einbau- bedienungs- und wartungsanleitung - Kessel Design
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EINBAU- BEDIENUNGS- UND WARTUNGSANLEITUNG<br />
KESSEL-Stärkeabscheider „G“ oval<br />
NG 1-3<br />
Zur Aufstellung<br />
in frostfreien Räumen<br />
Technische Änderungen vorbehalten!<br />
Ausgabe 1/97<br />
Sach Nr. 165-013
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. ALLGEMEIN 1.1 Verwendung ............................................................................. Seite 3<br />
1.2 Anlagenbeschreibung.............................................................. Seite 3<br />
2. EINBAU 2.1 Installation ................................................................................ Seite 4<br />
2.2 Maß-Zeichnung........................................................................ Seite 5<br />
2.3 Einbauvorschlag ...................................................................... Seite 6<br />
3. INBETRIEBNAHME 3.1 Anlagen in Betriebsbereitschaft setzen.................................. Seite 7<br />
3.2 Einweisung / Übergabe ........................................................... Seite 7<br />
3.3 Übergabeprotokoll ................................................................... liegt bei<br />
3.4 Entsorgung............................................................................... Seite 7<br />
4. WARTUNG .................................................................................................. Seite 8<br />
5. GARANTIE 5.1 Garantie .................................................................................... Seite 8<br />
5.2 Berechtigte............................................................................... Seite 8/9<br />
5.3 Gewährleistung ........................................................................ Seite 9<br />
5.4 Pflichten des Verarbeiters ....................................................... Seite 9/10<br />
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5. GARANTIE/GEWÄHRLEISTUNG<br />
Einhaltung der zum Zeitpunkt anerkannten<br />
Regeln der Technik.<br />
3. Unverzügliche Vornahme aller notwendigen<br />
Maßnahmen zur Schadensminderung.<br />
4. Unverzügliche Meldung auftretender<br />
Schäden an KESSEL. Die Meldung ist jedenfalls<br />
innerhalb von sieben Werktagen<br />
nach dem Zeitpunkt vorzunehmen, zu<br />
dem der Verarbeiter entdeckt hat oder<br />
hätte entdecken müssen, daß der Schaden<br />
aller Wahrscheinlichkeit nach auf ein<br />
Produkt von KESSEL zurückzuführen ist.<br />
5. KESSEL ist dabei mindestens ein vom<br />
Schaden betroffenes Bauteil zur Untersuchung<br />
mit erkennbarer Herstellungskennzeichnung<br />
zu übersenden. Die<br />
schadensursächlichen Teile sind stets<br />
bis zur endgültigen Abwicklung des<br />
Schadens aufzubewahren <strong>und</strong> KESSEL<br />
auf Anforderung zu zustellen.<br />
6. Schriftliche Darstellung des Schadensfalles<br />
auf Verlangen von KESSEL (nach<br />
dessen Formblatt) innerhalb einer angemessenen<br />
Frist.<br />
7. Der Verarbeiter hat KESSEL auf Verlangen<br />
Gelegenheit zu geben, vor Beginn<br />
von Instandsetzungsarbeiten den Schaden<br />
selbst oder durch Sachverständige<br />
feststellen <strong>und</strong> begutachten zu lassen.<br />
Dazu hat sich KESSEL unverzüglich, jedenfalls<br />
aber innerhalb einer Frist von<br />
sieben Werktagen nach Schadensmitteilung<br />
zu erklären.<br />
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit<br />
dieser Gewährleistungsvereinbarung<br />
sollen, bevor ordentliche Gerichte angerufen<br />
werden, Gespräche mit dem Ziel<br />
aufgenommen werden, den Streit im<br />
Wege der gütlichen Einigung beizulegen.<br />
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1.1 Verwendung:<br />
Stärke gehört zu den Zuckerarten <strong>und</strong> ist in<br />
Form von Stärkekörnern im Zellinnern von<br />
Kartoffeln, Getreide <strong>und</strong> anderen Hülsenfrüchten<br />
gelagert. Beim Schälvorgang werden<br />
die Stärkekörner (Zellen) aufgerissen<br />
<strong>und</strong> die Stärke durch Wasser herausgewaschen.<br />
Speisekartoffeln weisen einen Stärkeanteil<br />
von ca. 20 bis 30% auf. Das anfallende Abwasser<br />
hat je nach Verarbeitungstechnik<br />
einen Stärkeanteil von 2 bis 5%. Der größte<br />
Teil der Stärke setzt sich nach einer Verweilzeit<br />
von ca. 10 Min. ab. Diese Stärke<br />
führt nach kurzer Zeit in den Abwasserleitungen<br />
durch Ablagerungen zu Verkrustungen<br />
<strong>und</strong> Verstopfungen.<br />
Die DIN 1986 schreibt für stärkehaltiges<br />
Abwasser den Einbau eines Stärkeabscheiders<br />
vor. Zu den häufigsten Einbaubereichen<br />
gehören z.B.<br />
• Küchenbetrieb in Gaststätten<br />
• Hersteller von Kartoffelprodukten wie<br />
Chips, Pommes Frites, etc.<br />
• Konservenfabriken<br />
1. ALLGEMEIN<br />
Die Stärke, die während des Schäl- oder<br />
Verarbeitungsvorganges dem Stärkeabscheider<br />
zufließt, schäumt sehr stark auf.<br />
Um eine optimale Abscheidewirkung zu erzielen,<br />
wird dieser Schaum durch eine<br />
Stabdusche abgebaut.<br />
1.2 Anlagenbeschreibung:<br />
Die KESSEL-Stärkeabscheider bestehen<br />
aus einem ovalen Behälter aus PE-HD. In<br />
diesem Behälter befinden sich eine Vorkammer<br />
<strong>und</strong> die Absetzkammer. Die Anlage<br />
ist mit 2 geruchdichten Deckelhauben<br />
aus einem 2K-Duroplast verschlossen.<br />
Durch die Verwendung von PE-HD als<br />
Werkstoff für den Behälter <strong>und</strong> die Einbauten<br />
müssen diese nicht zusätzlich beschichtet<br />
werden. Alle Anlagen sind mit einer<br />
Stabdusche mit Anschluß R 3/4 ausgestattet,<br />
um den in der Vorkammer entstehenden<br />
Schaum abzubauen.<br />
Die Anlagen sind für eine freie Aufstellung<br />
in Gebäuden, d.h. in frostfreien Räumen<br />
geeignet. Der Buchstabe „G“ bezeichnet<br />
die Gr<strong>und</strong>version der Abscheider. Sie<br />
zeichnen sich durch ihren einfachen Aufbau<br />
<strong>und</strong> wartungsarmen Betrieb aus. Zum<br />
Entleeren <strong>und</strong> Reinigen muß der Abscheider<br />
geöffnet werden. Das Absaugen <strong>und</strong><br />
Spülen des Stärkeabscheiders erfolgt<br />
manuell vom Entsorgungsfahrzeug aus.<br />
3
2. EINBAU<br />
2.1 Installation:<br />
Die KESSEL-Stärkeabscheideranlage „G“<br />
wird betriebsbereit geliefert.<br />
- Kontrollieren Sie die Anlage auf Transportschäden.<br />
- Die Anlage ist in einem frostfreien Raum<br />
auf ebener Fläche waagrecht <strong>und</strong> vollflächig<br />
aufzustellen.<br />
- Schließen Sie die Zu- <strong>und</strong> Ablaufleitung<br />
an. Der Anschluß an SML-Rohre erfolgt<br />
nach DIN 19522, andere Rohre werden<br />
mit handelsüblichen Übergangsstücken<br />
angeschlossen.<br />
- Schließen Sie die Wasserzufuhr für die<br />
Stabdusche an. Zur Stabdusche muß<br />
über eine Rohrtrennung ein Trinkwasseranschluß<br />
R 3/4 verlegt werden.<br />
- Für den Anschluß der Stabdusche an die<br />
Trinkwasserleitung sind die DIN 1988, das<br />
DVGW-Arbeitsblatt 503 <strong>und</strong> die Ortssatzungen<br />
zu beachten. Alle Installationsbauteile,<br />
die zur Rohrtrennung erforderlich<br />
sind, gehören nicht zu unseren Lieferumfang.<br />
- Mit dem Einschalten der Schälmaschine<br />
muß auch der Wasserzufluß zur Stabdusche<br />
geöffnet werden (z. B. über ein Magnetventil).<br />
- Wird die Stärkeabscheideranlage unter<br />
der örtlichen Rückstauebene eingebaut,<br />
muß gemäß DIN 1986 eine Abwasserhebeanlage<br />
nachgeschalten werden.<br />
4
5. GARANTIE/GEWÄHRLEISTUNG<br />
Unter diese Vereinbarung fallen nachstehend<br />
bezeichnete, von KESSEL gefertigte, gekennzeichnete<br />
<strong>und</strong> gelieferte Erzeugnisse:<br />
- KESSEL-Fettabscheideranlagen<br />
- KESSEL-Stärkeabscheideranlagen<br />
- KESSEL-Sinkstoffabscheider<br />
- KESSEL-Neutralisationsbox<br />
5.3 Gewährleistung:<br />
Entsteht dem Auftraggeber des Verarbeiters<br />
durch Verwendung o. a. Erzeugnisse<br />
ein Schaden aus<br />
a) Fabrikationsfehlern<br />
b) Materialfehlern<br />
c) Instruktionsfehlern durch fehlerhafte<br />
Einbau- <strong>und</strong> Bedienungsanleitungen<br />
d) Fehlen der vom Hersteller zugesicherten<br />
Eigenschaften<br />
e) Abweichung von den zum Zeitpunkt der<br />
Herstellung gültigen DIN-Normen,<br />
DVGW-Regeln oder allgemein geltenden<br />
amtlichen Richtlinien, die sich aus behördlichen<br />
Bau- <strong>und</strong> Prüfgr<strong>und</strong>sätzen,<br />
Zulassungsbescheiden oder Prüfungszeugnissen,<br />
ergeben<br />
<strong>und</strong> nimmt deshalb der Auftraggeber den<br />
Verarbeiter aus Werkvertrag auf Nachbesserung,<br />
Minderung oder Schadenersatz in<br />
Anspruch, so übernimmt KESSEL gegenüber<br />
dem Installateur die nachstehenden<br />
Verpflichtungen:<br />
– Ersatz des Rechnungsbetrages, um den<br />
der Auftraggeber des Verarbeiters dessen<br />
Vergütung durch begründete <strong>und</strong> angemessene<br />
Minderung herabgesetzt hat<br />
oder<br />
– kostenlose Ersatzlieferung der für die<br />
Behebung des Schadens notwendigen<br />
Produkte frei Verwendungsstelle sowie<br />
Übernahme der notwendigen Aus- <strong>und</strong><br />
Einbaukosten; für die Kostenübernahme<br />
sind die am Ort der Instandsetzungsarbeiten<br />
zum Zeitpunkt ihrer Ausführung<br />
gültigen Marktpreise maßgebend.<br />
KESSEL bleibt vorbehalten, den festgestellten<br />
Schaden selbst oder durch von ihm<br />
zu beauftragende Unternehmen auf eigene<br />
Kosten zu beheben, KESSEL hat dem Verarbeiter<br />
unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb<br />
einer Frist von sieben Werktagen nach<br />
Kenntnis des Schadensumfangs zu erklären,<br />
daß er von dieser Befugnis Gebrauch<br />
macht.<br />
Die Gewährleistung gilt insoweit, als der<br />
Verarbeiter Verpflichtungen aus Werkvertrag<br />
hat, die den Vorschriften des Gesetzes<br />
oder der VOB/Teil B, entsprechen.<br />
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der<br />
Abnahme der erbrachten Werkleistung, sie<br />
läuft nach BGB fünf, nach VOB/Teil B zwei<br />
Jahre. Die Gewährleistungszusage<br />
……………<br />
5.4 Pflichten des Verarbeiters:<br />
Zur Erfüllung des Vertragszweckes sind<br />
vom Verarbeiter als seine Obliegenheiten<br />
zu beachten:<br />
1. Einhaltung der zum Zeitpunkt der Installation<br />
gültigen Einbau- <strong>und</strong> Bedienungsanleitungen<br />
<strong>und</strong> Beachtung der schriftlichen<br />
Angaben von KESSEL zum Verwendungsbereich.<br />
2. Bestimmungsgemäße Montage unter<br />
9
4. WARTUNG / 5. GARANTIE/GEWÄHRLEISTUNG<br />
Das System muß vor Inbetriebnahme <strong>und</strong><br />
in regelmäßigen Abständen auf Dichtheit<br />
geprüft werden.<br />
1. Die Innenwände sind in regelmäßigen<br />
Abständen zu reinigen <strong>und</strong> zu kontrollieren.<br />
2. Pro Jahr sind zwei Inspektionen durchzuführen.<br />
Hierzu ist die Anlage zu entsorgen<br />
<strong>und</strong> gründlich zu reinigen. Dabei<br />
ist der jeweilige Zustand von Vorkammer<br />
<strong>und</strong> Absetzkammer zu prüfen.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
- Bedienungsvorschriften in der näheren<br />
Umgebung des Abscheiders anbringen<br />
- Den Entsorgungsvorgang genau nach<br />
Anweisung durchführen<br />
- Unfallverhütungsvorschriften beachten<br />
- Entsorgung des Abscheiders nur von<br />
zugelassenen Entsorgungsfirmen vornehmen<br />
lassen<br />
5.1 Garantie<br />
Wir gewährleisten, daß unsere Produkte<br />
frei von Fabrikations- <strong>und</strong> Materialmängel<br />
sind. Die Garantie beträgt 24 Monate. Sie<br />
beginnt mit dem Gefahrübergang. Für<br />
Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere<br />
Haftung auf die Abtretung der uns gegen<br />
den Lieferanten des Fremderzeugnisses<br />
zustehenden Gewährleistungsansprüche.<br />
Der K<strong>und</strong>e muß unsere Lieferungen bei<br />
Ankunft unverzüglich auf Transportschäden<br />
untersuchen <strong>und</strong> uns von etwaigen<br />
Schäden oder Verlusten sofort durch eine<br />
Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder<br />
eine eigene, von einem Zeugen zu bestätigende<br />
Schadensschilderung unterrichten.<br />
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich,<br />
spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen<br />
nach Eingang der Lieferung schriftlich<br />
zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger<br />
Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt<br />
werden können, sind uns unverzüglich<br />
nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.<br />
Nach Erhebung der Mängelrüge ist uns<br />
Gelegenheit zu geben, den Mangel an Ort<br />
<strong>und</strong> Stelle festzustellen. Ein Verstoß gegen<br />
die vorstehenden Verpflichtungen schließt<br />
jede Gewährleistung aus. Im Falle des Vorliegens<br />
eines Mangels sind wir nach unserer<br />
Wahl zur kostenfreien Nachbesserung<br />
oder zur Ersatzlieferung gegen frachtfreie<br />
Rückgabe der mangelhaften Sache berechtigt.<br />
Ein Recht auf Wandelung oder Minderung<br />
ist nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung<br />
oder Ersatzlieferung gegeben. Ansprüche<br />
auf Ersatz mittelbaren <strong>und</strong> unmittelbaren<br />
Schadens sind ausgeschlossen.<br />
5.2 Berechtigte<br />
(Anspruch auf Gewährleistung):<br />
Berechtigte für die Leistungen sind alle zugelassenen<br />
Verarbeiter (Installateur/Bauunternehmer),<br />
sowie sie zum Zeitpunkt des<br />
Schadenfalles Mitglieder der für ihren Betriebssitz<br />
zuständigen Innung sind. Vereinbarung<br />
dieser oder ähnlicher Art mit Dritten<br />
bleiben hiervon unberührt. Die Abtretung<br />
von Rechten aus dieser Vereinbarung bedarf<br />
der Zustimmung von KESSEL.<br />
8
2. EINBAU<br />
2.2 Maßzeichnung:<br />
Nenngröße DN a b h h1 h2 Abwasserinhalt Gewicht ca. kg<br />
1 100 1690 680 1420 1030 1100 830 l 150 kg<br />
2 100 2240 920 1420 1030 1100 1600 l 200 kg<br />
3 150 3170 1150 1420 1030 100 2900 l 300 kg<br />
Abb. zeigt NG 1<br />
1 Zulauf<br />
2 Ablauf<br />
3 Vorkammer<br />
4 Absetzkammer<br />
5 Deckel mit<br />
Schnellverschluß<br />
6 Stabdusche<br />
5
2. EINBAU<br />
2.3 Einbauvorschlag:<br />
1 KESSEL-Stärkeabscheider<br />
G NG 1<br />
2 Absperrschieber<br />
3 Zuleitung<br />
für Stabdusche<br />
4 Magnetventil<br />
5 KESSEL-Kellerablauf<br />
„Der Universale“ mit<br />
Rückstauverschluß<br />
6 Probenahmeeinrichtung<br />
7 Schmutzfänger<br />
8 Hebeanlage<br />
Produkt<br />
Zusatzbauteile<br />
Bauseits<br />
6
3.1 Anlage in Betriebsbereitschaft<br />
setzen:<br />
Die Anlage ist vor der Zuführung von stärkehaltigem<br />
Abwasser vollständig zu reinigen,<br />
einschl. des Zu- <strong>und</strong> Ablaufes. Fest<strong>und</strong><br />
Grobstoffe sind zu entfernen.<br />
Die gereinigte Anlage ist bis zum Überlauf<br />
mit kaltem Wasser zu füllen.<br />
3.2 Einweisung / Übergabe:<br />
Die Inbetriebnahme <strong>und</strong> Einweisung kann<br />
auf Wunsch <strong>und</strong> gegen Berechnung von<br />
einem KESSEL-Beauftragten durchgeführt<br />
werden.<br />
1. Folgende Teilnehmer sollten bei der<br />
Übergabe anwesend sein:<br />
- Abnahmeberechtigter des Bauherrn<br />
- Sanitärinstallateur<br />
- Bedienungspersonal<br />
- Entsorgungsunternehmerpersonal<br />
2. Vorbereitung einer Einweisung <strong>und</strong><br />
Übergabe:<br />
- Die Sanitärinstallationen müssen<br />
durchgeführt sein.<br />
3. INBETRIEBNAHME<br />
- Die Anlage muß betriebsbereit sein.<br />
- Der Entsorgungsunternehmer muß<br />
zum Übergabetermin bestellt werden.<br />
3. Einweisung:<br />
Bei schon in Betrieb genommenen Anlagen<br />
ist die Einweisung in einer Betriebspause<br />
durchzuführen.<br />
- Kontrolle der Anlage auf Dichtheit,<br />
Transport- <strong>und</strong> Montageschäden<br />
- Information zur Entleerung (Absaugung)<br />
- Praktische Vorführung der Bedienungsmöglichkeiten.<br />
- Entsorgung der Abscheideranlage,<br />
mittels Saugerüssel, Reinigung <strong>und</strong><br />
Ausspülung mit Wasser, Restabsaugung<br />
der Anlage.<br />
4. Übergabe der Einbau- <strong>und</strong> Bedienungsanleitung.<br />
5. Nach Beendigung der Einweisung ist die<br />
KESSEL-Stärkeabscheideranlage wieder<br />
in betriebsbereiten Zustand zu setzen,<br />
das heißt mit Wasser zu füllen.<br />
6. Erstellung des Übergabeprotokolles<br />
3.3 Übergabeprotokoll:<br />
liegt bei<br />
3.4 Entsorgung:<br />
1. Die erste Entsorgung ist innerhalb von<br />
2-3 Wochen ab Inbetriebnahme durchzuführen.<br />
2. Entleerungsintervalle:<br />
Nur eine rechtzeitige Entsorgung der Anlage<br />
gewährleistet eine richtige Funktion.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong>e sollte ein Wartungsvertrag<br />
mit einem fachk<strong>und</strong>igen Entsorgungsunternehmen<br />
abgeschlossen werden.<br />
3. Die Entsorgungsarbeiten sind möglichst<br />
zu Zeiten durchzuführen, in denen der<br />
Betrieb ruht.<br />
Durchführung der Entsorgung<br />
- Deckelhauben abnehmen<br />
- Abscheiderinhalt absaugen<br />
- Wände reinigen, Stärkereste entfernen<br />
- Anlage wieder füllen<br />
- Dichtung der Deckelhauben säubern<br />
<strong>und</strong> überprüfen<br />
- Deckel verschließen<br />
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