004, S. 3) erstattet.<br />

6. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie ein Platznummernzeugnis. Außerdem erteilt der<br />

Präsident des Oberlandesgerichts auf Antrag ein Gesamtausbildungszeugnis über Art und<br />

Dauer Ihrer Ausbildung (Ausbildungsstelle, Zeitraum und Note).<br />

gez. Jacobi<br />

Präsidentin

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