Prüfungsordnung - Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
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I. Allgemeines<br />
Geltungsbereich, Ziel des Studiums, Zweck der Prüfung, Prüfungen,<br />
Akademischer Grad, Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums,<br />
Studienvoraussetzungen, Einstufungsprüfung<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
Diese Prüfungsordnung gilt für den Masterstudiengang Soziale Arbeit an der KatHO<br />
NRW.<br />
§ 2<br />
Ziel des Studiums, Zweck der Prüfung, Prüfungen, Akademischer Grad<br />
(1) Durch das Studium erwerben die Studierenden auf wissenschaftlichen<br />
Grundlagen basierende Kompetenzen, die sie befähigen, in den jeweiligen<br />
Handlungsfeldern zu arbeiten.<br />
(2) Die Masterprüfung bildet den Abschluss des Studiums im Studiengang Soziale<br />
Arbeit (M.A.). Durch die Prüfung soll festgestellt werden, ob der Studierende die<br />
Ziele des Studiums erreicht hat.<br />
(3) Die Master-Prüfung besteht aus 7 Modulprüfungen und der Master-Thesis.<br />
(4) Aufgrund der bestandenen Masterprüfung wird der akademische Grad Master of<br />
Arts verliehen.<br />
§ 3<br />
Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums<br />
(1) Die Regelstudienzeit einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Master-Thesis<br />
und für das vollständige Ablegen der Prüfungen beträgt 4 Semester.<br />
(2) Das Studium ist in allen Abschnitten modular aufgebaut. Ein Modul bezeichnet<br />
einen Verbund von thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten<br />
Lehrveranstaltungen, die entsprechend dem für eine erfolgreiche Teilnahme<br />
erforderlichen Zeitaufwand mit einer bestimmten Zahl von Credits verbunden<br />
sind. Die Maßstäbe für die Zuordnung von Credits entsprechen dem ECTS<br />
(European Credit Transfer System).<br />
(3) Zum erfolgreichen Abschluss des Studiums müssen insgesamt 120 Credits<br />
erworben werden. Credits werden für bestandene Modulprüfungen erworben.<br />
§ 4<br />
Studienvoraussetzungen<br />
(1) Die Zulassung zum Studium setzt wenigstens den erfolgreichen Abschluss eines<br />
Bachelorstudienganges „Soziale Arbeit“ oder vergleichbarer Studienrichtungen im<br />
Umfang von mindestens 180 Credits. mit der Abschlussnote 2,0 voraus.<br />
(2) Nähere Regelungen können durch die Zulassungsordnung vorgenommen<br />
werden.<br />
(3) Die Zulassung wird abhängig gemacht<br />
1. von der erfolgreichen Teilnahme am Zulassungsverfahren der KatHO NRW.<br />
2. von der schriftlichen Anerkennung des Statuts, der Grundordnung,<br />
Studienordnung, Einschreibesatzung, Bibliotheksordnung, Hausordnung sowie<br />
aller sonst geltenden Satzungen der KatHO NRW.