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Verfahren vor dem BVerfG

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Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M. Staatsrecht I<br />

Konkrete Normenkontrolle<br />

Prüfung der Grundgesetz-Vereinbarkeit eines Gesetzes im Rahmen eines konkreten Gerichtsverfahrens<br />

(Richter<strong>vor</strong>lage)<br />

• Rechtsweg: Art. 93 Abs. 1 Nr. 5, 100 GG, §§ 13 Nr. 11, 80 ff. <strong>BVerfG</strong>G<br />

• Vorlageberechtigung: Gericht<br />

• Gegenstand: nur Parlamentsgesetz<br />

• Für-verfassungswidrig- Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der Norm<br />

Halten:<br />

• Entscheidungs- Erheblichkeit für den Ausgang des Rechtsstreits<br />

erheblichkeit:<br />

• Frist: keine Frist<br />

• Form: Begründung des Vorlagebeschlusses<br />

• Rechtsfolge: Nichtigerklärung ex tunc, §§ 82 Abs. 1, 78 S. 1 <strong>BVerfG</strong>G.

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