5. Einbau und Montage - Kessel
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6. Inbetriebnahme<br />
Das Kapitel Sicherheitshinweise ist zu beachten!<br />
6.1 Anlage in Betriebsbereitschaft setzen<br />
Zu- <strong>und</strong> Ablaufleitung sind zu spülen.<br />
Die Anlage ist vor der Zuführung von mineralölhaltigem Abwasser<br />
➤ zu entleeren, vollständig zu reinigen <strong>und</strong> wieder zu befüllen.<br />
➤ Den Schwimmer im Führungsrohr anheben <strong>und</strong><br />
Schwimmlage <strong>und</strong> Beweglichkeit prüfen. Bei Koaleszenzabscheider:<br />
Koaleszenzeinsatz in vorgesehene<br />
Füh run g einschieben.<br />
6.2 Einweisung / Übergabe<br />
Die Inbetriebnahme ist durch einen qualifizierten Fachbetrieb<br />
durchzuführen.<br />
2. Einweisung:<br />
➤ Kontrolle der Anlage auf Dichtheit, Transport- <strong>und</strong> <strong>Montage</strong>schäden<br />
sowie Prüfung der Leitungsverbindungen<br />
➤ Information zur Entsorgung (Absaugung)<br />
➤ Praktische Vorführung der Bedienungsmöglichkeiten<br />
3. Dokumentation<br />
➤ Übergabe der <strong>Einbau</strong>- <strong>und</strong> Bedienungsanleitung<br />
➤ Erstellung des Übergabeprotokolls.<br />
6.3 Übergabeprotokoll<br />
Das Übergabeprotokoll ist vollständig auszufüllen <strong>und</strong> vom Abnahmeberechtigten<br />
<strong>und</strong> Anlagenbetreiber zu unterzeichnen.<br />
1. Folgende Personen sollten bei der Übergabe anwesend<br />
sein:<br />
➤ Abnahmeberechtigter des Bauherrn<br />
➤ Fachbetrieb<br />
Ferner empfehlen wir die Teilnahme des<br />
➤ Bedienungspersonals<br />
➤ Entsorgungsunternehmens<br />
7. Entsorgung<br />
Entleerungsintervalle:<br />
Die im Abscheider zurückgehaltene Leichtflüssigkeit ist spätestens<br />
zu entnehmen, wenn die Menge der abgeschiedenen<br />
Leichtflüssigkeit 80% der maximalen Speichermenge<br />
erreicht hat, oder das Rückhaltevolumen unterschritten<br />
wurde. Bei Abscheidern, die gleichzeitig oder ausschließlich<br />
zur Absicherung von Anlagen oder Flächen dienen, in bzw.<br />
auf denen mit Leichtflüssigkeiten umgegangen wird (z.B.<br />
Betankungsflächen), ist ergänzend das nach den landesrechtlichen<br />
Bestimmungen erforderliche Rückhaltevolumen<br />
vorzuhalten. Die abgeschiedene Leichtflüssigkeit ist daher<br />
bei einer Unterschreitung dieses Rückhaltevolumens auch<br />
dann zu entnehmen, wenn die Menge der abgeschiedenen<br />
Leichtflüssigkeiten 80 % der Speichermenge noch nicht erreicht<br />
hat.<br />
Die Entsorgung des im Schlammfang enthaltenen Schlammes<br />
muss spätestens dann erfolgen, wenn die abgeschiedene<br />
Schlammmenge die Hälfte des Schlammfangvolumens<br />
gefüllt hat.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong>e sollte mit einem Entsorgungsfachbetrieb<br />
ein Entsorgungsvertrag abgeschlossen werden. Die<br />
Entsorgungsarbeiten sind möglichst während der Zeiten<br />
durchzuführen, in denen der Betrieb ruht.<br />
Zu erwartende Entsorgungsvolumen in Abhängigkeit des<br />
Füllungsgrades können anhand der folgenden Tabelle abgeschätzt<br />
werden.<br />
Die darin enthaltenden Angaben verstehen sich als ca.-Angaben<br />
zur Abschätzung der Mengen im Zuge der Beauftragung<br />
eines Entsorgungsfachbetriebes.<br />
Achtung: Nur eine rechtzeitige Entsorgung der Anlage<br />
ge währleistet eine richtige Funktion.<br />
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