Allgeme<strong>in</strong>e Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen 1. Mitgliedschaft Voraussetzung für die Aufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Ju gend her berge des Reiseveranstalters ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugend her bergswerk oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen Ver band der International Youth Hostel Federation (IYHF). 2. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisever anstalter den Abschluss e<strong>in</strong>es Rei severtrages verb<strong>in</strong>dlich an. <strong>Die</strong> Buchung muss schriftlich, mittels des Buchungsan tra ges, vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle <strong>in</strong> der An meldung aufgeführten Teilnehmer (Teil nehmer zahl), für deren Vertragsver pflich tun gen er e<strong>in</strong>steht. Für die Annahme der besonderen Verpflichtung des An melden den bedarf es ke<strong>in</strong>er aus drück lichen und gesonderten Erklärung seitens dessen. Bei M<strong>in</strong>der jährigen ist die Anmeldung von dem oder den Er zie hungsberechtigten zu unterschreiben. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebe stä tigung zustande. 3. Bezahlung Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reise preissicherungssche<strong>in</strong>s ist e<strong>in</strong>e Anzahlung von 10% auf den Reisepreis, m<strong>in</strong>d. 15,- EUR, pro Reiseteil neh mer fällig, zahlbar <strong>in</strong>nerhalb 2 Wochen. <strong>Die</strong> An zahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. <strong>Die</strong> Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reise be g<strong>in</strong>n fällig. <strong>Die</strong> E<strong>in</strong>zah lung erfolgt jeweils <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Summe für alle angemeldeten Rei se teilnehmer. <strong>Die</strong> Unterlagen werden dem Kunden ca. 14 Tage vor Reise beg<strong>in</strong>n vom Veran stal ter zugesandt oder ausgehändigt. 4. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reisever an stal ters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Anga ben <strong>in</strong> der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen e<strong>in</strong>er ausdrü ck lichen schriftlichen Bestä tigung seitens des Veran stalters. 5. Leistungsänderungen Änderungen oder Abweichungen e<strong>in</strong>zelner Reise lei s tungen von e<strong>in</strong>em vere<strong>in</strong>barten Inhalt des Reisever tra ges, die nach Ver trags abschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, s<strong>in</strong>d nur gestattet, soweit die Änderungen den Ge samtzuschnitt der gebuchten Reise nicht bee<strong>in</strong>trächtigen. Evtl. Ge währ leistungsan sprüche bleiben unberührt, soweit die ge änderten Leistungen mit Mängeln behaftet s<strong>in</strong>d. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Lei stungs änderungen oder Abweichungen unverzüglich <strong>in</strong> Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kun den e<strong>in</strong>e kostenlose Umbuchung oder e<strong>in</strong>en kostenlosen Rücktritt anbieten. Aus organisatorischen Gründen und bei Änderung der Witterungsverhältnisse können e<strong>in</strong>zelne Programmteile kurzfristig zeitlich ausgetauscht werden. 6. Rücktritt 6.1. Rücktritt durch den Kunden Der Rücktritt vor Reisebeg<strong>in</strong>n ist jederzeit möglich. Der Rück tritt soll aus Beweis si cherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktritts zeit punkt ist der E<strong>in</strong>gang der Rücktrittserklärung. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vere<strong>in</strong>barten Reisepreis. Er kann gemäß § 651 i, Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro Person beanspruchen: Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeg<strong>in</strong>n: 10% des Rei sepreises, Rücktritt von 59 bis 30 Tage vor Reise be g<strong>in</strong>n: 20% des Reise prei ses, Rücktritt von 29 bis 15 Tage vor Reise beg<strong>in</strong>n: 40% des Reisepreises, Rück tritt von 14 bis 8 Tage vor Reisebeg<strong>in</strong>n: 60% des Rei se preises, Rücktritt von 7 bis 1 Tag(e) vor Reise be g<strong>in</strong>n: 80% des Reisepreises, am Anreisetag oder später 100% des Reisepreises. <strong>Die</strong> Berechnung der Pauschalsätze berück sichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwen dungen und die ge wöhn lich anderweitige Verwendung der Reiselei stun gen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden ger<strong>in</strong>ger ist, als die geforderte Ent schädigung. Tritt e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelner Teil nehmer die Reise nicht an, so gilt dies als am Anreisetag erklärter Rück tritt vom Vertrag. Wir em pfehlen den Ab schluss e<strong>in</strong>er Reise rück tritts kosten versicherung. 6.2. Rücktritt durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann vom Reise vertrag zurück treten: 1. Wenn der Vertragspartner se<strong>in</strong>en Zah lungsver pflichtungen nicht nachkommt oder die vere<strong>in</strong>barten Vertragsbed<strong>in</strong>gungen nicht e<strong>in</strong>hält. 2. Wenn die Durchführung der Reise <strong>in</strong>folge bei Ver tragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhn licher Umstän de (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anord nun gen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder bee<strong>in</strong>trächtigt wird. Wird der Vertrag durch den Reisever anstalter gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbr<strong>in</strong>genden Reiseleistungen e<strong>in</strong>e angemessene Entschädigung verlangen. 3. M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl Kann wegen nicht erreichter M<strong>in</strong>destteil nehmerzahl (siehe jeweilige Programm aus schreibung), die Reise nicht stattf<strong>in</strong>den, so ist der Veranstalter berechtigt, bis 3 Wo chen vor Reisebeg<strong>in</strong>n vom Vertrag zurückzutreten. E<strong>in</strong>e entsprechende Mitteilung muss den Kunden bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeg<strong>in</strong>n zugegangen se<strong>in</strong>. Der be reits gezahlte Betrag wird <strong>in</strong> vollem Um fang erstattet. 7. Umbuchung, Ersatzperson Werden auf Wunsch des Kunden nach der Bestä ti gung der Reise Änderungen h<strong>in</strong>sichtlich des Reise term<strong>in</strong>s, des Reise ziels, des Reiseantritts, der Un ter kunft, der Be för derungsart oder der gemeldeten Teil nehmerzahl vorgenommen (Umbu chung), kann der Reiseveranstalter e<strong>in</strong>e angemessene Bearbeitungs gebühr erheben. E<strong>in</strong>e Umbuchung auf e<strong>in</strong> anderes, im Prospekt aufgeführtes Reiseziel ist bei vorhandenen freien Kapazitäten bis 30 Tage vor Reisebeg<strong>in</strong>n möglich. Für e<strong>in</strong>e Umbu chung werden 25,- EUR <strong>in</strong> Rechnung gestellt. E<strong>in</strong>e bereits geleistete Anzahlung verfällt nicht. Bis vor Reisebeg<strong>in</strong>n kann sich der Teilneh mer bei der Durchführung der Reise durch e<strong>in</strong>en Dritten ersetzen lassen. Der Veran stalter kann dem Wechsel <strong>in</strong> der Person der Reisenden widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten entstehen und wenn der Dritte den beson de ren Erforder nissen <strong>in</strong> Bezug auf die Reise nicht genügt oder <strong>in</strong> ländische bzw. ausländische gesetzliche Vorschrif ten e<strong>in</strong>er Teil nahme entgegenstehen. Hierfür werden wie bei der Umbuchung 25,- EUR <strong>in</strong> Rech nung gestellt. 8. Aufsichtspflicht <strong>Die</strong> Aufsichtspflicht für M<strong>in</strong>derjährige verbleibt bei den Erziehungsberechtigten bzw. bei den Gruppen leitern. Der Reiseveranstalter übernimmt ke<strong>in</strong>e Auf sichtspflicht. 9. Hausordnung Der Kunde akzeptiert die Hausordnung des Reise veranstalters <strong>in</strong> ihrer Fassung vom 15.11.2008 und verpflichtet sich, die dortigen Bestimmungen e<strong>in</strong>zuhalten. 10. Haftung Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevor bereitung, die sorgfältige Auswahl und Über wachung der Leistungsträger und ordnungsgemäße Erbr<strong>in</strong>gung der vertraglich vere<strong>in</strong>barten Reiseleis tung. 11. Beschränkung der Haftung <strong>Die</strong> vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden s<strong>in</strong>d, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1. soweit e<strong>in</strong> Schaden für den Reisenden weder vorsätzliche noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder – 2. soweit der Reiseveranstalter für e<strong>in</strong>en dem Rei sen den entstehenden Schaden alle<strong>in</strong> wegen e<strong>in</strong>es Verschuldens e<strong>in</strong>es Leistungsträgers verantwortlich ist. <strong>Die</strong> Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei de lik tischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahr lässigkeit beruhen, beträgt je Reisegast und Reise 4.100,- EUR. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungs stö rungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, The ater besuche, Ausstel lun gen, Führungen usw.) und die <strong>in</strong> der Reiseaus schrei bung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. E<strong>in</strong> Schadensersatzanspruch gegen den Reisever an stalter ist <strong>in</strong>soweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund <strong>in</strong>ternationaler Übere<strong>in</strong>kommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von e<strong>in</strong>em Leistungsträger zu erbr<strong>in</strong>genden Leistungen anzuwenden s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong> Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschrän kungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 12. Haftungsausschluss Ke<strong>in</strong>e Haftung besteht bei E<strong>in</strong>bruch oder <strong>Die</strong>bstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss e<strong>in</strong>er Reise ge päck- und Reiseunfallversicherung. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (e<strong>in</strong>schließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der Jugendherberge bef<strong>in</strong>den, wird nicht gehaftet. 13. Mitwirkungspflicht Mängel oder Störungen s<strong>in</strong>d unseren Mitarbeitern vor Ort sofort mitzuteilen. Sollten diese Personen nicht am Ort se<strong>in</strong>, reicht e<strong>in</strong>e sofortige Mitteilung an den Reiseveranstalter, wor<strong>in</strong> die Mängel beschrieben s<strong>in</strong>d und um Abhilfe nachgesucht wird. Kommt der Teilnehmer durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche <strong>in</strong>soweit nicht zu. Mitarbeiter vor Ort s<strong>in</strong>d nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. 14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits vor schriften Der Reiseveranstalter steht dafür e<strong>in</strong>, Staatsange hö rige des Staates, <strong>in</strong> dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesund heits vor schriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reise antritt zu unterrichten. Auf die Erfordernisse für Ange hörige e<strong>in</strong>es anderen Staates wird der Veran stal ter h<strong>in</strong>weisen, sofern die Zugehörigkeit der Rei senden zu e<strong>in</strong>em anderen Staat erkennbar ist. Der Reiseveranstalter übernimmt ke<strong>in</strong>e Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben. 15. Ausschluss Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes re spektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglich keit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wieder ho lungsfall ohne Erstattung des Reise preises von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstö ßen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Kör perver let zung, <strong>Die</strong>bstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sach beschädigung usw.) kann auch e<strong>in</strong> sofortiger Ausschluss von der Reise <strong>in</strong> Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Mite<strong>in</strong>ander <strong>in</strong> der Gruppe unzumutbar bee<strong>in</strong>trächtigt. 16. Ansprüche aus dem Reisevertrag Der Kunde muss Ansprüche aus dem Reisevertrag <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats nach dem vere<strong>in</strong>barten Reise rück kehrdatum beim Reiseveranstalter geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertrags partner Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der E<strong>in</strong>haltung der Frist verh<strong>in</strong>dert worden ist. Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. <strong>Die</strong> Verjährung beg<strong>in</strong>nt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß endet. Hat der Vertragspartner gegenüber dem Veranstalter fristgemäß se<strong>in</strong>e An sprüche geltend gemacht, wird die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung durch den Veranstalter gehemmt. Ansprüche aus un er laub ten Handlungen verjähren <strong>in</strong> 3 Jahren. 17. Allgeme<strong>in</strong>es 17.1 Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. 17.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisen den ist der Wohnsitz des Reisenden maßge bend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Voll kaufleute oder Personen, die ke<strong>in</strong>en allgeme<strong>in</strong>en Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Perso nen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort <strong>in</strong>s Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klage erhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Rei sever anstalters maßgebend. 17.3 <strong>Die</strong> Unwirksamkeit e<strong>in</strong>zelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgeme<strong>in</strong>en Ge schäfts be d<strong>in</strong> gungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. 18. Preis- und Programmänderungen vorbehalten. 19. Veranstalter Der Veranstalter ist das Deutsche Jugendherbergs werk – Landesverband <strong>Hessen</strong> e.V., Berner Straße 119, 60437 Frankfurt am Ma<strong>in</strong>. Alle Angaben im Prospekt entsprechen dem Stand der Drucklegung: Juni 2012. 82
DAS EHRENAMT BEWEGT E<strong>in</strong>e große Geme<strong>in</strong>schaft, die die 100 Jahre alte Idee der <strong>Jugendherbergen</strong> <strong>in</strong> die Zukunft trägt. Botschafter, die Werte wie Toleranz und Respekt mit Neugier, Bewegung und Bildung verb<strong>in</strong>den. Das ist das Ehrenamt des Deutschen Jugendherbergswerk Landesverband <strong>Hessen</strong> e.V.! Mach mit! www.hessen.jugendherberge.de/ehrenamt 83