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GastG - Katlenburg-Lindau

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Gemeinde <strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Gemeindeverwaltung - Bahnhofstraße 6 - 37191 <strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong><br />

Ihre Ansprechpartnerin: Ina Danne<br />

Bahnhofstraße 6, 37191 <strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong><br />

Ordnungsamt<br />

Zimmer 8 (Erdgeschoss)<br />

Aktenzeichen: 32<br />

(0 55 52) 99 37 - 18<br />

(0 55 52) 99 37 - 50<br />

danne@katlenburglindau.de<br />

<strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong>, 15.03.2011<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Merkblatt für die Beantragung einer Gestattung gem. § 12 Gaststättengesetz<br />

(<strong>GastG</strong>) bei der Gemeinde <strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong><br />

Sehr geehrte Vereinsvorstände,<br />

sehr geehrte Damen und Herren,<br />

ich weise Sie darauf hin, dass Sie - wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass alkoholische<br />

Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten - dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis,<br />

die sogenannte Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (<strong>GastG</strong>), benötigen.<br />

Durch die Gestattung wird die Gaststättenerlaubnis nach § 2 Abs. 1 <strong>GastG</strong> ersetzt und gibt die Möglichkeit,<br />

bei einem zeitlich begrenzten Ereignis weniger strenge Anforderungen im Rahmen des § 4<br />

Abs. 1 <strong>GastG</strong> - etwa an die Beschaffenheit der Räume - zu stellen.<br />

Ein "besonderer Anlass" für die Gestattung eines Gaststättenbetriebes liegt vor, wenn die betreffende<br />

gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb<br />

der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt.<br />

Beispiele für solche Anlässe können sein:<br />

Brauchtumsveranstaltungen (z.B. Kirmes, Sonnenwendfeuer, Weihnachtsmärkte)<br />

Vereins- und Sportveranstaltungen (z.B. Schützenfeste, Wandertage, Tag der offenen Tür, Vereinsjubiläen)<br />

Straßenfeste<br />

Volksfeste<br />

Nach § 12 <strong>GastG</strong> kann die Gestattung mit Auflagen verbunden werden, z.B. Lärmschutz.<br />

Für jede Veranstaltung, die privat, von Ihrem Verein, sonstiger Organisation u.a. durchgeführt und bei<br />

der alkoholische Getränke verkauft werden, muss eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz<br />

rechtzeitig - mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung - beantragt werden, damit eine<br />

ordnungsgemäße Prüfung möglich ist.<br />

Der Antrag auf Erteilung einer Gestattung ist bei der Gemeinde <strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong>, Ordnungsamt,<br />

Bahnhofstraße 6, 37191 <strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong>, erhältlich. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der<br />

Rufnummer 05552 / 99 37 20. In der Gemeindeverwaltung erhalten Sie hierzu außerdem ein Merkblatt.<br />

Konten der Gemeindekasse<br />

Sprechstunden<br />

Kreissparkasse Northeim Nr. 40 002 891 (BLZ 262 500 01) montags - freitags 8.30 - 12.30 Uhr<br />

Volksbank Mitte e.G. Nr. 54 310 770 (BLZ 260 612 91) außer mittwochs auch 14.00 - 16.00 Uhr


Seite -2-<br />

Sollten Sie den Antrag nicht rechtzeitig stellen bzw. die erforderlichen Unterlagen und Angaben nicht<br />

rechtzeitig erbracht haben, kann dies dazu führen, dass eine sachgemäße Überprüfung der Gestattungsfähigkeit<br />

bis zum vorgesehenen Veranstaltungstermin nicht möglich ist.<br />

Eine zu kurzfristige Antragstellung kann im Rahmen des § 12 <strong>GastG</strong> ein sachlicher Grund für eine<br />

Ablehnung der Gestattung zum beantragten Termin sein.<br />

An Verwaltungsgebühren sind für die Gestattung festgesetzt:<br />

Veranstaltungen mit Festzelten pro Tag 100,00 €<br />

Veranstaltungen in festen Häusern (Fest- und Mehrzweckhallen in Berka, pro Tag 85,00 €<br />

Elvershausen, Gillersheim und <strong>Lindau</strong>) sowie Disco-Veranstaltungen und<br />

Sommerfest des Ortsrates <strong>Lindau</strong> mit den örtlichen Vereinen am Freizeitgelände<br />

„Am Hopfenberg“<br />

Veranstaltungen in Dorfgemeinschaftshäusern 44,00 €<br />

jeder weitere Tag 8,00 €<br />

Grillveranstaltungen der örtlichen Vereine und Verbände 44,00 €<br />

jeder weitere Tag 8,00 €<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez.<br />

Uwe Ahrens

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