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BPV Rente Erlaeuterungen - BAWAG PSK Versicherung

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- der Versicherte innerhalb der ersten drei <strong>Versicherung</strong>sjahre Selbstmord begeht, oder<br />

- das Ableben in Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, Aufruhr, Aufstand oder Unruhen mit Beteiligung der versicherten<br />

Person auf Seiten der Unruhestifter oder nuklearen Katastrophen steht.<br />

Keine Leistung erfolgt bei der Unfalltod-Zusatzversicherung u.a. bei Unfallfolgen im Zusammenhang mit Selbstmordversuch, Alkoholeinfluss<br />

oder Lenken eines Fahrzeuges ohne Führerschein.<br />

Wie setzt sich die Gesamtverzinsung einer Lebensversicherung zusammen?<br />

Die Gesamtverzinsung einer Lebensversicherung setzt sich aus einer garantierten Verzinsung (Rechnungszins) und einer variablen<br />

Verzinsung (Zinsgewinnanteil/Gewinnbeteiligung) zusammen. Die Verzinsung bezieht sich nicht auf die gesamte <strong>Versicherung</strong>sprämie,<br />

sondern nur auf die so genannte „Sparprämie“. Die „Sparprämie“ errechnet sich aus einbezahlter <strong>Versicherung</strong>sprämie abzüglich<br />

<strong>Versicherung</strong>ssteuer, Unterjährigkeitszuschlag, Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten.<br />

Was ist der Rechnungszins?<br />

Seit 21.12.2012 beträgt die durch die Finanzmarktaufsicht festgelegte, höchstmögliche Garantieverzinsung auf die „Sparprämien“ 1,75 %<br />

p.a. Dieser auch als „Rechnungszins“ bezeichnete Wert gilt für die gesamte <strong>Versicherung</strong>sdauer und aus diesem errechnet sich die<br />

garantierte <strong>Versicherung</strong>ssumme.<br />

Wie lauten die Grundsätze der Gewinnbeteiligung (bei Pensionsversicherungen)?<br />

Allgemein<br />

1. Um die zugesagten <strong>Versicherung</strong>sleistungen über die in der Regel lange <strong>Versicherung</strong>sdauer sicherzustellen, sind die vereinbarten<br />

<strong>Versicherung</strong>sprämien vorsichtig kalkuliert. Zudem bilden wir Rückstellungen, um zu jedem Zeitpunkt der <strong>Versicherung</strong>sdauer den<br />

vereinbarten <strong>Versicherung</strong>sschutz zu gewährleisten.<br />

2. Die zur Bedeckung der Rückstellungen erforderlichen Mittel werden in unserem, der Überwachung durch den Treuhänder<br />

unterliegendem Vermögen, angelegt. Aus den angelegten Mitteln, den hieraus erzielten Kapitalerträgen sowie den Prämien werden die<br />

zugesagten <strong>Versicherung</strong>sleistungen erbracht sowie die Kosten von Abschluss und Verwaltung der Verträge gedeckt. An den danach<br />

verbleibenden Gewinnen beteiligen wir Sie und die anderen <strong>Versicherung</strong>snehmer.<br />

3. Wir widmen alljährlich gemäß § 18 Abs. 4 <strong>Versicherung</strong>saufsichtsgesetz einen angemessenen Teil des Überschusses der<br />

Gewinnbeteiligung.<br />

4. Für die Durchführung der Gewinnbeteiligung haben wir gleichartige <strong>Versicherung</strong>en in Gewinnverbände zusammengefasst.<br />

5. Über die Ermittlung der tariflichen Gewinnbeteiligung besteht keine Rechnungslegungspflicht.<br />

6. Den Ihrem Vertrag zugeordneten Gewinnverband entnehmen Sie bitte Ihrem Vorschlag/Antrag bzw. Ihrer Polizze. Im Anhang zum<br />

Jahresabschluss ersehen Sie die Höhe der Bemessungsgrundlage nach der Gewinnbeteiligungs-Verordnung sowie die<br />

Gewinnanteilsätze. Den Zeitpunkt, an dem die Gewinne dem Vertrag unwiderruflich zugeteilt werden, entnehmen Sie bitte dem<br />

anschließend genannten Punkt „Gewinnverband C“ Punkt 1.<br />

7. Wir werden Sie jedes Jahr über Ihre erworbene Gewinnbeteiligung informieren.<br />

Gewinnverband C<br />

1. Den <strong>Versicherung</strong>en des Gewinnverbandes C werden jährlich Gewinnanteile zugeteilt. Wurden während der Aufschubdauer<br />

Schlussgewinnanteile deklariert, so erhöhen diese bei Ablauf der Aufschubdauer die Leistungen. Die jährlichen Gewinnanteile teilen wir<br />

zum Ende eines jeden <strong>Versicherung</strong>sjahres zu. Bei <strong>Versicherung</strong>en mit einer vereinbarten Prämienzahlungsdauer unter 20 Jahren<br />

erfolgt die erste Zuteilung zum Ende des ersten, ansonsten zum Ende des zweiten <strong>Versicherung</strong>sjahres.<br />

2. Die jährlichen Gewinnanteile bestehen aus einem Zins- und Kostengewinnanteil. Der Zinsgewinn stammt aus den Rechnungszins<br />

übersteigenden Erträgen der Kapitalanlagen. Der Zinsgewinnanteil wird im Verhältnis der maßgebenden Deckungsrückstellung*)<br />

bemessen. Kostengewinne entstehen dann, wenn der Versicherer sparsamer wirtschaftet als kalkuliert. Kostengewinnanteile werden im<br />

Verhältnis der <strong>Versicherung</strong>ssumme im Erlebensfall festgesetzt.<br />

*) Eine Deckungsrückstellung müssen wir für jeden <strong>Versicherung</strong>svertrag bilden, um zu jedem Zeitpunkt den <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />

gewährleisten zu können.<br />

3. Wurden während der Aufschubdauer Schlussgewinnanteile, die von der Anzahl der abgelaufenen <strong>Versicherung</strong>sjahre und der Höhe der<br />

<strong>Versicherung</strong>ssumme für den Erlebensfall abhängig sind, deklariert, kommen diese bei Ablauf der Aufschubdauer zu den Leistungen<br />

aus der jährlichen Gewinnbeteiligung hinzu. Ab 5 Jahren vor Ablauf der vereinbarten Aufschubdauer, frühestens aber nach Ablauf von<br />

10 Jahren, wird auch bei vorzeitiger Beendigung der <strong>Versicherung</strong> ein Schlussgewinnanteil, diskontiert mit 7 % p.a. für die bis zum<br />

vereinbarten Ablauf der Aufschubdauer verbleibenden Jahre und bemessen nach dem Verhältnis von zurückgelegter zu vereinbarter<br />

Aufschubdauer, hinzukommen.<br />

4. Zins- und Kostengewinnanteile werden verzinslich angesammelt und erhöhen die Leistung aus der Hauptversicherung. Als<br />

Ansammlungszinsfuß wird die Summe aus dem Prozentsatz des rechnungsmäßigen Zinsfußes (Rechnungszins), ergänzt um den im<br />

Geschäftsbericht festgelegten und deklarierten Zinsgewinnsatz für das Ansammlungsguthaben, verwendet.<br />

Pensionszahlungen<br />

1. Pensionsversicherungen, bei denen eine Pension laufend ausbezahlt wird, erhalten jeweils am Jahrestag des <strong>Versicherung</strong>sbeginnes<br />

Gewinnanteile gutgeschrieben, die zur Bildung und Auszahlung von weiteren zusätzlichen Pensionen in entsprechender Höhe<br />

verwendet werden. Die Höhe der einzelnen Gewinnanteile wird in Prozenten der geschäftsplanmäßigen Deckungsrückstellung zum<br />

Bilanzstichtag festgesetzt.<br />

Die Deckungsrückstellung umfasst die Deckungsrückstellung für die Stammpension und für die zusätzliche Pension, die sich aus den<br />

bisher gutgeschriebenen Gewinnanteilen ergeben hat.<br />

<strong>BAWAG</strong> P.S.K. <strong>Versicherung</strong> AG • Telefon: 01 / 546 16 – 74000 • Telefax: 01 / 546 16 – 74700<br />

A - 1220 Wien, Kratochwjlestraße 4 • Handelsgericht Wien • FN 86678v • DVR 0463442<br />

Web: www.bawagpsk-versicherung.at • E-Mail: versicherung@bawagpsk-versicherung.at<br />

Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest<br />

eingetragen im <strong>Versicherung</strong>sgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026.<br />

Stand September 2013 Seite 4/8

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