KlasseFahrt 2013 - Die Jugendherbergen in Hessen
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Allgeme<strong>in</strong>e Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen<br />
1. Mitgliedschaft<br />
Voraussetzung für die Aufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Ju gend her berge<br />
des Reiseveranstalters ist die Mitgliedschaft im Deutschen<br />
Jugend her bergswerk oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen Ver band der<br />
International Youth Hostel Federation (IYHF).<br />
2. Abschluss des Reisevertrages<br />
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisever anstalter<br />
den Abschluss e<strong>in</strong>es Rei severtrages verb<strong>in</strong>dlich an. <strong>Die</strong><br />
Buchung muss schriftlich, mittels des Buchungsan tra ges,<br />
vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder<br />
auch für alle <strong>in</strong> der An meldung aufgeführten Teilnehmer<br />
(Teil nehmer zahl), für deren Vertragsver pflich tun gen er<br />
e<strong>in</strong>steht. Für die Annahme der besonderen Verpflichtung<br />
des An melden den bedarf es ke<strong>in</strong>er aus drück lichen und gesonderten<br />
Erklärung seitens dessen. Bei M<strong>in</strong>der jährigen ist<br />
die Anmeldung von dem oder den Er zie hungsberechtigten<br />
zu unterschreiben. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der<br />
schriftlichen Reisebe stä tigung zustande.<br />
3. Bezahlung<br />
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reise preissicherungssche<strong>in</strong>s<br />
ist e<strong>in</strong>e Anzahlung von 10% auf den Reisepreis,<br />
m<strong>in</strong>d. 15,- EUR, pro Reiseteil neh mer fällig, zahlbar<br />
<strong>in</strong>nerhalb 2 Wochen. <strong>Die</strong> An zahlung wird auf den Reisepreis<br />
angerechnet. <strong>Die</strong> Restzahlung ist bis 4 Wochen vor<br />
Reise be g<strong>in</strong>n fällig. <strong>Die</strong> E<strong>in</strong>zah lung erfolgt jeweils <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Summe für alle angemeldeten Rei se teilnehmer. <strong>Die</strong> Unterlagen<br />
werden dem Kunden ca. 14 Tage vor Reise beg<strong>in</strong>n vom<br />
Veran stal ter zugesandt oder ausgehändigt.<br />
4. Leistungen<br />
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus<br />
der Leistungsbeschreibung des Reisever an stal ters sowie<br />
aus den hierauf bezugnehmenden Anga ben <strong>in</strong> der Reisebestätigung.<br />
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen<br />
Leistungen verändern, bedürfen e<strong>in</strong>er ausdrü ck lichen<br />
schriftlichen Bestä tigung seitens des Veran stalters.<br />
5. Leistungsänderungen<br />
Änderungen oder Abweichungen e<strong>in</strong>zelner Reise lei s tungen<br />
von e<strong>in</strong>em vere<strong>in</strong>barten Inhalt des Reisever tra ges, die<br />
nach Ver trags abschluss notwendig werden und die von dem<br />
Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt<br />
wurden, s<strong>in</strong>d nur gestattet, soweit die Änderungen den<br />
Ge samtzuschnitt der gebuchten Reise nicht bee<strong>in</strong>trächtigen.<br />
Evtl. Ge währ leistungsan sprüche bleiben unberührt,<br />
soweit die ge änderten Leistungen mit Mängeln behaftet<br />
s<strong>in</strong>d. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über<br />
Lei stungs änderungen oder Abweichungen unverzüglich <strong>in</strong><br />
Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kun den<br />
e<strong>in</strong>e kostenlose Umbuchung oder e<strong>in</strong>en kostenlosen Rücktritt<br />
anbieten.<br />
Aus organisatorischen Gründen und bei Änderung der Witterungsverhältnisse<br />
können e<strong>in</strong>zelne Programmteile kurzfristig<br />
zeitlich ausgetauscht werden.<br />
6. Rücktritt<br />
6.1. Rücktritt durch den Kunden<br />
Der Rücktritt vor Reisebeg<strong>in</strong>n ist jederzeit möglich. Der<br />
Rück tritt soll aus Beweis si cherungsgründen schriftlich<br />
erfolgen. Maßgebend für den Rücktritts zeit punkt ist der<br />
E<strong>in</strong>gang der Rücktrittserklärung. Tritt der Teilnehmer vom<br />
Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch<br />
auf den vere<strong>in</strong>barten Reisepreis. Er kann gemäß<br />
§ 651 i, Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro Person<br />
beanspruchen:<br />
Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeg<strong>in</strong>n: 10% des Rei sepreises,<br />
Rücktritt von 59 bis 30 Tage vor Reise be g<strong>in</strong>n:<br />
20% des Reise prei ses, Rücktritt von 29 bis 15 Tage vor<br />
Reise beg<strong>in</strong>n: 40% des Reisepreises, Rück tritt von 14 bis 8<br />
Tage vor Reisebeg<strong>in</strong>n: 60% des Rei se preises, Rücktritt von<br />
7 bis 1 Tag(e) vor Reise be g<strong>in</strong>n: 80% des Reisepreises, am<br />
Anreisetag oder später 100% des Reisepreises.<br />
<strong>Die</strong> Berechnung der Pauschalsätze berück sichtigt die gewöhnlich<br />
ersparten Aufwen dungen und die ge wöhn lich anderweitige<br />
Verwendung der Reiselei stun gen. Es bleibt dem<br />
Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche<br />
Schaden ger<strong>in</strong>ger ist, als die geforderte Ent schädigung.<br />
Tritt e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelner Teil nehmer die Reise nicht an, so gilt<br />
dies als am Anreisetag erklärter Rück tritt vom Vertrag. Wir<br />
em pfehlen den Ab schluss e<strong>in</strong>er Reise rück tritts kosten versicherung.<br />
6.2. Rücktritt durch den Reiseveranstalter<br />
Der Reiseveranstalter kann vom Reise vertrag zurück treten:<br />
1. Wenn der Vertragspartner se<strong>in</strong>en Zah lungsver pflichtungen<br />
nicht nachkommt oder die vere<strong>in</strong>barten Vertragsbed<strong>in</strong>gungen<br />
nicht e<strong>in</strong>hält.<br />
2. Wenn die Durchführung der Reise <strong>in</strong>folge bei Ver tragsabschluss<br />
nicht vorhersehbarer, außergewöhn licher Umstän<br />
de (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anord nun gen,<br />
Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder bee<strong>in</strong>trächtigt<br />
wird. Wird der Vertrag durch den Reisever anstalter<br />
gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder<br />
zur Beendigung der Reise noch zu erbr<strong>in</strong>genden Reiseleistungen<br />
e<strong>in</strong>e angemessene Entschädigung verlangen.<br />
3. M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl<br />
Kann wegen nicht erreichter M<strong>in</strong>destteil nehmerzahl (siehe<br />
jeweilige Programm aus schreibung), die Reise nicht stattf<strong>in</strong>den,<br />
so ist der Veranstalter berechtigt, bis 3 Wo chen<br />
vor Reisebeg<strong>in</strong>n vom Vertrag zurückzutreten. E<strong>in</strong>e entsprechende<br />
Mitteilung muss den Kunden bis spätestens<br />
3 Wochen vor Reisebeg<strong>in</strong>n zugegangen se<strong>in</strong>. Der be reits<br />
gezahlte Betrag wird <strong>in</strong> vollem Um fang erstattet.<br />
7. Umbuchung, Ersatzperson<br />
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Bestä ti gung<br />
der Reise Änderungen h<strong>in</strong>sichtlich des Reise term<strong>in</strong>s, des<br />
Reise ziels, des Reiseantritts, der Un ter kunft, der Be för derungsart<br />
oder der gemeldeten Teil nehmerzahl vorgenommen<br />
(Umbu chung), kann der Reiseveranstalter e<strong>in</strong>e angemessene<br />
Bearbeitungs gebühr erheben. E<strong>in</strong>e Umbuchung auf<br />
e<strong>in</strong> anderes, im Prospekt aufgeführtes Reiseziel ist bei<br />
vorhandenen freien Kapazitäten bis 30 Tage vor Reisebeg<strong>in</strong>n<br />
möglich. Für e<strong>in</strong>e Umbu chung werden 25,- EUR<br />
<strong>in</strong> Rechnung gestellt. E<strong>in</strong>e bereits geleistete Anzahlung<br />
verfällt nicht.<br />
Bis vor Reisebeg<strong>in</strong>n kann sich der Teilneh mer bei der<br />
Durchführung der Reise durch e<strong>in</strong>en Dritten ersetzen lassen.<br />
Der Veran stalter kann dem Wechsel <strong>in</strong> der Person der<br />
Reisenden widersprechen, wenn durch die Teilnahme des<br />
Dritten Mehrkosten entstehen und wenn der Dritte den<br />
beson de ren Erforder nissen <strong>in</strong> Bezug auf die Reise nicht<br />
genügt oder <strong>in</strong> ländische bzw. ausländische gesetzliche<br />
Vorschrif ten e<strong>in</strong>er Teil nahme entgegenstehen. Hierfür werden<br />
wie bei der Umbuchung 25,- EUR <strong>in</strong> Rech nung gestellt.<br />
8. Aufsichtspflicht<br />
<strong>Die</strong> Aufsichtspflicht für M<strong>in</strong>derjährige verbleibt bei den<br />
Erziehungsberechtigten bzw. bei den Gruppen leitern. Der<br />
Reiseveranstalter übernimmt ke<strong>in</strong>e Auf sichtspflicht.<br />
9. Hausordnung<br />
Der Kunde akzeptiert die Hausordnung des Reise veranstalters<br />
<strong>in</strong> ihrer Fassung vom 15.11.2008 und verpflichtet<br />
sich, die dortigen Bestimmungen e<strong>in</strong>zuhalten.<br />
10. Haftung<br />
Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevor<br />
bereitung, die sorgfältige Auswahl und Über wachung<br />
der Leistungsträger und ordnungsgemäße Erbr<strong>in</strong>gung der<br />
vertraglich vere<strong>in</strong>barten Reiseleis tung.<br />
11. Beschränkung der Haftung<br />
<strong>Die</strong> vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden,<br />
die nicht Körperschäden s<strong>in</strong>d, ist auf den dreifachen<br />
Reisepreis beschränkt,<br />
1. soweit e<strong>in</strong> Schaden für den Reisenden weder vorsätzliche<br />
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder –<br />
2. soweit der Reiseveranstalter für e<strong>in</strong>en dem Rei sen den<br />
entstehenden Schaden alle<strong>in</strong> wegen e<strong>in</strong>es Verschuldens<br />
e<strong>in</strong>es Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />
<strong>Die</strong> Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei de lik tischer<br />
Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahr lässigkeit<br />
beruhen, beträgt je Reisegast und Reise 4.100,- EUR.<br />
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungs stö rungen<br />
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen<br />
lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,<br />
The ater besuche, Ausstel lun gen, Führungen usw.) und die<br />
<strong>in</strong> der Reiseaus schrei bung ausdrücklich als Fremdleistung<br />
gekennzeichnet werden.<br />
E<strong>in</strong> Schadensersatzanspruch gegen den Reisever an stalter<br />
ist <strong>in</strong>soweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund<br />
<strong>in</strong>ternationaler Übere<strong>in</strong>kommen oder auf solchen<br />
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von<br />
e<strong>in</strong>em Leistungsträger zu erbr<strong>in</strong>genden Leistungen anzuwenden<br />
s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong> Anspruch auf Schadensersatz gegen den<br />
Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen<br />
oder Beschrän kungen geltend gemacht werden kann oder<br />
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.<br />
12. Haftungsausschluss<br />
Ke<strong>in</strong>e Haftung besteht bei E<strong>in</strong>bruch oder <strong>Die</strong>bstahl. Wir empfehlen<br />
daher den Abschluss e<strong>in</strong>er Reise ge päck- und Reiseunfallversicherung.<br />
Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden,<br />
der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.<br />
Für Schäden an Kraftfahrzeugen (e<strong>in</strong>schließlich Inhalt) und<br />
Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der Jugendherberge<br />
bef<strong>in</strong>den, wird nicht gehaftet.<br />
13. Mitwirkungspflicht<br />
Mängel oder Störungen s<strong>in</strong>d unseren Mitarbeitern vor Ort<br />
sofort mitzuteilen. Sollten diese Personen nicht am Ort<br />
se<strong>in</strong>, reicht e<strong>in</strong>e sofortige Mitteilung an den Reiseveranstalter,<br />
wor<strong>in</strong> die Mängel beschrieben s<strong>in</strong>d und um<br />
Abhilfe nachgesucht wird. Kommt der Teilnehmer durch<br />
eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so<br />
stehen ihm Ansprüche <strong>in</strong>soweit nicht zu. Mitarbeiter vor<br />
Ort s<strong>in</strong>d nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.<br />
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits vor schriften<br />
Der Reiseveranstalter steht dafür e<strong>in</strong>, Staatsange hö rige<br />
des Staates, <strong>in</strong> dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen<br />
von Pass-, Visa- und Gesund heits vor schriften<br />
sowie deren eventuelle Änderungen vor Reise antritt zu<br />
unterrichten. Auf die Erfordernisse für Ange hörige e<strong>in</strong>es<br />
anderen Staates wird der Veran stal ter h<strong>in</strong>weisen, sofern<br />
die Zugehörigkeit der Rei senden zu e<strong>in</strong>em anderen Staat<br />
erkennbar ist. Der Reiseveranstalter übernimmt ke<strong>in</strong>e Haftung<br />
für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger<br />
Vorschriften ergeben.<br />
15. Ausschluss<br />
Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten,<br />
Gebräuche und Gesetze des Gastlandes re spektiert. Sollte<br />
der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer<br />
dem Veranstalter die Möglich keit, ihn nach schriftlicher<br />
Abmahnung im Wieder ho lungsfall ohne Erstattung des<br />
Reise preises von der weiteren Reise auszuschließen. Bei<br />
groben Verstö ßen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Kör perver<br />
let zung, <strong>Die</strong>bstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sach beschädigung<br />
usw.) kann auch e<strong>in</strong> sofortiger Ausschluss von<br />
der Reise <strong>in</strong> Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen<br />
zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn<br />
der Teilnehmer das Mite<strong>in</strong>ander <strong>in</strong> der Gruppe unzumutbar<br />
bee<strong>in</strong>trächtigt.<br />
16. Ansprüche aus dem Reisevertrag<br />
Der Kunde muss Ansprüche aus dem Reisevertrag <strong>in</strong>nerhalb<br />
e<strong>in</strong>es Monats nach dem vere<strong>in</strong>barten Reise rück kehrdatum<br />
beim Reiseveranstalter geltend machen. Nach Ablauf der<br />
Frist kann der Vertrags partner Ansprüche geltend machen,<br />
wenn er ohne Verschulden an der E<strong>in</strong>haltung der Frist verh<strong>in</strong>dert<br />
worden ist. Ansprüche verjähren nach 6 Monaten.<br />
<strong>Die</strong> Verjährung beg<strong>in</strong>nt mit dem Tag, an dem die Reise<br />
vertragsgemäß endet. Hat der Vertragspartner gegenüber<br />
dem Veranstalter fristgemäß se<strong>in</strong>e An sprüche geltend gemacht,<br />
wird die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen<br />
Zurückweisung durch den Veranstalter gehemmt. Ansprüche<br />
aus un er laub ten Handlungen verjähren <strong>in</strong> 3 Jahren.<br />
17. Allgeme<strong>in</strong>es<br />
17.1 Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen<br />
Sitz verklagen.<br />
17.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisen<br />
den ist der Wohnsitz des Reisenden maßge bend, es<br />
sei denn, die Klage richtet sich gegen Voll kaufleute oder<br />
Personen, die ke<strong>in</strong>en allgeme<strong>in</strong>en Gerichtsstand im Inland<br />
haben, oder gegen Perso nen, die nach Abschluss des Vertrages<br />
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort<br />
<strong>in</strong>s Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher<br />
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klage erhebung<br />
nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Rei sever<br />
anstalters maßgebend.<br />
17.3 <strong>Die</strong> Unwirksamkeit e<strong>in</strong>zelner Bestimmungen des Reisevertrages<br />
oder der Allgeme<strong>in</strong>en Ge schäfts be d<strong>in</strong> gungen hat<br />
nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.<br />
18. Preis- und Programmänderungen vorbehalten.<br />
19. Veranstalter<br />
Der Veranstalter ist das Deutsche Jugendherbergs werk<br />
– Landesverband <strong>Hessen</strong> e.V., Berner Straße 119, 60437<br />
Frankfurt am Ma<strong>in</strong>.<br />
Alle Angaben im Prospekt entsprechen dem Stand der<br />
Drucklegung: Juni 2012.<br />
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