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Prüfungsordnung - Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen

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I. Allgemeines<br />

Geltungsbereich, Ziel des Studiums, Zweck der Prüfung, Prüfungen,<br />

Akademischer Grad, Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums,<br />

Studienvoraussetzungen, Einstufungsprüfung<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

Diese Prüfungsordnung gilt für den Masterstudiengang Soziale Arbeit an der KatHO<br />

NRW.<br />

§ 2<br />

Ziel des Studiums, Zweck der Prüfung, Prüfungen, Akademischer Grad<br />

(1) Durch das Studium erwerben die Studierenden auf wissenschaftlichen<br />

Grundlagen basierende Kompetenzen, die sie befähigen, in den jeweiligen<br />

Handlungsfeldern zu arbeiten.<br />

(2) Die Masterprüfung bildet den Abschluss des Studiums im Studiengang Soziale<br />

Arbeit (M.A.). Durch die Prüfung soll festgestellt werden, ob der Studierende die<br />

Ziele des Studiums erreicht hat.<br />

(3) Die Master-Prüfung besteht aus 7 Modulprüfungen und der Master-Thesis.<br />

(4) Aufgrund der bestandenen Masterprüfung wird der akademische Grad Master of<br />

Arts verliehen.<br />

§ 3<br />

Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums<br />

(1) Die Regelstudienzeit einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Master-Thesis<br />

und für das vollständige Ablegen der Prüfungen beträgt 4 Semester.<br />

(2) Das Studium ist in allen Abschnitten modular aufgebaut. Ein Modul bezeichnet<br />

einen Verbund von thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten<br />

Lehrveranstaltungen, die entsprechend dem für eine erfolgreiche Teilnahme<br />

erforderlichen Zeitaufwand mit einer bestimmten Zahl von Credits verbunden<br />

sind. Die Maßstäbe für die Zuordnung von Credits entsprechen dem ECTS<br />

(European Credit Transfer System).<br />

(3) Zum erfolgreichen Abschluss des Studiums müssen insgesamt 120 Credits<br />

erworben werden. Credits werden für bestandene Modulprüfungen erworben.<br />

§ 4<br />

Studienvoraussetzungen<br />

(1) Die Zulassung zum Studium setzt wenigstens den erfolgreichen Abschluss eines<br />

Bachelorstudienganges „Soziale Arbeit“ oder vergleichbarer Studienrichtungen im<br />

Umfang von mindestens 180 Credits. mit der Abschlussnote 2,0 voraus.<br />

(2) Nähere Regelungen können durch die Zulassungsordnung vorgenommen<br />

werden.<br />

(3) Die Zulassung wird abhängig gemacht<br />

1. von der erfolgreichen Teilnahme am Zulassungsverfahren der KatHO NRW.<br />

2. von der schriftlichen Anerkennung des Statuts, der Grundordnung,<br />

Studienordnung, Einschreibesatzung, Bibliotheksordnung, Hausordnung sowie<br />

aller sonst geltenden Satzungen der KatHO NRW.

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