Wegweisers Pflege - Landkreis Kaiserslautern
Wegweisers Pflege - Landkreis Kaiserslautern
Wegweisers Pflege - Landkreis Kaiserslautern
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Leitfaden <strong>Pflege</strong><br />
Leitfaden ehrenamtliche gesetzliche Betreuung<br />
Eine Orientierungshilfe für pflegebedürftige Menschen,<br />
deren Angehörige und ehrenamtliche Betreuer
Interview<br />
Impressum:<br />
Herausgegeben von der Kreisverwaltung <strong>Kaiserslautern</strong>, Leitstelle Älterwerden in Kooperation<br />
mit der Betreuungsbehörde des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Kaiserslautern</strong>, Lauterstr. 8, 67657 <strong>Kaiserslautern</strong>,<br />
Telefon 0631/7105248, Fax 0631/7105566, E-Mail: heiko.becker@kaiserslautern-kreis.de.<br />
Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Auflage dieser Broschüre nimmt<br />
die Kreisverwaltung <strong>Kaiserslautern</strong> entgegen. Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung<br />
des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck<br />
und Übersetzungen sind - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers<br />
gestattet. Die in diesem Wegweiser enthaltenen Informationen und Adressen erheben keinen<br />
Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.<br />
Die in dieser Broschüre gebrauchte grammatikalisch männliche Form bezeichnet sowohl<br />
weibliche als auch männliche Personen.<br />
Redaktion:<br />
Heiko Becker,<br />
Leitstelle Älterwerden<br />
Stand: Mai 2011<br />
Gestaltung und Fotos:<br />
Atelier Scheib, <strong>Kaiserslautern</strong><br />
Alle Fotografien sind urheberrechtlich geschützt.<br />
mit Gerhard Müller,<br />
Kreisbeigeordneter des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Kaiserslautern</strong>, zuständig<br />
für den Geschäftsbereich II<br />
(Abteilungen Jugend und<br />
Soziales sowie Gesundheitsamt).<br />
Herr Müller, die zweite Auflage des „<strong>Wegweisers</strong> <strong>Pflege</strong>“ liegt<br />
nunmehr vor. Was war der Grund für diese Neuauflage?<br />
Nach wenigen Monaten war die erste Auflage bereits vergriffen.<br />
Diese starke Nachfrage hat unsere Auffassung bestätigt, dass<br />
im Bereich der <strong>Pflege</strong> ein großer Bedarf an gebündelten Informationen<br />
besteht. Ähnlich ist die Situation im Bereich der rechtlichen<br />
Betreuungen. Beide Bereiche sind oft eng miteinander verzahnt,<br />
da viele pflegende Angehörige zugleich auch als rechtliche Betreuerinnen<br />
und Betreuer der pflegebedürftigen Menschen eingesetzt<br />
sind. Daher haben wir uns entschlossen, den Wegweiser<br />
<strong>Pflege</strong> überarbeitet und erweitert erneut herauszugeben.<br />
Welche Veränderungen erwarten die Leserinnen und Leser<br />
der zweiten Auflage?<br />
Ein wesentliches Merkmal der zweiten Auflage ist der Verzicht<br />
auf Werbeanzeigen. Hierdurch war es uns möglich, die Seitenzahl<br />
gleichzuhalten und dennoch inhaltlich wichtige Erweiterungen<br />
vorzunehmen.<br />
Ein weiteres Merkmal ist die Ergänzung der Broschüre durch<br />
einen Leitfaden für gesetzliche BetreuerInnen. Als bürgerschaftlich<br />
engagierte Menschen benötigen die ehrenamtlichen Betreuerinnen<br />
und Betreuer Unterstützung in Form von konkreten<br />
Informationen zu ihrer Tätigkeit. Damit bauen wir bestehende Unsicherheiten<br />
ab und stärken das ehrenamtliche Engagement.<br />
Haben sich seit der ersten Auflage des <strong>Wegweisers</strong> Veränderungen<br />
in der <strong>Pflege</strong>infrastruktur ergeben?<br />
Der Bereich der <strong>Pflege</strong> ist ein wachsender Markt mit sich<br />
ständig verändernden Angeboten. Die bereits bestehende <strong>Pflege</strong>infrastruktur<br />
im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> wurde durch weitere<br />
Angebote ausgebaut. Wir haben daher die Zusammenstellung<br />
der wichtigsten Ansprechpartner im Bereich der <strong>Pflege</strong> und den<br />
Überblick über die angebotenen Leistungen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong><br />
für die zweite Auflage des <strong>Wegweisers</strong> <strong>Pflege</strong> aktualisiert.<br />
Nach wie vor können die Bürgerinnen und Bürger des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Kaiserslautern</strong> auf zahlreiche Angebote im Vor- und Umfeld<br />
der <strong>Pflege</strong> sowie flächendeckende ambulante, teilstationäre<br />
und stationäre Angebote zurückgreifen.<br />
2 3
Inhaltsverzeichnis<br />
Leitfaden <strong>Pflege</strong><br />
1. Demografischer Wandel 6<br />
2. Seniorenfreundlicher <strong>Landkreis</strong> 6<br />
3. Demenz 7<br />
4. Beratung 10<br />
4.1 Leitstelle Älterwerden 10<br />
4.2 <strong>Pflege</strong>stützpunkte 11<br />
4.3 Informations- und Beschwerdetelefon <strong>Pflege</strong> und Wohnen in Einrichtungen 12<br />
5. Vorsorge 14<br />
6. Unterstützung 14<br />
6.1 Niedrigschwellige/komplementäre Angebote 14<br />
6.2 Ambulante Dienste 16<br />
6.3 Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege 17<br />
6.4 Stationäre <strong>Pflege</strong> 17<br />
6.5 Selbsthilfegruppen 20<br />
6.6 Mahlzeitendienste/Essen auf Rädern/Offener Mittagstisch 22<br />
6.7 Hausnotruf/Telefonketten 22<br />
6.8 Telefonseelsorge 23<br />
6.9 Hospiz/Palliativversorgung 23<br />
6.10 Hilfe im Sterbefall 24<br />
7. Finanzielle Hilfen 24<br />
7.1 <strong>Pflege</strong>versicherung 24<br />
7.2 Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch, zwölftes Buch (SGB XII) 28<br />
7.2.1 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 28<br />
7.2.2 Hilfe zur <strong>Pflege</strong> 28<br />
7.2.3 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts 29<br />
7.3 Finanzielle Entlastungen 30<br />
Seite<br />
Leitfaden ehrenamtliche gesetzliche Betreuung<br />
1. Die Einrichtung einer Betreuung 31<br />
1.1 Voraussetzungen einer Betreuung 31<br />
1.2 Antrag auf Einrichtung einer Betreuung 31<br />
1.3 Zuständigkeit des Betreuungsgerichts 31<br />
1.4 Das gerichtliche Verfahren 32<br />
2. Was ist zu Beginn einer Betreuung zu tun? 33<br />
3. Aufgabenbereiche eines Betreuers 34<br />
3.1 Gesundheitsfürsorge 34<br />
3.2 Aufenthaltsbestimmung 35<br />
3.3 Wohnungsangelegenheiten 36<br />
3.4 Tätigkeit des Betreuers in vermögensrechtlichen Angelegenheiten 36<br />
3.5 Schenkungen 38<br />
3.6 Einwilligungsvorbehalt 40<br />
4. Versicherungen 41<br />
4.1 Haftpflichtversicherung 41<br />
4.1.1 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 41<br />
4.1.2 Allgemeine Haftpflichtversicherung 41<br />
4.2 Unfallversicherung 42<br />
4.3 Verhalten in Schadensfällen 42<br />
5. Aufwandspauschale 42<br />
6. Steuer 43<br />
7. Ende der Betreuung 44<br />
8. Kontaktadressen 45<br />
Stichwortverzeichnis 46<br />
Notizen zu 2. 47<br />
4 5<br />
Seite
Leitfaden <strong>Pflege</strong><br />
1. Demografischer Wandel 2. Seniorenfreundlicher <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong><br />
Weniger - Älter - Bunter, eine bildhafte Beschreibung der Bevölkerungsentwicklung<br />
im Zuge des demografischen Wandels.<br />
Neu ist diese Entwicklung nicht. Auch auf kommunaler Ebene<br />
stellt der demografische Wandel eine Herausforderung dar. Es<br />
gilt, auf Veränderungen der Nachfrage nach Infrastruktur und<br />
Dienstleistungen zu reagieren. Insbesondere im Bereich der<br />
Hilfe, Unterstützung und Beratung von pflegebedürftigen Menschen<br />
und deren Angehörigen, ist eine vorausschauende strukturelle<br />
Planung erforderlich.<br />
Das Land Rheinland-Pfalz hat die Voraussetzungen hierfür<br />
durch das Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung<br />
der pflegerischen Angebotsstruktur (L<strong>Pflege</strong>ASG) geschaffen.<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> erfolgt eine kontinuierliche<br />
fachliche Begleitung der pflegerischen Angebotsstruktur durch<br />
regelmäßigen Austausch aller Beteiligten in der regionalen <strong>Pflege</strong>konferenz<br />
und die <strong>Pflege</strong>strukturplanung der Leitstelle Älterwerden.<br />
„Prävention und Rehabilitation vor <strong>Pflege</strong>“ - ein wichtiger<br />
Leitsatz im elften Buch des Sozialgesetzbuches, welches die Regelungen<br />
zur <strong>Pflege</strong>versicherung enthält.<br />
Durch Prävention kann der Eintritt von <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit<br />
hinausgezögert oder ganz vermieden werden. Durch Rehabilitation<br />
sollen die körperlichen, psychischen und sozialen Folgen<br />
einer Aktivitätseinschränkung auf ein Minimum beschränkt oder<br />
ganz aufgehoben werden. Nicht nur körperliche Aktivität, sondern<br />
auch eine die geistigen Fähigkeiten des Menschen anregende<br />
Lebensweise tragen hierzu nachweislich bei. Prävention<br />
und Rehabilitation spielen gerade auch für Seniorinnen und Senioren<br />
eine große Rolle, um möglichst lange selbstständig im<br />
gewohnten Umfeld ihr Leben gestalten zu können.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> hat in diesem Bereich viel zu bieten:<br />
Durch die Lage mitten im Herzen des Naturparks und Biosphärenreservates<br />
Pfälzerwald bietet sich älteren wie jüngeren<br />
Menschen die einzigartige Möglichkeit, Natur mit allen Sinnen<br />
aktiv zu erleben. Zahlreiche Wanderwege, Nordic-Walking-Routen<br />
und Mountainbike-Touren laden geradezu ein, die Freizeit aktiv<br />
zu gestalten. Ergänzt und unterstützt werden diese durch die<br />
Sportangebote zahlreicher Vereine und Verbände sowie durch<br />
spezielle therapeutische Angebote.<br />
Das umfangreiche, kulturelle Angebot im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong><br />
trägt dazu bei, die geistige Fitness zu fördern. Es gibt<br />
zahlreiche Museen, in denen die Vergangenheit wieder lebendig<br />
wird; historische Orts- und Stadtkerne erinnern an die bewegte<br />
Geschichte der Region. Im Rahmen geschichtlicher oder<br />
naturkundlicher Führungen besteht die Möglichkeit, das eigene<br />
Wissensspektrum zu erweitern und so auch dem Leitsatz eines<br />
„lebenslangen Lernens“ auf eine recht angenehme Weise nachzukommen.<br />
In diesem Bereich bieten ebenfalls viele Vereine die<br />
Möglichkeit, selbst aktiv zu werden. Auch hier finden sich spezielle<br />
therapeutische Angebote, um einem geistigen Abbau gezielt<br />
entgegenwirken zu können.<br />
3. Demenz<br />
Quellenangabe für die Inhalte des nachfolgenden Abschnittes:<br />
Demenzkampagne Rheinland-Pfalz, www.demenz-rlp.de, der<br />
Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V.,<br />
www.lzg-rlp.de<br />
Auszugsweise Veröffentlichung an dieser Stelle erfolgt mit<br />
freundlicher Genehmigung der Landeszentrale für Gesundheitsförderung<br />
in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG).<br />
Demenzerkrankungen stellen heute die häufigste Ursache für<br />
umfangreiche Hilfe-, Betreuungs- und <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit bei<br />
älteren Menschen dar. Eine Demenzerkrankung stellt die Angehörigen,<br />
aber auch die Anbieter komplementärer, ambulanter,<br />
teilstationärer und stationärer Dienstleistungen im Bereich der<br />
<strong>Pflege</strong> vor große Herausforderungen.<br />
Die Wahrscheinlichkeit, an Demenz zu erkranken, steigt mit<br />
zunehmendem Alter. Neben Störungen des Gedächtnisses stellen<br />
Verhaltensstörungen die typischen Symptome einer Demenz<br />
dar. Die Erkrankung selbst ist (noch) nicht heilbar; das Fortschreiten<br />
kann jedoch durch entsprechende Behandlung verlangsamt<br />
werden. Hierbei ist es wichtig, rechtzeitig Hilfe in Anspruch zu<br />
nehmen.<br />
Zuerst werden Demenzkranke meist nur ein bisschen „schrullig“<br />
und wir lächeln mild über sie. Aber mit fortschreitender Demenz<br />
treten neben Gedächtnisstörungen meist auch Verhaltensstörungen<br />
auf. Die Erkrankten reagieren häufig sehr emotional,<br />
oft auch unkontrolliert und legen ein für uns „sonderbares“ Verhalten<br />
an den Tag.<br />
6 7
Wenn Demenzkranke sich gegen Sie richten, denken Sie immer<br />
daran: Es stecken keine bösen Absichten dahinter, wenn<br />
demenzkranke Patienten z.B. aggressiv sind, sondern es gehört<br />
zu den Folgen ihrer Gehirnerkrankung.<br />
Charakteristische Verhaltensstörungen einer Demenz sind individuell<br />
ausgeprägt, je nach Persönlichkeit, Temperament und<br />
Naturell des Patienten, ...<br />
• Angst, Unruhe, Ruhelosigkeit, zielloses Umherwandern<br />
• Schlafstörungen und nächtliches Herumlaufen<br />
• Aggressionen und Wut, Überreaktion und Panik,<br />
Wahn und Halluzination<br />
• Depression, Niedergeschlagenheit, Stimmungsschwankungen,<br />
Rückzug, Apathie<br />
• Misstrauen, Anklammern, Nach- und Weglaufen<br />
Die häufigsten und auffälligsten Erkennungszeichen einer<br />
Demenz sind die Beeinträchtigung und der spätere Verlust des<br />
Kurz- und Langzeitgedächtnisses. Dabei sterben im Gehirn die<br />
Nervenzellen und ihre Verbindungen ab, die für das Gedächtnis<br />
und die Informationsverarbeitung verantwortlich sind. Durch<br />
diesen Nervenzellenverlust können die neuen Sinneseindrücke<br />
nicht richtig verarbeitet und mit dem Erlernten nicht richtig verknüpft<br />
werden.<br />
Die Folge: Dementiell erkrankte Menschen können einfachste<br />
alltägliche Aufgaben - sich waschen, sich anziehen, essen - nicht<br />
mehr ausführen und sind auf die Hilfe von anderen angewiesen.<br />
Dementiell erkrankte Menschen ...<br />
• erinnern sich schon nach kurzer Zeit nicht mehr an<br />
Gesehenes oder Gehörtes<br />
• können sich kein Urteil bilden, keine Probleme lösen,<br />
keine Schlussfolgerungen ziehen<br />
• verwechseln Dinge und setzen Dinge miteinander in<br />
Beziehung, die gar nichts miteinander zu tun haben<br />
(„Ist das Suppe oder Mittwoch?“)<br />
• finden oft nicht die richtigen Worte oder verändern ihren<br />
Satzbau merkwürdig, dadurch werden ihre Sätze oft<br />
unverständlich<br />
• verlernen vertraute Bewegungsabläufe (wie ein Hemd<br />
zuknöpfen oder mit Messer und Gabel essen),<br />
obwohl sie motorisch gesund sind<br />
• stehen manchmal auf der Straße, in der sie wohnen, wissen<br />
nicht wo sie sind und wie sie nach Hause kommen<br />
• können Sachverhalte nicht mehr angemessen beurteilen;<br />
so kann es passieren, dass sie beispielsweise im Sommer<br />
einen warmen Mantel tragen oder im Winter barfuß auf der<br />
Straße herumlaufen<br />
• legen oft Gegenstände an völlig unpassenden Stellen ab, die<br />
Zahnbürste im Kühlschrank oder den Kaffeelöffel im Badezimmer<br />
Ihr regionaler Ansprechpartner für Fragen zur Demenz:<br />
Alzheimer Gesellschaft Rheinland-Pfalz e.V.,<br />
Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige und<br />
Interessierte, Herr Hedeler, Tel.: 06371/52487<br />
Meine persönlichen Fragen:<br />
• vergessen die Bedeutung von ihnen eigentlich bekannten<br />
Gegenständen<br />
• vergessen ihren eigenen und andere Namen<br />
• haben eine gestörte Orientierung und ein gestörtes Zeitgefühl<br />
• erkennen vertraute Angehörige und Freunde nicht mehr,<br />
ermüden schnell<br />
• verarbeiten Informationen nur langsam oder gar nicht, können<br />
nur schwer oder gar nicht mehr rechnen und/oder schreiben<br />
8 9
4. Beratung<br />
4.1 Leitstelle Älterwerden<br />
Die Kreisverwaltung <strong>Kaiserslautern</strong> hat 1992 eine Leitstelle<br />
Älterwerden eingerichtet. Der Leitstelle obliegt neben anderen<br />
Aufgaben auch die Durchführung der Altenhilfe nach dem SGB<br />
XII sowie die <strong>Pflege</strong>strukturplanung und Geschäftsführung der<br />
regionalen <strong>Pflege</strong>konferenz nach dem L<strong>Pflege</strong>ASG. Ferner sind<br />
die Geschäftsstelle des Beirats für ältere Menschen und die<br />
Koordinierungsstelle des ehrenamtlichen Besuchsdienstes des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Kaiserslautern</strong> bei der Leitstelle Älterwerden angesiedelt.<br />
Die Leitstelle Älterwerden berät und unterstützt unter anderem<br />
pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in allen<br />
Fragen der ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung.<br />
Sie arbeitet eng mit den <strong>Pflege</strong>stützpunkten, den Anbietern<br />
von <strong>Pflege</strong>leistungen, den Kranken- und <strong>Pflege</strong>kassen sowie<br />
weiteren Behörden und Beratungsstellen zusammen. Beratung<br />
und Unterstützung erfolgen nach vorheriger Terminabsprache<br />
in der Kreisverwaltung oder im Rahmen von Hausbesuchen bei<br />
den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen.<br />
Beratung und Unterstützung sind für die pflegebedürftigen<br />
Menschen und ihre Angehörigen kostenfrei. Es besteht eine Verpflichtung<br />
zu neutraler, trägerübergreifender Information. Die<br />
Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.<br />
Ihre Ansprechpartner in der Leitstelle Älterwerden:<br />
Leitstelle Älterwerden<br />
Lauterstraße 8<br />
67657 <strong>Kaiserslautern</strong><br />
Herr Becker<br />
Tel.: 0631/7105248<br />
heiko.becker@kaiserslautern-kreis.de<br />
• Altenhilfe<br />
• Beratung in Einzelfällen<br />
• <strong>Pflege</strong>strukturplanung<br />
• Geschäftsstelle des Beirats für ältere Menschen<br />
Frau Spies<br />
Tel.: 0631/7105353<br />
jutta.spies@kaiserslautern-kreis.de<br />
• Koordination ehrenamtlicher Besuchsdienst<br />
• Seniorenveranstaltungen des <strong>Landkreis</strong>es<br />
4.2 <strong>Pflege</strong>stützpunkte<br />
Im Rahmen gesetzlicher Änderungen wurden die Beratungsund<br />
Koordinierungsstellen zu <strong>Pflege</strong>stützpunkten weiterentwickelt.<br />
Die <strong>Pflege</strong>stützpunkte sind ein wichtiger Bestandteil des<br />
Netzwerkes zur Unterstützung von hilfebedürftigen Menschen<br />
und deren Angehörigen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong>. Sie arbeiten<br />
mit einer Vielzahl von Behörden und Dienstleistern im Bereich der<br />
<strong>Pflege</strong> und Betreuung zusammen. Die <strong>Pflege</strong>stützpunkte informieren<br />
und unterstützen kranke, behinderte und ältere Menschen<br />
und deren Angehörige durch Informationen über:<br />
• wohnortnahe ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen<br />
• Wohnraumanpassung und Barrierefreiheit<br />
• Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten<br />
• Selbsthilfegruppen<br />
• Gesetzliche Betreuungen und Vorsorgevollmachten<br />
Unterstützung bei<br />
• der Erstellung und Umsetzung des persönlichen Hilfeplanes<br />
• Beschwerden im Bereich der <strong>Pflege</strong><br />
• dem Wunsch, die selbstständige Lebensführung solange wie<br />
möglich zu gewährleisten<br />
Die <strong>Pflege</strong>stützpunkte haben auch die Funktion als „Beschwerdetelefon<br />
<strong>Pflege</strong>“. Hier erfolgt eine Kooperation mit<br />
der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Die Kooperation<br />
ermöglicht, dass die Information und Beratung durch die <strong>Pflege</strong>stützpunkte<br />
bei Bedarf um die Rechtsberatung durch eine juristische<br />
Fachkraft bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.<br />
vervollständigt wird.<br />
Sie haben daher die Möglichkeit, sich bei Fragen rund um die<br />
<strong>Pflege</strong> als auch bei konkreten Beschwerden mit Ihrem <strong>Pflege</strong>stützpunkt<br />
vor Ort in Verbindung zu setzen.<br />
Die Beratung/Unterstützung erfolgt in den Sprechstunden<br />
der jeweiligen <strong>Pflege</strong>stützpunkte oder bei Besuchen zu Hause.<br />
Die Beratung ist für die Bürgerinnen und Bürger des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Kaiserslautern</strong> kostenlos. Die MitarbeiterInnen in den<br />
<strong>Pflege</strong>stützpunkten unterliegen der Schweigepflicht und sind zu<br />
einer trägerübergreifenden, neutralen Beratung verpflichtet.<br />
10 11
Ihre Ansprechpartner in den <strong>Pflege</strong>stützpunkten:<br />
<strong>Pflege</strong>stützpunkte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong>,<br />
Standort Otterberg<br />
Frau Dakhli, Frau Greiner, Frau Leßmeister<br />
Tel.: 06301/7181056 und 06301/7181055<br />
<strong>Pflege</strong>stützpunkte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong>,<br />
Standort Weilerbach<br />
Herr Konietzko, Frau Leßmeister<br />
Tel.: 06374/9955156 und 06374/9955155<br />
<strong>Pflege</strong>stützpunkte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong>,<br />
Standort Landstuhl<br />
Herr Stemler, Herr Kelter<br />
0172/1400457 und 0173/6208510<br />
4.3 Informations- und Beschwerdetelefon <strong>Pflege</strong><br />
und Wohnen in Einrichtungen<br />
Quellenangabe für die Inhalte des nachfolgenden Abschnittes:<br />
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.; www.verbraucherzentrale-rlp.de.<br />
Auszugsweise Veröffentlichung an dieser Stelle<br />
erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Verbraucherzentrale<br />
Rheinland-Pfalz e.V.<br />
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. betreibt ein „Informations-<br />
und Beschwerdetelefon <strong>Pflege</strong> und Wohnen in<br />
Einrichtungen“. Die MitarbeiterInnen des Beschwerdetelefons<br />
informieren und beraten<br />
• zu allen Fragen rund um die <strong>Pflege</strong>versicherung,<br />
z.B. <strong>Pflege</strong>geldzahlung, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege,<br />
besondere Betreuungsleistungen<br />
• zum Verfahren zur Einstufung in eine <strong>Pflege</strong>stufe einschließlich<br />
des Führens des Widerspruchsverfahrens<br />
• zur Frage der legalen Beschäftigung von Personen in<br />
Haushalten mit <strong>Pflege</strong>bedürftigen<br />
• zu Verträgen und Abrechnungen von ambulanten <strong>Pflege</strong>diensten<br />
und stationären Einrichtungen<br />
Seit 1. März 2010 ist das Informations- und Beschwerdetelefon<br />
zudem Anlaufstelle für Beschwerden von BewohnerInnen,<br />
MitarbeiterInnen und anderen Interessierten, wenn es um das<br />
Wohnen in Einrichtungen nach dem Landesgesetz über Wohn-<br />
formen und Teilhabe (LWTG) geht. Hier arbeiten die Mitarbeiter-<br />
Innen des Beschwerdetelefons vertrauensvoll mit der zuständigen<br />
Behörde zusammen.<br />
Die Beratung ist kostenlos und erfolgt vertraulich.<br />
Sie erreichen das Informations- und Beschwerdetelefon<br />
<strong>Pflege</strong> und Wohnen in Einrichtungen<br />
Tel.: 06131/284841<br />
(Mo-Fr 10 bis 13 Uhr, Do 10-17 Uhr)<br />
Neben der Leitstelle Älterwerden, den <strong>Pflege</strong>stützpunkten<br />
und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. unterhalten<br />
zahlreiche weitere Institutionen Beratungsstellen (teilweise mit<br />
speziellen Angeboten wie Schuldnerberatung) beispielsweise<br />
die Wohlfahrtsverbände, der Sozialverband VdK Deutschland e.V.<br />
oder der SoVD Sozialverband Deutschland. Informationen hierüber<br />
erhalten Sie bei den entsprechenden Orts-/Kreisverbänden,<br />
den <strong>Pflege</strong>stützpunkten oder der Leitstelle Älterwerden.<br />
12 13
5. Vorsorge<br />
6. Unterstützung<br />
Jeder Mensch kann plötzlich durch Krankheit oder Unfall in<br />
eine Lage geraten, in der er selbst seine persönlichen Angelegenheiten<br />
nicht mehr regeln kann. In diesem Fall müssen sich<br />
meist Angehörige oder andere Personen des Vertrauens um die<br />
Angelegenheiten kümmern. Diese Angehörigen oder Vertrauenspersonen<br />
benötigen allerdings wichtige Informationen, um<br />
handeln zu können. Um für diesen Fall vorzusorgen, kann beispielsweise<br />
eine Aufstellung mit wichtigen persönlichen Angaben<br />
erstellt und an einem sicheren Ort verwahrt werden. Angehörige<br />
oder sonstige Vertrauenspersonen sollten informiert sein,<br />
wo sich diese Aufstellung befindet.<br />
Inhalte dieser Aufstellung können u.a. sein:<br />
• Persönliche Daten<br />
• Daten von Haus-/Fachärzten, Therapeuten und<br />
Krankenhäusern<br />
• Daten von im Notfall zu benachrichtigenden Personen<br />
• Regelmäßig einzunehmende Medikamente (hier bitte<br />
besonders auf eine regelmäßige Aktualisierung achten)<br />
• Informationen über vorhandene Vorsorgevollmacht,<br />
Generalvollmacht, sonstige Vollmachten, Betreuungsund<br />
Patientenverfügungen, Testament<br />
• Informationen über bestehende Versicherungen und sonstige<br />
wichtige Verträge (Mietverträge, Darlehensverträge, ...)<br />
• Informationen über laufende finanzielle Verbindlichkeiten<br />
(Ratenzahlungen, ...)<br />
• Informationen über bestehende Bankverbindungen<br />
(Konten, Bankschließfächer, ...)<br />
6.1 Niedrigschwellige/komplementäre Angebote<br />
Angehörige kommen durch die <strong>Pflege</strong> und Versorgung eines<br />
pflegebedürftigen Menschen oft an die Grenzen ihrer körperlichen<br />
und seelischen Belastbarkeit. Es bleibt wenig Zeit für die<br />
eigenen Bedürfnisse. Solche Situationen führen häufig dazu,<br />
dass pflegende Angehörige selbst erkranken oder die <strong>Pflege</strong><br />
nicht mehr im bisherigen Umfang wahrnehmen können.<br />
Die Entlastung der pflegenden Angehörigen ist ein Ziel der<br />
niedrigschwelligen und komplementären Angebote im Vor- und<br />
Umfeld der <strong>Pflege</strong>. Mit diesen Angeboten sind insbesondere ehrenamtliche<br />
Besuchs- und Begleitdienste benannt, welche die<br />
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen, pflegende<br />
Angehörige vor Überlastung schützen oder auch einer Vereinsamung<br />
entgegenwirken. Die Angebote sollen Menschen zugute<br />
kommen, die aufgrund ihres Alters, wegen Krankheit oder<br />
Behinderung auf in Zusammenhang mit <strong>Pflege</strong> stehende soziale<br />
Betreuung angewiesen sind.<br />
Der Umfang der Hilfen kann mit den jeweiligen Anbietern vereinbart<br />
werden. Niedrigschwellige/komplementäre Angebote<br />
werden auch durch ambulante <strong>Pflege</strong>dienste vorgehalten oder<br />
vermittelt.<br />
Durch den <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong>, das Land Rheinland-Pfalz<br />
und die <strong>Pflege</strong>kassen werden derzeit vier komplementäre und<br />
zwei niedrigschwellige Angebote gefördert.<br />
Folgende Dienste bieten geförderte niedrigschwellige/<br />
komplementäre Angebote im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> an:<br />
DLG Gemeinnützige Dienstleistungsgesellschaft<br />
der Lebenshilfe <strong>Kaiserslautern</strong> mbH<br />
Pariser Str. 18<br />
67655 <strong>Kaiserslautern</strong><br />
Tel.: 0631/3714258<br />
mobile Dienste im GfMB GmbH<br />
Am Alten Markt 2<br />
66849 Landstuhl<br />
Tel.: 0170/572713<br />
Tagesstätte für Demenzpatienten Dr. Götte<br />
An der Feuerwache 11<br />
67663 <strong>Kaiserslautern</strong><br />
Tel.: 0631/30392002<br />
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband <strong>Kaiserslautern</strong>-Land e.V.<br />
Sozialdienst gGmbH<br />
Am Feuerwehrturm 6<br />
66849 Landstuhl<br />
Tel.: 06371/92150<br />
Ökumenische Sozialstation Otterberg e.V.<br />
Geißbergring 2<br />
67697 Otterberg<br />
Tel.: 06301/793311<br />
14 15
6.2 Ambulante Dienste<br />
Bei Krankheit, <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit oder dem Wunsch nach<br />
Hilfe im alltäglichen Leben kann man Unterstützung zu Hause<br />
durch die ambulanten <strong>Pflege</strong>dienste erhalten. Neun <strong>Pflege</strong>dienste<br />
haben derzeit ihren Sitz im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong>. Hiervon<br />
sind fünf in freigemeinnütziger und vier in privater Trägerschaft.<br />
Die <strong>Pflege</strong>dienste sind durch die <strong>Pflege</strong>kassen anerkannt und<br />
werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung<br />
regelmäßig hinsichtlich der <strong>Pflege</strong>qualität überprüft.<br />
An Leistungen bieten die <strong>Pflege</strong>dienste neben Grund- und<br />
Behandlungspflege auch hauswirtschaftliche Hilfe an. Hilfsmittelverleih,<br />
Beratung von und Kurse für pflegende Angehörige<br />
gehören bei den <strong>Pflege</strong>diensten ebenso zum Angebot. Ferner<br />
vermitteln die ambulanten <strong>Pflege</strong>dienste Hausnotrufsysteme unterschiedlicher<br />
Anbieter und halten niedrigschwellige Angebote<br />
zur Entlastung pflegender Angehöriger vor.<br />
Folgende zugelassenen ambulanten <strong>Pflege</strong>dienste haben<br />
ihren Sitz im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong>:<br />
Ambulanter <strong>Pflege</strong>- und Betreuungsdienst Bruchmühlbach-<br />
Miesau, St.-Wendeler-Str. 16, 66892 Bruchmühlbach-Miesau,<br />
Frau Tremmel, Tel.: 06372/995751<br />
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband <strong>Kaiserslautern</strong>-Land e.V.,<br />
Sozialdienst gGmbH, Am Feuerwehrturm 6,<br />
66849 Landstuhl, Frau Schmitt, Tel.: 06371/921543,<br />
info@kv-kl-land.drk.de<br />
Ökumenische Sozialstation Westpfalz e.V., Bruchwiesenstr. 43,<br />
66849 Landstuhl, Frau Grenner, Tel.: 06371/62177,<br />
info@sozialstation-landstuhl.de<br />
mobile Dienste im GfMB GmbH, Am Alten Markt 2,<br />
66849 Landstuhl, Frau Welle, Tel.: 0170/5752713,<br />
md-pflegedienst@mobile-dienste-gemeinschaftswerk.de<br />
Soziale Dienste Sickingen, Zweibrücker Str. 85,<br />
66894 Martinshöhe, Frau Luschnat, Tel.: 06372/507542,<br />
sozialedienstesickingen@t-online.de<br />
Ökumenische Sozialstation Otterberg e.V., Geißbergring 2,<br />
67697 Otterberg, Herr Knecht, Tel.: 06301/793311,<br />
kontakt@sozialstation-otterbach.de<br />
Ambulanter <strong>Pflege</strong>dienst Schwager, Hauptstr. 32,<br />
67697 Otterberg, Herr Schwager, Tel.: 06301/300400,<br />
pflegedienst-schwager@t-online.de<br />
Betreuungs- und <strong>Pflege</strong>zentrum Lang GmbH,<br />
August-Süßdorf-Str. 1, 66877 Ramstein-Miesenbach,<br />
Frau Vollmer, Tel.: 06371/71001,<br />
info@betreuungs-pflegezentrum.de<br />
GDA Wohnstift Trippstadt, Ambulanter Dienst,<br />
Am Judenhübel 13, 67705 Trippstadt,<br />
Herr Wolter, Tel.: 06306/82433,<br />
ambu.trippstadt@gda.de<br />
6.3 Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege<br />
Wenn die <strong>Pflege</strong> und Unterstützung pflegebedürftiger Menschen<br />
durch Angehörige und/oder einen ambulanten <strong>Pflege</strong>dienst<br />
allein z.B. wegen Berufstätigkeit der Angehörigen nicht<br />
geleistet werden kann, eine dauerhafte Unterbringung in einem<br />
<strong>Pflege</strong>heim aber nicht erforderlich ist, können Angebote der Tagespflege<br />
oder Nachtpflege in Anspruch genommen werden.<br />
Tagespflege bedeutet, dass pflegebedürftige Menschen tagsüber<br />
in einer Tagespflegegruppe betreut und versorgt werden<br />
und die Nacht in ihrem eigenen Wohnumfeld verbringen.<br />
Bei der Nachtpflege werden die pflegebedürftigen Menschen<br />
tagsüber von den Angehörigen und/oder ambulanten <strong>Pflege</strong>diensten<br />
im gewohnten Umfeld betreut und verbringen die<br />
Nacht in einer Nachtpflegegruppe.<br />
Die Angebote sind in der Regel an bestehende stationäre <strong>Pflege</strong>einrichtungen<br />
angeschlossen und können somit den vollen<br />
Umfang der grund- und behandlungspflegerischen Versorgung<br />
sicherstellen. In Absprache mit den Einrichtungen ist meist auch<br />
ein Fahrdienst für die pflegebedürftigen Angehörigen möglich.<br />
Ist nach einer Krankenhausentlassung die weitere häusliche<br />
<strong>Pflege</strong> und Versorgung noch nicht möglich, pflegende Angehörige<br />
erkranken selbst und benötigen eine Auszeit von der <strong>Pflege</strong>,<br />
ist die <strong>Pflege</strong> und Unterstützung der pflegebedürftigen Menschen<br />
dennoch weiter sicherzustellen. Wenn in diesem Fall der<br />
Einsatz oder eine Ausweitung der ambulanten Hilfen nicht ausreicht,<br />
kann unter Umständen eine vorübergehende stationäre<br />
Versorgung der pflegebedürftigen Menschen erforderlich werden.<br />
Diese kann in entsprechenden Kurzzeitpflegeeinrichtungen<br />
geleistet werden. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> gibt es derzeit elf<br />
Einrichtungen, welche Kurzzeitpflegeplätze anbieten.<br />
6.4 Stationäre <strong>Pflege</strong><br />
Ist die grund- und behandlungspflegerische Versorgung pflegebedürftiger<br />
Menschen auch mit Unterstützung ambulanter<br />
und/oder teilstationärer Hilfen nicht mehr im gewohnten Umfeld<br />
möglich, besteht die Möglichkeit, eine vollstationäre <strong>Pflege</strong><br />
und Versorgung in Anspruch zu nehmen. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong><br />
sind derzeit zwölf <strong>Pflege</strong>einrichtungen vorhanden, eine<br />
weitere befindet sich in der Planungs- bzw. Projektphase.<br />
Die <strong>Pflege</strong>einrichtungen sind von den <strong>Pflege</strong>kassen anerkannt<br />
und werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung<br />
regelmäßig hinsichtlich der <strong>Pflege</strong>qualität überprüft.<br />
16 17
Name der Einrichtung<br />
Vitalis Seniorenpflege „Haus Georg“, Frau Bohnert, Tannenfeld 1,<br />
66892 Bruchmühlbach-Miesau, Tel.: 06372/80630<br />
Alten- und <strong>Pflege</strong>heim „Haus Waldkrone“, Frau Gramlich-Stawecki,<br />
Lambsborner Str. 39, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Tel.: 06372/91210<br />
Protestantische Altenhilfe Westpfalz, MennoHeim, Frau Schmitt,<br />
Heidestr. 2, 67677 Enkenbach-Alsenborn, Tel.: 06303/9120<br />
Protestantische Altenhilfe Westpfalz, Protestantisches Alten- und<br />
<strong>Pflege</strong>heim, Herr Bettinger, Untere Eselsmühle 2,<br />
67677 Enkenbach-Alsenborn, Tel.: 06303/9110<br />
Caritas Altenzentrum St. Nikolaus, Herr Lösch, Nikolaus-von-Weis-Str. 2,<br />
66849 Landstuhl, Tel.: 06371/9010<br />
DRK Kurzzeitpflege im St.-Johannis-Krankenhaus, Frau Schmitt,<br />
Nardinistr. 30, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/921543<br />
Alten-, <strong>Pflege</strong>- und Übergangsheime Schernau, Herr Müller,<br />
66894 Martinshöhe, Tel.: 06372/9210<br />
Alten- und <strong>Pflege</strong>heime Wahl, Frau Wahl, Denkmalstr. 5,<br />
67731 Otterbach, Tel.: 06301/702100<br />
ASB Seniorenzentrum Otterberg, Herr Schäfer, Bachstr. 7,<br />
67697 Otterberg, Tel.: 06301/6090300<br />
DRK Seniorenheim, Herr Mischler, Pirminiusstr. 5a, 66851 Queidersbach,<br />
Tel.: 06371/92871100<br />
ja ja nein nein<br />
ja nein nein nein<br />
ja ja nein nein<br />
ja ja ja ja<br />
ja ja nein nein<br />
nein ja nein nein<br />
ja nein nein nein<br />
ja ja ja nein<br />
ja ja nein nein<br />
ja ja nein nein<br />
Name der Einrichtung<br />
DRK Senioreneinrichtung Ramstein, Schulstr. 4,<br />
66877 Ramstein-Miesenbach, Tel.: 06371/96440<br />
GDA Wohnstift, Herr Wolter, Am Judenhübel 13,<br />
67705 Trippstadt, Tel.: 06306/820<br />
DRK Wohn- und Dienstleistungszentrum, Herr Mischler, Hüttengärten 20,<br />
67685 Weilerbach, Tel.: 06374/9230<br />
Dauerpflege<br />
Kurzzeitpflege<br />
Tagespflege<br />
Nachtpflege<br />
Dauerpflege<br />
Kurzzeitpflege<br />
Tagespflege<br />
Nachtpflege<br />
ja ja ja ja<br />
ja ja nein nein<br />
ja ja ja ja<br />
Eine ständig aktualisierte Aufstellung der Einrichtungen mit Tages-, Nacht-, Kurzzeit- und Dauerpflegeangeboten und der zugehörigen<br />
<strong>Pflege</strong>sätze findet sich im Internet unter der Adresse www.aok.de/rheinland-pfalz/gesundheit/102405.php. Dort bitte den Link unter<br />
„Teilstationäre <strong>Pflege</strong>einrichtungen in Rheinland-Pfalz“ bzw. „Stationäre <strong>Pflege</strong>einrichtungen in Rheinland-Pfalz“ anklicken.<br />
18 19
6.5 Selbsthilfegruppen<br />
In Selbsthilfegruppen treffen sich regelmäßig Menschen, die ein gleiches oder ähnliches Problem haben. Sie tauschen ihre Erfahrungen<br />
aus, informieren und beraten sich gegenseitig. Aus der Begegnung miteinander, dem gegenseitigen Verständnis für die<br />
Situation des Anderen und dem Gefühl, nicht alleine zu sein, entwickeln sich neue Kräfte zur Bewältigung der eigenen Situation.<br />
Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Selbsthilfegruppen:<br />
Paritätischer Wohlfahrtsverband, KISS Mainz, Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe,<br />
Frau Gerhardt, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz, Tel.: 06131/210772 oder 06131/210774<br />
Sprechzeiten in <strong>Kaiserslautern</strong>: Jeden 4. Donnerstag im Monat, 15.00 bis 18.00 Uhr, Burgstr. 24, 67657 <strong>Kaiserslautern</strong>,<br />
Gesundheitsberatung Müller (bitte Termin vereinbaren)<br />
Wie die nachfolgende Aufstellung zeigt, gibt es im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> Selbsthilfegruppen zu vielen verschiedenen Themen.<br />
Die aktuellen Kontaktdaten der verantwortlichen Personen vor Ort sind bei der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe vorhanden<br />
und können dort erfragt werden.<br />
Aids/HIV<br />
Alleinerziehende<br />
Allergie<br />
Alkoholabhängigkeit<br />
Alzheimer<br />
Angehörigengruppen<br />
Angst<br />
Aphasie<br />
Asthma<br />
Behinderung<br />
Betreuungsvereine<br />
Blindheit<br />
Borreliose<br />
COPD<br />
Demenz<br />
Depressionen<br />
Diabetes<br />
Diabetes bei Kindern<br />
Dialyse<br />
Drogen + Rauschmittelmissbrauch<br />
Ehe und Familie<br />
Emotions Anonymous<br />
Epilepsie<br />
Essstörungen<br />
Familien<br />
Fibromyalgie<br />
Frauen<br />
Geburtsschädigung<br />
Gehörlose<br />
Gewalt gegen Kinder, Familie<br />
Guttempler-Gemeinschaft<br />
Hals-, Kopf- und Gesichtsversehrte<br />
Hepatitis C<br />
Herz-Kreislauf-Erkrankungen<br />
Hospiz<br />
Illegale Suchtmittel<br />
Inkontinenz<br />
Kehlkopflose<br />
Kinderzentren<br />
Krebserkrankungen<br />
Kriminalitätsopfer<br />
Leukämie und Lymphom<br />
Lungenemphysem<br />
Medikamentenabhängigkeit<br />
Migräne<br />
Morbus Bechterew<br />
Morbus Crohn/Colitis ulcerosa<br />
Multiple Sklerose<br />
Neurodermitis<br />
Nierentransplantierte<br />
Pankreatitis<br />
Panikattacken<br />
Parkinson<br />
Parkinson U 40<br />
Polio<br />
Prader-Willi-Syndrom<br />
Prostatakrebs<br />
Psoriasis<br />
Psychische Erkrankungen<br />
Psychose Betroffene<br />
Querschnittslähmung<br />
Restless Legs<br />
Rheuma<br />
Schlafapnoe<br />
Schlaganfall<br />
Schmerz<br />
Schwangerenberatung<br />
Sehbehinderung<br />
Senioren<br />
Sex- und Liebessucht<br />
Sexueller Missbrauch<br />
Sklerodermie<br />
Skoliose<br />
Sozialverbände<br />
Stillgruppen<br />
Stomaträger<br />
Sucht<br />
Tinnitus<br />
Trauer<br />
Trennung/Scheidung<br />
Verwitwete Mütter und Väter<br />
Zwangserkrankungen<br />
20 21
6.6 Mahlzeitendienste/Essen auf Rädern/<br />
offener Mittagstisch<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> wird Essen auf Rädern in unterschiedlichen<br />
Variationen angeboten. So werden teilweise die<br />
Mahlzeiten tiefgekühlt ausgeliefert und können im Wasserbad<br />
oder der Mikrowelle selbst erwärmt werden. Teilweise werden<br />
Mahlzeiten warm ausgeliefert. Für die als Tiefkühlkost ausgelieferten<br />
Mahlzeiten werden die erforderlichen Lager- und Zubereitungsgeräte<br />
meist auf Mietbasis angeboten.<br />
Die Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Menüs und<br />
die Berücksichtigung von ärztlichen Ernährungsvorgaben sind<br />
bei den Angeboten vorhanden. Teilweise wird ein vorgerichtetes<br />
Abendessen angeboten. Die Mahlzeitendienste können von ambulanten<br />
<strong>Pflege</strong>diensten vermittelt werden.<br />
Neben den Mahlzeitendiensten bieten auch Metzgereien im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> die Anlieferung von warmen Mittagsmahlzeiten<br />
an.<br />
Darüber hinaus bieten stationäre <strong>Pflege</strong>einrichtungen teilweise<br />
einen offenen Mittagstisch an. Dieser gibt Ihnen die Möglichkeit,<br />
das Mittagessen in Gesellschaft einzunehmen. Ansprechpartner<br />
finden Sie unter der Rubrik „Stationäre <strong>Pflege</strong>“.<br />
6.7 Hausnotruf/Telefonketten<br />
Der Hausnotruf ist ein Angebot für ältere, kranke und behinderte<br />
Menschen, die allein sind und für Personen, bei denen die<br />
Gefahr besteht, dass sie plötzlich in einen lebensbedrohlichen<br />
Zustand geraten.<br />
Durch dieses System wird ein eigenständiges Leben in der<br />
vertrauten Umgebung unterstützt. Für jeden Teilnehmer wird<br />
durch den Anbieter eine Basisstation zur Verfügung gestellt.<br />
Diese wird mit dem Telefonnetz verbunden und verfügt über<br />
einen Funksender. Über diesen Funksender kann sofort die Notfallzentrale<br />
verständigt werden. Voraussetzung für die Installation<br />
des Hausnotrufsystems ist ein Telefonanschluss und eine<br />
nahegelegene Stromversorgung.<br />
Die Kosten hierfür erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Anbietern.<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuschüsse<br />
durch die <strong>Pflege</strong>versicherung oder den Sozialhilfeträger übernommen<br />
werden. Hausnotrufsysteme werden auch über die<br />
ambulanten <strong>Pflege</strong>dienste vermittelt.<br />
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Anbietern:<br />
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband <strong>Kaiserslautern</strong>-Land e.V.<br />
Am Feuerwehrturm 6, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/92150<br />
Vitakt Hausnotruf GmbH, Hörstkamp 32, 48431 Rheine,<br />
Tel.: 05971/934356<br />
Ältere Menschen können sich auch zu selbstorganisierten Telefonketten<br />
zusammenschließen. Sie vereinbaren untereinander,<br />
täglich zu einer bestimmten Zeit ein Mitglied oder mehrere Mitglieder<br />
der Gruppe anzurufen, um einen auftretenden Hilfebedarf<br />
rasch zu erkennen und für entsprechende Hilfe sorgen zu<br />
können.<br />
6.8 Telefonseelsorge<br />
Eine schwierige Situation, Sorgen, Ängste, eine Notlage - im<br />
Gespräch möchte man sich jemandem anvertrauen und versuchen,<br />
eine Lösung zu finden. Aber es ist niemand da, der einem<br />
zuhören kann. Die Telefonseelsorgestellen sind Tag und Nacht<br />
bundesweit erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen.<br />
Die Telefonseelsorge Pfalz ist eine Einrichtung der evangelischen<br />
Kirche der Pfalz und der katholischen Diözese Speyer. Die anfallenden<br />
Gesprächskosten übernimmt die Deutsche Telekom AG<br />
als Partner der Telefonseelsorge.<br />
Ihre Ansprechpartner bei der Telefonseelsorge Pfalz:<br />
Tel.: 0800/1110111<br />
Tel.: 0800/1110222<br />
6.9 Hospiz/Palliativversorgung<br />
Ziel der Hospizbewegung ist es, eine menschenwürdige Sterbebegleitung<br />
auch über einen längeren Zeitraum zu leisten. Im<br />
Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse der schwerkranken Menschen<br />
und ihrer Angehörigen. Wesentliche Inhalte dieser Bewegung<br />
sind: Schmerzen und Leid zu lindern und eine offene<br />
Kommunikation über den bevorstehenden Tod zu ermöglichen.<br />
Im ambulanten Hospiz- und Palliativberatungsdienst arbeiten<br />
Krankenschwestern mit Zusatzqualifikation, Sozialpädagogen<br />
und Trauerbegleiter eng zusammen. Ehrenamtliche Hospizbegleiter<br />
aus unterschiedlichen Berufen ergänzen das Angebot<br />
durch Gespräche, Dasein und Zuhören.<br />
Ihre Ansprechpartner im Bereich der Hospizhilfe:<br />
Palliativstation des St.-Johannis-Krankenhaus GmbH<br />
Landstuhl, Nardinistr. 30, 66849 Landstuhl,<br />
Tel.: 06371/842401<br />
Hospizverein für Stadt und <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> e.V.<br />
Pariser Str. 96, 67655 <strong>Kaiserslautern</strong>, Tel.: 0631/3106476<br />
Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst Kusel-Ramstein-<br />
Landstuhl, Schwebelstr. 8, 66869 Kusel, Tel.: 06381/425769<br />
22 23
6.10 Hilfe im Sterbefall<br />
Ein Todesfall stellt für die Hinterbliebenen manchmal ein unerwartet<br />
eintretendes Ereignis dar. Neben der Trauer um den<br />
verstorbenen Angehörigen sind viele Fragen zu klären, Entscheidungen<br />
zu treffen und Formalitäten zu bewältigen. Die Hinterbliebenen<br />
sind in dieser außergewöhnlichen Situation oft überfordert,<br />
können kaum einen klaren Gedanken fassen und selten<br />
den Überblick über die Situation gewinnen.<br />
Wenn der verstorbene Angehörige bereits zu Lebzeiten klare<br />
Wünsche zu Art und Umfang einer würdevollen Bestattung geäußert<br />
hat, müssen die Hinterbliebenen die Entscheidung hierüber<br />
nicht selbst treffen. Die Wünsche des verstorbenen Angehörigen<br />
sollten in schriftlicher Form vorliegen.<br />
Bestattungsinstitute können auf Wunsch der Hinterbliebenen<br />
alle mit der Bestattung verbundenen Formalitäten übernehmen.<br />
Die Institutionen sind in der Regel rund um die Uhr telefonisch<br />
über Bereitschaftsdienste erreichbar.<br />
7. Finanzielle Hilfen<br />
7.1 <strong>Pflege</strong>versicherung<br />
1995 trat das <strong>Pflege</strong>versicherungsgesetz in Kraft. Im Zuge diverser<br />
Reformen ergaben sich Verbesserungen für die pflegebedürftigen<br />
Menschen. Bestrebungen zur Änderung des Begriffes<br />
der <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit laufen derzeit.<br />
Leistungen der <strong>Pflege</strong>versicherung müssen beantragt werden.<br />
Zuständig hierfür ist die <strong>Pflege</strong>kasse, die Sie über Ihre Krankenkasse<br />
erreichen.<br />
Entscheidend für die Leistungen der <strong>Pflege</strong>versicherung ist,<br />
dass die beantragende Person als pflegebedürftig anerkannt<br />
wird. Die Feststellung hierüber wird im Rahmen einer Begutachtung<br />
durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen<br />
(MDK) getroffen.<br />
Nachdem der Antrag gestellt wurde, wird die <strong>Pflege</strong>kasse den<br />
MDK beauftragen, ein <strong>Pflege</strong>gutachten zu erstellen. Der MDK<br />
prüft bei seiner Begutachtung, ob und in welchem Umfang bei<br />
den sogenannten „Verrichtungen des täglichen Lebens“ Hilfe erforderlich<br />
ist.<br />
Die Verrichtungen des täglichen Lebens werden im Gesetz<br />
in die Bereiche<br />
• Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege, ...)<br />
• Ernährung (Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, ...)<br />
• Mobilität (An-/Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppen steigen, ...)<br />
• hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Spülen,<br />
Reinigung der Wohnung, ...)<br />
unterteilt.<br />
Je nach Hilfebedürftigkeit erfolgt eine Eingruppierung in eine<br />
von drei <strong>Pflege</strong>stufen. Voraussetzung für eine Eingruppierung,<br />
zum Beispiel in <strong>Pflege</strong>stufe 1, ist ein Hilfebedarf von mindestens<br />
90 Minuten pro Tag, wobei mindestens 45 Minuten Hilfebedarf<br />
in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität (zusammen<br />
als „Grundpflege“ bezeichnet) bestehen muss.<br />
Dieser mindestens erforderliche Hilfebedarf erhöht sich in<br />
<strong>Pflege</strong>stufe 2 und <strong>Pflege</strong>stufe 3 entsprechend. Ist nur ein Hilfebedarf<br />
im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung vorhanden,<br />
wird keine Eingruppierung in eine <strong>Pflege</strong>stufe erfolgen.<br />
Bei der Ermittlung des Hilfebedarfs ist der MDK an Richtlinien<br />
gebunden.<br />
Leistungen der <strong>Pflege</strong>versicherung werden für die <strong>Pflege</strong> zu<br />
Hause oder für die <strong>Pflege</strong> in stationären Einrichtungen erbracht.<br />
Auch für teilstationäre Angebote, wie die Tages- oder Nachtpflege,<br />
können Leistungen der <strong>Pflege</strong>kasse in Anspruch genommen<br />
werden. Kombinationen einzelner Leistungsarten sind möglich.<br />
<strong>Pflege</strong>geld erhalten pflegebedürftige Menschen, die ihre<br />
Unterstützung ausschließlich über Angehörige oder im Wege<br />
der Nachbarschaftshilfe sicherstellen.<br />
<strong>Pflege</strong>sachleistungen sind Beträge, bis zu deren Höhe die Kosten<br />
für die Versorgung von der <strong>Pflege</strong>kasse übernommen werden.<br />
Die aktuell gültigen Leistungen sind aus den nachstehenden<br />
Tabellen zu entnehmen. 2012 sollen die Leistungsbeträge nochmals<br />
angehoben werden. Ab 2015 ist alle drei Jahre eine Anpassung<br />
an die aktuelle Preisentwicklung vorgesehen.<br />
24 25
<strong>Pflege</strong>geldleistungen bei selbstbeschaffter Hilfe<br />
<strong>Pflege</strong>stufe aktuell (E/Monat) ab 2012 (E/Monat)<br />
Stufe I 225 235<br />
Stufe II 430 440<br />
Stufe III 685 700<br />
<strong>Pflege</strong>sachleistungen bei ambulanter oder teilstationärer <strong>Pflege</strong><br />
<strong>Pflege</strong>stufe aktuell (E/Monat) ab 2012 (E/Monat)<br />
Stufe I 440 450<br />
Stufe II 1.040 1.100<br />
Stufe III 1.510 1.550<br />
Eine Kombination aus <strong>Pflege</strong>geld oder <strong>Pflege</strong>sachleistungen<br />
mit Sachleistungen zur teilstationären <strong>Pflege</strong> ist möglich. Die<br />
Anrechnung der einzelnen Beträge erfolgt nach einem gewissen<br />
Schlüssel.<br />
Die Kombinationsmöglichkeiten wurden verändert, so dass<br />
sich für die pflegebedürftigen Menschen eine deutliche Verbesserung<br />
der finanziellen Möglichkeiten ergibt. So können <strong>Pflege</strong>sachleistungen<br />
bis zu 50% des Höchstbetrages zusätzlich zu<br />
den vollen Leistungen für die Tages-/Nachtpflege in Anspruch<br />
genommen werden und umgekehrt. Gleiches gilt beim Erhalt<br />
von <strong>Pflege</strong>geld.<br />
Ein Beispiel mit <strong>Pflege</strong>geldleistungen:<br />
Eine pflegebedürftige Person mit <strong>Pflege</strong>stufe II hat aktuell Anspruch<br />
auf <strong>Pflege</strong>geld in Höhe von 430,- € monatlich (wenn sie<br />
nur <strong>Pflege</strong>geld in Anspruch nimmt) oder Anspruch auf Tagespflege<br />
in Höhe von bis zu 1.040,- € monatlich (wenn sie nur Tagespflege<br />
in Anspruch nimmt). Sie kann aber beide Ansprüche<br />
kombinieren, die Tagespflegeleistungen von bis zu 1.040,- € in<br />
Anspruch nehmen und zusätzlich noch die Hälfte des <strong>Pflege</strong>geldes<br />
(215,- €) erhalten.<br />
Ein Beispiel mit <strong>Pflege</strong>sachleistungen:<br />
Die gleiche pflegebedürftige Person hat aktuell Anspruch auf<br />
<strong>Pflege</strong>sachleistungen in Höhe von 1.040,- E monatlich (wenn<br />
sie nur <strong>Pflege</strong>sachleistungen in Anspruch nimmt) oder Anspruch<br />
auf Tagespflege in Höhe von bis zu 1.040,- E monatlich<br />
(wenn sie nur Tagespflege in Anspruch nimmt). Sie kann aber<br />
beide Ansprüche kombinieren, die Tagespflegeleistungen bis zu<br />
1.040,- E in Anspruch nehmen und zusätzlich noch die Hälfte<br />
der <strong>Pflege</strong>sachleistungen (520,- E) erhalten.<br />
<strong>Pflege</strong>sachleistungen bei stationärer Dauerpflege<br />
<strong>Pflege</strong>stufe aktuell (E/Monat) ab 2012 (E/Monat)<br />
Stufe I 1.023 1.023<br />
Stufe II 1.279 1.279<br />
Stufe III 1.510 1.550<br />
Stufe III, Härtefall 1.825 1.918<br />
Menschen mit sogenannter eingeschränkter Alltagskompetenz<br />
können gesondert Leistungen gewährt werden. Dies gilt<br />
auch dann, wenn die pflegebedürftige Person nicht in eine <strong>Pflege</strong>stufe<br />
eingestuft wird (sog. „<strong>Pflege</strong>stufe Null“). Voraussetzung<br />
ist, dass eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz im<br />
Rahmen der <strong>Pflege</strong>begutachtung durch den MDK festgestellt<br />
wird.<br />
Eingeschränkte Alltagskompetenzen können sich durch demenzbedingte<br />
Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderung oder<br />
psychische Erkrankung ergeben.<br />
Die Leistungen müssen zweckgebunden für Entlastungsangebote<br />
(s. niedrigschwellige/komplementäre Angebote) eingesetzt<br />
werden. Die Höhe der Leistungen wird durch den MDK<br />
nach vorgegebenen Richtlinien festgelegt. Die Leistungen werden<br />
je nach Umfang und Schwere der Beeinträchtigungen in<br />
zwei Stufen gewährt (100,- € bzw. 200,- € pro Monat).<br />
Angehörige, die einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause<br />
versorgen, haben gegenüber ihrem Arbeitgeber unter bestimmten<br />
Umständen Anspruch auf unbezahlte <strong>Pflege</strong>zeit von bis zu<br />
sechs Monaten. Da <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit auch sehr kurzfristig auftreten<br />
kann, ist ferner für nahe Angehörige ein Anspruch auf unbezahlte<br />
Freistellung von der Arbeit für bis zu zehn Arbeitstage<br />
vorgesehen.<br />
Eine Vertretungspflege von bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr<br />
ist möglich, wenn die Angehörigen die pflegebedürftige<br />
Person zuvor mindestens sechs Monate gepflegt haben. Die<br />
<strong>Pflege</strong>vertretung kann durch andere Angehörige, durch ambulante<br />
<strong>Pflege</strong>dienste oder in einer stationären <strong>Pflege</strong>einrichtung<br />
erfolgen. Die <strong>Pflege</strong>kasse zahlt hier entsprechende Zuschüsse.<br />
26 27
Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn<br />
die pflegebedürftige Person für einen überschaubaren Zeitraum<br />
weder ambulant noch teilstationär versorgt werden kann. Die<br />
bezuschusste Dauer der Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen pro<br />
Kalenderjahr festgelegt.<br />
Jede pflegebedürftige Person hat Anspruch auf <strong>Pflege</strong>beratung.<br />
Die <strong>Pflege</strong>beraterInnen stehen als persönliche Ansprechpartner<br />
für die pflegebedürftigen Personen und deren Angehörige<br />
zur Verfügung. Auf Wunsch erstellen und überwachen sie<br />
einen individuellen Versorgungsplan unter Einbeziehung aller<br />
Beteiligten, beraten und begleiten die pflegebedürftigen Menschen<br />
und deren Angehörige.<br />
Ihre Ansprechpartner rund um die Leistungen<br />
der <strong>Pflege</strong>versicherung:<br />
• Ihre <strong>Pflege</strong>kasse<br />
• Die <strong>Pflege</strong>stützpunkte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong><br />
(s. Abschnitt „Beratung“)<br />
7.2 Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch<br />
zwölftes Buch (SGB XII)<br />
7.2.1 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung<br />
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können<br />
Menschen in Anspruch nehmen, die entweder das 65. Lebensjahr<br />
vollendet haben oder mindestens 18 Jahre alt und dauerhaft<br />
voll erwerbsgemindert sind. Ein Anspruch auf Grundsicherung<br />
besteht nur, soweit die Betroffenen nicht oder nicht ausreichend<br />
in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen<br />
und Vermögen sicherstellen zu können. Die Grundsicherung<br />
setzt sich aus einem Regelsatz, den angemessenen Kosten<br />
der Unterkunft und ggf. Mehrbedarfszuschlägen zusammen.<br />
7.2.2 Hilfe zur <strong>Pflege</strong><br />
Wer wegen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen<br />
und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Verlauf des<br />
täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen ist, hat unter Umständen<br />
einen Anspruch auf Hilfe zur <strong>Pflege</strong>. Diese Hilfe kann<br />
sowohl für die pflegerische Versorgung zu Hause als auch in<br />
einem <strong>Pflege</strong>heim geleistet werden. Von der Kreisverwaltung<br />
wird diese Hilfe jedoch nur gewährt, wenn die Antragsteller einen<br />
tatsächlichen <strong>Pflege</strong>bedarf im ambulanten oder stationären<br />
Bereich haben. Wenn die Antragsteller nicht in der Lage sind,<br />
die <strong>Pflege</strong>leistungen selbst zu finanzieren und von anderen Institutionen<br />
(<strong>Pflege</strong>kasse) keine Zuschüsse gezahlt werden, wird<br />
die Hilfe ebenfalls gewährt.<br />
7.2.3 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts<br />
Diese Hilfe können Personen beanspruchen, die einen eigenen<br />
Haushalt haben, sofern die Antragsteller einen tatsächlichen Bedarf<br />
zur Weiterführung des Haushalts haben, keiner der Haushaltsangehörigen<br />
den Haushalt führen kann und von anderen<br />
Institutionen (<strong>Pflege</strong>kasse) keine Zuschüsse gezahlt werden.<br />
In der Regel wird diese Hilfe nur vorübergehend gewährt. Dies<br />
gilt jedoch nicht, wenn durch die Hilfe eine Unterbringung in<br />
einer stationären Einrichtung vermieden werden kann. Die Hilfe<br />
zur Weiterführung des Haushalts wird in der Regel nicht gewährt,<br />
wenn unmittelbar Verwandte (Eltern, Kinder) die Hilfen<br />
im Haushalt der Antragsteller erbringen können.<br />
Daneben besteht die Möglichkeit, bei geringem Einkommen<br />
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz zu beantragen. Wohngeld<br />
kann als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder<br />
als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes gewährt<br />
werden.<br />
Auskunft, Beratung und Antragsunterlagen sind über die<br />
jeweiligen Sachbearbeiter der Kreisverwaltung zu erhalten.<br />
Kreisverwaltung <strong>Kaiserslautern</strong>, Bürgercenter, Lauterstr. 8,<br />
67657 <strong>Kaiserslautern</strong>, Tel.: 0631/7105100<br />
28 29
7.3 Finanzielle Entlastungen<br />
Für Menschen mit Behinderung werden unter bestimmten<br />
Umständen gewisse Nachteilsausgleiche gewährt (z.B. Freifahrten<br />
mit öffentlichen Verkehrsmitteln). Voraussetzung für<br />
diese Nachteilsausgleiche ist der Besitz eines Schwerbehindertenausweises,<br />
welcher entsprechend den Auswirkungen der Behinderung<br />
verschiedene Merkzeichen enthalten kann.<br />
Auskunft, Beratung sowie die Antragsunterlagen erhalten<br />
Sie bei folgenden Ansprechpartnern:<br />
Bürger-Service-Büro, Amt für soziale Angelegenheiten,<br />
Reiterstr. 16, 76829 Landau, Tel.: 06341/26207<br />
oder Tel.: 06341/26208<br />
Eine Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren ist unter<br />
bestimmten Umständen für schwerbehinderte und pflegebedürftige<br />
Menschen sowie bei Bezug von Sozialleistungen möglich.<br />
Um die Befreiung zu erhalten, ist ein Antrag erforderlich, der<br />
in gewissen Abständen wiederholt werden muss.<br />
Antragsunterlagen erhalten Sie bei den Verbandsgemeindeverwaltungen:<br />
Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2,<br />
66892 Bruchmühlbach-Miesau, Tel.: 06372/922000<br />
Enkenbach-Alsenborn, Hauptstr. 18,<br />
67677 Enkenbach-Alsenborn, Tel.: 06303/9130<br />
Hochspeyer, Hauptstr. 121,<br />
67691 Hochspeyer, Tel.: 06305/710<br />
<strong>Kaiserslautern</strong>-Süd, Pirmasenser Str. 62,<br />
67655 <strong>Kaiserslautern</strong>, Tel.: 0631/201610<br />
Landstuhl, Kaiserstr. 49, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/830<br />
Otterbach, Konrad-Adenauer-Str. 19,<br />
67731 Otterbach, Tel.: 06301/6070<br />
Otterberg, Hauptstr. 27, 67697 Otterberg, Tel.: 06301/6030<br />
Ramstein-Miesenbach, Am Neuen Markt 6,<br />
66877 Ramstein-Miesenbach, Tel.: 06371/5920<br />
Weilerbach, Rummelstr. 15,<br />
67685 Weilerbach, Tel.: 06374/9220<br />
Zuzahlungen im Rahmen der Krankenversicherung sind insbesondere<br />
für chronisch Kranke, behinderte und pflegebedürftige<br />
Menschen mit sehr geringem Einkommen eine finanzielle Belastung.<br />
Es besteht die Möglichkeit, auf Antrag von den meisten Zuzahlungen<br />
befreit zu werden. Auskunft, Beratung und Antragsformulare<br />
erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.<br />
Leitfaden ehrenamtliche gesetzliche Betreuung<br />
1. Die Einrichtung einer Betreuung<br />
1.1 Voraussetzungen für eine Betreuung<br />
Von Betreuung betroffen sind Erwachsene, die auf Grund einer<br />
psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen<br />
oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder<br />
teilweise nicht mehr besorgen können (§1896, Abs.1 S.1 BGB).<br />
1.2 Antrag auf Einrichtung einer Betreuung<br />
Die Betreuung kann sowohl von den Betroffenen selbst als auch<br />
von anderen Personen, wie z.B. Angehörigen, behandelnden<br />
Ärzten oder von Nachbarn beim zuständigen Amtsgericht angeregt<br />
werden.<br />
1.3 Zuständigkeit des Betreuungsgerichts<br />
Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Betroffene<br />
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.<br />
Für die Bürger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Kaiserslautern</strong> sind zwei<br />
Gerichte tätig:<br />
Amtsgericht <strong>Kaiserslautern</strong>:<br />
Für die Bewohner der Verbandsgemeinden Enkenbach-<br />
Alsenborn, Hochspeyer, <strong>Kaiserslautern</strong>-Süd, Otterbach,<br />
Otterberg, Weilerbach<br />
Amtsgericht Landstuhl:<br />
Für die Bewohner der Verbandsgemeinden Landstuhl,<br />
Bruchmühlbach-Miesau, Ramstein-Miesenbach<br />
30 31
2. Was ist zu Beginn einer Betreuung zu tun?<br />
1.4. Das gerichtliche Verfahren<br />
Im Rahmen des Betreuungsverfahrens wird ein psychiatrisches<br />
Gutachten in Auftrag gegeben (in bestimmten Fällen genügt ein<br />
ärztliches Zeugnis, siehe §281 FamFG). Die Betreuungsbehörde<br />
kann vom Gericht mit der Erstellung eines Sozialberichtes<br />
beauftragt werden. Der Betroffene wird vom Betreuungsrichter<br />
persönlich angehört.<br />
Hält das Gericht die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung<br />
auf Grund der vorgelegten Atteste und gegebenenfalls des<br />
eingeholten Gutachtens, sowie des Sozialberichtes der Betreuungsbehörde,<br />
und schließlich nach persönlicher Anhörung des<br />
Betroffenen für erforderlich, bestellt es für die notwendigen Aufgabenkreise<br />
durch Beschluss einen gesetzlichen Betreuer.<br />
Die Bestellung eines Betreuers ist keine Entrechtung und sie<br />
hat nicht zur Folge, dass der betreute Mensch geschäftsunfähig<br />
wird. Die Wirksamkeit der von ihm abgegebenen Erklärungen<br />
beurteilt sich wie bei allen anderen Personen allein danach, ob<br />
er deren Wesen, Bedeutung und Tragweite erfassen und sein<br />
Handeln danach ausrichten kann.<br />
Spätestens nach sieben Jahren wird die weitere Notwendigkeit<br />
der Betreuerbestellung vom Betreuungsgericht überprüft.<br />
Die Entscheidung wird dem Betroffenen, dem Betreuer, der<br />
Betreuungsbehörde und gegebenenfalls weiteren Beteiligten bekannt<br />
gegeben. Wirksamkeit erlangt die Entscheidung in der Regel<br />
mit der Bekanntgabe an den Betreuer.<br />
Der Betreuer wird von dem beim Betreuungsgericht zuständigen<br />
Rechtspfleger zur mündlichen Verpflichtung geladen, er<br />
erhält dabei eine Urkunde über seine Bestellung.<br />
Die Urkunde ist sorgfältig aufzubewahren. Sie dient als Ausweis<br />
für die Vertretungsmöglichkeit und sollte nicht im Original<br />
an Dritte versandt werden.<br />
In bestimmten Fällen ist die zusätzliche Verwendung des Personalausweises<br />
erforderlich, da die Urkunde kein Lichtbild enthält.<br />
Zunächst sollte zu der betreuten Person der persönliche Kontakt<br />
hergestellt werden. Im Weiteren muss sich der Betreuer<br />
durch regelmäßige Kontakte und Besprechung wichtiger anstehender<br />
Entscheidungen ein Bild davon machen, welche Vorstellungen<br />
der Betreute hat, was er gerne möchte und was er nicht<br />
will. Danach muss er sich richten, es sei denn, dies liefe eindeutig<br />
dem Wohl des Betreuten zuwider oder wäre für den Betreuer<br />
selbst unzumutbar.<br />
Im Rahmen der persönlichen Betreuung kann der Betreuer natürlich<br />
auch selbst helfen, etwa im Haushalt oder bei der <strong>Pflege</strong>,<br />
muss dies aber nicht tun. Innerhalb seines Aufgabengebietes hat<br />
er jedoch grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass die erforderliche<br />
Hilfe für den Betreuten organisiert und seine ihm verbliebenen<br />
Fähigkeiten gefördert und Rehabilitationschancen genutzt<br />
werden.<br />
Grundsätzlich sollte sich der Betreuer angewöhnen, sämtliche<br />
Unterlagen in Kopie in einem eigenen Ordner zu sammeln. Darin<br />
sollten die wichtigsten Betreuungsdaten aufgeführt und Belege,<br />
die in Zusammenhang mit der Betreuung stehen, abgeheftet<br />
werden. Bei Anforderung durch das Gericht, in der Regel einmal<br />
pro Jahr, muss der Betreuer kurz über die Betreuung berichten.<br />
Inhalt des Berichtes sollte sein:<br />
• Angaben zur Tätigkeit des Betreuers im Rahmen seiner<br />
Aufgabenkreise.<br />
• Angaben über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten<br />
wie z.B. besondere Vorkommnisse, Gesundheitszustand,<br />
längerfristiger Wechsel des Aufenthaltes.<br />
• Abrechnung über die Verwaltung des Vermögens, jedoch nur<br />
wenn der Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ eingerichtet<br />
worden ist.<br />
Zur besseren Übersicht können Sie die anstehenden<br />
Aufgaben in einer Kontrollliste (siehe Seite 47) notieren.<br />
32 33
3. Aufgabenbereiche eines Betreuers<br />
Im Betreuungsgesetz, welches am 01.01.1992 in Kraft getreten<br />
ist, wird besonderer Wert darauf gelegt, dass ein größtmögliches<br />
Maß an Selbstbestimmung und persönliches Wohlergehen<br />
für die betreute Person erreicht wird. Deshalb darf die<br />
Betreuung nur in den Bereichen angelegt werden, in denen der<br />
Betroffene seine rechtlichen Angelegenheiten selbst nicht mehr<br />
verantwortlich regeln kann. Die Aufgabenkreise werden in der<br />
Bestellungsurkunde genannt.<br />
Hauptaufgabenkreise sind:<br />
3.1 Gesundheitsfürsorge<br />
Die Gesundheitsfürsorge umfasst alle medizinischen Behandlungen<br />
und Untersuchungen. Dieser Aufgabenkreis gibt dem<br />
Betreuer das Recht, diesbezüglich Auskunft zu erhalten.<br />
Der Betreuer sollte sich zunächst über folgende Punkte<br />
Klarheit verschaffen:<br />
• Wer sind die behandelnden Ärzte?<br />
• Wie ist die medizinische Vorgeschichte?<br />
• Welche Erkrankungen liegen vor?<br />
• Sind regelmäßige Arzttermine einzuhalten?<br />
• Welche Medikamente werden eingenommen,<br />
wie und von wem werden sie verabreicht?<br />
Ist dem Betreuer die Gesundheitsfürsorge übertragen, sollte er<br />
sich unbedingt auch darüber informieren, welcher Krankenversicherungsschutz<br />
für den Betreuten besteht.<br />
Wichtigste Aufgaben sind:<br />
• Einwilligung in Operationen und alle Heilmaßnahmen.<br />
• Einwilligung in Untersuchungen.<br />
• Gesundheitsvorsorge, gegebenenfalls für nervenärztliche<br />
Behandlung.<br />
Der Betreuer muss vor jeder ärztlichen Maßnahme prüfen,<br />
ob die betreute Person einwilligungsfähig ist.<br />
Einwilligungsfähig ist, wer Art, Bedeutung und Tragweite -<br />
auch die Risiken - der Maßnahme erfassen und seinen<br />
Willen danach bestimmen kann.<br />
Dies ist im konkreten Fall an der konkreten, erforderlichen Maßnahme<br />
zu beurteilen. Geschäftsfähigkeit ist hier kein Kriterium.<br />
Wird festgestellt, dass der Betreute einwilligungsfähig ist, so<br />
entscheidet er selbst. Bei Einwilligungsunfähigkeit der betreuten<br />
Person entscheidet der Betreuer nach umfassender schriftlicher<br />
Aufklärung durch den Arzt.<br />
Daneben kann eine Genehmigungserfordernis des Betreuungsgerichts<br />
bei schwerwiegenden Eingriffen notwendig sein,<br />
diesbezüglich sollte mit dem behandelnden Arzt Rücksprache<br />
gehalten werden.<br />
Im Zweifelsfall ist immer die schriftliche Genehmigung des Betreuungsgerichts<br />
zu beantragen.<br />
Keine Genehmigung ist erforderlich, wenn mit dem Aufschub<br />
einer risikoreichen Heilmaßnahme eine ernstliche und dringliche<br />
Gefahr für Leib und Leben oder Gesundheit der zu betreuenden<br />
Person verbunden wäre.<br />
3.2 Aufenthaltsbestimmung<br />
Der Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“ umfasst das<br />
Recht, den Ort zu bestimmen, an dem die besten bzw. günstigsten<br />
Lebensbedingungen für den Betreuten ermöglicht werden.<br />
Dies kann das eigene Haus oder die eigene Wohnung sein. Die<br />
Versorgung des Betreuten kann dabei sichergestellt werden<br />
durch pflegende Familienangehörige oder <strong>Pflege</strong>dienste (hierfür<br />
gibt es unterschiedliche Anbieter).<br />
Die besten Bedingungen können aber auch in voll- oder teilstationären<br />
Einrichtungen gegeben sein.<br />
Die Genehmigung des Betreuungsgerichts ist notwendig bei:<br />
• Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen,<br />
wenn Selbstgefährdung oder Untersuchungs- bzw.<br />
Behandlungsbedürftigkeit besteht.<br />
Die Unterbringung muss von dem Betreuer beendet werden,<br />
sobald ihre Voraussetzungen entfallen. Die Beendigung ist dem<br />
Betreuungsgericht mitzuteilen.<br />
Die Unterbringung eines Erwachsenen aus erzieherischen<br />
Gründen ist nicht möglich. Der Betreuer kann die zu betreuende<br />
Person auch nicht deshalb unterbringen, weil diese Dritte gefähr-<br />
det. Solche Unterbringungen sind nicht Aufgabe des Betreuers,<br />
sondern der nach den Unterbringungsgesetzen der einzelnen<br />
Länder zuständigen Behörden und Gerichte.<br />
Unterbringungsähnliche Maßnahmen bzw.<br />
Fixierungsmaßnahmen:<br />
Eine unterbringungsähnliche Maßnahme liegt vor, „wenn dem<br />
Betreuten, der sich in einer Einrichtung aufhält, durch mechanische<br />
Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über<br />
einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen<br />
werden soll“ (§1906 Abs.4 BGB). Hierzu gehören insbesondere<br />
Bettgitter, Bauchgurt für Bett oder Rollstuhl, Fixierbrett.<br />
• Unterbringungsähnliche Maßnahmen sind in Einrichtungen<br />
erlaubt, wenn und solange der Betreute damit einverstanden<br />
ist und die Tragweite der Maßnahme und die seines<br />
Einverständnisses erkennen kann.<br />
34 35
3.3 Wohnungsangelegenheiten<br />
Der Betreuer informiert den Vermieter unter Vorlage der<br />
Bestellungsurkunde über die eingerichtete Betreuung.<br />
Wichtige Aufgaben sind:<br />
• Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung der Wohnung.<br />
• Sicherung des Zugangs.<br />
• Erteilung der Schlüsselgewalt an Dritte.<br />
• Wohnungs- und Haushaltsauflösung.<br />
Die Genehmigung des Betreuungsgerichts ist notwendig:<br />
• Zum Abschluss von Mietverträgen für den Betreuten, wenn<br />
diese für eine längere Dauer als vier Jahre abgeschlossen<br />
werden.<br />
• Zur Vermietung der Wohnung der betreuten Person im<br />
eigenen Haus oder deren Eigentumswohnung.<br />
• Kündigung bzw. Aufhebung eines Mietverhältnisses<br />
(bei angemieteten oder vermieteten Wohnungen).<br />
Nur mitteilungspflichtig ist:<br />
• Aufgabe von Wohnraum (auch im eigenen Haus oder Eigentumswohnung),<br />
wenn die betreute Person nicht mehr zu<br />
Hause leben kann und dauerhaft anderweitig<br />
untergebracht ist.<br />
• Abmeldung des alten und Bekanntgabe des neuen Hauptwohnsitzes<br />
muss beim zuständigen Einwohnermeldeamt<br />
erfolgen.<br />
3.4 Tätigkeit des Betreuers in vermögensrechtlichen<br />
Angelegenheiten<br />
Zunächst muss sich der Betreuer einen möglichst umfassenden<br />
Einblick in die Vermögensverhältnisse des Betroffenen<br />
verschaffen. Dabei sollte mit den besonderen Wünschen, Vorstellungen<br />
und Sorgen des Betreuten besonders behutsam umgegangen<br />
werden, da Eingriffe in den Vermögensbereich häufig<br />
als sehr einschränkend erlebt werden.<br />
Unabhängig von Offenlegungswünschen des Betreuungsgerichts<br />
muss dem Betreuten auch in finanziellen Angelegenheiten<br />
ein vertretbares Maß an Selbstständigkeit zugebilligt werden.<br />
Folgende Verpflichtungen hat der Betreuer gegenüber<br />
dem Betreuungsgericht:<br />
Vermögensverzeichnis<br />
Das Vermögensverzeichnis ist eine Bestandserhebung des<br />
Vermögens zu Beginn der Betreuung. Veränderungen müssen<br />
dem Gericht mitgeteilt werden (jährliche Berichte).<br />
Folgende Vorgehensweise ist ratsam, wenn der Betreute<br />
in einer Ehe bzw. Lebensgemeinschaft lebt:<br />
• Führen Sie das eigene Einkommen und Vermögen des<br />
Betreuten auf, wie z.B. Schmuck, Bilder, Immobilien,<br />
Renten etc.<br />
• Geben Sie das gemeinschaftliche Einkommen und Vermögen<br />
an, weisen aber gesondert darauf hin, dass es sich um<br />
gemeinsames Vermögen handelt.<br />
Übersichtliche Auflistung der laufenden Einnahmen<br />
und Ausgaben<br />
(Vordrucke sind beim Gericht erhältlich)<br />
Jährliche Rechnungslegung<br />
• Der Rechnungszeitraum beträgt grundsätzlich ein Jahr.<br />
• Das Rechnungsjahr wird vom Gericht festgelegt (§1840 BGB).<br />
• Der Betreuer hat über die Vermögensverwaltung Rechnung<br />
zu legen.<br />
• Die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben<br />
soll Auskunft über den Zu- bzw. Abgang des Vermögens<br />
geben (mit Belegen versehen).<br />
• Neben den Eltern sind Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge<br />
von der Rechnungslegung befreit (§1908i Abs.2<br />
S.2 BGB in Verbindung mit §1857a, §1854 BGB).<br />
• Die Befreiung gilt nicht für die Schlussrechnung. Der von der<br />
Rechnungslegung befreite Betreuer muss jedoch grundsätzlich<br />
alle zwei Jahre eine Bestandsaufstellung des Vermögens<br />
bei Gericht einreichen.<br />
36 37
Anlage von Geldvermögen<br />
Das zum Vermögen des Betreuten gehörende Geld ist durch den<br />
Betreuer mündelsicher (mündelsicher sind alle Banken mit ausreichender<br />
Sicherungseinrichtung, z.B. Großbanken, Volksbanken,<br />
Stadt- und Kreissparkassen etc.) und verzinslich anzulegen.<br />
Dies gilt nur, wenn das Vermögen nicht für die Bestreitung<br />
laufender Ausgaben, z.B. zur Deckung von <strong>Pflege</strong>kosten,<br />
bereitzuhalten ist.<br />
Bei der Anlage ist das Konto mit einem Sperrvermerk zu versehen.<br />
Dies bedeutet, dass Beträge durch den Betreuer nur mit Genehmigung<br />
des Betreuungsgerichts abgehoben werden können.<br />
Grundsätzlich kann der Betreuer Beträge von einem (nicht gesperrten)<br />
Girokonto ohne Genehmigung des Betreuungsgerichts<br />
abheben.<br />
Schlusstätigkeiten<br />
• Rückgabe des Betreuerausweises.<br />
• Schlussbericht und Schlussrechnungslegung.<br />
Der Schlussbericht und die Schlussrechnungslegung (§1890<br />
BGB) sind beim Betreuungsgericht vorzulegen (§1892 BGB).<br />
Soweit der Betreuer schon bisher rechnungslegungspflichtig<br />
war (nicht befreiter Betreuer), beinhaltet die Schlussrechnungslegung<br />
den Zeitraum seit der letzten regelmäßigen Rechnungslegung<br />
(§1840 BGB) bis zum Betreuungsende.<br />
Soweit der bisherige Betreuer ein befreiter Betreuer war<br />
(§1854, §1908i Abs.2 BGB), fordert das Betreuungsgericht, sofern<br />
keine Entlastungserklärung des Betroffenen oder der Erben<br />
vorliegt, zur Rechnungslegung für die gesamte Dauer der Betreuung<br />
auf.<br />
Die Genehmigung des Betreuungsgericht ist notwendig:<br />
• Um Abhebungen von gesperrten Konten vorzunehmen.<br />
• Zum Entgegennehmen von fälligem Festgeld oder<br />
Wertpapiergeld.<br />
• Für Grundstücksgeschäfte.<br />
• Für Erbausschlagungen und Erbauseinandersetzungen.<br />
• Für Kreditaufnahmen (dazu gehört auch die Überziehung<br />
eines Girokontos).<br />
• Für Lebensversicherungsverträge (für den Abschluss eines<br />
Vertrages und den Empfang daraus resultierender Leistungen).<br />
Bei Abschluss eines Vertrages zwischen Ihnen und dem Betreuten<br />
ist die Vertretung des Betreuten durch Sie ausgeschlossen.<br />
In diesem Fall müssen Sie sich an das Gericht wenden,<br />
damit dieses für den Abschluss des Vertrages einen weiteren<br />
Betreuer bestellt.<br />
3.5 Schenkungen<br />
Eine Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem<br />
Vermögen einen anderen bereichert und beide Teile darüber<br />
einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.<br />
Ist die betreute Person geschäftsfähig, kann sie Schenkungen<br />
wirksam selbst vornehmen. Das Handeln des rechtlichen Betreuers<br />
ist erst erforderlich, wenn die betreute Person geschäftsunfähig<br />
oder ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist.<br />
Will der Betreuer einen Dritten im Namen des Betreuten<br />
beschenken, gilt das Folgende:<br />
Grundsätzlich ist eine Schenkung durch den Betreuer<br />
im Namen des Betreuten unzulässig (§1908i Abs.2,<br />
§1804 S.1 BGB) und nichtig (§134 BGB).<br />
Der Betreuer kann Geschenke im Namen des Betreuten<br />
jedoch ausnahmsweise dann vornehmen, wenn dies<br />
• der Erfüllung einer sittlichen Pflicht (Geschenke an Kinder,<br />
Enkelkinder, Patenkinder oder zu pflegende Personen) oder<br />
• einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht (Geschenke<br />
zum Geburtstag, zu Weihnachten und zur Hochzeit) dient,<br />
• dem Wunsch des Betreuten entspricht und nach seinen<br />
Lebensverhältnissen angemessen ist.<br />
38 39
4. Versicherungen<br />
3.6 Einwilligungsvorbehalt<br />
Nur in seltenen Fällen - meist im Bereich der Vermögenssorge -,<br />
in denen erhebliche Gefahr besteht, dass ein Betreuter sich<br />
selbst oder sein Vermögen erheblich gefährdet, kann das Gericht<br />
einen Einwilligungsvorbehalt anordnen (§1903 BGB).<br />
Der Einwilligungsvorbehalt bewirkt, dass der Betreute zu einer<br />
Willensäußerung, die den Aufgabenkreis des Betreuers betrifft,<br />
dessen Einwilligung benötigt. Er ist also in seiner Geschäftsfähigkeit<br />
eingeschränkt und kann ohne die Einwilligung des Betreuers<br />
nicht wirksam handeln.<br />
Wäre beispielsweise ein Betreuer für die Vermögenssorge bestellt<br />
und hierfür auch ein Einwilligungsvorbehalt eingerichtet,<br />
so könnte der Betreute Kaufverträge nur mit Zustimmung seines<br />
Betreuers abschließen. Würde er es trotzdem ohne Zustimmung<br />
versuchen, wären diese Verträge unwirksam.<br />
Davon unberührt sind Willenserklärungen des Betreuten,<br />
die ihm lediglich einen rechtlichen Vorteil bringen und<br />
in der Regel geringfügige Anschaffungen des täglichen Lebens.<br />
Auch die Testier- und Ehefähigkeit ist vom Einwilligungsvorbehalt<br />
nicht berührt.<br />
Mit der Bestellung zum ehrenamtlichen Betreuer besteht<br />
automatisch ein Versicherungsschutz. Die vom Land abgeschlossenen<br />
Sammelversicherungsverträge machen es nicht<br />
erforderlich, dass sich die ehrenamtlich bestellten Betreuer zur<br />
Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes gesondert anmelden<br />
müssen.<br />
Der gebotene Versicherungsschutz besteht allerdings subsidiär<br />
(nachrangig), d.h. eine anderweitige Versicherung ist im<br />
Schadensfall vorleistungspflichtig.<br />
Ihr Ansprechpartner im Schadensfall oder bei Fragen zum<br />
Versicherungsschutz ist:<br />
Ecclesia Versicherungsdienst GmbH<br />
Klingenbergstraße 4<br />
32758 Detmold<br />
Tel.: 05231/6036112<br />
Fax: 05231/603234<br />
E-Mail: ehrenamt@ecclesia.de<br />
4.1 Haftpflichtversicherung<br />
4.1.1 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung<br />
Was ist versichert?<br />
• Schäden, die der Betreuer dem Betreuten zufügt.<br />
• Schäden, die dem Betreuer dadurch entstehen, dass er einer<br />
anderen Person zum Ersatz eines durch die Führung der<br />
Betreuung verursachten Schadens verpflichtet ist.<br />
Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Haftpflichtansprüche<br />
von Betreuten, welche Angehörige des Betreuers sind<br />
oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Dies gilt bei<br />
Haftpflichtansprüchen wegen Vermögensschäden nur, wenn<br />
die Betreuung den Aufgabenbereich der Vermögenssorge beinhaltet.<br />
Grundsätzlich gilt für die Vermögensschaden-<br />
Haftpflichtversicherung keine Selbstbeteiligung.<br />
Leistungen im Schadensfall maximal 100.000,00 €.<br />
4.1.2 Allgemeine Haftpflichtversicherung<br />
Grundsätzlich gilt für die allgemeine Haftpflichtversicherung<br />
eine Selbstbeteiligung von pauschal 50,00 €.<br />
Leistungen im Schadensfall jeweils maximal:<br />
• Personenschäden 2.000.000,00 €<br />
• Sachschäden 2.000.000,00 €<br />
• Vermögensdrittschäden 100.000,00 €<br />
40 41
4.2 Unfallversicherungsschutz<br />
Der gebotene Unfallversicherungsschutz gilt pauschal.<br />
Leistungen im Schadensfall:<br />
• Bei dauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder<br />
geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) je nach Grad der<br />
Beeinträchtigung bis zu 175.000,00 €.<br />
• Bei Todesfall: 10.000,00 €<br />
• Bei Heilkosten: 2.000,00 € (subsidiär)<br />
• Bei Bergungskosten: 1.000,00 €<br />
4.3 Verhalten in Schadensfällen<br />
• Schadensmeldung ausfüllen.<br />
• Eine Bestätigung des Betreuungsgerichts einholen, dass Sie<br />
zu dem von der Sammelversicherung erfassten Personenkreis<br />
gehören.<br />
5. Aufwandspauschale<br />
Das Ehrenamt der gesetzlichen Betreuung wird grundsätzlich<br />
unentgeltlich geführt. Trotzdem hat der Betreuer die Möglichkeit,<br />
einmal im Jahr mit dem zuständigen Amtsgericht seine<br />
Sachkosten in Form einer Aufwandspauschale abzurechnen.<br />
Belege sind dann dem Betreuungsgericht nicht vorzulegen.<br />
Die Höhe der Pauschale beträgt zur Zeit 323,00 €. Statt der<br />
Pauschale kann der Betreuer seine Aufwendungen auch einzeln<br />
abrechnen. Hierfür müssen allerdings alle Aufwendungen nachgewiesen<br />
werden (z.B. Fahrtkosten, Telefonate, Portoquittungen<br />
mit Angabe des Adressaten, Fotokopien). Geschenke an den Betreuten<br />
können nicht geltend gemacht werden.<br />
Die vom Gericht gewährte Entschädigung kann aus dem Vermögen<br />
des Betreuten entnommen werden. Bei mittellosen Betreuten<br />
kommt hierfür die Staatskasse auf.<br />
Mittellosigkeit bedeutet:<br />
In §1836c und §1836d BGB ist die Abgrenzung der Mittellosigkeit<br />
gesetzlich definiert. Hiernach hat die betreute Person<br />
ihr Einkommen zur Finanzierung der Vergütung und des Aufwendungsersatzes<br />
einzusetzen, soweit dieses die Freigrenzen<br />
der Sozialhilfe übersteigt. Vermögen ist einzusetzen, sobald es<br />
oberhalb der Schonbeträge liegt, die derzeit bei 2.600,00 €<br />
anzusetzen sind.<br />
Den Antrag auf Erstattung der Aufwandsentschädigung kann<br />
der Betreuer zum ersten Mal nach Ablauf eines vollen Jahres<br />
nach seiner Bestellung stellen. Falls dies vergessen wird, sollte<br />
man beachten, dass der Antrag bis spätestens 31. März des Folgejahres<br />
einzureichen ist, ansonsten erlischt der Anspruch und<br />
kann wegen der Ausschlussfrist nicht mehr geltend gemacht<br />
werden (§1835 und §1835a BGB).<br />
6. Steuer<br />
Steuerfrei sind ab dem Jahr 2011 Einnahmen aus nebenberuflichen<br />
Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer,<br />
oder aus vergleichbaren nebenberufichen Tätigkeiten bis zur<br />
Höhe von insgesamt 2.100,00 € im Jahr (§3 Nr.26b EstG).<br />
Andere steuerfreie Einnahmen sind in diesen Betrag einzurechnen.<br />
Überschreiten die Einnahmen den steuerfreien Betrag, dürfen<br />
die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen<br />
Zusammenhang stehenden Ausgaben nur insoweit<br />
als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden,<br />
als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen überschreiten.<br />
Der Ehrenamtspauschbetrag mit 500,00 € entfällt.<br />
Stand Februar 2011.<br />
• Schadensmeldung zusammen mit der Bestätigung an den<br />
Ecclesia Versicherungsdienst schicken.<br />
• Zusätzlich ist der Schaden dem zuständigen<br />
Betreuungsgericht zu melden.<br />
42 43
7. Ende der Betreuung<br />
8. Kontaktadressen<br />
Wichtige Telefonnummern<br />
Eine gesetzliche Betreuung endet durch:<br />
• Aufhebung der Betreuung<br />
(durch Beschluss des Amtsgerichts) oder<br />
• Tod des Betreuten.<br />
Mit dem Tod des Betreuten geht sein Vermögen auf den Erben<br />
über. Der Betreuer hat ab sofort keine Berechtigung mehr, über<br />
das Vermögen zu verfügen. Unaufschiebbare Geschäfte hat der<br />
Betreuer noch weiterzuführen, bis der Erbe anderweitige Regelungen<br />
treffen kann oder ein Nachlasspfleger durch das Amtsgericht<br />
bestellt ist. Hier ist Vorsicht geboten. Es kann sich allenfalls<br />
um Tätigkeiten handeln wie z.B. ein Haustier unterbringen,<br />
Strom und Wasser abstellen, einschlägige Stellen über den Tod<br />
informieren.<br />
Die Regelung der Beerdigungsformalitäten ist Sache des Erben.<br />
Für den Betreuer bleibt noch zu erledigen:<br />
• Mitteilung an das Amtsgericht.<br />
• Abschlussbericht (siehe 3.4 - Schlusstätigkeiten).<br />
• Rückgabe der Bestellungsurkunde.<br />
• Herausgabe des Vermögens an den Erben.<br />
• Herausgabe wichtiger Unterlagen an den Erben.<br />
• Gegebenenfalls Anregung einer Nachlasspflegschaft.<br />
• Evtl. eine Information an das Ordnungsamt, damit von dort<br />
die Beerdigung veranlasst werden kann.<br />
Die Betreuungsakte sollte mindestens zehn Jahre<br />
aufbewahrt werden.<br />
Betreuungsgerichte:<br />
Amtsgericht Landstuhl<br />
Kaiserstr. 55, 66849 Landstuhl<br />
Tel.: 06371/9310<br />
Amtsgericht <strong>Kaiserslautern</strong><br />
Bahnhofstr. 24, 67655 <strong>Kaiserslautern</strong><br />
Tel.: 0631/37210<br />
Betreuungsbehörde:<br />
Utta Overkamp<br />
Pfaffstr. 40/Gesundheitsamt<br />
67655 <strong>Kaiserslautern</strong><br />
Tel.: 0631/7105529<br />
Melanie Winter-Albert<br />
Pfaffstr. 40/Gesundheitsamt<br />
67655 <strong>Kaiserslautern</strong><br />
Tel.: 0631/7105568<br />
Betreuungsvereine:<br />
Betreuungsverein der Behindertenhilfe<br />
Westpfalz e.V.<br />
Andrea Grünewald<br />
Langwiedener Str. 12<br />
66849 Landstuhl<br />
Tel.: 06371/934369<br />
Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt<br />
Werner Ulrich<br />
Lindenstr. 15<br />
66849 Landstuhl<br />
Tel.: 06371/16787<br />
Betreuungsverein Deutsches Rotes Kreuz<br />
Matthias Schwarz<br />
Am Feuerwehrturm 6<br />
66849 Landstuhl<br />
Tel.: 06371/921530<br />
Im Notfall:<br />
Feuerwehr/Rettungsdienst/Notarzt 112<br />
Polizei/Notruf 110<br />
Krankenhäuser:<br />
Westpfalzklinikum GmbH, Standort I<br />
Hellmut-Hartert-Str. 1<br />
67655 <strong>Kaiserslautern</strong><br />
Tel.: 0631/2030<br />
Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie,<br />
Standort <strong>Kaiserslautern</strong><br />
Albert-Schweitzer-Str. 64<br />
67655 <strong>Kaiserslautern</strong><br />
Tel.: 0631/53490<br />
St.-Johannis-Krankenhaus Landstuhl<br />
Nardinistr. 30<br />
66849 Landstuhl<br />
Tel.: 06371/840<br />
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Stichwortverzeichnis (- zu folgenden Stichwörtern erhalten Sie Informationen in dieser Broschüre)<br />
Altenhilfe<br />
Ambulante Hilfe<br />
Ambulante <strong>Pflege</strong>dienste<br />
Aufenthaltsbestimmung<br />
Aufwandsentschädigung<br />
Barrierefreiheit<br />
Begleitdienste<br />
Behandlungspflege<br />
Beratungs- und<br />
Koordinierungsstellen<br />
Beschwerdetelefon <strong>Pflege</strong><br />
Besuchsdienst<br />
Betreuerurkunde<br />
Betreueraufgaben, Kontrolliste<br />
Betreuerbericht<br />
Betreuungsbehörde<br />
Betreuungsende<br />
Betreuungsgericht<br />
Betreuungsvereine<br />
Betreuungsverfügung<br />
Betreuung, Voraussetzungen<br />
Blindenhilfe<br />
Demenz<br />
Eingeschränkte<br />
Alltagskompetenz<br />
Einwilligungsvorbehalt<br />
Essen auf Rädern<br />
Freistellung für <strong>Pflege</strong><br />
Genehmigungen des<br />
Betreuungsgerichts<br />
Geschäftsfähigkeit<br />
Gesundheitsfürsorge<br />
Grundpflege<br />
Grundsicherung<br />
Haushaltshilfe<br />
Hausnotruf<br />
Heilbehandlungen<br />
Hilfe zur <strong>Pflege</strong><br />
Hilfe zur Weiterführung des<br />
Haushalts<br />
Hilfsmittelverleih<br />
Hospiz<br />
Kombinationsleistungen<br />
Komplementäre Angebote<br />
Krankenhäuser<br />
Kurzzeitpflege<br />
Leitstelle Älterwerden<br />
Mahlzeitendienste<br />
Medizinischer Dienst der<br />
Krankenversicherung<br />
Menüservice<br />
Mündelsicherheit<br />
Nachtpflege<br />
Niedrigschwellige Angebote<br />
Notrufsysteme<br />
Palliativversorgung<br />
Patientenverfügung<br />
<strong>Pflege</strong>berater<br />
<strong>Pflege</strong>geld<br />
<strong>Pflege</strong>heime<br />
<strong>Pflege</strong>kasse<br />
<strong>Pflege</strong>sachleistungen<br />
<strong>Pflege</strong>stützpunkte<br />
<strong>Pflege</strong>stufe<br />
<strong>Pflege</strong>versicherung<br />
<strong>Pflege</strong>zeit<br />
Rechnungslegung<br />
Rundfunk- und<br />
Fernsehgebührenbefreiung<br />
Schenkungen<br />
Schlussbericht<br />
Schlussrechnungslegung<br />
Schwerbehinderung<br />
Seelsorge<br />
Selbsthilfegruppen<br />
Sozialhilfe<br />
Sperrvermerk<br />
Stationäre <strong>Pflege</strong><br />
Sterbebegleitung<br />
Steuerrecht<br />
Tagespflege<br />
Telefonkette<br />
Telefonseelsorge<br />
Trauer<br />
Unterbringung<br />
Unterbringungsähnliche<br />
Maßnahmen<br />
Vermögensangelegenheiten<br />
Vermögensverzeichnis<br />
Versicherung für Betreuer<br />
Vertretungspflege<br />
Vorsorgevollmacht<br />
Wohnraumanpassung<br />
Wohnungsangelegenheiten<br />
Zuzahlung Krankenkasse<br />
Notizen zu 2. - zur besseren Übersicht sollten die anstehenden Aufgaben in Form einer Kontrollliste<br />
zusammengefasst werden, diese kann je nach Aufgabenkreis folgendes umfassen:<br />
Aufgabe: Bearbeitungsvermerk: Wiedervorlage: Erledigt am:<br />
Persönliche Daten erfassen<br />
Vermögensakte anlegen<br />
Betreuung mitteilen (Behörden, Versicherung, Banken)<br />
Anträge stellen:<br />
Gebührenbefeiung bei GEZ beantragen<br />
Postnachsendeantrag stellen<br />
Rentenantrag stellen<br />
Sozialhilfeantrag stellen<br />
Wohngeldantrag stellen<br />
Ummeldung Einwohnermeldeamt<br />
Sach- und Haftpflichtversicherung überprüfen<br />
Evtl. laufende Gerichtsverfahren erfassen und überprüfen<br />
Vermögensverzeichnis ans Betreuungsgericht<br />
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