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Antrag auf Zulassung - Universität Potsdam

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III.<br />

Erklärungen zu den <strong>Zulassung</strong>svoraussetzungen<br />

1. Zwischenprüfung<br />

Zwischenprüfungszeugnis<br />

Diplome d'Ètudes Universitaires Générales (DEUG) der Juristischen Fakultät der <strong>Universität</strong> Paris X -<br />

Nanterre<br />

andere gleichwertige Leistungen gem. § 5 Abs. 3 SBPO<br />

(Anerkennung durch den Prüfungsausschuss mit Bescheid vom ...................................................)<br />

GILT NUR FÜR DIE ALTE SBPO !<br />

2. Leistungsnachweis im Schwerpunktbereich<br />

Seminarschein der Juristischen Fakultät der <strong>Universität</strong> <strong>Potsdam</strong><br />

Übungsschein der Juristischen Fakultät der <strong>Universität</strong> <strong>Potsdam</strong><br />

andere gleichwertige Leistung<br />

(Anerkennung durch den Prüfungsausschuss mit Bescheid vom ………………………………….)<br />

3. Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz gem. § 5a Abs. 2 Satz 2 DRiG<br />

vorhanden<br />

wird bis zum Absolvieren des zweiten Prüfungsteils nachgereicht<br />

4. Nur für Schwerpunktbereich 7 "Französisches Recht“<br />

licence en droit der Université Paris X – Nanterre<br />

maîtrise en droit der Université Paris X – Nanterre<br />

Bitte legen Sie die Nachweise für die Ziffern 1–4 bei der Anmeldung – im Original oder in<br />

beglaubigter Kopie – vor!<br />

IV.<br />

Erklärung zum angestrebten Prüfungsversuch<br />

GILT NUR FÜR DIE ALTE SBPO !<br />

1. Freiversuch<br />

Ich mache von der Möglichkeit des Freiversuches gemäß § 22 SBPO i.V.m. § 13 Abs. 1 BbgJAO<br />

Gebrauch.<br />

Ich mache von der Möglichkeit des Freiversuches gemäß § 22 SBPO i. V. m. § 13 Abs. 2 BbgJAO<br />

aus folgenden Gründen Gebrauch:<br />

schwere Krankheit oder anderer schwerwiegender Grund, § 13 Abs. 2 Nr. 1 BbgJAO<br />

schwere Behinderung, § 13 Abs. 2 Nr. 2 BbgJAO<br />

gewähltes Mitglied eines Gremiums der Hochschule, § 13 Abs. 2 Nr. 3 BbgJAO<br />

Auslandsstudium, § 13 Abs. 2 Nr. 4 BbgJAO<br />

Pflichtfachprüfung vollständig abgelegt, § 13 Abs. 2 Nr. 5 BbgJAO<br />

Mutterschutz, § 13 Abs. 2 Nr. 6 BbgJAO<br />

Erziehungszeiten, § 13 Abs. 2 Nr. 7 BbgJAO<br />

Bitte fügen Sie die Nachweise im Original oder in beglaubigter Kopie bei!<br />

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