Antrag auf Zulassung - Universität Potsdam
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<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Zulassung</strong> zur Universitären Schwerpunktbereichsprüfung<br />
– Kampagne Sommersemester 2014 –<br />
Kreuzen Sie bitte an, ob Sie die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (SBP) nach<br />
der alten oder nach der neuen Prüfungsordnung (in Kraft seit 28.03.2013) absolvieren<br />
möchten!<br />
Diese Entscheidung ist u n w i d e r r u f l i c h !<br />
□<br />
Anmeldung zur SBP nach der alten SBPO<br />
Vorlage des Originals (oder einer<br />
beglaubigten Kopie) des<br />
Zwischenprüfungszeugnisses bzw. des<br />
Anerkennungsbescheids bezüglich der<br />
Zwischenprüfung gleichwertiger Leistungen.<br />
Vorlage des Originals (oder einer<br />
beglaubigten Kopie) des innerhalb des<br />
gewählten Schwerpunktbereichs erworbenen<br />
Leistungsnachweises:<br />
Seminarschein und / oder Übungsschein.<br />
Wenn Sie den Erwerb dieses<br />
Leistungsnachweises im jetzigen<br />
Wintersemester 2013/14 beabsichtigen,<br />
besteht die Möglichkeit der Anmeldung<br />
"unter Vorbehalt".<br />
Vorlage des Originals (oder einer<br />
beglaubigten Kopie) des Nachweises über<br />
den Erwerb der rechtswissenschaftlichen<br />
Fremdsprachenkompetenz.<br />
Die alte SBPO sieht einen Freiversuch vor;<br />
dies ist ein zusätzlicher dritter Versuch, zu<br />
dem man sich spätestens im 8. Fachsemester<br />
– für die nächst folgende<br />
Kampagne – anmeldet; der Freiversuch in<br />
der SPB impliziert KEINE<br />
Verbesserungsmöglichkeit !<br />
□<br />
Anmeldung zur SBP nach der neuen SBPO<br />
Vorlage des Originals (oder einer<br />
beglaubigten Kopie) des<br />
Zwischenprüfungszeugnisses bzw. des<br />
Anerkennungsbescheids bezüglich der<br />
Zwischenprüfung gleichwertiger Leistungen.<br />
Die Vorlage eines innerhalb des gewählten<br />
Schwerpunktbereiches erworbenen<br />
Seminar- oder Übungsscheines<br />
ist NICHT mehr erforderlich.<br />
Der Nachweis (im Original oder in<br />
beglaubigter Kopie) über den Erwerb der<br />
rechtswissenschaftlichen<br />
Fremdsprachenkompetenz kann bis zum<br />
Absolvieren des zweiten Prüfungsteils<br />
nachgereicht werden.<br />
Die neue SBPO sieht KEINEN<br />
Freiversuch vor. Sie haben zwei Versuche,<br />
von denen der zweite Versuch zur<br />
Verbesserung eines Prüfungsteils oder der<br />
gesamten Prüfung genutzt werden kann.<br />
Die Ausgabe der SPB-Hausarbeits-<br />
Themen erfolgt SPB-intern durch<br />
VERLOSUNG oder AUSWAHL ; die<br />
Entscheidung darüber trifft der Dozent.<br />
Ein Anonymitätserfordernis besteht nur noch<br />
bei der Klausur.<br />
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