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Gemeinde Katlenburg-Lindau - Der Bürgermeister - Bekanntmachung

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong><br />

- <strong>Der</strong> Bürgermeister -<br />

Bahnhofstraße 6 • 37191 <strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong><br />

05552/9937-0 • 05552/9937-50 • Info@katlenburglindau.de<br />

<strong>Bekanntmachung</strong><br />

23. Änderung des Flächennutzungsplanes,<br />

OT <strong>Lindau</strong><br />

Öffentliche Auslegung<br />

Aufgrund des § 2 I des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I Seite 2414) in<br />

der zuletzt geltenden Fassung hat der Verwaltungsausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Katlenburg</strong>-<br />

<strong>Lindau</strong> am 25.08.2011 die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, OT<br />

<strong>Lindau</strong>, und am 24.10.2013 die Auslegung des Entwurfes mit Begründung und Umweltbericht<br />

beschlossen.<br />

<strong>Der</strong> Planbereich befindet sich im Osten des Ortsteiles <strong>Lindau</strong> direkt an der Grenze zur<br />

<strong>Gemeinde</strong> Bilshausen sowie nördlich der Bundesstraße 247 und wird wie auf der als Anlage<br />

beigefügten Karte im Maßstab 1:15.000 dargestellt begrenzt.<br />

Ziel und Zweck der Planung: Ausweisung eines Sondergebietes für die Errichtung einer<br />

Biogasanlage zur Erzeugung von Biomethan.<br />

<strong>Der</strong> Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, Umweltbericht<br />

und umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 3 II BauGB in der Zeit<br />

vom 06.11.2013 bis einschließlich 05.12.2013<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong>, Bauamt, Zimmer 5, Bahnhofstraße 6, 37191 <strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong>,<br />

während der Sprechzeiten<br />

Montag bis Freitag<br />

außer Mittwoch auch<br />

8.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

öffentlich ausgelegt.<br />

Die Festsetzungen hinsichtlich Natur und Landschaft werden in dem Umweltbericht erläutert,<br />

der der Begründung als ihr gesonderter Teil beigefügt ist. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

ist nicht erforderlich. Zum Verfahren liegen folgende Gutachten vor:<br />

1. Umweltbericht / Fachgutachten Natur und Umwelt<br />

2. Immissionsgutachten / Ammoniak-, Stickstoffimmissionen


Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher<br />

Belange zu folgenden Themen vor:<br />

1. Bodenschutz<br />

2. Immissionsschutz<br />

3. Naturschutz<br />

4. Vogelschutz<br />

5. Wasserschutz<br />

<strong>Der</strong> Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht<br />

sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen können von jedermann eingesehen<br />

werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der<br />

Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

können bei der Beschlussfassung über die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

unberücksichtigt bleiben.<br />

<strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong>, den 25.10.2013<br />

gez.<br />

Uwe Ahrens


Anlage zur <strong>Bekanntmachung</strong> vom 25.10.2013

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