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Wegweisers Pflege - Landkreis Kaiserslautern

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Leitfaden <strong>Pflege</strong><br />

Leitfaden ehrenamtliche gesetzliche Betreuung<br />

Eine Orientierungshilfe für pflegebedürftige Menschen,<br />

deren Angehörige und ehrenamtliche Betreuer


Interview<br />

Impressum:<br />

Herausgegeben von der Kreisverwaltung <strong>Kaiserslautern</strong>, Leitstelle Älterwerden in Kooperation<br />

mit der Betreuungsbehörde des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Kaiserslautern</strong>, Lauterstr. 8, 67657 <strong>Kaiserslautern</strong>,<br />

Telefon 0631/7105248, Fax 0631/7105566, E-Mail: heiko.becker@kaiserslautern-kreis.de.<br />

Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Auflage dieser Broschüre nimmt<br />

die Kreisverwaltung <strong>Kaiserslautern</strong> entgegen. Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung<br />

des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck<br />

und Übersetzungen sind - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers<br />

gestattet. Die in diesem Wegweiser enthaltenen Informationen und Adressen erheben keinen<br />

Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.<br />

Die in dieser Broschüre gebrauchte grammatikalisch männliche Form bezeichnet sowohl<br />

weibliche als auch männliche Personen.<br />

Redaktion:<br />

Heiko Becker,<br />

Leitstelle Älterwerden<br />

Stand: Mai 2011<br />

Gestaltung und Fotos:<br />

Atelier Scheib, <strong>Kaiserslautern</strong><br />

Alle Fotografien sind urheberrechtlich geschützt.<br />

mit Gerhard Müller,<br />

Kreisbeigeordneter des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Kaiserslautern</strong>, zuständig<br />

für den Geschäftsbereich II<br />

(Abteilungen Jugend und<br />

Soziales sowie Gesundheitsamt).<br />

Herr Müller, die zweite Auflage des „<strong>Wegweisers</strong> <strong>Pflege</strong>“ liegt<br />

nunmehr vor. Was war der Grund für diese Neuauflage?<br />

Nach wenigen Monaten war die erste Auflage bereits vergriffen.<br />

Diese starke Nachfrage hat unsere Auffassung bestätigt, dass<br />

im Bereich der <strong>Pflege</strong> ein großer Bedarf an gebündelten Informationen<br />

besteht. Ähnlich ist die Situation im Bereich der rechtlichen<br />

Betreuungen. Beide Bereiche sind oft eng miteinander verzahnt,<br />

da viele pflegende Angehörige zugleich auch als rechtliche Betreuerinnen<br />

und Betreuer der pflegebedürftigen Menschen eingesetzt<br />

sind. Daher haben wir uns entschlossen, den Wegweiser<br />

<strong>Pflege</strong> überarbeitet und erweitert erneut herauszugeben.<br />

Welche Veränderungen erwarten die Leserinnen und Leser<br />

der zweiten Auflage?<br />

Ein wesentliches Merkmal der zweiten Auflage ist der Verzicht<br />

auf Werbeanzeigen. Hierdurch war es uns möglich, die Seitenzahl<br />

gleichzuhalten und dennoch inhaltlich wichtige Erweiterungen<br />

vorzunehmen.<br />

Ein weiteres Merkmal ist die Ergänzung der Broschüre durch<br />

einen Leitfaden für gesetzliche BetreuerInnen. Als bürgerschaftlich<br />

engagierte Menschen benötigen die ehrenamtlichen Betreuerinnen<br />

und Betreuer Unterstützung in Form von konkreten<br />

Informationen zu ihrer Tätigkeit. Damit bauen wir bestehende Unsicherheiten<br />

ab und stärken das ehrenamtliche Engagement.<br />

Haben sich seit der ersten Auflage des <strong>Wegweisers</strong> Veränderungen<br />

in der <strong>Pflege</strong>infrastruktur ergeben?<br />

Der Bereich der <strong>Pflege</strong> ist ein wachsender Markt mit sich<br />

ständig verändernden Angeboten. Die bereits bestehende <strong>Pflege</strong>infrastruktur<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> wurde durch weitere<br />

Angebote ausgebaut. Wir haben daher die Zusammenstellung<br />

der wichtigsten Ansprechpartner im Bereich der <strong>Pflege</strong> und den<br />

Überblick über die angebotenen Leistungen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong><br />

für die zweite Auflage des <strong>Wegweisers</strong> <strong>Pflege</strong> aktualisiert.<br />

Nach wie vor können die Bürgerinnen und Bürger des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Kaiserslautern</strong> auf zahlreiche Angebote im Vor- und Umfeld<br />

der <strong>Pflege</strong> sowie flächendeckende ambulante, teilstationäre<br />

und stationäre Angebote zurückgreifen.<br />

2 3


Inhaltsverzeichnis<br />

Leitfaden <strong>Pflege</strong><br />

1. Demografischer Wandel 6<br />

2. Seniorenfreundlicher <strong>Landkreis</strong> 6<br />

3. Demenz 7<br />

4. Beratung 10<br />

4.1 Leitstelle Älterwerden 10<br />

4.2 <strong>Pflege</strong>stützpunkte 11<br />

4.3 Informations- und Beschwerdetelefon <strong>Pflege</strong> und Wohnen in Einrichtungen 12<br />

5. Vorsorge 14<br />

6. Unterstützung 14<br />

6.1 Niedrigschwellige/komplementäre Angebote 14<br />

6.2 Ambulante Dienste 16<br />

6.3 Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege 17<br />

6.4 Stationäre <strong>Pflege</strong> 17<br />

6.5 Selbsthilfegruppen 20<br />

6.6 Mahlzeitendienste/Essen auf Rädern/Offener Mittagstisch 22<br />

6.7 Hausnotruf/Telefonketten 22<br />

6.8 Telefonseelsorge 23<br />

6.9 Hospiz/Palliativversorgung 23<br />

6.10 Hilfe im Sterbefall 24<br />

7. Finanzielle Hilfen 24<br />

7.1 <strong>Pflege</strong>versicherung 24<br />

7.2 Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch, zwölftes Buch (SGB XII) 28<br />

7.2.1 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 28<br />

7.2.2 Hilfe zur <strong>Pflege</strong> 28<br />

7.2.3 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts 29<br />

7.3 Finanzielle Entlastungen 30<br />

Seite<br />

Leitfaden ehrenamtliche gesetzliche Betreuung<br />

1. Die Einrichtung einer Betreuung 31<br />

1.1 Voraussetzungen einer Betreuung 31<br />

1.2 Antrag auf Einrichtung einer Betreuung 31<br />

1.3 Zuständigkeit des Betreuungsgerichts 31<br />

1.4 Das gerichtliche Verfahren 32<br />

2. Was ist zu Beginn einer Betreuung zu tun? 33<br />

3. Aufgabenbereiche eines Betreuers 34<br />

3.1 Gesundheitsfürsorge 34<br />

3.2 Aufenthaltsbestimmung 35<br />

3.3 Wohnungsangelegenheiten 36<br />

3.4 Tätigkeit des Betreuers in vermögensrechtlichen Angelegenheiten 36<br />

3.5 Schenkungen 38<br />

3.6 Einwilligungsvorbehalt 40<br />

4. Versicherungen 41<br />

4.1 Haftpflichtversicherung 41<br />

4.1.1 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 41<br />

4.1.2 Allgemeine Haftpflichtversicherung 41<br />

4.2 Unfallversicherung 42<br />

4.3 Verhalten in Schadensfällen 42<br />

5. Aufwandspauschale 42<br />

6. Steuer 43<br />

7. Ende der Betreuung 44<br />

8. Kontaktadressen 45<br />

Stichwortverzeichnis 46<br />

Notizen zu 2. 47<br />

4 5<br />

Seite


Leitfaden <strong>Pflege</strong><br />

1. Demografischer Wandel 2. Seniorenfreundlicher <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong><br />

Weniger - Älter - Bunter, eine bildhafte Beschreibung der Bevölkerungsentwicklung<br />

im Zuge des demografischen Wandels.<br />

Neu ist diese Entwicklung nicht. Auch auf kommunaler Ebene<br />

stellt der demografische Wandel eine Herausforderung dar. Es<br />

gilt, auf Veränderungen der Nachfrage nach Infrastruktur und<br />

Dienstleistungen zu reagieren. Insbesondere im Bereich der<br />

Hilfe, Unterstützung und Beratung von pflegebedürftigen Menschen<br />

und deren Angehörigen, ist eine vorausschauende strukturelle<br />

Planung erforderlich.<br />

Das Land Rheinland-Pfalz hat die Voraussetzungen hierfür<br />

durch das Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung<br />

der pflegerischen Angebotsstruktur (L<strong>Pflege</strong>ASG) geschaffen.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> erfolgt eine kontinuierliche<br />

fachliche Begleitung der pflegerischen Angebotsstruktur durch<br />

regelmäßigen Austausch aller Beteiligten in der regionalen <strong>Pflege</strong>konferenz<br />

und die <strong>Pflege</strong>strukturplanung der Leitstelle Älterwerden.<br />

„Prävention und Rehabilitation vor <strong>Pflege</strong>“ - ein wichtiger<br />

Leitsatz im elften Buch des Sozialgesetzbuches, welches die Regelungen<br />

zur <strong>Pflege</strong>versicherung enthält.<br />

Durch Prävention kann der Eintritt von <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit<br />

hinausgezögert oder ganz vermieden werden. Durch Rehabilitation<br />

sollen die körperlichen, psychischen und sozialen Folgen<br />

einer Aktivitätseinschränkung auf ein Minimum beschränkt oder<br />

ganz aufgehoben werden. Nicht nur körperliche Aktivität, sondern<br />

auch eine die geistigen Fähigkeiten des Menschen anregende<br />

Lebensweise tragen hierzu nachweislich bei. Prävention<br />

und Rehabilitation spielen gerade auch für Seniorinnen und Senioren<br />

eine große Rolle, um möglichst lange selbstständig im<br />

gewohnten Umfeld ihr Leben gestalten zu können.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> hat in diesem Bereich viel zu bieten:<br />

Durch die Lage mitten im Herzen des Naturparks und Biosphärenreservates<br />

Pfälzerwald bietet sich älteren wie jüngeren<br />

Menschen die einzigartige Möglichkeit, Natur mit allen Sinnen<br />

aktiv zu erleben. Zahlreiche Wanderwege, Nordic-Walking-Routen<br />

und Mountainbike-Touren laden geradezu ein, die Freizeit aktiv<br />

zu gestalten. Ergänzt und unterstützt werden diese durch die<br />

Sportangebote zahlreicher Vereine und Verbände sowie durch<br />

spezielle therapeutische Angebote.<br />

Das umfangreiche, kulturelle Angebot im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong><br />

trägt dazu bei, die geistige Fitness zu fördern. Es gibt<br />

zahlreiche Museen, in denen die Vergangenheit wieder lebendig<br />

wird; historische Orts- und Stadtkerne erinnern an die bewegte<br />

Geschichte der Region. Im Rahmen geschichtlicher oder<br />

naturkundlicher Führungen besteht die Möglichkeit, das eigene<br />

Wissensspektrum zu erweitern und so auch dem Leitsatz eines<br />

„lebenslangen Lernens“ auf eine recht angenehme Weise nachzukommen.<br />

In diesem Bereich bieten ebenfalls viele Vereine die<br />

Möglichkeit, selbst aktiv zu werden. Auch hier finden sich spezielle<br />

therapeutische Angebote, um einem geistigen Abbau gezielt<br />

entgegenwirken zu können.<br />

3. Demenz<br />

Quellenangabe für die Inhalte des nachfolgenden Abschnittes:<br />

Demenzkampagne Rheinland-Pfalz, www.demenz-rlp.de, der<br />

Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V.,<br />

www.lzg-rlp.de<br />

Auszugsweise Veröffentlichung an dieser Stelle erfolgt mit<br />

freundlicher Genehmigung der Landeszentrale für Gesundheitsförderung<br />

in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG).<br />

Demenzerkrankungen stellen heute die häufigste Ursache für<br />

umfangreiche Hilfe-, Betreuungs- und <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit bei<br />

älteren Menschen dar. Eine Demenzerkrankung stellt die Angehörigen,<br />

aber auch die Anbieter komplementärer, ambulanter,<br />

teilstationärer und stationärer Dienstleistungen im Bereich der<br />

<strong>Pflege</strong> vor große Herausforderungen.<br />

Die Wahrscheinlichkeit, an Demenz zu erkranken, steigt mit<br />

zunehmendem Alter. Neben Störungen des Gedächtnisses stellen<br />

Verhaltensstörungen die typischen Symptome einer Demenz<br />

dar. Die Erkrankung selbst ist (noch) nicht heilbar; das Fortschreiten<br />

kann jedoch durch entsprechende Behandlung verlangsamt<br />

werden. Hierbei ist es wichtig, rechtzeitig Hilfe in Anspruch zu<br />

nehmen.<br />

Zuerst werden Demenzkranke meist nur ein bisschen „schrullig“<br />

und wir lächeln mild über sie. Aber mit fortschreitender Demenz<br />

treten neben Gedächtnisstörungen meist auch Verhaltensstörungen<br />

auf. Die Erkrankten reagieren häufig sehr emotional,<br />

oft auch unkontrolliert und legen ein für uns „sonderbares“ Verhalten<br />

an den Tag.<br />

6 7


Wenn Demenzkranke sich gegen Sie richten, denken Sie immer<br />

daran: Es stecken keine bösen Absichten dahinter, wenn<br />

demenzkranke Patienten z.B. aggressiv sind, sondern es gehört<br />

zu den Folgen ihrer Gehirnerkrankung.<br />

Charakteristische Verhaltensstörungen einer Demenz sind individuell<br />

ausgeprägt, je nach Persönlichkeit, Temperament und<br />

Naturell des Patienten, ...<br />

• Angst, Unruhe, Ruhelosigkeit, zielloses Umherwandern<br />

• Schlafstörungen und nächtliches Herumlaufen<br />

• Aggressionen und Wut, Überreaktion und Panik,<br />

Wahn und Halluzination<br />

• Depression, Niedergeschlagenheit, Stimmungsschwankungen,<br />

Rückzug, Apathie<br />

• Misstrauen, Anklammern, Nach- und Weglaufen<br />

Die häufigsten und auffälligsten Erkennungszeichen einer<br />

Demenz sind die Beeinträchtigung und der spätere Verlust des<br />

Kurz- und Langzeitgedächtnisses. Dabei sterben im Gehirn die<br />

Nervenzellen und ihre Verbindungen ab, die für das Gedächtnis<br />

und die Informationsverarbeitung verantwortlich sind. Durch<br />

diesen Nervenzellenverlust können die neuen Sinneseindrücke<br />

nicht richtig verarbeitet und mit dem Erlernten nicht richtig verknüpft<br />

werden.<br />

Die Folge: Dementiell erkrankte Menschen können einfachste<br />

alltägliche Aufgaben - sich waschen, sich anziehen, essen - nicht<br />

mehr ausführen und sind auf die Hilfe von anderen angewiesen.<br />

Dementiell erkrankte Menschen ...<br />

• erinnern sich schon nach kurzer Zeit nicht mehr an<br />

Gesehenes oder Gehörtes<br />

• können sich kein Urteil bilden, keine Probleme lösen,<br />

keine Schlussfolgerungen ziehen<br />

• verwechseln Dinge und setzen Dinge miteinander in<br />

Beziehung, die gar nichts miteinander zu tun haben<br />

(„Ist das Suppe oder Mittwoch?“)<br />

• finden oft nicht die richtigen Worte oder verändern ihren<br />

Satzbau merkwürdig, dadurch werden ihre Sätze oft<br />

unverständlich<br />

• verlernen vertraute Bewegungsabläufe (wie ein Hemd<br />

zuknöpfen oder mit Messer und Gabel essen),<br />

obwohl sie motorisch gesund sind<br />

• stehen manchmal auf der Straße, in der sie wohnen, wissen<br />

nicht wo sie sind und wie sie nach Hause kommen<br />

• können Sachverhalte nicht mehr angemessen beurteilen;<br />

so kann es passieren, dass sie beispielsweise im Sommer<br />

einen warmen Mantel tragen oder im Winter barfuß auf der<br />

Straße herumlaufen<br />

• legen oft Gegenstände an völlig unpassenden Stellen ab, die<br />

Zahnbürste im Kühlschrank oder den Kaffeelöffel im Badezimmer<br />

Ihr regionaler Ansprechpartner für Fragen zur Demenz:<br />

Alzheimer Gesellschaft Rheinland-Pfalz e.V.,<br />

Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige und<br />

Interessierte, Herr Hedeler, Tel.: 06371/52487<br />

Meine persönlichen Fragen:<br />

• vergessen die Bedeutung von ihnen eigentlich bekannten<br />

Gegenständen<br />

• vergessen ihren eigenen und andere Namen<br />

• haben eine gestörte Orientierung und ein gestörtes Zeitgefühl<br />

• erkennen vertraute Angehörige und Freunde nicht mehr,<br />

ermüden schnell<br />

• verarbeiten Informationen nur langsam oder gar nicht, können<br />

nur schwer oder gar nicht mehr rechnen und/oder schreiben<br />

8 9


4. Beratung<br />

4.1 Leitstelle Älterwerden<br />

Die Kreisverwaltung <strong>Kaiserslautern</strong> hat 1992 eine Leitstelle<br />

Älterwerden eingerichtet. Der Leitstelle obliegt neben anderen<br />

Aufgaben auch die Durchführung der Altenhilfe nach dem SGB<br />

XII sowie die <strong>Pflege</strong>strukturplanung und Geschäftsführung der<br />

regionalen <strong>Pflege</strong>konferenz nach dem L<strong>Pflege</strong>ASG. Ferner sind<br />

die Geschäftsstelle des Beirats für ältere Menschen und die<br />

Koordinierungsstelle des ehrenamtlichen Besuchsdienstes des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Kaiserslautern</strong> bei der Leitstelle Älterwerden angesiedelt.<br />

Die Leitstelle Älterwerden berät und unterstützt unter anderem<br />

pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in allen<br />

Fragen der ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung.<br />

Sie arbeitet eng mit den <strong>Pflege</strong>stützpunkten, den Anbietern<br />

von <strong>Pflege</strong>leistungen, den Kranken- und <strong>Pflege</strong>kassen sowie<br />

weiteren Behörden und Beratungsstellen zusammen. Beratung<br />

und Unterstützung erfolgen nach vorheriger Terminabsprache<br />

in der Kreisverwaltung oder im Rahmen von Hausbesuchen bei<br />

den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen.<br />

Beratung und Unterstützung sind für die pflegebedürftigen<br />

Menschen und ihre Angehörigen kostenfrei. Es besteht eine Verpflichtung<br />

zu neutraler, trägerübergreifender Information. Die<br />

Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.<br />

Ihre Ansprechpartner in der Leitstelle Älterwerden:<br />

Leitstelle Älterwerden<br />

Lauterstraße 8<br />

67657 <strong>Kaiserslautern</strong><br />

Herr Becker<br />

Tel.: 0631/7105248<br />

heiko.becker@kaiserslautern-kreis.de<br />

• Altenhilfe<br />

• Beratung in Einzelfällen<br />

• <strong>Pflege</strong>strukturplanung<br />

• Geschäftsstelle des Beirats für ältere Menschen<br />

Frau Spies<br />

Tel.: 0631/7105353<br />

jutta.spies@kaiserslautern-kreis.de<br />

• Koordination ehrenamtlicher Besuchsdienst<br />

• Seniorenveranstaltungen des <strong>Landkreis</strong>es<br />

4.2 <strong>Pflege</strong>stützpunkte<br />

Im Rahmen gesetzlicher Änderungen wurden die Beratungsund<br />

Koordinierungsstellen zu <strong>Pflege</strong>stützpunkten weiterentwickelt.<br />

Die <strong>Pflege</strong>stützpunkte sind ein wichtiger Bestandteil des<br />

Netzwerkes zur Unterstützung von hilfebedürftigen Menschen<br />

und deren Angehörigen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong>. Sie arbeiten<br />

mit einer Vielzahl von Behörden und Dienstleistern im Bereich der<br />

<strong>Pflege</strong> und Betreuung zusammen. Die <strong>Pflege</strong>stützpunkte informieren<br />

und unterstützen kranke, behinderte und ältere Menschen<br />

und deren Angehörige durch Informationen über:<br />

• wohnortnahe ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen<br />

• Wohnraumanpassung und Barrierefreiheit<br />

• Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten<br />

• Selbsthilfegruppen<br />

• Gesetzliche Betreuungen und Vorsorgevollmachten<br />

Unterstützung bei<br />

• der Erstellung und Umsetzung des persönlichen Hilfeplanes<br />

• Beschwerden im Bereich der <strong>Pflege</strong><br />

• dem Wunsch, die selbstständige Lebensführung solange wie<br />

möglich zu gewährleisten<br />

Die <strong>Pflege</strong>stützpunkte haben auch die Funktion als „Beschwerdetelefon<br />

<strong>Pflege</strong>“. Hier erfolgt eine Kooperation mit<br />

der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Die Kooperation<br />

ermöglicht, dass die Information und Beratung durch die <strong>Pflege</strong>stützpunkte<br />

bei Bedarf um die Rechtsberatung durch eine juristische<br />

Fachkraft bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.<br />

vervollständigt wird.<br />

Sie haben daher die Möglichkeit, sich bei Fragen rund um die<br />

<strong>Pflege</strong> als auch bei konkreten Beschwerden mit Ihrem <strong>Pflege</strong>stützpunkt<br />

vor Ort in Verbindung zu setzen.<br />

Die Beratung/Unterstützung erfolgt in den Sprechstunden<br />

der jeweiligen <strong>Pflege</strong>stützpunkte oder bei Besuchen zu Hause.<br />

Die Beratung ist für die Bürgerinnen und Bürger des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Kaiserslautern</strong> kostenlos. Die MitarbeiterInnen in den<br />

<strong>Pflege</strong>stützpunkten unterliegen der Schweigepflicht und sind zu<br />

einer trägerübergreifenden, neutralen Beratung verpflichtet.<br />

10 11


Ihre Ansprechpartner in den <strong>Pflege</strong>stützpunkten:<br />

<strong>Pflege</strong>stützpunkte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong>,<br />

Standort Otterberg<br />

Frau Dakhli, Frau Greiner, Frau Leßmeister<br />

Tel.: 06301/7181056 und 06301/7181055<br />

<strong>Pflege</strong>stützpunkte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong>,<br />

Standort Weilerbach<br />

Herr Konietzko, Frau Leßmeister<br />

Tel.: 06374/9955156 und 06374/9955155<br />

<strong>Pflege</strong>stützpunkte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong>,<br />

Standort Landstuhl<br />

Herr Stemler, Herr Kelter<br />

0172/1400457 und 0173/6208510<br />

4.3 Informations- und Beschwerdetelefon <strong>Pflege</strong><br />

und Wohnen in Einrichtungen<br />

Quellenangabe für die Inhalte des nachfolgenden Abschnittes:<br />

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.; www.verbraucherzentrale-rlp.de.<br />

Auszugsweise Veröffentlichung an dieser Stelle<br />

erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Verbraucherzentrale<br />

Rheinland-Pfalz e.V.<br />

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. betreibt ein „Informations-<br />

und Beschwerdetelefon <strong>Pflege</strong> und Wohnen in<br />

Einrichtungen“. Die MitarbeiterInnen des Beschwerdetelefons<br />

informieren und beraten<br />

• zu allen Fragen rund um die <strong>Pflege</strong>versicherung,<br />

z.B. <strong>Pflege</strong>geldzahlung, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege,<br />

besondere Betreuungsleistungen<br />

• zum Verfahren zur Einstufung in eine <strong>Pflege</strong>stufe einschließlich<br />

des Führens des Widerspruchsverfahrens<br />

• zur Frage der legalen Beschäftigung von Personen in<br />

Haushalten mit <strong>Pflege</strong>bedürftigen<br />

• zu Verträgen und Abrechnungen von ambulanten <strong>Pflege</strong>diensten<br />

und stationären Einrichtungen<br />

Seit 1. März 2010 ist das Informations- und Beschwerdetelefon<br />

zudem Anlaufstelle für Beschwerden von BewohnerInnen,<br />

MitarbeiterInnen und anderen Interessierten, wenn es um das<br />

Wohnen in Einrichtungen nach dem Landesgesetz über Wohn-<br />

formen und Teilhabe (LWTG) geht. Hier arbeiten die Mitarbeiter-<br />

Innen des Beschwerdetelefons vertrauensvoll mit der zuständigen<br />

Behörde zusammen.<br />

Die Beratung ist kostenlos und erfolgt vertraulich.<br />

Sie erreichen das Informations- und Beschwerdetelefon<br />

<strong>Pflege</strong> und Wohnen in Einrichtungen<br />

Tel.: 06131/284841<br />

(Mo-Fr 10 bis 13 Uhr, Do 10-17 Uhr)<br />

Neben der Leitstelle Älterwerden, den <strong>Pflege</strong>stützpunkten<br />

und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. unterhalten<br />

zahlreiche weitere Institutionen Beratungsstellen (teilweise mit<br />

speziellen Angeboten wie Schuldnerberatung) beispielsweise<br />

die Wohlfahrtsverbände, der Sozialverband VdK Deutschland e.V.<br />

oder der SoVD Sozialverband Deutschland. Informationen hierüber<br />

erhalten Sie bei den entsprechenden Orts-/Kreisverbänden,<br />

den <strong>Pflege</strong>stützpunkten oder der Leitstelle Älterwerden.<br />

12 13


5. Vorsorge<br />

6. Unterstützung<br />

Jeder Mensch kann plötzlich durch Krankheit oder Unfall in<br />

eine Lage geraten, in der er selbst seine persönlichen Angelegenheiten<br />

nicht mehr regeln kann. In diesem Fall müssen sich<br />

meist Angehörige oder andere Personen des Vertrauens um die<br />

Angelegenheiten kümmern. Diese Angehörigen oder Vertrauenspersonen<br />

benötigen allerdings wichtige Informationen, um<br />

handeln zu können. Um für diesen Fall vorzusorgen, kann beispielsweise<br />

eine Aufstellung mit wichtigen persönlichen Angaben<br />

erstellt und an einem sicheren Ort verwahrt werden. Angehörige<br />

oder sonstige Vertrauenspersonen sollten informiert sein,<br />

wo sich diese Aufstellung befindet.<br />

Inhalte dieser Aufstellung können u.a. sein:<br />

• Persönliche Daten<br />

• Daten von Haus-/Fachärzten, Therapeuten und<br />

Krankenhäusern<br />

• Daten von im Notfall zu benachrichtigenden Personen<br />

• Regelmäßig einzunehmende Medikamente (hier bitte<br />

besonders auf eine regelmäßige Aktualisierung achten)<br />

• Informationen über vorhandene Vorsorgevollmacht,<br />

Generalvollmacht, sonstige Vollmachten, Betreuungsund<br />

Patientenverfügungen, Testament<br />

• Informationen über bestehende Versicherungen und sonstige<br />

wichtige Verträge (Mietverträge, Darlehensverträge, ...)<br />

• Informationen über laufende finanzielle Verbindlichkeiten<br />

(Ratenzahlungen, ...)<br />

• Informationen über bestehende Bankverbindungen<br />

(Konten, Bankschließfächer, ...)<br />

6.1 Niedrigschwellige/komplementäre Angebote<br />

Angehörige kommen durch die <strong>Pflege</strong> und Versorgung eines<br />

pflegebedürftigen Menschen oft an die Grenzen ihrer körperlichen<br />

und seelischen Belastbarkeit. Es bleibt wenig Zeit für die<br />

eigenen Bedürfnisse. Solche Situationen führen häufig dazu,<br />

dass pflegende Angehörige selbst erkranken oder die <strong>Pflege</strong><br />

nicht mehr im bisherigen Umfang wahrnehmen können.<br />

Die Entlastung der pflegenden Angehörigen ist ein Ziel der<br />

niedrigschwelligen und komplementären Angebote im Vor- und<br />

Umfeld der <strong>Pflege</strong>. Mit diesen Angeboten sind insbesondere ehrenamtliche<br />

Besuchs- und Begleitdienste benannt, welche die<br />

Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen, pflegende<br />

Angehörige vor Überlastung schützen oder auch einer Vereinsamung<br />

entgegenwirken. Die Angebote sollen Menschen zugute<br />

kommen, die aufgrund ihres Alters, wegen Krankheit oder<br />

Behinderung auf in Zusammenhang mit <strong>Pflege</strong> stehende soziale<br />

Betreuung angewiesen sind.<br />

Der Umfang der Hilfen kann mit den jeweiligen Anbietern vereinbart<br />

werden. Niedrigschwellige/komplementäre Angebote<br />

werden auch durch ambulante <strong>Pflege</strong>dienste vorgehalten oder<br />

vermittelt.<br />

Durch den <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong>, das Land Rheinland-Pfalz<br />

und die <strong>Pflege</strong>kassen werden derzeit vier komplementäre und<br />

zwei niedrigschwellige Angebote gefördert.<br />

Folgende Dienste bieten geförderte niedrigschwellige/<br />

komplementäre Angebote im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> an:<br />

DLG Gemeinnützige Dienstleistungsgesellschaft<br />

der Lebenshilfe <strong>Kaiserslautern</strong> mbH<br />

Pariser Str. 18<br />

67655 <strong>Kaiserslautern</strong><br />

Tel.: 0631/3714258<br />

mobile Dienste im GfMB GmbH<br />

Am Alten Markt 2<br />

66849 Landstuhl<br />

Tel.: 0170/572713<br />

Tagesstätte für Demenzpatienten Dr. Götte<br />

An der Feuerwache 11<br />

67663 <strong>Kaiserslautern</strong><br />

Tel.: 0631/30392002<br />

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband <strong>Kaiserslautern</strong>-Land e.V.<br />

Sozialdienst gGmbH<br />

Am Feuerwehrturm 6<br />

66849 Landstuhl<br />

Tel.: 06371/92150<br />

Ökumenische Sozialstation Otterberg e.V.<br />

Geißbergring 2<br />

67697 Otterberg<br />

Tel.: 06301/793311<br />

14 15


6.2 Ambulante Dienste<br />

Bei Krankheit, <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit oder dem Wunsch nach<br />

Hilfe im alltäglichen Leben kann man Unterstützung zu Hause<br />

durch die ambulanten <strong>Pflege</strong>dienste erhalten. Neun <strong>Pflege</strong>dienste<br />

haben derzeit ihren Sitz im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong>. Hiervon<br />

sind fünf in freigemeinnütziger und vier in privater Trägerschaft.<br />

Die <strong>Pflege</strong>dienste sind durch die <strong>Pflege</strong>kassen anerkannt und<br />

werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung<br />

regelmäßig hinsichtlich der <strong>Pflege</strong>qualität überprüft.<br />

An Leistungen bieten die <strong>Pflege</strong>dienste neben Grund- und<br />

Behandlungspflege auch hauswirtschaftliche Hilfe an. Hilfsmittelverleih,<br />

Beratung von und Kurse für pflegende Angehörige<br />

gehören bei den <strong>Pflege</strong>diensten ebenso zum Angebot. Ferner<br />

vermitteln die ambulanten <strong>Pflege</strong>dienste Hausnotrufsysteme unterschiedlicher<br />

Anbieter und halten niedrigschwellige Angebote<br />

zur Entlastung pflegender Angehöriger vor.<br />

Folgende zugelassenen ambulanten <strong>Pflege</strong>dienste haben<br />

ihren Sitz im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong>:<br />

Ambulanter <strong>Pflege</strong>- und Betreuungsdienst Bruchmühlbach-<br />

Miesau, St.-Wendeler-Str. 16, 66892 Bruchmühlbach-Miesau,<br />

Frau Tremmel, Tel.: 06372/995751<br />

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband <strong>Kaiserslautern</strong>-Land e.V.,<br />

Sozialdienst gGmbH, Am Feuerwehrturm 6,<br />

66849 Landstuhl, Frau Schmitt, Tel.: 06371/921543,<br />

info@kv-kl-land.drk.de<br />

Ökumenische Sozialstation Westpfalz e.V., Bruchwiesenstr. 43,<br />

66849 Landstuhl, Frau Grenner, Tel.: 06371/62177,<br />

info@sozialstation-landstuhl.de<br />

mobile Dienste im GfMB GmbH, Am Alten Markt 2,<br />

66849 Landstuhl, Frau Welle, Tel.: 0170/5752713,<br />

md-pflegedienst@mobile-dienste-gemeinschaftswerk.de<br />

Soziale Dienste Sickingen, Zweibrücker Str. 85,<br />

66894 Martinshöhe, Frau Luschnat, Tel.: 06372/507542,<br />

sozialedienstesickingen@t-online.de<br />

Ökumenische Sozialstation Otterberg e.V., Geißbergring 2,<br />

67697 Otterberg, Herr Knecht, Tel.: 06301/793311,<br />

kontakt@sozialstation-otterbach.de<br />

Ambulanter <strong>Pflege</strong>dienst Schwager, Hauptstr. 32,<br />

67697 Otterberg, Herr Schwager, Tel.: 06301/300400,<br />

pflegedienst-schwager@t-online.de<br />

Betreuungs- und <strong>Pflege</strong>zentrum Lang GmbH,<br />

August-Süßdorf-Str. 1, 66877 Ramstein-Miesenbach,<br />

Frau Vollmer, Tel.: 06371/71001,<br />

info@betreuungs-pflegezentrum.de<br />

GDA Wohnstift Trippstadt, Ambulanter Dienst,<br />

Am Judenhübel 13, 67705 Trippstadt,<br />

Herr Wolter, Tel.: 06306/82433,<br />

ambu.trippstadt@gda.de<br />

6.3 Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege<br />

Wenn die <strong>Pflege</strong> und Unterstützung pflegebedürftiger Menschen<br />

durch Angehörige und/oder einen ambulanten <strong>Pflege</strong>dienst<br />

allein z.B. wegen Berufstätigkeit der Angehörigen nicht<br />

geleistet werden kann, eine dauerhafte Unterbringung in einem<br />

<strong>Pflege</strong>heim aber nicht erforderlich ist, können Angebote der Tagespflege<br />

oder Nachtpflege in Anspruch genommen werden.<br />

Tagespflege bedeutet, dass pflegebedürftige Menschen tagsüber<br />

in einer Tagespflegegruppe betreut und versorgt werden<br />

und die Nacht in ihrem eigenen Wohnumfeld verbringen.<br />

Bei der Nachtpflege werden die pflegebedürftigen Menschen<br />

tagsüber von den Angehörigen und/oder ambulanten <strong>Pflege</strong>diensten<br />

im gewohnten Umfeld betreut und verbringen die<br />

Nacht in einer Nachtpflegegruppe.<br />

Die Angebote sind in der Regel an bestehende stationäre <strong>Pflege</strong>einrichtungen<br />

angeschlossen und können somit den vollen<br />

Umfang der grund- und behandlungspflegerischen Versorgung<br />

sicherstellen. In Absprache mit den Einrichtungen ist meist auch<br />

ein Fahrdienst für die pflegebedürftigen Angehörigen möglich.<br />

Ist nach einer Krankenhausentlassung die weitere häusliche<br />

<strong>Pflege</strong> und Versorgung noch nicht möglich, pflegende Angehörige<br />

erkranken selbst und benötigen eine Auszeit von der <strong>Pflege</strong>,<br />

ist die <strong>Pflege</strong> und Unterstützung der pflegebedürftigen Menschen<br />

dennoch weiter sicherzustellen. Wenn in diesem Fall der<br />

Einsatz oder eine Ausweitung der ambulanten Hilfen nicht ausreicht,<br />

kann unter Umständen eine vorübergehende stationäre<br />

Versorgung der pflegebedürftigen Menschen erforderlich werden.<br />

Diese kann in entsprechenden Kurzzeitpflegeeinrichtungen<br />

geleistet werden. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> gibt es derzeit elf<br />

Einrichtungen, welche Kurzzeitpflegeplätze anbieten.<br />

6.4 Stationäre <strong>Pflege</strong><br />

Ist die grund- und behandlungspflegerische Versorgung pflegebedürftiger<br />

Menschen auch mit Unterstützung ambulanter<br />

und/oder teilstationärer Hilfen nicht mehr im gewohnten Umfeld<br />

möglich, besteht die Möglichkeit, eine vollstationäre <strong>Pflege</strong><br />

und Versorgung in Anspruch zu nehmen. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong><br />

sind derzeit zwölf <strong>Pflege</strong>einrichtungen vorhanden, eine<br />

weitere befindet sich in der Planungs- bzw. Projektphase.<br />

Die <strong>Pflege</strong>einrichtungen sind von den <strong>Pflege</strong>kassen anerkannt<br />

und werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung<br />

regelmäßig hinsichtlich der <strong>Pflege</strong>qualität überprüft.<br />

16 17


Name der Einrichtung<br />

Vitalis Seniorenpflege „Haus Georg“, Frau Bohnert, Tannenfeld 1,<br />

66892 Bruchmühlbach-Miesau, Tel.: 06372/80630<br />

Alten- und <strong>Pflege</strong>heim „Haus Waldkrone“, Frau Gramlich-Stawecki,<br />

Lambsborner Str. 39, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Tel.: 06372/91210<br />

Protestantische Altenhilfe Westpfalz, MennoHeim, Frau Schmitt,<br />

Heidestr. 2, 67677 Enkenbach-Alsenborn, Tel.: 06303/9120<br />

Protestantische Altenhilfe Westpfalz, Protestantisches Alten- und<br />

<strong>Pflege</strong>heim, Herr Bettinger, Untere Eselsmühle 2,<br />

67677 Enkenbach-Alsenborn, Tel.: 06303/9110<br />

Caritas Altenzentrum St. Nikolaus, Herr Lösch, Nikolaus-von-Weis-Str. 2,<br />

66849 Landstuhl, Tel.: 06371/9010<br />

DRK Kurzzeitpflege im St.-Johannis-Krankenhaus, Frau Schmitt,<br />

Nardinistr. 30, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/921543<br />

Alten-, <strong>Pflege</strong>- und Übergangsheime Schernau, Herr Müller,<br />

66894 Martinshöhe, Tel.: 06372/9210<br />

Alten- und <strong>Pflege</strong>heime Wahl, Frau Wahl, Denkmalstr. 5,<br />

67731 Otterbach, Tel.: 06301/702100<br />

ASB Seniorenzentrum Otterberg, Herr Schäfer, Bachstr. 7,<br />

67697 Otterberg, Tel.: 06301/6090300<br />

DRK Seniorenheim, Herr Mischler, Pirminiusstr. 5a, 66851 Queidersbach,<br />

Tel.: 06371/92871100<br />

ja ja nein nein<br />

ja nein nein nein<br />

ja ja nein nein<br />

ja ja ja ja<br />

ja ja nein nein<br />

nein ja nein nein<br />

ja nein nein nein<br />

ja ja ja nein<br />

ja ja nein nein<br />

ja ja nein nein<br />

Name der Einrichtung<br />

DRK Senioreneinrichtung Ramstein, Schulstr. 4,<br />

66877 Ramstein-Miesenbach, Tel.: 06371/96440<br />

GDA Wohnstift, Herr Wolter, Am Judenhübel 13,<br />

67705 Trippstadt, Tel.: 06306/820<br />

DRK Wohn- und Dienstleistungszentrum, Herr Mischler, Hüttengärten 20,<br />

67685 Weilerbach, Tel.: 06374/9230<br />

Dauerpflege<br />

Kurzzeitpflege<br />

Tagespflege<br />

Nachtpflege<br />

Dauerpflege<br />

Kurzzeitpflege<br />

Tagespflege<br />

Nachtpflege<br />

ja ja ja ja<br />

ja ja nein nein<br />

ja ja ja ja<br />

Eine ständig aktualisierte Aufstellung der Einrichtungen mit Tages-, Nacht-, Kurzzeit- und Dauerpflegeangeboten und der zugehörigen<br />

<strong>Pflege</strong>sätze findet sich im Internet unter der Adresse www.aok.de/rheinland-pfalz/gesundheit/102405.php. Dort bitte den Link unter<br />

„Teilstationäre <strong>Pflege</strong>einrichtungen in Rheinland-Pfalz“ bzw. „Stationäre <strong>Pflege</strong>einrichtungen in Rheinland-Pfalz“ anklicken.<br />

18 19


6.5 Selbsthilfegruppen<br />

In Selbsthilfegruppen treffen sich regelmäßig Menschen, die ein gleiches oder ähnliches Problem haben. Sie tauschen ihre Erfahrungen<br />

aus, informieren und beraten sich gegenseitig. Aus der Begegnung miteinander, dem gegenseitigen Verständnis für die<br />

Situation des Anderen und dem Gefühl, nicht alleine zu sein, entwickeln sich neue Kräfte zur Bewältigung der eigenen Situation.<br />

Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Selbsthilfegruppen:<br />

Paritätischer Wohlfahrtsverband, KISS Mainz, Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe,<br />

Frau Gerhardt, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz, Tel.: 06131/210772 oder 06131/210774<br />

Sprechzeiten in <strong>Kaiserslautern</strong>: Jeden 4. Donnerstag im Monat, 15.00 bis 18.00 Uhr, Burgstr. 24, 67657 <strong>Kaiserslautern</strong>,<br />

Gesundheitsberatung Müller (bitte Termin vereinbaren)<br />

Wie die nachfolgende Aufstellung zeigt, gibt es im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> Selbsthilfegruppen zu vielen verschiedenen Themen.<br />

Die aktuellen Kontaktdaten der verantwortlichen Personen vor Ort sind bei der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe vorhanden<br />

und können dort erfragt werden.<br />

Aids/HIV<br />

Alleinerziehende<br />

Allergie<br />

Alkoholabhängigkeit<br />

Alzheimer<br />

Angehörigengruppen<br />

Angst<br />

Aphasie<br />

Asthma<br />

Behinderung<br />

Betreuungsvereine<br />

Blindheit<br />

Borreliose<br />

COPD<br />

Demenz<br />

Depressionen<br />

Diabetes<br />

Diabetes bei Kindern<br />

Dialyse<br />

Drogen + Rauschmittelmissbrauch<br />

Ehe und Familie<br />

Emotions Anonymous<br />

Epilepsie<br />

Essstörungen<br />

Familien<br />

Fibromyalgie<br />

Frauen<br />

Geburtsschädigung<br />

Gehörlose<br />

Gewalt gegen Kinder, Familie<br />

Guttempler-Gemeinschaft<br />

Hals-, Kopf- und Gesichtsversehrte<br />

Hepatitis C<br />

Herz-Kreislauf-Erkrankungen<br />

Hospiz<br />

Illegale Suchtmittel<br />

Inkontinenz<br />

Kehlkopflose<br />

Kinderzentren<br />

Krebserkrankungen<br />

Kriminalitätsopfer<br />

Leukämie und Lymphom<br />

Lungenemphysem<br />

Medikamentenabhängigkeit<br />

Migräne<br />

Morbus Bechterew<br />

Morbus Crohn/Colitis ulcerosa<br />

Multiple Sklerose<br />

Neurodermitis<br />

Nierentransplantierte<br />

Pankreatitis<br />

Panikattacken<br />

Parkinson<br />

Parkinson U 40<br />

Polio<br />

Prader-Willi-Syndrom<br />

Prostatakrebs<br />

Psoriasis<br />

Psychische Erkrankungen<br />

Psychose Betroffene<br />

Querschnittslähmung<br />

Restless Legs<br />

Rheuma<br />

Schlafapnoe<br />

Schlaganfall<br />

Schmerz<br />

Schwangerenberatung<br />

Sehbehinderung<br />

Senioren<br />

Sex- und Liebessucht<br />

Sexueller Missbrauch<br />

Sklerodermie<br />

Skoliose<br />

Sozialverbände<br />

Stillgruppen<br />

Stomaträger<br />

Sucht<br />

Tinnitus<br />

Trauer<br />

Trennung/Scheidung<br />

Verwitwete Mütter und Väter<br />

Zwangserkrankungen<br />

20 21


6.6 Mahlzeitendienste/Essen auf Rädern/<br />

offener Mittagstisch<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> wird Essen auf Rädern in unterschiedlichen<br />

Variationen angeboten. So werden teilweise die<br />

Mahlzeiten tiefgekühlt ausgeliefert und können im Wasserbad<br />

oder der Mikrowelle selbst erwärmt werden. Teilweise werden<br />

Mahlzeiten warm ausgeliefert. Für die als Tiefkühlkost ausgelieferten<br />

Mahlzeiten werden die erforderlichen Lager- und Zubereitungsgeräte<br />

meist auf Mietbasis angeboten.<br />

Die Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Menüs und<br />

die Berücksichtigung von ärztlichen Ernährungsvorgaben sind<br />

bei den Angeboten vorhanden. Teilweise wird ein vorgerichtetes<br />

Abendessen angeboten. Die Mahlzeitendienste können von ambulanten<br />

<strong>Pflege</strong>diensten vermittelt werden.<br />

Neben den Mahlzeitendiensten bieten auch Metzgereien im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> die Anlieferung von warmen Mittagsmahlzeiten<br />

an.<br />

Darüber hinaus bieten stationäre <strong>Pflege</strong>einrichtungen teilweise<br />

einen offenen Mittagstisch an. Dieser gibt Ihnen die Möglichkeit,<br />

das Mittagessen in Gesellschaft einzunehmen. Ansprechpartner<br />

finden Sie unter der Rubrik „Stationäre <strong>Pflege</strong>“.<br />

6.7 Hausnotruf/Telefonketten<br />

Der Hausnotruf ist ein Angebot für ältere, kranke und behinderte<br />

Menschen, die allein sind und für Personen, bei denen die<br />

Gefahr besteht, dass sie plötzlich in einen lebensbedrohlichen<br />

Zustand geraten.<br />

Durch dieses System wird ein eigenständiges Leben in der<br />

vertrauten Umgebung unterstützt. Für jeden Teilnehmer wird<br />

durch den Anbieter eine Basisstation zur Verfügung gestellt.<br />

Diese wird mit dem Telefonnetz verbunden und verfügt über<br />

einen Funksender. Über diesen Funksender kann sofort die Notfallzentrale<br />

verständigt werden. Voraussetzung für die Installation<br />

des Hausnotrufsystems ist ein Telefonanschluss und eine<br />

nahegelegene Stromversorgung.<br />

Die Kosten hierfür erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Anbietern.<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuschüsse<br />

durch die <strong>Pflege</strong>versicherung oder den Sozialhilfeträger übernommen<br />

werden. Hausnotrufsysteme werden auch über die<br />

ambulanten <strong>Pflege</strong>dienste vermittelt.<br />

Nähere Informationen erhalten Sie bei den Anbietern:<br />

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband <strong>Kaiserslautern</strong>-Land e.V.<br />

Am Feuerwehrturm 6, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/92150<br />

Vitakt Hausnotruf GmbH, Hörstkamp 32, 48431 Rheine,<br />

Tel.: 05971/934356<br />

Ältere Menschen können sich auch zu selbstorganisierten Telefonketten<br />

zusammenschließen. Sie vereinbaren untereinander,<br />

täglich zu einer bestimmten Zeit ein Mitglied oder mehrere Mitglieder<br />

der Gruppe anzurufen, um einen auftretenden Hilfebedarf<br />

rasch zu erkennen und für entsprechende Hilfe sorgen zu<br />

können.<br />

6.8 Telefonseelsorge<br />

Eine schwierige Situation, Sorgen, Ängste, eine Notlage - im<br />

Gespräch möchte man sich jemandem anvertrauen und versuchen,<br />

eine Lösung zu finden. Aber es ist niemand da, der einem<br />

zuhören kann. Die Telefonseelsorgestellen sind Tag und Nacht<br />

bundesweit erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen.<br />

Die Telefonseelsorge Pfalz ist eine Einrichtung der evangelischen<br />

Kirche der Pfalz und der katholischen Diözese Speyer. Die anfallenden<br />

Gesprächskosten übernimmt die Deutsche Telekom AG<br />

als Partner der Telefonseelsorge.<br />

Ihre Ansprechpartner bei der Telefonseelsorge Pfalz:<br />

Tel.: 0800/1110111<br />

Tel.: 0800/1110222<br />

6.9 Hospiz/Palliativversorgung<br />

Ziel der Hospizbewegung ist es, eine menschenwürdige Sterbebegleitung<br />

auch über einen längeren Zeitraum zu leisten. Im<br />

Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse der schwerkranken Menschen<br />

und ihrer Angehörigen. Wesentliche Inhalte dieser Bewegung<br />

sind: Schmerzen und Leid zu lindern und eine offene<br />

Kommunikation über den bevorstehenden Tod zu ermöglichen.<br />

Im ambulanten Hospiz- und Palliativberatungsdienst arbeiten<br />

Krankenschwestern mit Zusatzqualifikation, Sozialpädagogen<br />

und Trauerbegleiter eng zusammen. Ehrenamtliche Hospizbegleiter<br />

aus unterschiedlichen Berufen ergänzen das Angebot<br />

durch Gespräche, Dasein und Zuhören.<br />

Ihre Ansprechpartner im Bereich der Hospizhilfe:<br />

Palliativstation des St.-Johannis-Krankenhaus GmbH<br />

Landstuhl, Nardinistr. 30, 66849 Landstuhl,<br />

Tel.: 06371/842401<br />

Hospizverein für Stadt und <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> e.V.<br />

Pariser Str. 96, 67655 <strong>Kaiserslautern</strong>, Tel.: 0631/3106476<br />

Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst Kusel-Ramstein-<br />

Landstuhl, Schwebelstr. 8, 66869 Kusel, Tel.: 06381/425769<br />

22 23


6.10 Hilfe im Sterbefall<br />

Ein Todesfall stellt für die Hinterbliebenen manchmal ein unerwartet<br />

eintretendes Ereignis dar. Neben der Trauer um den<br />

verstorbenen Angehörigen sind viele Fragen zu klären, Entscheidungen<br />

zu treffen und Formalitäten zu bewältigen. Die Hinterbliebenen<br />

sind in dieser außergewöhnlichen Situation oft überfordert,<br />

können kaum einen klaren Gedanken fassen und selten<br />

den Überblick über die Situation gewinnen.<br />

Wenn der verstorbene Angehörige bereits zu Lebzeiten klare<br />

Wünsche zu Art und Umfang einer würdevollen Bestattung geäußert<br />

hat, müssen die Hinterbliebenen die Entscheidung hierüber<br />

nicht selbst treffen. Die Wünsche des verstorbenen Angehörigen<br />

sollten in schriftlicher Form vorliegen.<br />

Bestattungsinstitute können auf Wunsch der Hinterbliebenen<br />

alle mit der Bestattung verbundenen Formalitäten übernehmen.<br />

Die Institutionen sind in der Regel rund um die Uhr telefonisch<br />

über Bereitschaftsdienste erreichbar.<br />

7. Finanzielle Hilfen<br />

7.1 <strong>Pflege</strong>versicherung<br />

1995 trat das <strong>Pflege</strong>versicherungsgesetz in Kraft. Im Zuge diverser<br />

Reformen ergaben sich Verbesserungen für die pflegebedürftigen<br />

Menschen. Bestrebungen zur Änderung des Begriffes<br />

der <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit laufen derzeit.<br />

Leistungen der <strong>Pflege</strong>versicherung müssen beantragt werden.<br />

Zuständig hierfür ist die <strong>Pflege</strong>kasse, die Sie über Ihre Krankenkasse<br />

erreichen.<br />

Entscheidend für die Leistungen der <strong>Pflege</strong>versicherung ist,<br />

dass die beantragende Person als pflegebedürftig anerkannt<br />

wird. Die Feststellung hierüber wird im Rahmen einer Begutachtung<br />

durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen<br />

(MDK) getroffen.<br />

Nachdem der Antrag gestellt wurde, wird die <strong>Pflege</strong>kasse den<br />

MDK beauftragen, ein <strong>Pflege</strong>gutachten zu erstellen. Der MDK<br />

prüft bei seiner Begutachtung, ob und in welchem Umfang bei<br />

den sogenannten „Verrichtungen des täglichen Lebens“ Hilfe erforderlich<br />

ist.<br />

Die Verrichtungen des täglichen Lebens werden im Gesetz<br />

in die Bereiche<br />

• Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege, ...)<br />

• Ernährung (Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, ...)<br />

• Mobilität (An-/Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppen steigen, ...)<br />

• hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Spülen,<br />

Reinigung der Wohnung, ...)<br />

unterteilt.<br />

Je nach Hilfebedürftigkeit erfolgt eine Eingruppierung in eine<br />

von drei <strong>Pflege</strong>stufen. Voraussetzung für eine Eingruppierung,<br />

zum Beispiel in <strong>Pflege</strong>stufe 1, ist ein Hilfebedarf von mindestens<br />

90 Minuten pro Tag, wobei mindestens 45 Minuten Hilfebedarf<br />

in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität (zusammen<br />

als „Grundpflege“ bezeichnet) bestehen muss.<br />

Dieser mindestens erforderliche Hilfebedarf erhöht sich in<br />

<strong>Pflege</strong>stufe 2 und <strong>Pflege</strong>stufe 3 entsprechend. Ist nur ein Hilfebedarf<br />

im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung vorhanden,<br />

wird keine Eingruppierung in eine <strong>Pflege</strong>stufe erfolgen.<br />

Bei der Ermittlung des Hilfebedarfs ist der MDK an Richtlinien<br />

gebunden.<br />

Leistungen der <strong>Pflege</strong>versicherung werden für die <strong>Pflege</strong> zu<br />

Hause oder für die <strong>Pflege</strong> in stationären Einrichtungen erbracht.<br />

Auch für teilstationäre Angebote, wie die Tages- oder Nachtpflege,<br />

können Leistungen der <strong>Pflege</strong>kasse in Anspruch genommen<br />

werden. Kombinationen einzelner Leistungsarten sind möglich.<br />

<strong>Pflege</strong>geld erhalten pflegebedürftige Menschen, die ihre<br />

Unterstützung ausschließlich über Angehörige oder im Wege<br />

der Nachbarschaftshilfe sicherstellen.<br />

<strong>Pflege</strong>sachleistungen sind Beträge, bis zu deren Höhe die Kosten<br />

für die Versorgung von der <strong>Pflege</strong>kasse übernommen werden.<br />

Die aktuell gültigen Leistungen sind aus den nachstehenden<br />

Tabellen zu entnehmen. 2012 sollen die Leistungsbeträge nochmals<br />

angehoben werden. Ab 2015 ist alle drei Jahre eine Anpassung<br />

an die aktuelle Preisentwicklung vorgesehen.<br />

24 25


<strong>Pflege</strong>geldleistungen bei selbstbeschaffter Hilfe<br />

<strong>Pflege</strong>stufe aktuell (E/Monat) ab 2012 (E/Monat)<br />

Stufe I 225 235<br />

Stufe II 430 440<br />

Stufe III 685 700<br />

<strong>Pflege</strong>sachleistungen bei ambulanter oder teilstationärer <strong>Pflege</strong><br />

<strong>Pflege</strong>stufe aktuell (E/Monat) ab 2012 (E/Monat)<br />

Stufe I 440 450<br />

Stufe II 1.040 1.100<br />

Stufe III 1.510 1.550<br />

Eine Kombination aus <strong>Pflege</strong>geld oder <strong>Pflege</strong>sachleistungen<br />

mit Sachleistungen zur teilstationären <strong>Pflege</strong> ist möglich. Die<br />

Anrechnung der einzelnen Beträge erfolgt nach einem gewissen<br />

Schlüssel.<br />

Die Kombinationsmöglichkeiten wurden verändert, so dass<br />

sich für die pflegebedürftigen Menschen eine deutliche Verbesserung<br />

der finanziellen Möglichkeiten ergibt. So können <strong>Pflege</strong>sachleistungen<br />

bis zu 50% des Höchstbetrages zusätzlich zu<br />

den vollen Leistungen für die Tages-/Nachtpflege in Anspruch<br />

genommen werden und umgekehrt. Gleiches gilt beim Erhalt<br />

von <strong>Pflege</strong>geld.<br />

Ein Beispiel mit <strong>Pflege</strong>geldleistungen:<br />

Eine pflegebedürftige Person mit <strong>Pflege</strong>stufe II hat aktuell Anspruch<br />

auf <strong>Pflege</strong>geld in Höhe von 430,- € monatlich (wenn sie<br />

nur <strong>Pflege</strong>geld in Anspruch nimmt) oder Anspruch auf Tagespflege<br />

in Höhe von bis zu 1.040,- € monatlich (wenn sie nur Tagespflege<br />

in Anspruch nimmt). Sie kann aber beide Ansprüche<br />

kombinieren, die Tagespflegeleistungen von bis zu 1.040,- € in<br />

Anspruch nehmen und zusätzlich noch die Hälfte des <strong>Pflege</strong>geldes<br />

(215,- €) erhalten.<br />

Ein Beispiel mit <strong>Pflege</strong>sachleistungen:<br />

Die gleiche pflegebedürftige Person hat aktuell Anspruch auf<br />

<strong>Pflege</strong>sachleistungen in Höhe von 1.040,- E monatlich (wenn<br />

sie nur <strong>Pflege</strong>sachleistungen in Anspruch nimmt) oder Anspruch<br />

auf Tagespflege in Höhe von bis zu 1.040,- E monatlich<br />

(wenn sie nur Tagespflege in Anspruch nimmt). Sie kann aber<br />

beide Ansprüche kombinieren, die Tagespflegeleistungen bis zu<br />

1.040,- E in Anspruch nehmen und zusätzlich noch die Hälfte<br />

der <strong>Pflege</strong>sachleistungen (520,- E) erhalten.<br />

<strong>Pflege</strong>sachleistungen bei stationärer Dauerpflege<br />

<strong>Pflege</strong>stufe aktuell (E/Monat) ab 2012 (E/Monat)<br />

Stufe I 1.023 1.023<br />

Stufe II 1.279 1.279<br />

Stufe III 1.510 1.550<br />

Stufe III, Härtefall 1.825 1.918<br />

Menschen mit sogenannter eingeschränkter Alltagskompetenz<br />

können gesondert Leistungen gewährt werden. Dies gilt<br />

auch dann, wenn die pflegebedürftige Person nicht in eine <strong>Pflege</strong>stufe<br />

eingestuft wird (sog. „<strong>Pflege</strong>stufe Null“). Voraussetzung<br />

ist, dass eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz im<br />

Rahmen der <strong>Pflege</strong>begutachtung durch den MDK festgestellt<br />

wird.<br />

Eingeschränkte Alltagskompetenzen können sich durch demenzbedingte<br />

Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderung oder<br />

psychische Erkrankung ergeben.<br />

Die Leistungen müssen zweckgebunden für Entlastungsangebote<br />

(s. niedrigschwellige/komplementäre Angebote) eingesetzt<br />

werden. Die Höhe der Leistungen wird durch den MDK<br />

nach vorgegebenen Richtlinien festgelegt. Die Leistungen werden<br />

je nach Umfang und Schwere der Beeinträchtigungen in<br />

zwei Stufen gewährt (100,- € bzw. 200,- € pro Monat).<br />

Angehörige, die einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause<br />

versorgen, haben gegenüber ihrem Arbeitgeber unter bestimmten<br />

Umständen Anspruch auf unbezahlte <strong>Pflege</strong>zeit von bis zu<br />

sechs Monaten. Da <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit auch sehr kurzfristig auftreten<br />

kann, ist ferner für nahe Angehörige ein Anspruch auf unbezahlte<br />

Freistellung von der Arbeit für bis zu zehn Arbeitstage<br />

vorgesehen.<br />

Eine Vertretungspflege von bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr<br />

ist möglich, wenn die Angehörigen die pflegebedürftige<br />

Person zuvor mindestens sechs Monate gepflegt haben. Die<br />

<strong>Pflege</strong>vertretung kann durch andere Angehörige, durch ambulante<br />

<strong>Pflege</strong>dienste oder in einer stationären <strong>Pflege</strong>einrichtung<br />

erfolgen. Die <strong>Pflege</strong>kasse zahlt hier entsprechende Zuschüsse.<br />

26 27


Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn<br />

die pflegebedürftige Person für einen überschaubaren Zeitraum<br />

weder ambulant noch teilstationär versorgt werden kann. Die<br />

bezuschusste Dauer der Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen pro<br />

Kalenderjahr festgelegt.<br />

Jede pflegebedürftige Person hat Anspruch auf <strong>Pflege</strong>beratung.<br />

Die <strong>Pflege</strong>beraterInnen stehen als persönliche Ansprechpartner<br />

für die pflegebedürftigen Personen und deren Angehörige<br />

zur Verfügung. Auf Wunsch erstellen und überwachen sie<br />

einen individuellen Versorgungsplan unter Einbeziehung aller<br />

Beteiligten, beraten und begleiten die pflegebedürftigen Menschen<br />

und deren Angehörige.<br />

Ihre Ansprechpartner rund um die Leistungen<br />

der <strong>Pflege</strong>versicherung:<br />

• Ihre <strong>Pflege</strong>kasse<br />

• Die <strong>Pflege</strong>stützpunkte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Kaiserslautern</strong><br />

(s. Abschnitt „Beratung“)<br />

7.2 Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch<br />

zwölftes Buch (SGB XII)<br />

7.2.1 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung<br />

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können<br />

Menschen in Anspruch nehmen, die entweder das 65. Lebensjahr<br />

vollendet haben oder mindestens 18 Jahre alt und dauerhaft<br />

voll erwerbsgemindert sind. Ein Anspruch auf Grundsicherung<br />

besteht nur, soweit die Betroffenen nicht oder nicht ausreichend<br />

in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen<br />

und Vermögen sicherstellen zu können. Die Grundsicherung<br />

setzt sich aus einem Regelsatz, den angemessenen Kosten<br />

der Unterkunft und ggf. Mehrbedarfszuschlägen zusammen.<br />

7.2.2 Hilfe zur <strong>Pflege</strong><br />

Wer wegen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen<br />

und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Verlauf des<br />

täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen ist, hat unter Umständen<br />

einen Anspruch auf Hilfe zur <strong>Pflege</strong>. Diese Hilfe kann<br />

sowohl für die pflegerische Versorgung zu Hause als auch in<br />

einem <strong>Pflege</strong>heim geleistet werden. Von der Kreisverwaltung<br />

wird diese Hilfe jedoch nur gewährt, wenn die Antragsteller einen<br />

tatsächlichen <strong>Pflege</strong>bedarf im ambulanten oder stationären<br />

Bereich haben. Wenn die Antragsteller nicht in der Lage sind,<br />

die <strong>Pflege</strong>leistungen selbst zu finanzieren und von anderen Institutionen<br />

(<strong>Pflege</strong>kasse) keine Zuschüsse gezahlt werden, wird<br />

die Hilfe ebenfalls gewährt.<br />

7.2.3 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts<br />

Diese Hilfe können Personen beanspruchen, die einen eigenen<br />

Haushalt haben, sofern die Antragsteller einen tatsächlichen Bedarf<br />

zur Weiterführung des Haushalts haben, keiner der Haushaltsangehörigen<br />

den Haushalt führen kann und von anderen<br />

Institutionen (<strong>Pflege</strong>kasse) keine Zuschüsse gezahlt werden.<br />

In der Regel wird diese Hilfe nur vorübergehend gewährt. Dies<br />

gilt jedoch nicht, wenn durch die Hilfe eine Unterbringung in<br />

einer stationären Einrichtung vermieden werden kann. Die Hilfe<br />

zur Weiterführung des Haushalts wird in der Regel nicht gewährt,<br />

wenn unmittelbar Verwandte (Eltern, Kinder) die Hilfen<br />

im Haushalt der Antragsteller erbringen können.<br />

Daneben besteht die Möglichkeit, bei geringem Einkommen<br />

Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz zu beantragen. Wohngeld<br />

kann als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder<br />

als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes gewährt<br />

werden.<br />

Auskunft, Beratung und Antragsunterlagen sind über die<br />

jeweiligen Sachbearbeiter der Kreisverwaltung zu erhalten.<br />

Kreisverwaltung <strong>Kaiserslautern</strong>, Bürgercenter, Lauterstr. 8,<br />

67657 <strong>Kaiserslautern</strong>, Tel.: 0631/7105100<br />

28 29


7.3 Finanzielle Entlastungen<br />

Für Menschen mit Behinderung werden unter bestimmten<br />

Umständen gewisse Nachteilsausgleiche gewährt (z.B. Freifahrten<br />

mit öffentlichen Verkehrsmitteln). Voraussetzung für<br />

diese Nachteilsausgleiche ist der Besitz eines Schwerbehindertenausweises,<br />

welcher entsprechend den Auswirkungen der Behinderung<br />

verschiedene Merkzeichen enthalten kann.<br />

Auskunft, Beratung sowie die Antragsunterlagen erhalten<br />

Sie bei folgenden Ansprechpartnern:<br />

Bürger-Service-Büro, Amt für soziale Angelegenheiten,<br />

Reiterstr. 16, 76829 Landau, Tel.: 06341/26207<br />

oder Tel.: 06341/26208<br />

Eine Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren ist unter<br />

bestimmten Umständen für schwerbehinderte und pflegebedürftige<br />

Menschen sowie bei Bezug von Sozialleistungen möglich.<br />

Um die Befreiung zu erhalten, ist ein Antrag erforderlich, der<br />

in gewissen Abständen wiederholt werden muss.<br />

Antragsunterlagen erhalten Sie bei den Verbandsgemeindeverwaltungen:<br />

Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2,<br />

66892 Bruchmühlbach-Miesau, Tel.: 06372/922000<br />

Enkenbach-Alsenborn, Hauptstr. 18,<br />

67677 Enkenbach-Alsenborn, Tel.: 06303/9130<br />

Hochspeyer, Hauptstr. 121,<br />

67691 Hochspeyer, Tel.: 06305/710<br />

<strong>Kaiserslautern</strong>-Süd, Pirmasenser Str. 62,<br />

67655 <strong>Kaiserslautern</strong>, Tel.: 0631/201610<br />

Landstuhl, Kaiserstr. 49, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/830<br />

Otterbach, Konrad-Adenauer-Str. 19,<br />

67731 Otterbach, Tel.: 06301/6070<br />

Otterberg, Hauptstr. 27, 67697 Otterberg, Tel.: 06301/6030<br />

Ramstein-Miesenbach, Am Neuen Markt 6,<br />

66877 Ramstein-Miesenbach, Tel.: 06371/5920<br />

Weilerbach, Rummelstr. 15,<br />

67685 Weilerbach, Tel.: 06374/9220<br />

Zuzahlungen im Rahmen der Krankenversicherung sind insbesondere<br />

für chronisch Kranke, behinderte und pflegebedürftige<br />

Menschen mit sehr geringem Einkommen eine finanzielle Belastung.<br />

Es besteht die Möglichkeit, auf Antrag von den meisten Zuzahlungen<br />

befreit zu werden. Auskunft, Beratung und Antragsformulare<br />

erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.<br />

Leitfaden ehrenamtliche gesetzliche Betreuung<br />

1. Die Einrichtung einer Betreuung<br />

1.1 Voraussetzungen für eine Betreuung<br />

Von Betreuung betroffen sind Erwachsene, die auf Grund einer<br />

psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen<br />

oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder<br />

teilweise nicht mehr besorgen können (§1896, Abs.1 S.1 BGB).<br />

1.2 Antrag auf Einrichtung einer Betreuung<br />

Die Betreuung kann sowohl von den Betroffenen selbst als auch<br />

von anderen Personen, wie z.B. Angehörigen, behandelnden<br />

Ärzten oder von Nachbarn beim zuständigen Amtsgericht angeregt<br />

werden.<br />

1.3 Zuständigkeit des Betreuungsgerichts<br />

Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Betroffene<br />

seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.<br />

Für die Bürger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Kaiserslautern</strong> sind zwei<br />

Gerichte tätig:<br />

Amtsgericht <strong>Kaiserslautern</strong>:<br />

Für die Bewohner der Verbandsgemeinden Enkenbach-<br />

Alsenborn, Hochspeyer, <strong>Kaiserslautern</strong>-Süd, Otterbach,<br />

Otterberg, Weilerbach<br />

Amtsgericht Landstuhl:<br />

Für die Bewohner der Verbandsgemeinden Landstuhl,<br />

Bruchmühlbach-Miesau, Ramstein-Miesenbach<br />

30 31


2. Was ist zu Beginn einer Betreuung zu tun?<br />

1.4. Das gerichtliche Verfahren<br />

Im Rahmen des Betreuungsverfahrens wird ein psychiatrisches<br />

Gutachten in Auftrag gegeben (in bestimmten Fällen genügt ein<br />

ärztliches Zeugnis, siehe §281 FamFG). Die Betreuungsbehörde<br />

kann vom Gericht mit der Erstellung eines Sozialberichtes<br />

beauftragt werden. Der Betroffene wird vom Betreuungsrichter<br />

persönlich angehört.<br />

Hält das Gericht die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung<br />

auf Grund der vorgelegten Atteste und gegebenenfalls des<br />

eingeholten Gutachtens, sowie des Sozialberichtes der Betreuungsbehörde,<br />

und schließlich nach persönlicher Anhörung des<br />

Betroffenen für erforderlich, bestellt es für die notwendigen Aufgabenkreise<br />

durch Beschluss einen gesetzlichen Betreuer.<br />

Die Bestellung eines Betreuers ist keine Entrechtung und sie<br />

hat nicht zur Folge, dass der betreute Mensch geschäftsunfähig<br />

wird. Die Wirksamkeit der von ihm abgegebenen Erklärungen<br />

beurteilt sich wie bei allen anderen Personen allein danach, ob<br />

er deren Wesen, Bedeutung und Tragweite erfassen und sein<br />

Handeln danach ausrichten kann.<br />

Spätestens nach sieben Jahren wird die weitere Notwendigkeit<br />

der Betreuerbestellung vom Betreuungsgericht überprüft.<br />

Die Entscheidung wird dem Betroffenen, dem Betreuer, der<br />

Betreuungsbehörde und gegebenenfalls weiteren Beteiligten bekannt<br />

gegeben. Wirksamkeit erlangt die Entscheidung in der Regel<br />

mit der Bekanntgabe an den Betreuer.<br />

Der Betreuer wird von dem beim Betreuungsgericht zuständigen<br />

Rechtspfleger zur mündlichen Verpflichtung geladen, er<br />

erhält dabei eine Urkunde über seine Bestellung.<br />

Die Urkunde ist sorgfältig aufzubewahren. Sie dient als Ausweis<br />

für die Vertretungsmöglichkeit und sollte nicht im Original<br />

an Dritte versandt werden.<br />

In bestimmten Fällen ist die zusätzliche Verwendung des Personalausweises<br />

erforderlich, da die Urkunde kein Lichtbild enthält.<br />

Zunächst sollte zu der betreuten Person der persönliche Kontakt<br />

hergestellt werden. Im Weiteren muss sich der Betreuer<br />

durch regelmäßige Kontakte und Besprechung wichtiger anstehender<br />

Entscheidungen ein Bild davon machen, welche Vorstellungen<br />

der Betreute hat, was er gerne möchte und was er nicht<br />

will. Danach muss er sich richten, es sei denn, dies liefe eindeutig<br />

dem Wohl des Betreuten zuwider oder wäre für den Betreuer<br />

selbst unzumutbar.<br />

Im Rahmen der persönlichen Betreuung kann der Betreuer natürlich<br />

auch selbst helfen, etwa im Haushalt oder bei der <strong>Pflege</strong>,<br />

muss dies aber nicht tun. Innerhalb seines Aufgabengebietes hat<br />

er jedoch grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass die erforderliche<br />

Hilfe für den Betreuten organisiert und seine ihm verbliebenen<br />

Fähigkeiten gefördert und Rehabilitationschancen genutzt<br />

werden.<br />

Grundsätzlich sollte sich der Betreuer angewöhnen, sämtliche<br />

Unterlagen in Kopie in einem eigenen Ordner zu sammeln. Darin<br />

sollten die wichtigsten Betreuungsdaten aufgeführt und Belege,<br />

die in Zusammenhang mit der Betreuung stehen, abgeheftet<br />

werden. Bei Anforderung durch das Gericht, in der Regel einmal<br />

pro Jahr, muss der Betreuer kurz über die Betreuung berichten.<br />

Inhalt des Berichtes sollte sein:<br />

• Angaben zur Tätigkeit des Betreuers im Rahmen seiner<br />

Aufgabenkreise.<br />

• Angaben über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten<br />

wie z.B. besondere Vorkommnisse, Gesundheitszustand,<br />

längerfristiger Wechsel des Aufenthaltes.<br />

• Abrechnung über die Verwaltung des Vermögens, jedoch nur<br />

wenn der Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ eingerichtet<br />

worden ist.<br />

Zur besseren Übersicht können Sie die anstehenden<br />

Aufgaben in einer Kontrollliste (siehe Seite 47) notieren.<br />

32 33


3. Aufgabenbereiche eines Betreuers<br />

Im Betreuungsgesetz, welches am 01.01.1992 in Kraft getreten<br />

ist, wird besonderer Wert darauf gelegt, dass ein größtmögliches<br />

Maß an Selbstbestimmung und persönliches Wohlergehen<br />

für die betreute Person erreicht wird. Deshalb darf die<br />

Betreuung nur in den Bereichen angelegt werden, in denen der<br />

Betroffene seine rechtlichen Angelegenheiten selbst nicht mehr<br />

verantwortlich regeln kann. Die Aufgabenkreise werden in der<br />

Bestellungsurkunde genannt.<br />

Hauptaufgabenkreise sind:<br />

3.1 Gesundheitsfürsorge<br />

Die Gesundheitsfürsorge umfasst alle medizinischen Behandlungen<br />

und Untersuchungen. Dieser Aufgabenkreis gibt dem<br />

Betreuer das Recht, diesbezüglich Auskunft zu erhalten.<br />

Der Betreuer sollte sich zunächst über folgende Punkte<br />

Klarheit verschaffen:<br />

• Wer sind die behandelnden Ärzte?<br />

• Wie ist die medizinische Vorgeschichte?<br />

• Welche Erkrankungen liegen vor?<br />

• Sind regelmäßige Arzttermine einzuhalten?<br />

• Welche Medikamente werden eingenommen,<br />

wie und von wem werden sie verabreicht?<br />

Ist dem Betreuer die Gesundheitsfürsorge übertragen, sollte er<br />

sich unbedingt auch darüber informieren, welcher Krankenversicherungsschutz<br />

für den Betreuten besteht.<br />

Wichtigste Aufgaben sind:<br />

• Einwilligung in Operationen und alle Heilmaßnahmen.<br />

• Einwilligung in Untersuchungen.<br />

• Gesundheitsvorsorge, gegebenenfalls für nervenärztliche<br />

Behandlung.<br />

Der Betreuer muss vor jeder ärztlichen Maßnahme prüfen,<br />

ob die betreute Person einwilligungsfähig ist.<br />

Einwilligungsfähig ist, wer Art, Bedeutung und Tragweite -<br />

auch die Risiken - der Maßnahme erfassen und seinen<br />

Willen danach bestimmen kann.<br />

Dies ist im konkreten Fall an der konkreten, erforderlichen Maßnahme<br />

zu beurteilen. Geschäftsfähigkeit ist hier kein Kriterium.<br />

Wird festgestellt, dass der Betreute einwilligungsfähig ist, so<br />

entscheidet er selbst. Bei Einwilligungsunfähigkeit der betreuten<br />

Person entscheidet der Betreuer nach umfassender schriftlicher<br />

Aufklärung durch den Arzt.<br />

Daneben kann eine Genehmigungserfordernis des Betreuungsgerichts<br />

bei schwerwiegenden Eingriffen notwendig sein,<br />

diesbezüglich sollte mit dem behandelnden Arzt Rücksprache<br />

gehalten werden.<br />

Im Zweifelsfall ist immer die schriftliche Genehmigung des Betreuungsgerichts<br />

zu beantragen.<br />

Keine Genehmigung ist erforderlich, wenn mit dem Aufschub<br />

einer risikoreichen Heilmaßnahme eine ernstliche und dringliche<br />

Gefahr für Leib und Leben oder Gesundheit der zu betreuenden<br />

Person verbunden wäre.<br />

3.2 Aufenthaltsbestimmung<br />

Der Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“ umfasst das<br />

Recht, den Ort zu bestimmen, an dem die besten bzw. günstigsten<br />

Lebensbedingungen für den Betreuten ermöglicht werden.<br />

Dies kann das eigene Haus oder die eigene Wohnung sein. Die<br />

Versorgung des Betreuten kann dabei sichergestellt werden<br />

durch pflegende Familienangehörige oder <strong>Pflege</strong>dienste (hierfür<br />

gibt es unterschiedliche Anbieter).<br />

Die besten Bedingungen können aber auch in voll- oder teilstationären<br />

Einrichtungen gegeben sein.<br />

Die Genehmigung des Betreuungsgerichts ist notwendig bei:<br />

• Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen,<br />

wenn Selbstgefährdung oder Untersuchungs- bzw.<br />

Behandlungsbedürftigkeit besteht.<br />

Die Unterbringung muss von dem Betreuer beendet werden,<br />

sobald ihre Voraussetzungen entfallen. Die Beendigung ist dem<br />

Betreuungsgericht mitzuteilen.<br />

Die Unterbringung eines Erwachsenen aus erzieherischen<br />

Gründen ist nicht möglich. Der Betreuer kann die zu betreuende<br />

Person auch nicht deshalb unterbringen, weil diese Dritte gefähr-<br />

det. Solche Unterbringungen sind nicht Aufgabe des Betreuers,<br />

sondern der nach den Unterbringungsgesetzen der einzelnen<br />

Länder zuständigen Behörden und Gerichte.<br />

Unterbringungsähnliche Maßnahmen bzw.<br />

Fixierungsmaßnahmen:<br />

Eine unterbringungsähnliche Maßnahme liegt vor, „wenn dem<br />

Betreuten, der sich in einer Einrichtung aufhält, durch mechanische<br />

Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über<br />

einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen<br />

werden soll“ (§1906 Abs.4 BGB). Hierzu gehören insbesondere<br />

Bettgitter, Bauchgurt für Bett oder Rollstuhl, Fixierbrett.<br />

• Unterbringungsähnliche Maßnahmen sind in Einrichtungen<br />

erlaubt, wenn und solange der Betreute damit einverstanden<br />

ist und die Tragweite der Maßnahme und die seines<br />

Einverständnisses erkennen kann.<br />

34 35


3.3 Wohnungsangelegenheiten<br />

Der Betreuer informiert den Vermieter unter Vorlage der<br />

Bestellungsurkunde über die eingerichtete Betreuung.<br />

Wichtige Aufgaben sind:<br />

• Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung der Wohnung.<br />

• Sicherung des Zugangs.<br />

• Erteilung der Schlüsselgewalt an Dritte.<br />

• Wohnungs- und Haushaltsauflösung.<br />

Die Genehmigung des Betreuungsgerichts ist notwendig:<br />

• Zum Abschluss von Mietverträgen für den Betreuten, wenn<br />

diese für eine längere Dauer als vier Jahre abgeschlossen<br />

werden.<br />

• Zur Vermietung der Wohnung der betreuten Person im<br />

eigenen Haus oder deren Eigentumswohnung.<br />

• Kündigung bzw. Aufhebung eines Mietverhältnisses<br />

(bei angemieteten oder vermieteten Wohnungen).<br />

Nur mitteilungspflichtig ist:<br />

• Aufgabe von Wohnraum (auch im eigenen Haus oder Eigentumswohnung),<br />

wenn die betreute Person nicht mehr zu<br />

Hause leben kann und dauerhaft anderweitig<br />

untergebracht ist.<br />

• Abmeldung des alten und Bekanntgabe des neuen Hauptwohnsitzes<br />

muss beim zuständigen Einwohnermeldeamt<br />

erfolgen.<br />

3.4 Tätigkeit des Betreuers in vermögensrechtlichen<br />

Angelegenheiten<br />

Zunächst muss sich der Betreuer einen möglichst umfassenden<br />

Einblick in die Vermögensverhältnisse des Betroffenen<br />

verschaffen. Dabei sollte mit den besonderen Wünschen, Vorstellungen<br />

und Sorgen des Betreuten besonders behutsam umgegangen<br />

werden, da Eingriffe in den Vermögensbereich häufig<br />

als sehr einschränkend erlebt werden.<br />

Unabhängig von Offenlegungswünschen des Betreuungsgerichts<br />

muss dem Betreuten auch in finanziellen Angelegenheiten<br />

ein vertretbares Maß an Selbstständigkeit zugebilligt werden.<br />

Folgende Verpflichtungen hat der Betreuer gegenüber<br />

dem Betreuungsgericht:<br />

Vermögensverzeichnis<br />

Das Vermögensverzeichnis ist eine Bestandserhebung des<br />

Vermögens zu Beginn der Betreuung. Veränderungen müssen<br />

dem Gericht mitgeteilt werden (jährliche Berichte).<br />

Folgende Vorgehensweise ist ratsam, wenn der Betreute<br />

in einer Ehe bzw. Lebensgemeinschaft lebt:<br />

• Führen Sie das eigene Einkommen und Vermögen des<br />

Betreuten auf, wie z.B. Schmuck, Bilder, Immobilien,<br />

Renten etc.<br />

• Geben Sie das gemeinschaftliche Einkommen und Vermögen<br />

an, weisen aber gesondert darauf hin, dass es sich um<br />

gemeinsames Vermögen handelt.<br />

Übersichtliche Auflistung der laufenden Einnahmen<br />

und Ausgaben<br />

(Vordrucke sind beim Gericht erhältlich)<br />

Jährliche Rechnungslegung<br />

• Der Rechnungszeitraum beträgt grundsätzlich ein Jahr.<br />

• Das Rechnungsjahr wird vom Gericht festgelegt (§1840 BGB).<br />

• Der Betreuer hat über die Vermögensverwaltung Rechnung<br />

zu legen.<br />

• Die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben<br />

soll Auskunft über den Zu- bzw. Abgang des Vermögens<br />

geben (mit Belegen versehen).<br />

• Neben den Eltern sind Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge<br />

von der Rechnungslegung befreit (§1908i Abs.2<br />

S.2 BGB in Verbindung mit §1857a, §1854 BGB).<br />

• Die Befreiung gilt nicht für die Schlussrechnung. Der von der<br />

Rechnungslegung befreite Betreuer muss jedoch grundsätzlich<br />

alle zwei Jahre eine Bestandsaufstellung des Vermögens<br />

bei Gericht einreichen.<br />

36 37


Anlage von Geldvermögen<br />

Das zum Vermögen des Betreuten gehörende Geld ist durch den<br />

Betreuer mündelsicher (mündelsicher sind alle Banken mit ausreichender<br />

Sicherungseinrichtung, z.B. Großbanken, Volksbanken,<br />

Stadt- und Kreissparkassen etc.) und verzinslich anzulegen.<br />

Dies gilt nur, wenn das Vermögen nicht für die Bestreitung<br />

laufender Ausgaben, z.B. zur Deckung von <strong>Pflege</strong>kosten,<br />

bereitzuhalten ist.<br />

Bei der Anlage ist das Konto mit einem Sperrvermerk zu versehen.<br />

Dies bedeutet, dass Beträge durch den Betreuer nur mit Genehmigung<br />

des Betreuungsgerichts abgehoben werden können.<br />

Grundsätzlich kann der Betreuer Beträge von einem (nicht gesperrten)<br />

Girokonto ohne Genehmigung des Betreuungsgerichts<br />

abheben.<br />

Schlusstätigkeiten<br />

• Rückgabe des Betreuerausweises.<br />

• Schlussbericht und Schlussrechnungslegung.<br />

Der Schlussbericht und die Schlussrechnungslegung (§1890<br />

BGB) sind beim Betreuungsgericht vorzulegen (§1892 BGB).<br />

Soweit der Betreuer schon bisher rechnungslegungspflichtig<br />

war (nicht befreiter Betreuer), beinhaltet die Schlussrechnungslegung<br />

den Zeitraum seit der letzten regelmäßigen Rechnungslegung<br />

(§1840 BGB) bis zum Betreuungsende.<br />

Soweit der bisherige Betreuer ein befreiter Betreuer war<br />

(§1854, §1908i Abs.2 BGB), fordert das Betreuungsgericht, sofern<br />

keine Entlastungserklärung des Betroffenen oder der Erben<br />

vorliegt, zur Rechnungslegung für die gesamte Dauer der Betreuung<br />

auf.<br />

Die Genehmigung des Betreuungsgericht ist notwendig:<br />

• Um Abhebungen von gesperrten Konten vorzunehmen.<br />

• Zum Entgegennehmen von fälligem Festgeld oder<br />

Wertpapiergeld.<br />

• Für Grundstücksgeschäfte.<br />

• Für Erbausschlagungen und Erbauseinandersetzungen.<br />

• Für Kreditaufnahmen (dazu gehört auch die Überziehung<br />

eines Girokontos).<br />

• Für Lebensversicherungsverträge (für den Abschluss eines<br />

Vertrages und den Empfang daraus resultierender Leistungen).<br />

Bei Abschluss eines Vertrages zwischen Ihnen und dem Betreuten<br />

ist die Vertretung des Betreuten durch Sie ausgeschlossen.<br />

In diesem Fall müssen Sie sich an das Gericht wenden,<br />

damit dieses für den Abschluss des Vertrages einen weiteren<br />

Betreuer bestellt.<br />

3.5 Schenkungen<br />

Eine Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem<br />

Vermögen einen anderen bereichert und beide Teile darüber<br />

einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.<br />

Ist die betreute Person geschäftsfähig, kann sie Schenkungen<br />

wirksam selbst vornehmen. Das Handeln des rechtlichen Betreuers<br />

ist erst erforderlich, wenn die betreute Person geschäftsunfähig<br />

oder ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist.<br />

Will der Betreuer einen Dritten im Namen des Betreuten<br />

beschenken, gilt das Folgende:<br />

Grundsätzlich ist eine Schenkung durch den Betreuer<br />

im Namen des Betreuten unzulässig (§1908i Abs.2,<br />

§1804 S.1 BGB) und nichtig (§134 BGB).<br />

Der Betreuer kann Geschenke im Namen des Betreuten<br />

jedoch ausnahmsweise dann vornehmen, wenn dies<br />

• der Erfüllung einer sittlichen Pflicht (Geschenke an Kinder,<br />

Enkelkinder, Patenkinder oder zu pflegende Personen) oder<br />

• einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht (Geschenke<br />

zum Geburtstag, zu Weihnachten und zur Hochzeit) dient,<br />

• dem Wunsch des Betreuten entspricht und nach seinen<br />

Lebensverhältnissen angemessen ist.<br />

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4. Versicherungen<br />

3.6 Einwilligungsvorbehalt<br />

Nur in seltenen Fällen - meist im Bereich der Vermögenssorge -,<br />

in denen erhebliche Gefahr besteht, dass ein Betreuter sich<br />

selbst oder sein Vermögen erheblich gefährdet, kann das Gericht<br />

einen Einwilligungsvorbehalt anordnen (§1903 BGB).<br />

Der Einwilligungsvorbehalt bewirkt, dass der Betreute zu einer<br />

Willensäußerung, die den Aufgabenkreis des Betreuers betrifft,<br />

dessen Einwilligung benötigt. Er ist also in seiner Geschäftsfähigkeit<br />

eingeschränkt und kann ohne die Einwilligung des Betreuers<br />

nicht wirksam handeln.<br />

Wäre beispielsweise ein Betreuer für die Vermögenssorge bestellt<br />

und hierfür auch ein Einwilligungsvorbehalt eingerichtet,<br />

so könnte der Betreute Kaufverträge nur mit Zustimmung seines<br />

Betreuers abschließen. Würde er es trotzdem ohne Zustimmung<br />

versuchen, wären diese Verträge unwirksam.<br />

Davon unberührt sind Willenserklärungen des Betreuten,<br />

die ihm lediglich einen rechtlichen Vorteil bringen und<br />

in der Regel geringfügige Anschaffungen des täglichen Lebens.<br />

Auch die Testier- und Ehefähigkeit ist vom Einwilligungsvorbehalt<br />

nicht berührt.<br />

Mit der Bestellung zum ehrenamtlichen Betreuer besteht<br />

automatisch ein Versicherungsschutz. Die vom Land abgeschlossenen<br />

Sammelversicherungsverträge machen es nicht<br />

erforderlich, dass sich die ehrenamtlich bestellten Betreuer zur<br />

Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes gesondert anmelden<br />

müssen.<br />

Der gebotene Versicherungsschutz besteht allerdings subsidiär<br />

(nachrangig), d.h. eine anderweitige Versicherung ist im<br />

Schadensfall vorleistungspflichtig.<br />

Ihr Ansprechpartner im Schadensfall oder bei Fragen zum<br />

Versicherungsschutz ist:<br />

Ecclesia Versicherungsdienst GmbH<br />

Klingenbergstraße 4<br />

32758 Detmold<br />

Tel.: 05231/6036112<br />

Fax: 05231/603234<br />

E-Mail: ehrenamt@ecclesia.de<br />

4.1 Haftpflichtversicherung<br />

4.1.1 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung<br />

Was ist versichert?<br />

• Schäden, die der Betreuer dem Betreuten zufügt.<br />

• Schäden, die dem Betreuer dadurch entstehen, dass er einer<br />

anderen Person zum Ersatz eines durch die Führung der<br />

Betreuung verursachten Schadens verpflichtet ist.<br />

Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Haftpflichtansprüche<br />

von Betreuten, welche Angehörige des Betreuers sind<br />

oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Dies gilt bei<br />

Haftpflichtansprüchen wegen Vermögensschäden nur, wenn<br />

die Betreuung den Aufgabenbereich der Vermögenssorge beinhaltet.<br />

Grundsätzlich gilt für die Vermögensschaden-<br />

Haftpflichtversicherung keine Selbstbeteiligung.<br />

Leistungen im Schadensfall maximal 100.000,00 €.<br />

4.1.2 Allgemeine Haftpflichtversicherung<br />

Grundsätzlich gilt für die allgemeine Haftpflichtversicherung<br />

eine Selbstbeteiligung von pauschal 50,00 €.<br />

Leistungen im Schadensfall jeweils maximal:<br />

• Personenschäden 2.000.000,00 €<br />

• Sachschäden 2.000.000,00 €<br />

• Vermögensdrittschäden 100.000,00 €<br />

40 41


4.2 Unfallversicherungsschutz<br />

Der gebotene Unfallversicherungsschutz gilt pauschal.<br />

Leistungen im Schadensfall:<br />

• Bei dauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder<br />

geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) je nach Grad der<br />

Beeinträchtigung bis zu 175.000,00 €.<br />

• Bei Todesfall: 10.000,00 €<br />

• Bei Heilkosten: 2.000,00 € (subsidiär)<br />

• Bei Bergungskosten: 1.000,00 €<br />

4.3 Verhalten in Schadensfällen<br />

• Schadensmeldung ausfüllen.<br />

• Eine Bestätigung des Betreuungsgerichts einholen, dass Sie<br />

zu dem von der Sammelversicherung erfassten Personenkreis<br />

gehören.<br />

5. Aufwandspauschale<br />

Das Ehrenamt der gesetzlichen Betreuung wird grundsätzlich<br />

unentgeltlich geführt. Trotzdem hat der Betreuer die Möglichkeit,<br />

einmal im Jahr mit dem zuständigen Amtsgericht seine<br />

Sachkosten in Form einer Aufwandspauschale abzurechnen.<br />

Belege sind dann dem Betreuungsgericht nicht vorzulegen.<br />

Die Höhe der Pauschale beträgt zur Zeit 323,00 €. Statt der<br />

Pauschale kann der Betreuer seine Aufwendungen auch einzeln<br />

abrechnen. Hierfür müssen allerdings alle Aufwendungen nachgewiesen<br />

werden (z.B. Fahrtkosten, Telefonate, Portoquittungen<br />

mit Angabe des Adressaten, Fotokopien). Geschenke an den Betreuten<br />

können nicht geltend gemacht werden.<br />

Die vom Gericht gewährte Entschädigung kann aus dem Vermögen<br />

des Betreuten entnommen werden. Bei mittellosen Betreuten<br />

kommt hierfür die Staatskasse auf.<br />

Mittellosigkeit bedeutet:<br />

In §1836c und §1836d BGB ist die Abgrenzung der Mittellosigkeit<br />

gesetzlich definiert. Hiernach hat die betreute Person<br />

ihr Einkommen zur Finanzierung der Vergütung und des Aufwendungsersatzes<br />

einzusetzen, soweit dieses die Freigrenzen<br />

der Sozialhilfe übersteigt. Vermögen ist einzusetzen, sobald es<br />

oberhalb der Schonbeträge liegt, die derzeit bei 2.600,00 €<br />

anzusetzen sind.<br />

Den Antrag auf Erstattung der Aufwandsentschädigung kann<br />

der Betreuer zum ersten Mal nach Ablauf eines vollen Jahres<br />

nach seiner Bestellung stellen. Falls dies vergessen wird, sollte<br />

man beachten, dass der Antrag bis spätestens 31. März des Folgejahres<br />

einzureichen ist, ansonsten erlischt der Anspruch und<br />

kann wegen der Ausschlussfrist nicht mehr geltend gemacht<br />

werden (§1835 und §1835a BGB).<br />

6. Steuer<br />

Steuerfrei sind ab dem Jahr 2011 Einnahmen aus nebenberuflichen<br />

Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer,<br />

oder aus vergleichbaren nebenberufichen Tätigkeiten bis zur<br />

Höhe von insgesamt 2.100,00 € im Jahr (§3 Nr.26b EstG).<br />

Andere steuerfreie Einnahmen sind in diesen Betrag einzurechnen.<br />

Überschreiten die Einnahmen den steuerfreien Betrag, dürfen<br />

die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen<br />

Zusammenhang stehenden Ausgaben nur insoweit<br />

als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden,<br />

als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen überschreiten.<br />

Der Ehrenamtspauschbetrag mit 500,00 € entfällt.<br />

Stand Februar 2011.<br />

• Schadensmeldung zusammen mit der Bestätigung an den<br />

Ecclesia Versicherungsdienst schicken.<br />

• Zusätzlich ist der Schaden dem zuständigen<br />

Betreuungsgericht zu melden.<br />

42 43


7. Ende der Betreuung<br />

8. Kontaktadressen<br />

Wichtige Telefonnummern<br />

Eine gesetzliche Betreuung endet durch:<br />

• Aufhebung der Betreuung<br />

(durch Beschluss des Amtsgerichts) oder<br />

• Tod des Betreuten.<br />

Mit dem Tod des Betreuten geht sein Vermögen auf den Erben<br />

über. Der Betreuer hat ab sofort keine Berechtigung mehr, über<br />

das Vermögen zu verfügen. Unaufschiebbare Geschäfte hat der<br />

Betreuer noch weiterzuführen, bis der Erbe anderweitige Regelungen<br />

treffen kann oder ein Nachlasspfleger durch das Amtsgericht<br />

bestellt ist. Hier ist Vorsicht geboten. Es kann sich allenfalls<br />

um Tätigkeiten handeln wie z.B. ein Haustier unterbringen,<br />

Strom und Wasser abstellen, einschlägige Stellen über den Tod<br />

informieren.<br />

Die Regelung der Beerdigungsformalitäten ist Sache des Erben.<br />

Für den Betreuer bleibt noch zu erledigen:<br />

• Mitteilung an das Amtsgericht.<br />

• Abschlussbericht (siehe 3.4 - Schlusstätigkeiten).<br />

• Rückgabe der Bestellungsurkunde.<br />

• Herausgabe des Vermögens an den Erben.<br />

• Herausgabe wichtiger Unterlagen an den Erben.<br />

• Gegebenenfalls Anregung einer Nachlasspflegschaft.<br />

• Evtl. eine Information an das Ordnungsamt, damit von dort<br />

die Beerdigung veranlasst werden kann.<br />

Die Betreuungsakte sollte mindestens zehn Jahre<br />

aufbewahrt werden.<br />

Betreuungsgerichte:<br />

Amtsgericht Landstuhl<br />

Kaiserstr. 55, 66849 Landstuhl<br />

Tel.: 06371/9310<br />

Amtsgericht <strong>Kaiserslautern</strong><br />

Bahnhofstr. 24, 67655 <strong>Kaiserslautern</strong><br />

Tel.: 0631/37210<br />

Betreuungsbehörde:<br />

Utta Overkamp<br />

Pfaffstr. 40/Gesundheitsamt<br />

67655 <strong>Kaiserslautern</strong><br />

Tel.: 0631/7105529<br />

Melanie Winter-Albert<br />

Pfaffstr. 40/Gesundheitsamt<br />

67655 <strong>Kaiserslautern</strong><br />

Tel.: 0631/7105568<br />

Betreuungsvereine:<br />

Betreuungsverein der Behindertenhilfe<br />

Westpfalz e.V.<br />

Andrea Grünewald<br />

Langwiedener Str. 12<br />

66849 Landstuhl<br />

Tel.: 06371/934369<br />

Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt<br />

Werner Ulrich<br />

Lindenstr. 15<br />

66849 Landstuhl<br />

Tel.: 06371/16787<br />

Betreuungsverein Deutsches Rotes Kreuz<br />

Matthias Schwarz<br />

Am Feuerwehrturm 6<br />

66849 Landstuhl<br />

Tel.: 06371/921530<br />

Im Notfall:<br />

Feuerwehr/Rettungsdienst/Notarzt 112<br />

Polizei/Notruf 110<br />

Krankenhäuser:<br />

Westpfalzklinikum GmbH, Standort I<br />

Hellmut-Hartert-Str. 1<br />

67655 <strong>Kaiserslautern</strong><br />

Tel.: 0631/2030<br />

Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie,<br />

Standort <strong>Kaiserslautern</strong><br />

Albert-Schweitzer-Str. 64<br />

67655 <strong>Kaiserslautern</strong><br />

Tel.: 0631/53490<br />

St.-Johannis-Krankenhaus Landstuhl<br />

Nardinistr. 30<br />

66849 Landstuhl<br />

Tel.: 06371/840<br />

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Stichwortverzeichnis (- zu folgenden Stichwörtern erhalten Sie Informationen in dieser Broschüre)<br />

Altenhilfe<br />

Ambulante Hilfe<br />

Ambulante <strong>Pflege</strong>dienste<br />

Aufenthaltsbestimmung<br />

Aufwandsentschädigung<br />

Barrierefreiheit<br />

Begleitdienste<br />

Behandlungspflege<br />

Beratungs- und<br />

Koordinierungsstellen<br />

Beschwerdetelefon <strong>Pflege</strong><br />

Besuchsdienst<br />

Betreuerurkunde<br />

Betreueraufgaben, Kontrolliste<br />

Betreuerbericht<br />

Betreuungsbehörde<br />

Betreuungsende<br />

Betreuungsgericht<br />

Betreuungsvereine<br />

Betreuungsverfügung<br />

Betreuung, Voraussetzungen<br />

Blindenhilfe<br />

Demenz<br />

Eingeschränkte<br />

Alltagskompetenz<br />

Einwilligungsvorbehalt<br />

Essen auf Rädern<br />

Freistellung für <strong>Pflege</strong><br />

Genehmigungen des<br />

Betreuungsgerichts<br />

Geschäftsfähigkeit<br />

Gesundheitsfürsorge<br />

Grundpflege<br />

Grundsicherung<br />

Haushaltshilfe<br />

Hausnotruf<br />

Heilbehandlungen<br />

Hilfe zur <strong>Pflege</strong><br />

Hilfe zur Weiterführung des<br />

Haushalts<br />

Hilfsmittelverleih<br />

Hospiz<br />

Kombinationsleistungen<br />

Komplementäre Angebote<br />

Krankenhäuser<br />

Kurzzeitpflege<br />

Leitstelle Älterwerden<br />

Mahlzeitendienste<br />

Medizinischer Dienst der<br />

Krankenversicherung<br />

Menüservice<br />

Mündelsicherheit<br />

Nachtpflege<br />

Niedrigschwellige Angebote<br />

Notrufsysteme<br />

Palliativversorgung<br />

Patientenverfügung<br />

<strong>Pflege</strong>berater<br />

<strong>Pflege</strong>geld<br />

<strong>Pflege</strong>heime<br />

<strong>Pflege</strong>kasse<br />

<strong>Pflege</strong>sachleistungen<br />

<strong>Pflege</strong>stützpunkte<br />

<strong>Pflege</strong>stufe<br />

<strong>Pflege</strong>versicherung<br />

<strong>Pflege</strong>zeit<br />

Rechnungslegung<br />

Rundfunk- und<br />

Fernsehgebührenbefreiung<br />

Schenkungen<br />

Schlussbericht<br />

Schlussrechnungslegung<br />

Schwerbehinderung<br />

Seelsorge<br />

Selbsthilfegruppen<br />

Sozialhilfe<br />

Sperrvermerk<br />

Stationäre <strong>Pflege</strong><br />

Sterbebegleitung<br />

Steuerrecht<br />

Tagespflege<br />

Telefonkette<br />

Telefonseelsorge<br />

Trauer<br />

Unterbringung<br />

Unterbringungsähnliche<br />

Maßnahmen<br />

Vermögensangelegenheiten<br />

Vermögensverzeichnis<br />

Versicherung für Betreuer<br />

Vertretungspflege<br />

Vorsorgevollmacht<br />

Wohnraumanpassung<br />

Wohnungsangelegenheiten<br />

Zuzahlung Krankenkasse<br />

Notizen zu 2. - zur besseren Übersicht sollten die anstehenden Aufgaben in Form einer Kontrollliste<br />

zusammengefasst werden, diese kann je nach Aufgabenkreis folgendes umfassen:<br />

Aufgabe: Bearbeitungsvermerk: Wiedervorlage: Erledigt am:<br />

Persönliche Daten erfassen<br />

Vermögensakte anlegen<br />

Betreuung mitteilen (Behörden, Versicherung, Banken)<br />

Anträge stellen:<br />

Gebührenbefeiung bei GEZ beantragen<br />

Postnachsendeantrag stellen<br />

Rentenantrag stellen<br />

Sozialhilfeantrag stellen<br />

Wohngeldantrag stellen<br />

Ummeldung Einwohnermeldeamt<br />

Sach- und Haftpflichtversicherung überprüfen<br />

Evtl. laufende Gerichtsverfahren erfassen und überprüfen<br />

Vermögensverzeichnis ans Betreuungsgericht<br />

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