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Grundlagen der IT-Sicherheit - KEG Saar

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Definition<br />

• Zugriffsrechte<br />

Zugriffsrechte bezeichnen in <strong>der</strong> EDV die Regeln, nach denen<br />

entschieden wird, ob und wie Benutzer, Programme o<strong>der</strong><br />

Programmteile, Operationen auf Objekten (z.B. Netzwerke,<br />

Drucker, Dateisysteme) ausführen dürfen.<br />

Am geläufigsten ist dieses Konzept bei Dateisystemberechtigungen,<br />

wo festgelegt wird, welche Benutzer welche<br />

Dateien lesen, schreiben, än<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> ausführen dürfen.

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