Anordnung nach § 21j Abs. 1 GVG zur ... - Justiz in Sachsen
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Der Direktor<br />
AMTSGERICHT ZITTAU<br />
Less<strong>in</strong>gstraße 1 | 02763 Zittau<br />
Zittau,<br />
04 .April 2013<br />
<strong>Anordnung</strong> <strong>nach</strong> § <strong>21j</strong>, <strong>Abs</strong>. 1 <strong>GVG</strong> <strong>zur</strong> Zuständigkeit <strong>in</strong>folge der Umtragung<br />
anhängiger Verfahren <strong>in</strong> forumSTAR<br />
Aufgrund Änderung der Geschäftsverteilung zum 1. April 2013 müssen unter<br />
anderem anhängige Familienverfahren des Richterreferats 1 (Endziffer 1)<br />
auf das Richterreferat 5 sowie anhängige Zivilverfahren des Richterreferats<br />
7 (Endziffern 4, 5, 6) und anhängige Zivilverfahren des Richterreferats 6<br />
(Endziffern 2, 3, 7, 8, 9 – wobei durch die letzte Umtragung auch Endziffern<br />
4, 5, 6 vom Referat 6 <strong>in</strong>s Referat 5 umzutragen s<strong>in</strong>d ) auf das Richterreferat<br />
5 übertragen werden.<br />
Mit der forumSTAR-Version 4.1.2 wird bei Abgabe e<strong>in</strong>es Verfahrens <strong>in</strong>nerhalb<br />
des Gerichts automatisch e<strong>in</strong> neues Aktenzeichen vergeben, siehe Anwenderh<strong>in</strong>weis<br />
forumSTAR Wiki vom 28. Dezember 2013 (Anlage). Die<br />
Übernahme des bereits vorhandenen Aktenzeichens ist laut Aussage der<br />
LIT programmtechnisch nicht mehr möglich. Damit würden alle zum 31.<br />
März 2013 anhängigen, umzutragenden Verfahren e<strong>in</strong> neues Aktenzeichen<br />
aus dem Jahr 2013 mit den entsprechenden Aktenzeichenendziffern erhalten.<br />
Dies hätte jedoch <strong>zur</strong> Folge, dass nunmehr alle Neue<strong>in</strong>gänge ab 1. April<br />
2013 automatisch die durch die Umtragung nicht betroffenen Aktenzeichenendziffern<br />
erhalten. Somit würden über e<strong>in</strong>en längeren Zeitraum alle Neue<strong>in</strong>gänge<br />
ab 1. April 2013 <strong>in</strong> Familiensachen dem Richterreferat 2 bzw. <strong>in</strong><br />
Zivilsachen dem Richterreferat 6 zugeordnet.<br />
Um e<strong>in</strong>e Zuordnung neu e<strong>in</strong>gehender Verfahren entsprechend der Geschäftsverteilung<br />
zu gewährleisten wird bestimmt, dass h<strong>in</strong>sichtlich der umzutragenden<br />
Verfahren die programmtechnisch notwendige Vergabe der<br />
neuen Aktenzeichen fortlaufend erfolgt und das Richterreferat zuständig ist,<br />
welches <strong>nach</strong> dem Geschäftsverteilungsplan 2013 zuständig wäre, wenn die<br />
Vergabe e<strong>in</strong>es neuen Aktenzeichens aus dem Jahr 2013 technisch nicht<br />
notwendig wäre.<br />
Andreas Behrens<br />
Anlage: Anwenderh<strong>in</strong>weis forumSTAR Wiki<br />
U:\Eigene Dateien\<br />
Anwenderh<strong>in</strong>weis.doc<br />
Seite 1 von 2
<strong>nach</strong> Endziffernverteilungen<br />
Zuletzt geändert von Mandy Leuschke am 28. Dezember 2012, 09:44<br />
Kommentare (0) | Anhänge (21) | Historie | Information<br />
Inhalt<br />
o<br />
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o<br />
o<br />
Überblick über die neue Verteilung <strong>nach</strong> Endziffern<br />
Verfahrensabgabe <strong>in</strong>nerhalb der Richterreferate mit Endziffernverteilung<br />
Verfahrensabgabe zwischen Rechtspfleger- und Richterreferaten, welche <strong>nach</strong> Turnus- bzw.<br />
Endziffernverteilung verteilt werden<br />
Manuelle Anlage von Verfahren<br />
Überblick über die neue Verteilung <strong>nach</strong> Endziffern<br />
Bearbeiten<br />
Mit der neuen Version <strong>in</strong> forumSTAR ist es nunmehr möglich die Endziffernverteilung korrekt abzubilden.<br />
E<strong>in</strong> Beispiel:<br />
An e<strong>in</strong>em Gericht existieren folgende Verteilungen: ZIV_AR_Richter, ZIV_AR-Rechtspfleger und<br />
ZIV_AR_Geschäftsstelle.<br />
Sowohl für die Richter als auch für die Rechtspfleger werden die Verfahren <strong>nach</strong> Endziffern verteilt.<br />
Richter A erhält die Verfahren mit den Endziffern 1-5, Richter B die mit den Endziffern 6-0. Die<br />
Rechtspflegerverfahren werden <strong>nach</strong> geraden und ungeraden Endziffern aufgeteilt. Die AR-Sachen des<br />
UdG bekommt nur e<strong>in</strong>e Geschäftsstelle.<br />
Bisher war es so, dass sämtliche AR-Sachen - unabhängig, welche Gerichtsperson für sie zuständig war -<br />
durchgehend im Aktenzeichen AR gezählt wurden. Dadurch kam es zu folgender abweichender Verteilung:<br />
Richter A erhält das Verfahren AR 1/12. Das nächste Verfahren war für den UdG bestimmt, es wurde das<br />
Aktenzeichen AR 2/12 vergeben. Der Richter bzw. Rechtspfleger, der ebenfalls für die Endziffer 2<br />
zuständig ist, wurde ausgelassen.<br />
Mit der neuen Version wird hier Abhilfe geschaffen. Jede Endziffernverteilung für das gleiche<br />
Aktenzeichen erhält e<strong>in</strong>e eigene Zählung des Registerzeichens. D.h. das Aktenzeichen AR wird jeweils<br />
getrennt sowohl bei den Richtern, als auch bei den Rechtspflegern und beim UdG am Jahresanfang mit 1<br />
beg<strong>in</strong>nend separat durchgezählt.<br />
Mit der neuen Version würde Richter A das Verfahren AR 1/12 erhalten, das nächste Verfahren für den<br />
UdG würde ebenfalls das Registerzeichen AR 1/12 erhalten. Sofern das 2. Richterverfahren e<strong>in</strong>geht, erhält<br />
dieses das Aktenzeichen AR 2/12. Geht nunmehr e<strong>in</strong> Rechtspflegerverfahren e<strong>in</strong>, erhält dieses das<br />
Aktenzeichen AR 1/12. Hier ist <strong>zur</strong> Unterscheidung dieser Aktenzeichen e<strong>in</strong> Aktenzeichenvorsatz sehr<br />
angebracht.<br />
Verfahrensabgabe <strong>in</strong>nerhalb der Richterreferate mit<br />
Endziffernverteilung
Bearbeiten<br />
Es liegt folgende Endziffernverteilung vor:<br />
Das erste Verfahren 1 C 1/12 wird bei Anlage mit GVP <strong>in</strong> das Richterreferat 1 gegeben, wie bisher.<br />
Nunmehr wird das Verfahren <strong>in</strong> das Richterreferat 2 abgegeben wegen sachlichen Zusammenhangs. Das<br />
Richterreferat 2 ist jedoch nur für die Endziffern 5 – 7 zuständig.<br />
Bisher war es so, dass das Verfahren se<strong>in</strong> Aktenzeichen behielt und das Richterreferat 2 dadurch e<strong>in</strong><br />
Verfahren mit e<strong>in</strong>er Endziffer erhielt, für das es nicht zuständig war.<br />
Nunmehr wird bei Abgabe des Verfahrens <strong>in</strong> das Richterreferat 2 e<strong>in</strong> Aktenzeichen vergeben, für welches<br />
die OE zuständig ist. D.h. das Aktenzeichen wird bei Übernahme geändert <strong>in</strong> 2 C 5/11.<br />
Übernehmen: