Antrag auf Anrechnung Ausland LL.B. - Jura - Universität Mannheim
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Universität <strong>Mannheim</strong> · Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre · Der Prüfungsausschuss Seite 2<br />
Hinweis:<br />
Bei einer <strong>Anrechnung</strong> werden die ausländischen Noten anhand der gültigen Tabellen (vgl. http://www.bwl.unimannheim.de/de/studium/pruefungsausschuss/an_und_umrechnung_von_auslandsleistungen/notenumrechnun<br />
g/) i.V.m. § 18 SPUMA umgerechnet. Die <strong>Anrechnung</strong> wird im Transcript of Records gekennzeichnet (vgl. § 10<br />
V 5 SPUMA).<br />
Die Verbuchung und damit das Erscheinen der Noten im Notenspiegel kann bis zu vier Wochen in<br />
Anspruch nehmen.<br />
Achtung:<br />
Sofern Sie an der Ersten Juristischen Prüfung (§§ 3 ff. JAPrO) teilnehmen, beachten Sie bitte, dass die<br />
<strong>Anrechnung</strong> der im <strong>Ausland</strong> erbrachten Leistungen für die Erste Juristische Prüfung unter dem Vorbehalt<br />
des Einvernehmens des Landesjustizprüfungsamtes steht, § 10 IV 3 SPUMA.<br />
Zum Erhalt der Abschichtung müssen die Voraussetzungen des Landesjustizprüfungsamts zum<br />
<strong>Ausland</strong>sstudium beachtet werden (vgl. Merkblatt <strong>Ausland</strong>sstudium http://erasmus.jura.unimannheim.de/studieren_im_ausland/hinweis_zum_ljpa/hinweise_zum_auslandsstudium/auslandsstudium<br />
_juli_2012.pdf).<br />
Bitte informieren Sie sich frühzeitig vor der Anmeldung zum Staatsexamen beim<br />
Landesjustizprüfungsamt über den Erhalt Ihrer Abschichtungsmöglichkeit und stellen dort den<br />
entsprechenden <strong>Antrag</strong><br />
(http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/show/1274901/Aus09%20Ausnahmetatbestnde%20FV%20NV.pdf).