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Hinweise zum Anmeldeschein - Katlenburg-Lindau

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Anmeldebestätigung<br />

nach § 10 Abs. 3 i. V. m. § 11 Abs. 2<br />

des Niedersächsischen Meldegesetzes<br />

Einzugsdatum<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Sofern Sie die nachstehende Wohnung<br />

gemietet haben, legen Sie bitte diese<br />

Bestätigung innerhaltb von zwei Wochen<br />

nach dem Einzug dem Vermieter vor;<br />

denn der Wohnungsgeber oder die von<br />

ihm beauftragte Person hat sich durch<br />

Einsicht in die Bestätigung davon zu<br />

überzeugen, daß Sie sich angemeldet<br />

haben.<br />

Neue Wohnung (Straße/Platz, Hausnummer, Stockwerk)<br />

PLZ, Gemeinde, ggf. Gemeindeteil<br />

Angemeldete Personen:<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Familienname (Ehename), ggf. Doktorgrad<br />

Vorname(n) (Rufnamen unterstreichen)<br />

Datum, Unterschrift und Stempel der Meldebehörde

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