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Antrag auf Zulassung - Universität Potsdam

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<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Zulassung</strong> zur Universitären Schwerpunktbereichsprüfung<br />

– Kampagne Sommersemester 2014 –<br />

Kreuzen Sie bitte an, ob Sie die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (SBP) nach<br />

der alten oder nach der neuen Prüfungsordnung (in Kraft seit 28.03.2013) absolvieren<br />

möchten!<br />

Diese Entscheidung ist u n w i d e r r u f l i c h !<br />

□<br />

Anmeldung zur SBP nach der alten SBPO<br />

Vorlage des Originals (oder einer<br />

beglaubigten Kopie) des<br />

Zwischenprüfungszeugnisses bzw. des<br />

Anerkennungsbescheids bezüglich der<br />

Zwischenprüfung gleichwertiger Leistungen.<br />

Vorlage des Originals (oder einer<br />

beglaubigten Kopie) des innerhalb des<br />

gewählten Schwerpunktbereichs erworbenen<br />

Leistungsnachweises:<br />

Seminarschein und / oder Übungsschein.<br />

Wenn Sie den Erwerb dieses<br />

Leistungsnachweises im jetzigen<br />

Wintersemester 2013/14 beabsichtigen,<br />

besteht die Möglichkeit der Anmeldung<br />

"unter Vorbehalt".<br />

Vorlage des Originals (oder einer<br />

beglaubigten Kopie) des Nachweises über<br />

den Erwerb der rechtswissenschaftlichen<br />

Fremdsprachenkompetenz.<br />

Die alte SBPO sieht einen Freiversuch vor;<br />

dies ist ein zusätzlicher dritter Versuch, zu<br />

dem man sich spätestens im 8. Fachsemester<br />

– für die nächst folgende<br />

Kampagne – anmeldet; der Freiversuch in<br />

der SPB impliziert KEINE<br />

Verbesserungsmöglichkeit !<br />

□<br />

Anmeldung zur SBP nach der neuen SBPO<br />

Vorlage des Originals (oder einer<br />

beglaubigten Kopie) des<br />

Zwischenprüfungszeugnisses bzw. des<br />

Anerkennungsbescheids bezüglich der<br />

Zwischenprüfung gleichwertiger Leistungen.<br />

Die Vorlage eines innerhalb des gewählten<br />

Schwerpunktbereiches erworbenen<br />

Seminar- oder Übungsscheines<br />

ist NICHT mehr erforderlich.<br />

Der Nachweis (im Original oder in<br />

beglaubigter Kopie) über den Erwerb der<br />

rechtswissenschaftlichen<br />

Fremdsprachenkompetenz kann bis zum<br />

Absolvieren des zweiten Prüfungsteils<br />

nachgereicht werden.<br />

Die neue SBPO sieht KEINEN<br />

Freiversuch vor. Sie haben zwei Versuche,<br />

von denen der zweite Versuch zur<br />

Verbesserung eines Prüfungsteils oder der<br />

gesamten Prüfung genutzt werden kann.<br />

Die Ausgabe der SPB-Hausarbeits-<br />

Themen erfolgt SPB-intern durch<br />

VERLOSUNG oder AUSWAHL ; die<br />

Entscheidung darüber trifft der Dozent.<br />

Ein Anonymitätserfordernis besteht nur noch<br />

bei der Klausur.<br />

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