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Antrag auf Anrechnung Ausland LL.B. - Jura - Universität Mannheim

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Universität <strong>Mannheim</strong> · Fakultät für Rechtswissenschaft und<br />

Volkswirtschaftslehre · Der Prüfungsausschuss · 68131 <strong>Mannheim</strong><br />

Postadresse:<br />

Schloss Westflügel<br />

68131 <strong>Mannheim</strong><br />

Besucheradresse:<br />

Kaiserring 10-16, Z. 114<br />

68161 <strong>Mannheim</strong><br />

Tel: 0621 181-1307<br />

H I N W E I S E<br />

<br />

zur <strong>Anrechnung</strong> von im <strong>Ausland</strong> erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Studiengang<br />

„Unternehmensjurist/in Universität <strong>Mannheim</strong> (<strong>LL</strong>.B.)“ gem. § 10 SPUMA<br />

Im Bachelorstudiengang Unternehmensjurist/in ist eine <strong>Anrechnung</strong> von im <strong>Ausland</strong> erbrachten Studienund<br />

Prüfungsleistungen nach individueller Einzelfallprüfung grundsätzlich nach der Rückkehr aus dem<br />

<strong>Ausland</strong> möglich. In dem Fall obliegt es der/dem Studierenden, dem Prüfungsausschuss alle<br />

erforderlichen Unterlagen über die anzurechnende Leistung bereitzustellen.<br />

<br />

Bei Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Hochschulbereich findet eine <strong>Anrechnung</strong> statt, sofern<br />

hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die<br />

ersetzt werden sollen.<br />

Sie können sich eine kleine Übung im Strafrecht oder Öffentlichen Recht für das Ergänzungsstudium 1.<br />

Juristische Prüfung oder eine große Übung im Zivilrecht (Zivilrecht III) im <strong>LL</strong>.B., soweit diese nicht bereits<br />

in <strong>Mannheim</strong> erbracht wurde, anrechnen lassen.<br />

Voraussetzung:<br />

Universität <strong>Mannheim</strong> · Fakultät für Rechtswissenschaft und<br />

Für Volkswirtschaftslehre die <strong>Anrechnung</strong> · Der Prüfungsausschuss der kleinen · Übung 68131 <strong>Mannheim</strong><br />

Strafrecht oder im Öffentlichen Recht ist die bestandene<br />

Zwischenprüfung vor Antritt des <strong>Ausland</strong>sstudiums Voraussetzung. Des Weiteren darf noch keine (Teil-)<br />

Prüfung an der Universität <strong>Mannheim</strong> in dem anzurechnenden Bereich erbracht worden sein.<br />

Falls Sie eine <strong>Anrechnung</strong> beantragen möchten, benennen Sie bitte im <strong>Antrag</strong>sformular die in Frage<br />

kommenden Leistungen und fügen Sie Ihrem <strong>Antrag</strong> folgende Unterlagen bei:<br />

Bei Studien- und Prüfungsleistungen:<br />

□ aktuelles Transcript of Records der Universität <strong>Mannheim</strong><br />

□ Transcript of Records der Gastuniversität im Original, aus dem<br />

Titel der Veranstaltung, bzw. Prüfungsfach,<br />

Art und Umfang der erbrachten Leistung (Klausur, Hausarbeit, etc.)<br />

das Bestehen der Prüfung und Bewertung der Leistung hervorgehen<br />

□ Nachweis über die Abgabe des Erfahrungsberichts beim Akademischen <strong>Ausland</strong>samts<br />

□ Auszug aus dem Modulhandbuch (anzurechnende Leistung)<br />

Fremdsprachigen Bescheinigungen – außer solchen in Englisch - ist eine Übersetzung beizufügen, die<br />

vom Studierenden selbst angefertigt werden kann. Die Anforderung einer amtlichen beglaubigten<br />

Übersetzung bleibt vorbehalten.


Universität <strong>Mannheim</strong> · Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre · Der Prüfungsausschuss Seite 2<br />

Hinweis:<br />

Bei einer <strong>Anrechnung</strong> werden die ausländischen Noten anhand der gültigen Tabellen (vgl. http://www.bwl.unimannheim.de/de/studium/pruefungsausschuss/an_und_umrechnung_von_auslandsleistungen/notenumrechnun<br />

g/) i.V.m. § 18 SPUMA umgerechnet. Die <strong>Anrechnung</strong> wird im Transcript of Records gekennzeichnet (vgl. § 10<br />

V 5 SPUMA).<br />

Die Verbuchung und damit das Erscheinen der Noten im Notenspiegel kann bis zu vier Wochen in<br />

Anspruch nehmen.<br />

Achtung:<br />

Sofern Sie an der Ersten Juristischen Prüfung (§§ 3 ff. JAPrO) teilnehmen, beachten Sie bitte, dass die<br />

<strong>Anrechnung</strong> der im <strong>Ausland</strong> erbrachten Leistungen für die Erste Juristische Prüfung unter dem Vorbehalt<br />

des Einvernehmens des Landesjustizprüfungsamtes steht, § 10 IV 3 SPUMA.<br />

Zum Erhalt der Abschichtung müssen die Voraussetzungen des Landesjustizprüfungsamts zum<br />

<strong>Ausland</strong>sstudium beachtet werden (vgl. Merkblatt <strong>Ausland</strong>sstudium http://erasmus.jura.unimannheim.de/studieren_im_ausland/hinweis_zum_ljpa/hinweise_zum_auslandsstudium/auslandsstudium<br />

_juli_2012.pdf).<br />

Bitte informieren Sie sich frühzeitig vor der Anmeldung zum Staatsexamen beim<br />

Landesjustizprüfungsamt über den Erhalt Ihrer Abschichtungsmöglichkeit und stellen dort den<br />

entsprechenden <strong>Antrag</strong><br />

(http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/show/1274901/Aus09%20Ausnahmetatbestnde%20FV%20NV.pdf).


<strong>Antrag</strong>sformular<br />

zur <strong>Anrechnung</strong> von im <strong>Ausland</strong> erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen für den Bachelorstudiengang<br />

Unternehmensjuristin/Unternehmensjurist Universität <strong>Mannheim</strong> (<strong>LL</strong>.B.) gem. § 10 II SPUMA<br />

Name, Vorname:<br />

Adresse:<br />

Telefonnummer:<br />

Matrikelnummer:<br />

Gastuniversität (Name,<br />

Stadt, Land):<br />

E-Mail:<br />

Studienbeginn und -ende:<br />

GENAUE Bezeichnung der im <strong>Ausland</strong> erbrachten Lehrveranstaltung oder<br />

Prüfungsleistung<br />

Hinweise:<br />

Dem <strong>Antrag</strong> sind alle erforderlichen Unterlagen beizufügen (siehe Hinweisblatt)!<br />

Sofern Sie an der Ersten Juristischen Prüfung (§§ 3 ff. JAPrO) teilnehmen, wird dar<strong>auf</strong> hingewiesen, dass<br />

die <strong>Anrechnung</strong> für die Erste Juristische Prüfung unter dem Vorbehalt des Einvernehmens des<br />

Landesjustizprüfungsamtes steht, § 10 IV 3 SPUMA.<br />

Zum Erhalt der Abschichtung müssen die Voraussetzungen des Landesjustizprüfungsamtes zum<br />

<strong>Ausland</strong>sstudium beachtet werden (vgl. Merkblatt des LJPA zum <strong>Ausland</strong>sstudium).<br />

Bitte informieren Sie sich frühzeitig vor der Anmeldung zum Staatsexamen beim<br />

Landesjustizprüfungsamt über den Erhalt Ihrer Abschichtungsmöglichkeit und stellen dort den<br />

entsprechenden <strong>Antrag</strong>.<br />

Note<br />

GENAUE Bezeichnung der anzurechnenden Prüfungsleistung an der Universität<br />

<strong>Mannheim</strong><br />

Erklärung über vollständige und wahrheitsgemäße Angaben: Ich versichere, dass meine Angaben wahr und vollständig sind. Ich weiß, dass unvollständige Angaben zur Verweigerung der<br />

<strong>Anrechnung</strong> führen bzw. führen können. Das Hinweisblatt habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen.<br />

<strong>Mannheim</strong>, den ______________________<br />

Unterschrift des/der <strong>Antrag</strong>stellers/<strong>Antrag</strong>stellerin___________________________________

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