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289 KB - Stadtgemeinde Kapfenberg

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<strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Kapfenberg</strong>, Abteilung Baudirektion<br />

Koloman-Wallisch-Platz 1, 8605 <strong>Kapfenberg</strong><br />

E-mail: baudirektion@kapfenberg.at<br />

Antrag Wohnbauförderung<br />

auf Zuerkennung eines Baukostenzuschusses bzw.<br />

einer Zusatzförderung<br />

❑ Einfamilienhaus<br />

❑ Zweifamilienhaus<br />

❑ Wohnhausaufstockung bzw. Dachgeschossausbau (2. Wohnung)<br />

❑ Wohnhauszubau (mindestens 30 m²)<br />

❑ Zusatzförderung Niedrigenergiehaus<br />

❑ Zusatzförderung für Passivhaus<br />

Dieser Antrag ist bei der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Kapfenberg</strong> einzureichen.<br />

1<br />

><br />

FörderungswerberIn<br />

Name:<br />

Wohnadresse:<br />

Bankverbindung:<br />

Konto-Nummer:<br />

Bankleitzahl:<br />

2<br />

><br />

Baubehördliche Genehmigungen<br />

GZ: Baubewilligung am erteilt.<br />

Benützungsbewilligung für am erteilt.<br />

Plangemäß ausgeführt: ❑ Ja ❑ Nein<br />

Abweichungen von der ursprünglichen Baubewilligung genehmigt mit Bescheid<br />

vom GZ: (wenn zutreffend)<br />

Alle Auflagen der Benützungsbewilligung erfüllt: ❑ Ja ❑ Nein<br />

3><br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass<br />

a) auf die Ausbezahlung eines Baukostenzuschusses bzw. einer Zusatzförderung kein Rechtsanspruch<br />

besteht und die Zuerkennung unter Ausschluss des Rechts- und Verwaltungsweges erfolgt.<br />

b) die Angaben amtlich geprüft werden und falsche Angaben den Ausschluss von der Förderung nach<br />

sich zieht.<br />

<strong>Kapfenberg</strong>, am<br />

Unterschrift<br />

Einreichfrist innerhalb von 12 Monaten nach Benützungsbewilligung<br />

Version: April 2011<br />

Seite 1 von 2


Antrag Wohnbauförderung<br />

Blatt 2<br />

Genehmigungsvermerk (nur von der Gemeinde auszufüllen)<br />

Die <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Kapfenberg</strong> fördert gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 23. März 2009:<br />

❑ Einfamilienhaus gemäß Punkt 1 a) € 1.390,00<br />

❑ Zweifamilienhaus gemäß Punkt 1 b) € 920,00<br />

❑ Wohnhausaufstockung bzw. Dachgeschossausbau (2. Wohnung) gemäß Punkt 1 c) € 920,00<br />

❑ Wohnhauszubau (mind. 30 m²) gemäß Punkt 1 d) € 460,00<br />

❑ Zusatzförderung Niedrigenergiehaus gemäß Punkt 2 a) € 670,00<br />

❑ Zusatzförderung für Passivhaus gemäß Punkt 2 b) € 1.030,00<br />

Summe zuerkannte Förderungshöhe €<br />

Für die Abteilung Baudirektion:<br />

Der Sachbearbeiter<br />

Die Abteilungsleiterin<br />

Eingangsstempel<br />

Version: April 2011<br />

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