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5. Einbau und Montage - Kessel

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6. Inbetriebnahme<br />

Das Kapitel Sicherheitshinweise ist zu beachten!<br />

6.1 Anlage in Betriebsbereitschaft setzen<br />

Zu- <strong>und</strong> Ablaufleitung sind zu spülen.<br />

Die Anlage ist vor der Zuführung von mineralölhaltigem Abwasser<br />

➤ zu entleeren, vollständig zu reinigen <strong>und</strong> wieder zu befüllen.<br />

➤ Den Schwimmer im Führungsrohr anheben <strong>und</strong><br />

Schwimmlage <strong>und</strong> Beweglichkeit prüfen. Bei Koaleszenzabscheider:<br />

Koaleszenzeinsatz in vorgesehene<br />

Füh run g einschieben.<br />

6.2 Einweisung / Übergabe<br />

Die Inbetriebnahme ist durch einen qualifizierten Fachbetrieb<br />

durchzuführen.<br />

2. Einweisung:<br />

➤ Kontrolle der Anlage auf Dichtheit, Transport- <strong>und</strong> <strong>Montage</strong>schäden<br />

sowie Prüfung der Leitungsverbindungen<br />

➤ Information zur Entsorgung (Absaugung)<br />

➤ Praktische Vorführung der Bedienungsmöglichkeiten<br />

3. Dokumentation<br />

➤ Übergabe der <strong>Einbau</strong>- <strong>und</strong> Bedienungsanleitung<br />

➤ Erstellung des Übergabeprotokolls.<br />

6.3 Übergabeprotokoll<br />

Das Übergabeprotokoll ist vollständig auszufüllen <strong>und</strong> vom Abnahmeberechtigten<br />

<strong>und</strong> Anlagenbetreiber zu unterzeichnen.<br />

1. Folgende Personen sollten bei der Übergabe anwesend<br />

sein:<br />

➤ Abnahmeberechtigter des Bauherrn<br />

➤ Fachbetrieb<br />

Ferner empfehlen wir die Teilnahme des<br />

➤ Bedienungspersonals<br />

➤ Entsorgungsunternehmens<br />

7. Entsorgung<br />

Entleerungsintervalle:<br />

Die im Abscheider zurückgehaltene Leichtflüssigkeit ist spätestens<br />

zu entnehmen, wenn die Menge der abgeschiedenen<br />

Leichtflüssigkeit 80% der maximalen Speichermenge<br />

erreicht hat, oder das Rückhaltevolumen unterschritten<br />

wurde. Bei Abscheidern, die gleichzeitig oder ausschließlich<br />

zur Absicherung von Anlagen oder Flächen dienen, in bzw.<br />

auf denen mit Leichtflüssigkeiten umgegangen wird (z.B.<br />

Betankungsflächen), ist ergänzend das nach den landesrechtlichen<br />

Bestimmungen erforderliche Rückhaltevolumen<br />

vorzuhalten. Die abgeschiedene Leichtflüssigkeit ist daher<br />

bei einer Unterschreitung dieses Rückhaltevolumens auch<br />

dann zu entnehmen, wenn die Menge der abgeschiedenen<br />

Leichtflüssigkeiten 80 % der Speichermenge noch nicht erreicht<br />

hat.<br />

Die Entsorgung des im Schlammfang enthaltenen Schlammes<br />

muss spätestens dann erfolgen, wenn die abgeschiedene<br />

Schlammmenge die Hälfte des Schlammfangvolumens<br />

gefüllt hat.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong>e sollte mit einem Entsorgungsfachbetrieb<br />

ein Entsorgungsvertrag abgeschlossen werden. Die<br />

Entsorgungsarbeiten sind möglichst während der Zeiten<br />

durchzuführen, in denen der Betrieb ruht.<br />

Zu erwartende Entsorgungsvolumen in Abhängigkeit des<br />

Füllungsgrades können anhand der folgenden Tabelle abgeschätzt<br />

werden.<br />

Die darin enthaltenden Angaben verstehen sich als ca.-Angaben<br />

zur Abschätzung der Mengen im Zuge der Beauftragung<br />

eines Entsorgungsfachbetriebes.<br />

Achtung: Nur eine rechtzeitige Entsorgung der Anlage<br />

ge währleistet eine richtige Funktion.<br />

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