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BPV Erlaeuterungen Flex Vermoegen - BAWAG PSK Versicherung

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Der <strong>Versicherung</strong>snehmer kann bestimmen, ob die Teilauszahlung aus dem klassischen und/oder dem fondsgebundenen Deckungskapital<br />

(Veranlagungsteil) entnommen werden soll. Weiters kann innerhalb des fondsgebundenen Deckungskapitals (Veranlagungsteil) der/die zu<br />

entnehmende/n Fonds gewählt werden. Wird keine Auswahl seitens des <strong>Versicherung</strong>snehmers getroffen, so wird der Betrag der<br />

Teilauszahlung dem vorhandenen Deckungskapital (Veranlagungsteil) anteilig entnommen.<br />

Bei <strong>Versicherung</strong>en mit einer abgekürzten Prämienzahlungsdauer unter 15 Jahren sowie bei Einmalerlägen kann eine Teilauszahlung zu<br />

einer Nachversteuerung führen.<br />

Wie setzt sich die Gesamtverzinsung des klassischen Veranlagungsteils der fondsorientierten Lebensversicherung zusammen?<br />

Die Gesamtverzinsung setzt sich aus einer garantierten Verzinsung (Rechnungszins) und einer variablen Verzinsung<br />

(Zinsgewinnanteil/Gewinnbeteiligung) zusammen. Die Verzinsung bezieht sich nicht auf die gesamte <strong>Versicherung</strong>sprämie, sondern nur auf<br />

den im Deckungsstock der klassischen Lebensversicherung veranlagten Teil der investierten Prämie (siehe Begriffsbestimmungen).<br />

Was ist der Rechnungszins?<br />

Seit 21.12.2012 beträgt die durch die Finanzmarktaufsicht festgelegte, höchstmögliche Garantieverzinsung auf den im Deckungsstock der<br />

klassischen Lebensversicherung veranlagten Teil der investierten Prämie 1,75 % p.a. Dieser auch als „Rechnungszins“ bezeichnete Wert<br />

gilt für die gesamte <strong>Versicherung</strong>sdauer und aus diesem errechnet sich die garantierte <strong>Versicherung</strong>ssumme aus dem Deckungsstock der<br />

klassischen Lebensversicherung.<br />

Welche Regelungen gelten bezüglich der Bewertungsstichtage des fondsgebundenen Deckungskapitals?<br />

Der Bewertungsstichtag für das fondsgebundene Deckungskapital ist jeweils der letzte Börsentag eines Monats. Die Veranlagung des<br />

fondsgebundenen Anteils der Erst- und Einmalprämie erfolgt zum Bewertungsstichtag des laufenden Monats. Für die Veranlagung der<br />

anteiligen Folgeprämie wird der Bewertungsstichtag des Vormonats herangezogen.<br />

Für die Umschichtung von fondsgebundenem in das klassische Deckungskapital oder umgekehrt wird der auf den Eingang Ihres<br />

Umschichtungswunsches folgende Bewertungsstichtag herangezogen, sofern dieser Wunsch spätestens 2 Wochen vor diesem Stichtag bei<br />

uns einlangt.<br />

Endet die <strong>Versicherung</strong> durch Ablauf oder Kündigung, legen wir bei der Ermittlung des fondsgebundenen Deckungskapitals den<br />

Bewertungsstichtag des letzten <strong>Versicherung</strong>smonats zu Grunde. Endet die <strong>Versicherung</strong> durch Tod der versicherten Person, wird für das<br />

fondsgebundene Deckungskapital der Bewertungsstichtag herangezogen, der der Meldung des Todesfalles unmittelbar vorangegangen ist.<br />

Den Zeitwert des fondsgebundenen Deckungskapitals ermitteln wir durch Multiplikation der Anzahl der Fondsanteile mit dem am<br />

Bewertungsstichtag gültigen Rücknahmepreis eines Fondsanteiles. Bei Fremdwährungen wird dieser in Euro umgerechnet.<br />

Für den Fall, dass aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, zum Bewertungsstichtag die<br />

betreffende Fondsgesellschaft für den Fonds keinen Rücknahmepreis nennt oder die Fondsanteile nicht zum bekannt gegebenen<br />

Rücknahmepreis zurücknimmt, behalten wir uns vor, den Zeitwert des fondsgebundenen Deckungskapitals erst nach Veräußerung der<br />

Fondsanteile zu ermitteln; dabei werden wir im besten Interesse des <strong>Versicherung</strong>snehmers handeln.<br />

Welche Regelungen gelten bezüglich Prämienfreistellung und Kündigung (Rückkauf)?<br />

Sie können Ihren <strong>Versicherung</strong>svertrag durch Erklärung in geschriebener Form prämienfrei stellen bzw. ganz und im Falle einer laufenden<br />

Prämienzahlung auch teilweise kündigen:<br />

- jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden <strong>Versicherung</strong>sjahres,<br />

- innerhalb eines <strong>Versicherung</strong>sjahres mit 3-monatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des<br />

ersten <strong>Versicherung</strong>sjahres.<br />

Im Falle der Kündigung der <strong>Versicherung</strong> erhält der <strong>Versicherung</strong>snehmer den Rückkaufswert.<br />

Der Rückkaufswert entspricht der Summe aus dem Deckungskapital des Veranlagungs- und Ablebensteils, der Gewinnbeteiligung sowie<br />

einer allfällig vorhandenen Kostenrückstellung abzüglich eines Stornoabzuges. Dieser Abzug beträgt maximal 5 % des Deckungskapitals<br />

des Veranlagungs- und Ablebensteils.<br />

Da der Verlauf des fondsgebundenen Deckungskapitals zu Vertragsbeginn noch nicht feststeht und die Wertentwicklung der zugrunde<br />

liegenden Fonds nicht vorhergesagt werden kann, können wir einen bestimmten Mindestbetrag für den Rückkaufswert aus dem<br />

fondsgebundenen Veranlagungsteil nicht garantieren. Bei Rückkauf innerhalb der ersten 5 Jahre wird § 176 Abs. 5<br />

<strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz berücksichtigt.<br />

Die Höhe des Stornoabzuges sowie die Höhe des Rückkaufswertes zum Ende jedes abgelaufenen <strong>Versicherung</strong>sjahres entnehmen Sie der<br />

entsprechenden Spalte in der Tabelle Ihres Antrages.<br />

Bei einer Prämienfreistellung wird das zugehörige Deckungskapital auf den Rückkaufswert reduziert. Zusätzlich wird für den prämienfreien<br />

Zeitraum eine Kostenrückstellung gebildet. Für die garantierte Ablebensleistung wird in diesem Zusammenhang sichergestellt, dass<br />

mindestens 10 % der bis zur Prämienfreistellung einbezahlten Prämiensumme des Veranlagungsteils erreicht werden. Diese wird anteilig<br />

dem klassischen und fondsgebundenen Deckungskapital entnommen.<br />

Die garantierten <strong>Versicherung</strong>sleistungen setzen wir nach den geschäftsplanmäßigen Bestimmungen auf eine prämienfreie<br />

<strong>Versicherung</strong>sleistung herab. Unterschreitet der garantierte prämienfreie Wert zuzüglich des fondsgebundenen Deckungskapitals EUR<br />

300,-, wird ein Rückkauf durchgeführt.<br />

Bei Prämienfreistellung innerhalb der ersten 5 Jahre wird § 176 Abs. 5 <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz berücksichtigt. Nach erfolgter<br />

Prämienfreistellung werden die Verwaltungskosten und allfällige Gebühren monatlich der dafür gebildeten Kostenrückstellung entnommen.<br />

Die prämienfreien <strong>Versicherung</strong>ssummen zum Ende eines jeden <strong>Versicherung</strong>sjahres sind aus der in der Polizze enthaltenen Tabelle bzw.<br />

aus der entsprechenden Spalte in der Tabelle Ihres Antrages ersichtlich.<br />

<strong>BAWAG</strong> P.S.K. <strong>Versicherung</strong> AG • Telefon: 01 / 546 16 – 74000 • Telefax: 01 / 546 16 – 74700<br />

A - 1220 Wien, Kratochwjlestraße 4 • Handelsgericht Wien • FN 86678v • DVR 0463442<br />

Web: www.bawagpsk-versicherung.at • E-Mail: versicherung@bawagpsk-versicherung.at<br />

Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest<br />

eingetragen im <strong>Versicherung</strong>sgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026.<br />

Stand September 2013 Seite 8/13

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