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GastG - Katlenburg-Lindau

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Seite -2-<br />

Sollten Sie den Antrag nicht rechtzeitig stellen bzw. die erforderlichen Unterlagen und Angaben nicht<br />

rechtzeitig erbracht haben, kann dies dazu führen, dass eine sachgemäße Überprüfung der Gestattungsfähigkeit<br />

bis zum vorgesehenen Veranstaltungstermin nicht möglich ist.<br />

Eine zu kurzfristige Antragstellung kann im Rahmen des § 12 <strong>GastG</strong> ein sachlicher Grund für eine<br />

Ablehnung der Gestattung zum beantragten Termin sein.<br />

An Verwaltungsgebühren sind für die Gestattung festgesetzt:<br />

Veranstaltungen mit Festzelten pro Tag 100,00 €<br />

Veranstaltungen in festen Häusern (Fest- und Mehrzweckhallen in Berka, pro Tag 85,00 €<br />

Elvershausen, Gillersheim und <strong>Lindau</strong>) sowie Disco-Veranstaltungen und<br />

Sommerfest des Ortsrates <strong>Lindau</strong> mit den örtlichen Vereinen am Freizeitgelände<br />

„Am Hopfenberg“<br />

Veranstaltungen in Dorfgemeinschaftshäusern 44,00 €<br />

jeder weitere Tag 8,00 €<br />

Grillveranstaltungen der örtlichen Vereine und Verbände 44,00 €<br />

jeder weitere Tag 8,00 €<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez.<br />

Uwe Ahrens

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