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BPV Erlaeuterungen Flex Vermoegen - BAWAG PSK Versicherung

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Nach einer Änderung der Aufteilung der investierten Prämie sowie nach einer Umschichtung des vorhandenen Deckungskapitals ändern<br />

sich die im Antrag oder in der <strong>Versicherung</strong>spolizze angegebenen garantierten Leistungen mit Ausnahme der garantierten<br />

Ablebensleistung. Die aktualisierten Werte teilen wir dem <strong>Versicherung</strong>snehmer jeweils in einer Neufassung der <strong>Versicherung</strong>spolizze mit.<br />

Zu jeder Prämienfälligkeit kann die Aufteilung der künftigen Prämienzahlung (investierte Prämie) geändert werden:<br />

- Andere Aufteilung der klassischen und fondsgebundenen Prämienanteile<br />

- Aufteilung der fondsgebundenen Prämienanteile auf andere Investmentfonds gemäß aktuellem Angebot<br />

Für die Aufteilung der zukünftigen Prämien sind für das Verhältnis klassischer zu fondsgebundener Veranlagung ganzzahlige Prozentsätze<br />

zulässig. Der <strong>Versicherung</strong>snehmer kann auch bestimmen, dass die künftigen Prämien zur Gänze fondsgebunden oder zur Gänze im<br />

klassischen Deckungsstock veranlagt werden. Innerhalb der fondsgebundenen Prämienteile können maximal 5 Investmentfonds gemäß<br />

aktuellem Angebot gewählt werden.<br />

Die Änderung der Aufteilung der zukünftigen Prämien ist jeweils zu einer Prämienfälligkeit kostenlos möglich. Für jede weitere Änderung<br />

wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet. (siehe dazu den Punkt „Welche Leistungen sind gesondert zu bezahlen?)<br />

Monatlich, zum letzten Börsetag eines Monats, können das vorhandene Deckungskapital und die gewählten Investmentfonds geändert<br />

werden:<br />

- Umschichtung zwischen dem fondsgebundenen und dem klassischen Deckungskapital<br />

- Umschichtung des fondsgebundenen Deckungskapitals auf andere Investmentfonds gemäß aktuellem Angebot<br />

Die Umschichtung des vorhandenen Deckungskapitals kann einmal jährlich kostenfrei durchgeführt werden. Für jede weitere Umschichtung<br />

innerhalb von 12 Monaten seit der letzten kostenlosen Umschichtung wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet. (siehe dazu den Punkt<br />

„Welche Leistungen sind gesondert zu bezahlen?“)<br />

Bei einer Umschichtung von klassischem auf fondsgebundenes Deckungskapital wird der Betrag dem klassischen Deckungskapital<br />

entnommen und in Anteilseinheiten der gewünschten Investmentfonds umgerechnet. Dabei muss die Kostenrückstellung gemäß<br />

versicherungsmathematischer Grundlagen erhalten bleiben. Bei der Umrechnung wird kein Ausgabeaufschlag verrechnet. Insgesamt<br />

dürfen im fondsgebundenen Deckungskapital maximal 10 Investmentfonds enthalten sein.<br />

Bei einer Umschichtung von fondsgebundenem auf klassisches Deckungskapital wird der Geldwert der entsprechenden Fondsanteile<br />

entsprechend Ihrer Festlegungen entnommen und dem klassischen Deckungskapital zugeführt.<br />

Eine Erhöhung des klassischen Deckungskapitals unter Zugrundelegung der bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen ist<br />

maximal bis zum Zweifachen der ursprünglich für den klassischen Veranlagungsteil gewählten Prämie bzw. <strong>Versicherung</strong>ssumme möglich.<br />

Wird die ursprünglich für den klassischen Veranlagungsteil gewählte Prämie bzw. <strong>Versicherung</strong>ssumme um mehr als das Doppelte erhöht,<br />

hat dies zur Folge, dass der gesamte klassische Veranlagungsteil unter Berücksichtigung der dann gültigen Tarifgrundlagen veranlagt wird.<br />

Erfordert die Änderung der Veranlagung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Höchstzinssatz-Verordnung) den Wechsel in die dann<br />

gültigen Tarifgrundlagen, werden wir Sie entsprechend informieren und Ihre Zustimmung einholen.<br />

Bei einer Umschichtung innerhalb des fondsgebundenen Deckungskapitals werden die gewünschten Fondsanteile aus dem<br />

fondsgebundenen Deckungsstock entnommen und auf die gewünschten neuen bzw. bereits vorhandenen Investmentfonds übertragen.<br />

Dabei darf die Höchstzahl von 10 Investmentfonds nicht überschritten werden. Die jeweils aktuelle Liste der Investmentfonds, die der<br />

<strong>Versicherung</strong> zugrunde gelegt werden können, kann jederzeit kostenlos bei uns angefordert werden.<br />

Wir behalten uns jedoch vor, jede Umschichtung aus dem fondsgebundenen Deckungskapital (sowohl auf das klassische Deckungskapital<br />

wie auch innerhalb des fondsgebundenen Deckungskapitals) erst dann vorzunehmen, wenn wir die zu entnehmenden Fondsanteile des<br />

zugrundeliegenden fondsgebundenen Deckungskapitals an die Fondsgesellschaft veräußern können. Eine entsprechende Veräußerung<br />

nehmen wir – unter Wahrung der Interessen aller unserer <strong>Versicherung</strong>snehmer – unverzüglich vor.<br />

Welche Möglichkeit zur Absicherung der Wertentwicklung des Vertrages gibt es zum Ablauf des Vertrages?<br />

Innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem vereinbarten Vertragsende, frühestens jedoch nach dem 5. <strong>Versicherung</strong>sjahr kann für das<br />

fondsgebundene Deckungskapital ein Ablaufmanagement in Anspruch genommen werden. Beim Ablaufmanagement werden die<br />

vorhandenen Fondsanteile sukzessive in das klassische Deckungskapital umgeschichtet. Der <strong>Versicherung</strong>snehmer kann das<br />

Ablaufmanagement spätestens ein Monat vor dem gewünschten Beginnzeitpunkt in geschriebener Form beantragen.<br />

Zu Beginn des vereinbarten Ablaufmanagements teilen wir die Anzahl der vorhandenen Fondsanteile durch die Anzahl der bis zum<br />

vereinbarten Vertragsende verbleibenden Monate und ermitteln so die Anzahl der monatlich umzuschichtenden Fondsanteile. Anschließend<br />

entnehmen wir zu Beginn jedes Monats die entsprechende Anzahl von Fondsanteilen aus dem fondsgebundenen Deckungskapital und<br />

schichten deren Geldwert in das klassische Deckungskapital um.<br />

Ab Beginn des Ablaufmanagements werden alle neu hinzu kommenden Prämienanteile nur noch in den klassischen Deckungsstock<br />

investiert. Umschichtungen aus dem klassischen in den fondsgebundenen Deckungsstock sind nicht mehr zulässig.<br />

Erfordert das Ablaufmanagement aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Höchstzinssatz-Verordnung) den Wechsel in die dann gültigen<br />

Tarifgrundlagen, werden wir Sie entsprechend informieren und Ihre Zustimmung einholen.<br />

Nach Inanspruchnahme des Ablaufmanagements reduziert sich allerdings die Chance, einen weiteren Wertzuwachs zu erzielen, da ein<br />

geringerer Anteil des Kapitals fondsgebunden angelegt wird.<br />

Was geschieht, wenn beim zugrunde liegenden Investmentfonds Änderungen eintreten oder wenn der Fonds nicht mehr zur<br />

Verfügung steht?<br />

Treten hinsichtlich der gewählten Fonds Änderungen ein, die wir nicht beeinflussen können, sind wir berechtigt, den oder die betroffenen<br />

Fonds durch andere geeignete Fonds zu ersetzen. Derartige Änderungen bei den zu Grunde liegenden Fonds sind beispielsweise die<br />

<strong>BAWAG</strong> P.S.K. <strong>Versicherung</strong> AG • Telefon: 01 / 546 16 – 74000 • Telefax: 01 / 546 16 – 74700<br />

A - 1220 Wien, Kratochwjlestraße 4 • Handelsgericht Wien • FN 86678v • DVR 0463442<br />

Web: www.bawagpsk-versicherung.at • E-Mail: versicherung@bawagpsk-versicherung.at<br />

Die Gesellschaft gehört zur Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest<br />

eingetragen im <strong>Versicherung</strong>sgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026.<br />

Stand September 2013 Seite 4/13

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