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einbau- bedienungs- und wartungsanleitung - Kessel Design

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EINBAU- BEDIENUNGS- UND WARTUNGSANLEITUNG<br />

KESSEL-Stärkeabscheider „G“ oval<br />

NG 1-3<br />

Zur Aufstellung<br />

in frostfreien Räumen<br />

Technische Änderungen vorbehalten!<br />

Ausgabe 1/97<br />

Sach Nr. 165-013


INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. ALLGEMEIN 1.1 Verwendung ............................................................................. Seite 3<br />

1.2 Anlagenbeschreibung.............................................................. Seite 3<br />

2. EINBAU 2.1 Installation ................................................................................ Seite 4<br />

2.2 Maß-Zeichnung........................................................................ Seite 5<br />

2.3 Einbauvorschlag ...................................................................... Seite 6<br />

3. INBETRIEBNAHME 3.1 Anlagen in Betriebsbereitschaft setzen.................................. Seite 7<br />

3.2 Einweisung / Übergabe ........................................................... Seite 7<br />

3.3 Übergabeprotokoll ................................................................... liegt bei<br />

3.4 Entsorgung............................................................................... Seite 7<br />

4. WARTUNG .................................................................................................. Seite 8<br />

5. GARANTIE 5.1 Garantie .................................................................................... Seite 8<br />

5.2 Berechtigte............................................................................... Seite 8/9<br />

5.3 Gewährleistung ........................................................................ Seite 9<br />

5.4 Pflichten des Verarbeiters ....................................................... Seite 9/10<br />

2


5. GARANTIE/GEWÄHRLEISTUNG<br />

Einhaltung der zum Zeitpunkt anerkannten<br />

Regeln der Technik.<br />

3. Unverzügliche Vornahme aller notwendigen<br />

Maßnahmen zur Schadensminderung.<br />

4. Unverzügliche Meldung auftretender<br />

Schäden an KESSEL. Die Meldung ist jedenfalls<br />

innerhalb von sieben Werktagen<br />

nach dem Zeitpunkt vorzunehmen, zu<br />

dem der Verarbeiter entdeckt hat oder<br />

hätte entdecken müssen, daß der Schaden<br />

aller Wahrscheinlichkeit nach auf ein<br />

Produkt von KESSEL zurückzuführen ist.<br />

5. KESSEL ist dabei mindestens ein vom<br />

Schaden betroffenes Bauteil zur Untersuchung<br />

mit erkennbarer Herstellungskennzeichnung<br />

zu übersenden. Die<br />

schadensursächlichen Teile sind stets<br />

bis zur endgültigen Abwicklung des<br />

Schadens aufzubewahren <strong>und</strong> KESSEL<br />

auf Anforderung zu zustellen.<br />

6. Schriftliche Darstellung des Schadensfalles<br />

auf Verlangen von KESSEL (nach<br />

dessen Formblatt) innerhalb einer angemessenen<br />

Frist.<br />

7. Der Verarbeiter hat KESSEL auf Verlangen<br />

Gelegenheit zu geben, vor Beginn<br />

von Instandsetzungsarbeiten den Schaden<br />

selbst oder durch Sachverständige<br />

feststellen <strong>und</strong> begutachten zu lassen.<br />

Dazu hat sich KESSEL unverzüglich, jedenfalls<br />

aber innerhalb einer Frist von<br />

sieben Werktagen nach Schadensmitteilung<br />

zu erklären.<br />

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit<br />

dieser Gewährleistungsvereinbarung<br />

sollen, bevor ordentliche Gerichte angerufen<br />

werden, Gespräche mit dem Ziel<br />

aufgenommen werden, den Streit im<br />

Wege der gütlichen Einigung beizulegen.<br />

10


1.1 Verwendung:<br />

Stärke gehört zu den Zuckerarten <strong>und</strong> ist in<br />

Form von Stärkekörnern im Zellinnern von<br />

Kartoffeln, Getreide <strong>und</strong> anderen Hülsenfrüchten<br />

gelagert. Beim Schälvorgang werden<br />

die Stärkekörner (Zellen) aufgerissen<br />

<strong>und</strong> die Stärke durch Wasser herausgewaschen.<br />

Speisekartoffeln weisen einen Stärkeanteil<br />

von ca. 20 bis 30% auf. Das anfallende Abwasser<br />

hat je nach Verarbeitungstechnik<br />

einen Stärkeanteil von 2 bis 5%. Der größte<br />

Teil der Stärke setzt sich nach einer Verweilzeit<br />

von ca. 10 Min. ab. Diese Stärke<br />

führt nach kurzer Zeit in den Abwasserleitungen<br />

durch Ablagerungen zu Verkrustungen<br />

<strong>und</strong> Verstopfungen.<br />

Die DIN 1986 schreibt für stärkehaltiges<br />

Abwasser den Einbau eines Stärkeabscheiders<br />

vor. Zu den häufigsten Einbaubereichen<br />

gehören z.B.<br />

• Küchenbetrieb in Gaststätten<br />

• Hersteller von Kartoffelprodukten wie<br />

Chips, Pommes Frites, etc.<br />

• Konservenfabriken<br />

1. ALLGEMEIN<br />

Die Stärke, die während des Schäl- oder<br />

Verarbeitungsvorganges dem Stärkeabscheider<br />

zufließt, schäumt sehr stark auf.<br />

Um eine optimale Abscheidewirkung zu erzielen,<br />

wird dieser Schaum durch eine<br />

Stabdusche abgebaut.<br />

1.2 Anlagenbeschreibung:<br />

Die KESSEL-Stärkeabscheider bestehen<br />

aus einem ovalen Behälter aus PE-HD. In<br />

diesem Behälter befinden sich eine Vorkammer<br />

<strong>und</strong> die Absetzkammer. Die Anlage<br />

ist mit 2 geruchdichten Deckelhauben<br />

aus einem 2K-Duroplast verschlossen.<br />

Durch die Verwendung von PE-HD als<br />

Werkstoff für den Behälter <strong>und</strong> die Einbauten<br />

müssen diese nicht zusätzlich beschichtet<br />

werden. Alle Anlagen sind mit einer<br />

Stabdusche mit Anschluß R 3/4 ausgestattet,<br />

um den in der Vorkammer entstehenden<br />

Schaum abzubauen.<br />

Die Anlagen sind für eine freie Aufstellung<br />

in Gebäuden, d.h. in frostfreien Räumen<br />

geeignet. Der Buchstabe „G“ bezeichnet<br />

die Gr<strong>und</strong>version der Abscheider. Sie<br />

zeichnen sich durch ihren einfachen Aufbau<br />

<strong>und</strong> wartungsarmen Betrieb aus. Zum<br />

Entleeren <strong>und</strong> Reinigen muß der Abscheider<br />

geöffnet werden. Das Absaugen <strong>und</strong><br />

Spülen des Stärkeabscheiders erfolgt<br />

manuell vom Entsorgungsfahrzeug aus.<br />

3


2. EINBAU<br />

2.1 Installation:<br />

Die KESSEL-Stärkeabscheideranlage „G“<br />

wird betriebsbereit geliefert.<br />

- Kontrollieren Sie die Anlage auf Transportschäden.<br />

- Die Anlage ist in einem frostfreien Raum<br />

auf ebener Fläche waagrecht <strong>und</strong> vollflächig<br />

aufzustellen.<br />

- Schließen Sie die Zu- <strong>und</strong> Ablaufleitung<br />

an. Der Anschluß an SML-Rohre erfolgt<br />

nach DIN 19522, andere Rohre werden<br />

mit handelsüblichen Übergangsstücken<br />

angeschlossen.<br />

- Schließen Sie die Wasserzufuhr für die<br />

Stabdusche an. Zur Stabdusche muß<br />

über eine Rohrtrennung ein Trinkwasseranschluß<br />

R 3/4 verlegt werden.<br />

- Für den Anschluß der Stabdusche an die<br />

Trinkwasserleitung sind die DIN 1988, das<br />

DVGW-Arbeitsblatt 503 <strong>und</strong> die Ortssatzungen<br />

zu beachten. Alle Installationsbauteile,<br />

die zur Rohrtrennung erforderlich<br />

sind, gehören nicht zu unseren Lieferumfang.<br />

- Mit dem Einschalten der Schälmaschine<br />

muß auch der Wasserzufluß zur Stabdusche<br />

geöffnet werden (z. B. über ein Magnetventil).<br />

- Wird die Stärkeabscheideranlage unter<br />

der örtlichen Rückstauebene eingebaut,<br />

muß gemäß DIN 1986 eine Abwasserhebeanlage<br />

nachgeschalten werden.<br />

4


5. GARANTIE/GEWÄHRLEISTUNG<br />

Unter diese Vereinbarung fallen nachstehend<br />

bezeichnete, von KESSEL gefertigte, gekennzeichnete<br />

<strong>und</strong> gelieferte Erzeugnisse:<br />

- KESSEL-Fettabscheideranlagen<br />

- KESSEL-Stärkeabscheideranlagen<br />

- KESSEL-Sinkstoffabscheider<br />

- KESSEL-Neutralisationsbox<br />

5.3 Gewährleistung:<br />

Entsteht dem Auftraggeber des Verarbeiters<br />

durch Verwendung o. a. Erzeugnisse<br />

ein Schaden aus<br />

a) Fabrikationsfehlern<br />

b) Materialfehlern<br />

c) Instruktionsfehlern durch fehlerhafte<br />

Einbau- <strong>und</strong> Bedienungsanleitungen<br />

d) Fehlen der vom Hersteller zugesicherten<br />

Eigenschaften<br />

e) Abweichung von den zum Zeitpunkt der<br />

Herstellung gültigen DIN-Normen,<br />

DVGW-Regeln oder allgemein geltenden<br />

amtlichen Richtlinien, die sich aus behördlichen<br />

Bau- <strong>und</strong> Prüfgr<strong>und</strong>sätzen,<br />

Zulassungsbescheiden oder Prüfungszeugnissen,<br />

ergeben<br />

<strong>und</strong> nimmt deshalb der Auftraggeber den<br />

Verarbeiter aus Werkvertrag auf Nachbesserung,<br />

Minderung oder Schadenersatz in<br />

Anspruch, so übernimmt KESSEL gegenüber<br />

dem Installateur die nachstehenden<br />

Verpflichtungen:<br />

– Ersatz des Rechnungsbetrages, um den<br />

der Auftraggeber des Verarbeiters dessen<br />

Vergütung durch begründete <strong>und</strong> angemessene<br />

Minderung herabgesetzt hat<br />

oder<br />

– kostenlose Ersatzlieferung der für die<br />

Behebung des Schadens notwendigen<br />

Produkte frei Verwendungsstelle sowie<br />

Übernahme der notwendigen Aus- <strong>und</strong><br />

Einbaukosten; für die Kostenübernahme<br />

sind die am Ort der Instandsetzungsarbeiten<br />

zum Zeitpunkt ihrer Ausführung<br />

gültigen Marktpreise maßgebend.<br />

KESSEL bleibt vorbehalten, den festgestellten<br />

Schaden selbst oder durch von ihm<br />

zu beauftragende Unternehmen auf eigene<br />

Kosten zu beheben, KESSEL hat dem Verarbeiter<br />

unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb<br />

einer Frist von sieben Werktagen nach<br />

Kenntnis des Schadensumfangs zu erklären,<br />

daß er von dieser Befugnis Gebrauch<br />

macht.<br />

Die Gewährleistung gilt insoweit, als der<br />

Verarbeiter Verpflichtungen aus Werkvertrag<br />

hat, die den Vorschriften des Gesetzes<br />

oder der VOB/Teil B, entsprechen.<br />

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der<br />

Abnahme der erbrachten Werkleistung, sie<br />

läuft nach BGB fünf, nach VOB/Teil B zwei<br />

Jahre. Die Gewährleistungszusage<br />

……………<br />

5.4 Pflichten des Verarbeiters:<br />

Zur Erfüllung des Vertragszweckes sind<br />

vom Verarbeiter als seine Obliegenheiten<br />

zu beachten:<br />

1. Einhaltung der zum Zeitpunkt der Installation<br />

gültigen Einbau- <strong>und</strong> Bedienungsanleitungen<br />

<strong>und</strong> Beachtung der schriftlichen<br />

Angaben von KESSEL zum Verwendungsbereich.<br />

2. Bestimmungsgemäße Montage unter<br />

9


4. WARTUNG / 5. GARANTIE/GEWÄHRLEISTUNG<br />

Das System muß vor Inbetriebnahme <strong>und</strong><br />

in regelmäßigen Abständen auf Dichtheit<br />

geprüft werden.<br />

1. Die Innenwände sind in regelmäßigen<br />

Abständen zu reinigen <strong>und</strong> zu kontrollieren.<br />

2. Pro Jahr sind zwei Inspektionen durchzuführen.<br />

Hierzu ist die Anlage zu entsorgen<br />

<strong>und</strong> gründlich zu reinigen. Dabei<br />

ist der jeweilige Zustand von Vorkammer<br />

<strong>und</strong> Absetzkammer zu prüfen.<br />

Bitte beachten Sie:<br />

- Bedienungsvorschriften in der näheren<br />

Umgebung des Abscheiders anbringen<br />

- Den Entsorgungsvorgang genau nach<br />

Anweisung durchführen<br />

- Unfallverhütungsvorschriften beachten<br />

- Entsorgung des Abscheiders nur von<br />

zugelassenen Entsorgungsfirmen vornehmen<br />

lassen<br />

5.1 Garantie<br />

Wir gewährleisten, daß unsere Produkte<br />

frei von Fabrikations- <strong>und</strong> Materialmängel<br />

sind. Die Garantie beträgt 24 Monate. Sie<br />

beginnt mit dem Gefahrübergang. Für<br />

Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere<br />

Haftung auf die Abtretung der uns gegen<br />

den Lieferanten des Fremderzeugnisses<br />

zustehenden Gewährleistungsansprüche.<br />

Der K<strong>und</strong>e muß unsere Lieferungen bei<br />

Ankunft unverzüglich auf Transportschäden<br />

untersuchen <strong>und</strong> uns von etwaigen<br />

Schäden oder Verlusten sofort durch eine<br />

Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder<br />

eine eigene, von einem Zeugen zu bestätigende<br />

Schadensschilderung unterrichten.<br />

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich,<br />

spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen<br />

nach Eingang der Lieferung schriftlich<br />

zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger<br />

Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt<br />

werden können, sind uns unverzüglich<br />

nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.<br />

Nach Erhebung der Mängelrüge ist uns<br />

Gelegenheit zu geben, den Mangel an Ort<br />

<strong>und</strong> Stelle festzustellen. Ein Verstoß gegen<br />

die vorstehenden Verpflichtungen schließt<br />

jede Gewährleistung aus. Im Falle des Vorliegens<br />

eines Mangels sind wir nach unserer<br />

Wahl zur kostenfreien Nachbesserung<br />

oder zur Ersatzlieferung gegen frachtfreie<br />

Rückgabe der mangelhaften Sache berechtigt.<br />

Ein Recht auf Wandelung oder Minderung<br />

ist nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung<br />

oder Ersatzlieferung gegeben. Ansprüche<br />

auf Ersatz mittelbaren <strong>und</strong> unmittelbaren<br />

Schadens sind ausgeschlossen.<br />

5.2 Berechtigte<br />

(Anspruch auf Gewährleistung):<br />

Berechtigte für die Leistungen sind alle zugelassenen<br />

Verarbeiter (Installateur/Bauunternehmer),<br />

sowie sie zum Zeitpunkt des<br />

Schadenfalles Mitglieder der für ihren Betriebssitz<br />

zuständigen Innung sind. Vereinbarung<br />

dieser oder ähnlicher Art mit Dritten<br />

bleiben hiervon unberührt. Die Abtretung<br />

von Rechten aus dieser Vereinbarung bedarf<br />

der Zustimmung von KESSEL.<br />

8


2. EINBAU<br />

2.2 Maßzeichnung:<br />

Nenngröße DN a b h h1 h2 Abwasserinhalt Gewicht ca. kg<br />

1 100 1690 680 1420 1030 1100 830 l 150 kg<br />

2 100 2240 920 1420 1030 1100 1600 l 200 kg<br />

3 150 3170 1150 1420 1030 100 2900 l 300 kg<br />

Abb. zeigt NG 1<br />

1 Zulauf<br />

2 Ablauf<br />

3 Vorkammer<br />

4 Absetzkammer<br />

5 Deckel mit<br />

Schnellverschluß<br />

6 Stabdusche<br />

5


2. EINBAU<br />

2.3 Einbauvorschlag:<br />

1 KESSEL-Stärkeabscheider<br />

G NG 1<br />

2 Absperrschieber<br />

3 Zuleitung<br />

für Stabdusche<br />

4 Magnetventil<br />

5 KESSEL-Kellerablauf<br />

„Der Universale“ mit<br />

Rückstauverschluß<br />

6 Probenahmeeinrichtung<br />

7 Schmutzfänger<br />

8 Hebeanlage<br />

Produkt<br />

Zusatzbauteile<br />

Bauseits<br />

6


3.1 Anlage in Betriebsbereitschaft<br />

setzen:<br />

Die Anlage ist vor der Zuführung von stärkehaltigem<br />

Abwasser vollständig zu reinigen,<br />

einschl. des Zu- <strong>und</strong> Ablaufes. Fest<strong>und</strong><br />

Grobstoffe sind zu entfernen.<br />

Die gereinigte Anlage ist bis zum Überlauf<br />

mit kaltem Wasser zu füllen.<br />

3.2 Einweisung / Übergabe:<br />

Die Inbetriebnahme <strong>und</strong> Einweisung kann<br />

auf Wunsch <strong>und</strong> gegen Berechnung von<br />

einem KESSEL-Beauftragten durchgeführt<br />

werden.<br />

1. Folgende Teilnehmer sollten bei der<br />

Übergabe anwesend sein:<br />

- Abnahmeberechtigter des Bauherrn<br />

- Sanitärinstallateur<br />

- Bedienungspersonal<br />

- Entsorgungsunternehmerpersonal<br />

2. Vorbereitung einer Einweisung <strong>und</strong><br />

Übergabe:<br />

- Die Sanitärinstallationen müssen<br />

durchgeführt sein.<br />

3. INBETRIEBNAHME<br />

- Die Anlage muß betriebsbereit sein.<br />

- Der Entsorgungsunternehmer muß<br />

zum Übergabetermin bestellt werden.<br />

3. Einweisung:<br />

Bei schon in Betrieb genommenen Anlagen<br />

ist die Einweisung in einer Betriebspause<br />

durchzuführen.<br />

- Kontrolle der Anlage auf Dichtheit,<br />

Transport- <strong>und</strong> Montageschäden<br />

- Information zur Entleerung (Absaugung)<br />

- Praktische Vorführung der Bedienungsmöglichkeiten.<br />

- Entsorgung der Abscheideranlage,<br />

mittels Saugerüssel, Reinigung <strong>und</strong><br />

Ausspülung mit Wasser, Restabsaugung<br />

der Anlage.<br />

4. Übergabe der Einbau- <strong>und</strong> Bedienungsanleitung.<br />

5. Nach Beendigung der Einweisung ist die<br />

KESSEL-Stärkeabscheideranlage wieder<br />

in betriebsbereiten Zustand zu setzen,<br />

das heißt mit Wasser zu füllen.<br />

6. Erstellung des Übergabeprotokolles<br />

3.3 Übergabeprotokoll:<br />

liegt bei<br />

3.4 Entsorgung:<br />

1. Die erste Entsorgung ist innerhalb von<br />

2-3 Wochen ab Inbetriebnahme durchzuführen.<br />

2. Entleerungsintervalle:<br />

Nur eine rechtzeitige Entsorgung der Anlage<br />

gewährleistet eine richtige Funktion.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong>e sollte ein Wartungsvertrag<br />

mit einem fachk<strong>und</strong>igen Entsorgungsunternehmen<br />

abgeschlossen werden.<br />

3. Die Entsorgungsarbeiten sind möglichst<br />

zu Zeiten durchzuführen, in denen der<br />

Betrieb ruht.<br />

Durchführung der Entsorgung<br />

- Deckelhauben abnehmen<br />

- Abscheiderinhalt absaugen<br />

- Wände reinigen, Stärkereste entfernen<br />

- Anlage wieder füllen<br />

- Dichtung der Deckelhauben säubern<br />

<strong>und</strong> überprüfen<br />

- Deckel verschließen<br />

7

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