Antrag auf Anrechnung Ausland LL.B. - Jura - Universität Mannheim
Antrag auf Anrechnung Ausland LL.B. - Jura - Universität Mannheim
Antrag auf Anrechnung Ausland LL.B. - Jura - Universität Mannheim
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Universität <strong>Mannheim</strong> · Fakultät für Rechtswissenschaft und<br />
Volkswirtschaftslehre · Der Prüfungsausschuss · 68131 <strong>Mannheim</strong><br />
Postadresse:<br />
Schloss Westflügel<br />
68131 <strong>Mannheim</strong><br />
Besucheradresse:<br />
Kaiserring 10-16, Z. 114<br />
68161 <strong>Mannheim</strong><br />
Tel: 0621 181-1307<br />
H I N W E I S E<br />
<br />
zur <strong>Anrechnung</strong> von im <strong>Ausland</strong> erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Studiengang<br />
„Unternehmensjurist/in Universität <strong>Mannheim</strong> (<strong>LL</strong>.B.)“ gem. § 10 SPUMA<br />
Im Bachelorstudiengang Unternehmensjurist/in ist eine <strong>Anrechnung</strong> von im <strong>Ausland</strong> erbrachten Studienund<br />
Prüfungsleistungen nach individueller Einzelfallprüfung grundsätzlich nach der Rückkehr aus dem<br />
<strong>Ausland</strong> möglich. In dem Fall obliegt es der/dem Studierenden, dem Prüfungsausschuss alle<br />
erforderlichen Unterlagen über die anzurechnende Leistung bereitzustellen.<br />
<br />
Bei Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Hochschulbereich findet eine <strong>Anrechnung</strong> statt, sofern<br />
hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die<br />
ersetzt werden sollen.<br />
Sie können sich eine kleine Übung im Strafrecht oder Öffentlichen Recht für das Ergänzungsstudium 1.<br />
Juristische Prüfung oder eine große Übung im Zivilrecht (Zivilrecht III) im <strong>LL</strong>.B., soweit diese nicht bereits<br />
in <strong>Mannheim</strong> erbracht wurde, anrechnen lassen.<br />
Voraussetzung:<br />
Universität <strong>Mannheim</strong> · Fakultät für Rechtswissenschaft und<br />
Für Volkswirtschaftslehre die <strong>Anrechnung</strong> · Der Prüfungsausschuss der kleinen · Übung 68131 <strong>Mannheim</strong><br />
Strafrecht oder im Öffentlichen Recht ist die bestandene<br />
Zwischenprüfung vor Antritt des <strong>Ausland</strong>sstudiums Voraussetzung. Des Weiteren darf noch keine (Teil-)<br />
Prüfung an der Universität <strong>Mannheim</strong> in dem anzurechnenden Bereich erbracht worden sein.<br />
Falls Sie eine <strong>Anrechnung</strong> beantragen möchten, benennen Sie bitte im <strong>Antrag</strong>sformular die in Frage<br />
kommenden Leistungen und fügen Sie Ihrem <strong>Antrag</strong> folgende Unterlagen bei:<br />
Bei Studien- und Prüfungsleistungen:<br />
□ aktuelles Transcript of Records der Universität <strong>Mannheim</strong><br />
□ Transcript of Records der Gastuniversität im Original, aus dem<br />
Titel der Veranstaltung, bzw. Prüfungsfach,<br />
Art und Umfang der erbrachten Leistung (Klausur, Hausarbeit, etc.)<br />
das Bestehen der Prüfung und Bewertung der Leistung hervorgehen<br />
□ Nachweis über die Abgabe des Erfahrungsberichts beim Akademischen <strong>Ausland</strong>samts<br />
□ Auszug aus dem Modulhandbuch (anzurechnende Leistung)<br />
Fremdsprachigen Bescheinigungen – außer solchen in Englisch - ist eine Übersetzung beizufügen, die<br />
vom Studierenden selbst angefertigt werden kann. Die Anforderung einer amtlichen beglaubigten<br />
Übersetzung bleibt vorbehalten.
Universität <strong>Mannheim</strong> · Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre · Der Prüfungsausschuss Seite 2<br />
Hinweis:<br />
Bei einer <strong>Anrechnung</strong> werden die ausländischen Noten anhand der gültigen Tabellen (vgl. http://www.bwl.unimannheim.de/de/studium/pruefungsausschuss/an_und_umrechnung_von_auslandsleistungen/notenumrechnun<br />
g/) i.V.m. § 18 SPUMA umgerechnet. Die <strong>Anrechnung</strong> wird im Transcript of Records gekennzeichnet (vgl. § 10<br />
V 5 SPUMA).<br />
Die Verbuchung und damit das Erscheinen der Noten im Notenspiegel kann bis zu vier Wochen in<br />
Anspruch nehmen.<br />
Achtung:<br />
Sofern Sie an der Ersten Juristischen Prüfung (§§ 3 ff. JAPrO) teilnehmen, beachten Sie bitte, dass die<br />
<strong>Anrechnung</strong> der im <strong>Ausland</strong> erbrachten Leistungen für die Erste Juristische Prüfung unter dem Vorbehalt<br />
des Einvernehmens des Landesjustizprüfungsamtes steht, § 10 IV 3 SPUMA.<br />
Zum Erhalt der Abschichtung müssen die Voraussetzungen des Landesjustizprüfungsamts zum<br />
<strong>Ausland</strong>sstudium beachtet werden (vgl. Merkblatt <strong>Ausland</strong>sstudium http://erasmus.jura.unimannheim.de/studieren_im_ausland/hinweis_zum_ljpa/hinweise_zum_auslandsstudium/auslandsstudium<br />
_juli_2012.pdf).<br />
Bitte informieren Sie sich frühzeitig vor der Anmeldung zum Staatsexamen beim<br />
Landesjustizprüfungsamt über den Erhalt Ihrer Abschichtungsmöglichkeit und stellen dort den<br />
entsprechenden <strong>Antrag</strong><br />
(http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/show/1274901/Aus09%20Ausnahmetatbestnde%20FV%20NV.pdf).
<strong>Antrag</strong>sformular<br />
zur <strong>Anrechnung</strong> von im <strong>Ausland</strong> erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen für den Bachelorstudiengang<br />
Unternehmensjuristin/Unternehmensjurist Universität <strong>Mannheim</strong> (<strong>LL</strong>.B.) gem. § 10 II SPUMA<br />
Name, Vorname:<br />
Adresse:<br />
Telefonnummer:<br />
Matrikelnummer:<br />
Gastuniversität (Name,<br />
Stadt, Land):<br />
E-Mail:<br />
Studienbeginn und -ende:<br />
GENAUE Bezeichnung der im <strong>Ausland</strong> erbrachten Lehrveranstaltung oder<br />
Prüfungsleistung<br />
Hinweise:<br />
Dem <strong>Antrag</strong> sind alle erforderlichen Unterlagen beizufügen (siehe Hinweisblatt)!<br />
Sofern Sie an der Ersten Juristischen Prüfung (§§ 3 ff. JAPrO) teilnehmen, wird dar<strong>auf</strong> hingewiesen, dass<br />
die <strong>Anrechnung</strong> für die Erste Juristische Prüfung unter dem Vorbehalt des Einvernehmens des<br />
Landesjustizprüfungsamtes steht, § 10 IV 3 SPUMA.<br />
Zum Erhalt der Abschichtung müssen die Voraussetzungen des Landesjustizprüfungsamtes zum<br />
<strong>Ausland</strong>sstudium beachtet werden (vgl. Merkblatt des LJPA zum <strong>Ausland</strong>sstudium).<br />
Bitte informieren Sie sich frühzeitig vor der Anmeldung zum Staatsexamen beim<br />
Landesjustizprüfungsamt über den Erhalt Ihrer Abschichtungsmöglichkeit und stellen dort den<br />
entsprechenden <strong>Antrag</strong>.<br />
Note<br />
GENAUE Bezeichnung der anzurechnenden Prüfungsleistung an der Universität<br />
<strong>Mannheim</strong><br />
Erklärung über vollständige und wahrheitsgemäße Angaben: Ich versichere, dass meine Angaben wahr und vollständig sind. Ich weiß, dass unvollständige Angaben zur Verweigerung der<br />
<strong>Anrechnung</strong> führen bzw. führen können. Das Hinweisblatt habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen.<br />
<strong>Mannheim</strong>, den ______________________<br />
Unterschrift des/der <strong>Antrag</strong>stellers/<strong>Antrag</strong>stellerin___________________________________