GastG - Katlenburg-Lindau
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Sollten Sie den Antrag nicht rechtzeitig stellen bzw. die erforderlichen Unterlagen und Angaben nicht<br />
rechtzeitig erbracht haben, kann dies dazu führen, dass eine sachgemäße Überprüfung der Gestattungsfähigkeit<br />
bis zum vorgesehenen Veranstaltungstermin nicht möglich ist.<br />
Eine zu kurzfristige Antragstellung kann im Rahmen des § 12 <strong>GastG</strong> ein sachlicher Grund für eine<br />
Ablehnung der Gestattung zum beantragten Termin sein.<br />
An Verwaltungsgebühren sind für die Gestattung festgesetzt:<br />
Veranstaltungen mit Festzelten pro Tag 100,00 €<br />
Veranstaltungen in festen Häusern (Fest- und Mehrzweckhallen in Berka, pro Tag 85,00 €<br />
Elvershausen, Gillersheim und <strong>Lindau</strong>) sowie Disco-Veranstaltungen und<br />
Sommerfest des Ortsrates <strong>Lindau</strong> mit den örtlichen Vereinen am Freizeitgelände<br />
„Am Hopfenberg“<br />
Veranstaltungen in Dorfgemeinschaftshäusern 44,00 €<br />
jeder weitere Tag 8,00 €<br />
Grillveranstaltungen der örtlichen Vereine und Verbände 44,00 €<br />
jeder weitere Tag 8,00 €<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez.<br />
Uwe Ahrens