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Verfahren vor dem BVerfG

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Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M. Staatsrecht I<br />

Verfassungsbeschwerde<br />

<strong>Verfahren</strong> zur Verteidigung der Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte durch den einzelnen Bürger<br />

• Rechtsweg: Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. <strong>BVerfG</strong>G<br />

• Beschwerdeführer: jedermann<br />

• Beschwerdegegenstand: jeder Akt der öffentlichen Gewalt<br />

• Beschwerdebefugnis: Geltendmachung der Verletzung in genannten Rechten;<br />

eigene, gegenwärtige, unmittelbare Betroffenheit<br />

• Rechtswegerschöpfung: zunächst Anrufung der Fachgerichte, § 90 Abs. 2 S. 1 <strong>BVerfG</strong>G<br />

• Frist: grds. 1 Monat, § 93 Abs. 1 <strong>BVerfG</strong>G;<br />

gegen Gesetze beträgt Frist 1 Jahr, § 93 Abs. 3 <strong>BVerfG</strong>G<br />

• Form: schriftlicher Antrag, § 23 Abs. 1 <strong>BVerfG</strong>G<br />

• Rechtsfolge: § 95 <strong>BVerfG</strong>G: Aufhebung der Entscheidung;<br />

bei Urteilsverfassungsbeschwerde erfolgt Zurückverweisung an<br />

zuständiges Gericht

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