B-Plan Kev 81 Entwurf - 08 Anlage 3 Umweltbericht - Stadt Kevelaer
B-Plan Kev 81 Entwurf - 08 Anlage 3 Umweltbericht - Stadt Kevelaer
B-Plan Kev 81 Entwurf - 08 Anlage 3 Umweltbericht - Stadt Kevelaer
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<strong>Anlage</strong> 3 zum<br />
Bebauungsplan <strong>Kev</strong>elaer Nr. <strong>81</strong><br />
„Gesundheits- und Erholungszentrum Hüls“<br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Auftraggeber:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Kev</strong>elaer<br />
Abt. <strong>Stadt</strong>planung<br />
Peter-Plümpe-Platz 12<br />
47612 <strong>Kev</strong>elaer<br />
Auftragnehmer:<br />
Seeling + Kappert GbR<br />
Büro für Objekt- und Landschaftsplanung<br />
Auf der Schanz 68, 47652 Weeze<br />
Tel. 02837 / 961277<br />
Fax: 02837 / 961276<br />
E-Mail: Seeling.Kappert@t-online.de<br />
Projektbearbeitung:<br />
Dipl.-Ing. (FH) Landespflege Sabine Seeling-Kappert<br />
Landschaftsarchitekt Christof Kappert<br />
Stand: Weeze, den 02.01.2014
UB zum Bebauungsplan <strong>Kev</strong>elaer Nr. <strong>81</strong> „Gesundheits- und Erholungszentrum Hüls“<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. EINLEITUNG 3<br />
1.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN 3<br />
1.2 BESCHREIBUNG DES VORHABENS 3<br />
1.3 LAGE UND GRÖßE DES PLANGEBIETES, EINZELHEITEN DER PLANUNG 3<br />
1.4 VORGABEN DURCH FACHPLANUNGEN, ZIELE DES UMWELTSCHUTZES 4<br />
1.5 METHODIK UND TECHNISCHE VERFAHREN 4<br />
2. ANALYSE DER UMWELTSITUATION 5<br />
2.1 NATURRÄUMLICHE LAGE UND TOPOGRAFIE 5<br />
2.2 AKTUELLE NUTZUNG 5<br />
2.3 ERGEBNIS SPEZIELLE ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG (ASP) 6<br />
3. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN FÜR<br />
DIE EINZELNEN UMWELTBELANGE 6<br />
3.1 SCHUTZGUT MENSCH 7<br />
3.2 SCHUTZGUT TIERE UND PFLANZEN / BIOLOGISCHE VIELFALT 7<br />
3.3 SCHUTZGUT WASSER 8<br />
3.4 SCHUTZGUT BODEN / TOPOGRAFIE 9<br />
3.5 SCHUTZGUT KLIMA / LUFT 9<br />
3.6 SCHUTZGUT LANDSCHAFT / ERHOLUNG 10<br />
3.7 SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER 11<br />
3.8 WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN SCHUTZGÜTERN 11<br />
4. NULLVARIANTE 11<br />
5. MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH<br />
NACHTEILIGER AUSWIRKUNGEN 12<br />
6. ALTERNATIVENPRÜFUNG 13<br />
7. BESCHREIBUNG DER TECHNISCHEN VERFAHREN SOWIE HINWEISE AUF<br />
SCHWIERIGKEITEN BEI DER DATENZUSAMMENSTELLUNG 13<br />
8. MONITORING 13<br />
9. ZUSAMMENFASSUNG 13<br />
Seeling + Kappert GbR Seite 2<br />
Büro für Objekt- und Landschaftsplanung, Weeze
UB zum Bebauungsplan <strong>Kev</strong>elaer Nr. <strong>81</strong> „Gesundheits- und Erholungszentrum Hüls“<br />
1. Einleitung<br />
1.1 Rechtliche Grundlagen<br />
Bestandteil der <strong>Entwurf</strong>sbegründung zum Bebauungsplan <strong>Kev</strong>elaer Nr. <strong>81</strong> „Gesundheits- und<br />
Erholungszentrum Hüls“ ist gemäß § 2a BauGB ein <strong>Umweltbericht</strong>. Dieser ermittelt und bewertet<br />
die nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB aufgeführten Aspekte des Umweltschutzes. Die<br />
Inhalte des <strong>Umweltbericht</strong>es entsprechen der <strong>Anlage</strong> 1 zum BauGB.<br />
Mit der geplanten Umnutzung der Freiflächen zu einem Gesundheits- und Erholungszentrum<br />
sind Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Das Büro SEELING + KAPPERT wurde daher<br />
von der <strong>Stadt</strong> <strong>Kev</strong>elaer mit der Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes<br />
(LBP) beauftragt (s. <strong>Anlage</strong> 1 zur Begründung). Die artenschutzrechtlichen Belange wurden in<br />
einem gesonderten Artenschutzfachbeitrag (ASP) überprüft (ASP SEELING + KAPPERT, Dezember<br />
2013), der als <strong>Anlage</strong> 2 der Begründung beigefügt ist.<br />
1.2 Beschreibung des Vorhabens<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Kev</strong>elaer bereitet bauleitplanerisch die Entwicklung eines Kur-, Erholungs- und Wellnesszentrums<br />
durch Ausweisung von Sonderbauflächen und einer öffentlichen Grünfläche vor.<br />
1.3 Lage und Größe des <strong>Plan</strong>gebietes, Einzelheiten der <strong>Plan</strong>ung<br />
Das ca. 1,7 ha große <strong>Plan</strong>gebiet liegt am südwestlichen Ortsrand der <strong>Kev</strong>elaerer Innenstadt.<br />
Innerhalb der <strong>Plan</strong>fläche befindet sich eine anerkannte Heilquelle (Therme <strong>Kev</strong>elaer), die mit<br />
einem Gradierwerk das Zentrum des Gesundheits- und Erholungsforums bilden soll. Südlich<br />
der Grünfläche ist im Kreuzungsbereich des Hoogemittagsweges und der Twistedener Straße<br />
ein Ärztehaus geplant. Bestandteil des Gesundheitszentrums soll darüber hinaus ein Hotel sein,<br />
das nordwestlich des Gradierwerkes liegen soll. Da die <strong>Plan</strong>ungen für das Hotel derzeit noch in<br />
der Abstimmungsphase sind, wurde das Grundstück vom Geltungsbereich des vorliegenden<br />
Bebauungsplanes ausgenommen. Es ist geplant, diese Teilfläche zu einem späteren Zeitpunkt<br />
in einem gesonderten Bebauungsplan zu überplanen.<br />
Zur Entwicklung des Gesundheits- und Erholungszentrums trifft der Bebauungsplan folgende<br />
Festsetzungen:<br />
- Ausweisung einer ca. 0,6 ha großen Sonderbaufläche gem. § 11 BauNVO mit einer<br />
GRZ von 0,6 (Überschreitung bis 80% der Fläche möglich); In der Sonderbaufläche ist<br />
die Errichtung eines Ärztehauses mit Arztpraxen, weiterer Therapie- und Diagnoseeinrichtungen<br />
in Verbindung mit barrierefreien Wohnungen, Läden, Schank- und Restaurationsbetrieben<br />
zur Versorgung des Gebietes möglich. Weiterhin sind die für die Nutzung<br />
notwendigen Außenanlagen, Folgeeinrichtungen, Stellplätze und Garagen im Gebiet zulässig.<br />
- Ca. 1,0 ha der Fläche im östlichen Teil des <strong>Plan</strong>gebietes werden als öffentliche Grünfläche<br />
mit der Zweckbestimmung „Parkanlage, Gradierwerk“ festgesetzt; für die geplanten<br />
baulichen Einrichtungen in der Grünanlage weist der Bebauungsplan zwei Baufenster<br />
mit einer überbaubaren Flächen von insgesamt 1.285 m² aus;<br />
- Ein 8 m breiter Streifen am östlichen Rand der Grünanlage wird mit eine Pflanzbindung<br />
überlagert, um eine Pufferzone zu der angrenzenden Bebauung herzustellen;<br />
Seeling + Kappert GbR Seite 3<br />
Büro für Objekt- und Landschaftsplanung, Weeze
UB zum Bebauungsplan <strong>Kev</strong>elaer Nr. <strong>81</strong> „Gesundheits- und Erholungszentrum Hüls“<br />
- Ein 6 bis 8 m breiter Grünstreifens an der Twistedener Straße und dem Hoogemittagsweg<br />
ist mit einer Pflanz- und Erhaltungsbindung zum Schutz des Baumbestandes gekennzeichnet<br />
(ca. 0,1 ha).<br />
1.4 Vorgaben durch Fachplanungen, Ziele des Umweltschutzes<br />
Die für die Flächen bedeutsamen Ziele des Umweltschutzes ergeben sich aus den einschlägigen<br />
Fachgesetzen (Baugesetzbuch, Bundesnaturschutzgesetz, Landschaftsgesetz NW, Wasserhaushaltsgesetz,<br />
Landeswassergesetz, Bundes- und Landesbodenschutzgesetz, die Bodenschutzklausel<br />
und das Immissionsschutzrecht).<br />
Im Regionalplan (GEP 99, Regierungsbezirk Düsseldorf, Blatt 4502 Geldern, Stand November<br />
2009), der die Ziele für die kommunale <strong>Plan</strong>ung darstellt und den Landschaftsrahmenplan bildet,<br />
ist die <strong>Plan</strong>fläche Bestandteil des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB), den der Regionalplan<br />
für die Siedlungsflächen der Innenstadt darstellt.<br />
Der Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Stadt</strong> <strong>Kev</strong>elaer in der Fassung der Neubekanntmachung<br />
vom 02.04.2009 stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit eine Grünfläche<br />
mit der Zweckbestimmung „Badeplatz, Freibad“ dar. Mit der derzeit im Verfahren befindlichen<br />
56. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Zielformulierung im Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes Nr. <strong>81</strong> als Grünfläche und Sonderbaufläche an die geplante Entwicklung eines<br />
Erholungs- und Gesundheitszentrums angeglichen werden.<br />
Das <strong>Plan</strong>gebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes Kreis Kleve<br />
Nr. 11 „<strong>Kev</strong>elaer“ (Stand 09.2009). Desweiteren befindet sich das <strong>Plan</strong>gebiet außerhalb von<br />
FFH- und Vogelschutzgebieten und steht auch in keinem räumlichen und funktionalen Bezug zu<br />
diesen.<br />
Von der <strong>Plan</strong>ung sind keine Flächen mit besonderer Bedeutung i.S. § 21 BNatSchG für den<br />
Biotopverbund und keine nach § 62 LG NRW geschützten Biotope betroffen.<br />
1.5 Methodik und technische Verfahren<br />
Die Beschreibung und Bewertung der Umwelt erfolgt auf Grundlage der Auswertung der<br />
schutzgutbezogenen Daten aus vorliegenden Gutachten:<br />
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (Büro SEELING + KAPPERT, s. <strong>Anlage</strong> 1 zur Begründung),<br />
- Artenschutzfachbeitrag (Büro SEELING + KAPPERT, s. <strong>Anlage</strong> 2 zur Begründung)<br />
und durch die Auswertung von Grundlagenkarten.<br />
Die Datengrundlage bzw. die verwendeten technischen Verfahren werden in der Umweltprüfung<br />
jeweils für die einzelnen Schutzgüter aufgeführt.<br />
Die Biotopfunktion wird nach der Bewertungsmethode „Bewertung von Eingriffen in Natur und<br />
Landschaft, Arbeitshilfe für die Bauleitplanung der Landesregierung NRW“ in der für den Kreis<br />
Kleve gültigen Fassung vom Juni 2001 bewertet. Grundlage für die Bestandsbewertung bildet<br />
eine Biotopkartierung vom November 2013 zur Erstellung des LBPs. Der Wert der <strong>Plan</strong>ung wird<br />
anhand der Festsetzungen des Bebauungsplanes ermittelt.<br />
Die Bewertung der Erheblichkeit der voraussichtlichen Auswirkungen auf die natürlichen<br />
Schutzgutfunktionen erfolgt verbal-argumentativ in Anlehnung an die Ökologische Risikoanaly-<br />
Seeling + Kappert GbR Seite 4<br />
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UB zum Bebauungsplan <strong>Kev</strong>elaer Nr. <strong>81</strong> „Gesundheits- und Erholungszentrum Hüls“<br />
se. Dabei wird der Wert des Bestandes mit dem Grad der Auswirkungen durch das Vorhaben<br />
verknüpft. Das Ergebnis zeigt die Umwelterheblichkeit für die einzelnen Schutzgutfunktionen.<br />
2. Analyse der Umweltsituation<br />
2.1 Naturräumliche Lage und Topografie<br />
Das <strong>Plan</strong>gebiet liegt in der naturräumlichen Einheit „Niersniederung“ (572) 1 . Es kann der Untereinheit<br />
„<strong>Kev</strong>elaerer Donkenland (572-01)“ 2 zugeordnet werden.<br />
Das <strong>Plan</strong>gebiet ist augenscheinlich fast eben. Lediglich der ca. 15 bis 20 m breite Wiesenstreifen<br />
im Süden liegt ca. 40 bis 60 cm unter dem Höhenniveau der anschließenden Flächen. Der<br />
Höhenunterschied ist durch Erdböschungen sowohl in nördlicher Richtung zur Grünfläche als<br />
auch im Süden zur Straße abgefangen. Die vorhandene Geländehöhe liegt zentral im <strong>Plan</strong>ungsraum<br />
lt. DGK5 bei ca. 21,5 m über NN.<br />
2.2 Aktuelle Nutzung<br />
Das <strong>Plan</strong>gebiet befindet sich am südwestlichen Rand der <strong>Kev</strong>elaerer Innenstadt. Im Norden<br />
grenzt es an Grünflächen des Hallenbades und an Tennisplätze des Sportzentrums Hüls. Im<br />
Osten schließt es an Wohnbebauung an. Im Südosten wird es von der Twistedener Straße und<br />
im Südwesten vom Hoogemittagsweg begrenzt. Südlich des <strong>Plan</strong>gebietes beginnt die offene<br />
Feldflur, die jedoch siedlungsnah durch eine Reihe von Hofstellen und einzelnen Wohnhäusern<br />
relativ kleinteilig gegliedert ist. Durch den Hoogemittagsweg und die Twistedener Straße mit<br />
den straßenbegleitenden Baumreihen ist der Änderungsbereich bereits räumlich von der Feldflur<br />
getrennt und bildet einen Teil der Siedlungsfläche. Das <strong>Plan</strong>gebiet wird als Grünfläche für<br />
Sportveranstaltungen und <strong>Stadt</strong>feste genutzt.<br />
Bei den beiden Straßen (Hoogemittagsweg und Twistedener Straße) handelt es sich um Kreisstraßen,<br />
über die die <strong>Plan</strong>fläche an die innerörtlichen und überörtlichen Verkehrswege angebunden<br />
ist. Der Kreuzungspunkt beider Straßen im Südwesten ist als Kreisverkehr ausgebaut.<br />
Das <strong>Plan</strong>gebiet wird seit vielen Jahren von der <strong>Stadt</strong> <strong>Kev</strong>elaer für eine Entwicklung als Gesundheits-<br />
und Wellnesszentrum vorgehalten. Der Standort für das geplante Zentrum begründet<br />
sich in dem vorhandenen Brunnen einer solehaltigen Heilquelle, der eine wesentliche Bedeutung<br />
bei der <strong>Plan</strong>ung zukommt. Neben der günstigen Lage im Randbereich der Innenstadt weist<br />
die Fläche auch eine ausreichende Größe zur Umsetzung der derzeit bekannten <strong>Plan</strong>ungen<br />
auf.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet intensiv und extensiv gepflegte Rasenflächen<br />
südlich des Schulzentrums und einen schmalen Wiesenstreifen an der Twistedener<br />
Straße, der von einigen Ponys intensiv beweidet wird. Der Brunnen befindet sich im östlichen<br />
Teil des Vorhabengebietes auf einer Asphaltfläche. Er unterliegt bisher keiner Nutzung. Ein ge-<br />
1 BÜRGENER u. MEYNEN, Karte „Naturräumliche Einheiten“, <strong>Plan</strong>ungsatlas NRW, Hannover 1982<br />
2 Geologische Dienst NRW „Web-basierte Bodenkarte 1:50.000 von Nordrhein-Westfalen“, Internetabfrage vom<br />
09.12.2013<br />
Seeling + Kappert GbR Seite 5<br />
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UB zum Bebauungsplan <strong>Kev</strong>elaer Nr. <strong>81</strong> „Gesundheits- und Erholungszentrum Hüls“<br />
schotterter Weg bildet die Erschließung des Brunnens vom Hoogemittagsweg aus westlicher<br />
Richtung.<br />
2.3 Ergebnis Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (ASP)<br />
Für das <strong>Plan</strong>gebiet liegt ein gesonderter artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 3 vor, in dem untersucht<br />
wurde, ob bei einer Projektrealisierung Konflikte mit dem Artenschutz gem. den artenschutzrechtlichen<br />
Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG zu erwarten und ob ggf. weiterführende<br />
Untersuchungen notwendig sind.<br />
Die Einschätzung zum Vorkommen planungsrelevanter Arten erfolgte auf der Grundlage der<br />
vom LANUV im FIS „Geschützte Arten in NRW“ zur Verfügung gestellten, nach Messtischblättern<br />
sortierten Artenlisten (im vorliegenden Fall: Messtischblatt 4403 Geldern) sowie durch zwei<br />
Geländebegehungen Ende November und Mitte Dezember.<br />
Bezüglich der Fledermäuse wird das Untersuchungsgebiet höchstens für die besser an anthropogen<br />
geprägten Lebensräume angepassten Arten Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus,<br />
Graues Langohr und evtl. noch für das Große Mausohr bei entsprechendem Insektenangebot<br />
als Nahrungshabitat aufgesucht. Konkrete Hinweise auf Ruheplätze an den Gehölzen im Randbereich<br />
der Fläche wurden nicht festgestellt und sind wohl auch eher an den Gebäuden und<br />
den älteren Bäumen im Umfeld zu erwarten.<br />
Das Vorhabengebiet ist für die aufgelisteten Fledermausarten nicht essenziell, da aufgrund der<br />
Biotopausstattung kein üppiges Nahrungsangebot zu erwarten ist und besser ausgestattete<br />
Lebensräume ortsnah zur Verfügung stehen. Eine Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes<br />
der o.g. Fledermausarten durch das Vorhaben ist somit auszuschließen.<br />
Grundsätzlich weist das <strong>Plan</strong>gebiet für alle Vögel die an Wasser, Gewässerauen, Althölzer oder<br />
landwirtschaftliche Feldfluren gebunden sind keine geeigneten Habitatstrukturen auf. Lediglich<br />
für die vier Arten Turmfalke, Gartenrotschwanz, Waldkauz und Schleiereule könnte das Gebiet<br />
als Nahrungshabitat von Interesse sein. Allerdings kommt auch für diese Arten dem <strong>Plan</strong>gebiet<br />
keine besondere Bedeutung zu, da vergleichbare oder besser geeignete Flächen im Umfeld<br />
vorhanden sind.<br />
Die im FIS aufgeführten Amphibien- und Reptilienarten stellen alle Ansprüche an ihren Lebensraum,<br />
die vom Eingriffsort und seiner Umgebung mit ihren jetzigen Biotopstrukturen nicht erfüllt<br />
werden. Ein Vorkommen ist daher auszuschließen.<br />
Der geringe Baum- und Strauchbestand an den Rändern der <strong>Plan</strong>fläche bietet den aufgeführten<br />
Arten kein geeignetes Angebot an Baumhöhlen oder Brutstätten. Dennoch ist zur Vermeidung<br />
potenzieller Brutverluste das Entfernen von Gehölzen (am Tennisplatz) außerhalb der Vogelbrutzeit,<br />
d.h. im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar durchzuführen.<br />
Die artenschutzrechtliche Prüfung der FFH-Anhang IV-Arten und der europäischen Vogelarten<br />
ergaben unter Berücksichtigung der o. g. Vermeidungsmaßnahmen keinen Verbotstatbestand<br />
gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG.<br />
3. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen für die einzelnen<br />
Umweltbelange<br />
3 Büro SEELING + KAPPERT, Weeze, Dezember 2013<br />
Seeling + Kappert GbR Seite 6<br />
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UB zum Bebauungsplan <strong>Kev</strong>elaer Nr. <strong>81</strong> „Gesundheits- und Erholungszentrum Hüls“<br />
Gemäß § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind im Rahmen der Umweltprüfung<br />
die Auswirkungen durch die <strong>Plan</strong>ung und einer Nullvariante auf die natürlichen Schutzgüter<br />
Mensch, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Wasser und Boden, Luft und Klima, Landschaft<br />
sowie Kulturgüter und sonstige Güter und deren Wechselwirkungen untereinander zu<br />
bewerten. Die Bewertung erfolgt in Anlehnung an die ökologische Risikoanalyse.<br />
3.1 Schutzgut Mensch<br />
Das <strong>Plan</strong>gebiet unterliegt derzeit nur einer sporadischen Nutzung als Bolzplatz und als Veranstaltungsort<br />
für <strong>Stadt</strong>events. Für die Forst- und Landwirtschaft hat es keine Bedeutung. Das<br />
<strong>Plan</strong>gebiet liegt außerhalb der Lärmschutzbereiche des Flughafens Niederrhein (Karte 1 „Übersichtskarte<br />
Lärmschutzbereiche“, Stand 21.11.2012) und somit außerhalb erheblicher Beeinträchtigungen<br />
durch Fluglärm.<br />
Mit der geplanten Ausweisung einer Sonderbaufläche und öffentlichen Grünfläche kann die geplante<br />
Entwicklung eines Gesundheits- und Erholungszentrums initiiert werden. Die Fläche wird<br />
entsprechend ihrer Lage als Teil der Innenstadt entwickelt. Von Seiten der <strong>Stadt</strong> <strong>Kev</strong>elaer wird<br />
durch die Nutzung der solehaltigen Heilquelle ein wesentlicher Impuls zur Siedlungsentwicklung<br />
und dem Tourismus erwartet. Somit ist mit einer deutlichen Steigerung der Bedeutung der Fläche<br />
für den Aspekt „Siedlung“ zu rechnen. Die Verkehrsanbindung über den Hoogemittagsweg<br />
und die Twistedener Straße scheint nach derzeitiger Kenntnis zur Aufnahme des motorisierten<br />
Verkehrs geeignet. Im Rahmen der weiteren <strong>Plan</strong>ung ist das Verkehrskonzept zu konkretisieren.<br />
Für den Menschen sind positive Veränderungen durch die <strong>Plan</strong>ung zu erwarten.<br />
3.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt<br />
• Aspekt biologische Vielfalt, Strukturvielfalt<br />
Der biologischen Vielfalt ist im Vorhabengebiet in der heutigen Ausprägung als Rasenund<br />
Wiesenfläche als gering einzuschätzen. Gehölzbestand ist nur im Randbereich der<br />
Fläche vorhanden und kann nach derzeitiger Kenntnis fast vollständig in die <strong>Plan</strong>ung<br />
einbezogen bzw. erhalten werden. In der geplanten Grünanlage wird es durch Neuanpflanzungen<br />
zu einer Strukturanreicherung kommen.<br />
• Potentielle natürliche Vegetation (pnV)<br />
Die potentielle natürliche Vegetation würde aus einem Flattergras-Buchenwald, stellenweise<br />
Perlgras-Buchenwald bestehen. Hierbei handelt es sich um einen Tieflagen Buchenwald,<br />
örtlich mit geringer Beimischung von Stiel-Eiche und Hainbuche, auf stärker<br />
sandigen Böden auch mit Trauben-Eiche. 4 . Der Vegetationsbestand der <strong>Plan</strong>fläche zeigt<br />
derzeit keine Übereinstimmung mit der pnV. Aufgrund der geplanten Funktion als öffentliche<br />
Grünanlage und Ärztehaus ist auch zukünftig nicht mit einer wesentlichen Erhöhung<br />
von Arten der pnV zu rechnen.<br />
• Schutzgebiete<br />
Das <strong>Plan</strong>gebiet liegt außerhalb von Landschaftsschutz-, FFH- und Vogelschutzgebieten<br />
und steht auch in keinem räumlichen und/oder funktionalen Bezug zu diesen Schutzge-<br />
4 TRAUTMANN et al. 1976, „Vegetation“, <strong>Plan</strong>ungsatlas NRW, Hannover 1982<br />
Seeling + Kappert GbR Seite 7<br />
Büro für Objekt- und Landschaftsplanung, Weeze
UB zum Bebauungsplan <strong>Kev</strong>elaer Nr. <strong>81</strong> „Gesundheits- und Erholungszentrum Hüls“<br />
bieten. Von der <strong>Plan</strong>ung sind keine Flächen mit besonderer Bedeutung i.S. § 21<br />
BNatSchG für den Biotopverbund und keine nach den §§ 28-30 BNatSchG geschützten<br />
Landschaftsbestandteile, Naturdenkmäler oder geschützten Biotope betroffen 5 . Dem<br />
Aspekt kommt eine untergeordnete Bedeutung bei dem <strong>Plan</strong>vorhaben zu.<br />
• Geschützte Arten<br />
Für das <strong>Plan</strong>gebiet wurde eine Artenschutzprüfung (Büro SEELING + KAPPERT, ASP<br />
zum Bebauungsplan <strong>Kev</strong>elaer Nr. <strong>81</strong> „Gesundheit- und Erholungszentrum Hüls“, Weeze,<br />
Dezember 2013) durchgeführt. Das Ergebnis der Artenschutzprüfung zeigt, dass das<br />
<strong>Plan</strong>gebiet als Brutstandort für planungsrelevante Arten ungeeignet ist. Als Nahrungshabitat<br />
stellt es aufgrund der Strukturarmut und der gut ausgeprägten Habitatstrukturen<br />
im näheren Umfeld weder für Vögel noch für Fledermäuse einen essenziellen Bestandteil<br />
ihrer Lebensräume dar. Eine Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange durch das<br />
<strong>Plan</strong>vorhaben wurde daher ausgeschlossen.<br />
Durch Neuanpflanzungen in der Parkanlage kann für die weniger störanfälligen und an<br />
die Nähe des Menschen gewöhnten Arten (insbesondere Singvögel) eine – wenn auch<br />
begrenzte – ökologische Aufwertung der Lebensraumqualität erreicht werden. Für die<br />
planungsrelevanten Arten ist mit keiner Verbesserung der Lebensumstände zu rechnen.<br />
Für das Schutzgut sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />
3.3 Schutzgut Wasser<br />
Der Landschaftsfaktor Wasser wird allgemein vom Grund- und Oberflächenwasser bestimmt.<br />
Von der vorliegenden <strong>Plan</strong>ung sind keine Oberflächengewässer unmittelbar oder funktional betroffen,<br />
so dass nur der Faktor Grundwasser in der Umweltprüfung zu betrachten ist.<br />
Folgende Aspekte werden für das Schutzgut bewertet:<br />
• Aspekt Grundwasservorkommen: „ergiebig in lokalen oder nicht zusammenhängenden<br />
Porenaquiferen“ 6<br />
• Aspekt Schutzgebiete: Lage innerhalb des Wasserschutzgebietes <strong>Kev</strong>elaer-Keylaer<br />
(Zone III B). Gemäß der geltenden Wasserschutzgebietsverordnung (04.07.1988) ist<br />
daher u.a. „das Einleiten von Abwasser in den Untergrund oder das Grundwasser –<br />
ausgenommen das Einleiten von schwach belasteten Niederschlagswasser aus der<br />
Dachentwässerung – verboten“.<br />
• Aspekt Schutz des Grundwassers: Geringe Regelungs- und Pufferfunktion aufgrund des<br />
hohen Anteils an Sanden und dem geringen Grundwasserflurabstand von z.T. nur 4 bis<br />
8 dm unter Geländeoberkante.<br />
Das Schutzgut weist im <strong>Plan</strong>gebiet eine hohe Empfindlichkeit auf. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />
des Grundwassers in der Wasserschutzzone wie auch aufgrund der schlechten<br />
Versickerungseigenschaften des Untergrundes in Verbindung mit hohen Grundwasserständen<br />
wird grundsätzlich von einer Versickerung des Niederschlagswassers abgesehen. Das gesamte<br />
Niederschlagswasser (einschließlich der Niederschlagswässer der Verkehrsflächen) wird dem<br />
Regenwasserkanal in der Twistedener Straße zugeführt. Für das Schutzgut Wasser führt die<br />
Ableitung in den Kanal im <strong>Plan</strong>bereich zu einer Verringerung der Grundwasserneubildungsrate.<br />
5 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV): Biotopkataster NRW, Internetabfrage vom<br />
29.11.2013<br />
6 DEUTLOFF, Karte „Hydrogeologie“, <strong>Plan</strong>ungsatlas NRW, Hannover 1982<br />
Seeling + Kappert GbR Seite 8<br />
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UB zum Bebauungsplan <strong>Kev</strong>elaer Nr. <strong>81</strong> „Gesundheits- und Erholungszentrum Hüls“<br />
Im Gradierwerk wird das solehaltige Wasser in einem geschlossenen System als Wasserkreislauf<br />
mehrfach genutzt. Der jährliche Wasserbedarf für den Betrieb beläuft sich auf ca. 180 bis<br />
240 Kubikmeter. Verdunstende Wassermengen werden mit normalem Leitungswasser ergänzt,<br />
um den Solgehalt stabil zu halten. Nach derzeitiger Kenntnis wird das Wasser einmal jährlich<br />
komplett erneuert und dann in den Schmutzwasserkanal mittels Hebeanlage in der Twistedener<br />
Straße eingeleitet. Die Entsorgung des salzhaltigen Wassers ist mit dem Niersverband als Träger<br />
der Kläranlage abgestimmt und in einem Schreiben vom April 2012 noch einmal bestätigt<br />
worden. Gegenüber den solehaltigen Wassermengen von 14.000 bzw. 7.500 m³ für den Betrieb<br />
eines Thermalbades, für die der Niersverband im Jahr 1997 ebenfalls eine fachgerechte Entsorgung<br />
zugesichert hat, ist der Anfall an solehaltigem Wasser für das Gradierwerk gering.<br />
Nach derzeitiger Kenntnis sind unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahme<br />
(Verzicht auf Versickerung) nur geringe negative Folgen für das Schutzgut Wasser<br />
durch die Verringerung der Grundwasserneubildungsrate zu erwarten.<br />
3.4 Schutzgut Boden / Topografie<br />
Im <strong>Plan</strong>gebiet sind weitgehend Gley-Braunerden zu erwarten. Lediglich im südlichen Teil der<br />
Fläche ist mit Gley, vereinzelt Pseudogley zu rechnen. Die Böden unterliegen teilweise Grundwassereinfluss.<br />
Die Bodenart wird von sandigem und stark sandigem Lehm gebildet (GD, Internetabfrage<br />
digitale Bodenkarte BK50 7 ).<br />
Folgende Aspekte werden zur Bewertung der Schutzgutfunktion Boden herangezogen:<br />
• Aspekt Boden als Archiv der Natur-/Kulturgeschichte: Es sind keine Bodendenkmäler oder<br />
historische Bodenentwicklungen im <strong>Plan</strong>gebiet bekannt;<br />
• Aspekt Biotopentwicklungspotential / Extremstandorte: Im <strong>Plan</strong>gebiet nicht besonders<br />
schutzwürdig;<br />
• Aspekt Natürliche Bodenfruchtbarkeit: Mittlere Bodenwertzahl; jedoch aufgrund der Lage<br />
ohne Bedeutung für die Landwirtschaft;<br />
• Aspekt Natürlichkeitsgrad: Vermutlich gering überprägt, jedoch keine abschließende Beurteilung<br />
möglich, da noch kein Bodengutachten vorliegt.<br />
Die geplante Flächenversiegelung für die Gebäude und Erschließungsflächen führt in diesen<br />
Bereichen zu einem Verlust der natürlichen Bodeneigenschaften und so zu einem Eingriff für<br />
das Schutzgut Boden. Der Eingriff in den Boden wird über die Biotopfunktion ermittelt und kompensiert.<br />
Durch das fast ebene <strong>Plan</strong>gebiet sind mit dem Vorhaben keine erheblichen Eingriffe in<br />
die Geländetopografie verbunden.<br />
Negative Umweltauswirkungen durch das Vorhaben sind für das Schutzgut in geringer<br />
Intensität durch die geplante Flächenversiegelung zu erwarten. Der Eingriff ist zu kompensieren.<br />
3.5 Schutzgut Klima / Luft<br />
7 Geologische Dienst NRW „Webbasierte Bodenkarte 1:50.000 von Nordrhein-Westfalen“, Internetabfrage vom<br />
09.12.2013<br />
Seeling + Kappert GbR Seite 9<br />
Büro für Objekt- und Landschaftsplanung, Weeze
UB zum Bebauungsplan <strong>Kev</strong>elaer Nr. <strong>81</strong> „Gesundheits- und Erholungszentrum Hüls“<br />
Die Rasen- und Wiesenflächen im <strong>Plan</strong>gebiet wie auch die Ackerflächen westlich des <strong>Plan</strong>gebietes<br />
fungieren als Kaltluftproduktionsflächen. Aufgrund der günstigen Belüftungssituation der<br />
<strong>Kev</strong>elearer Innenstadt mit einem hohen Freiflächenanteil rund um das <strong>Stadt</strong>zentrum kommt<br />
dem <strong>Plan</strong>gebiet jedoch aus lufthygienischer oder klimatischer Sicht keine wesentliche Bedeutung<br />
zu.<br />
Durch die geplante Neuversiegelung/-bebauung ist mikroklimatisch mit einer Erhöhung der<br />
Wärmerückstrahlung zu rechnen. Die Kaltluftproduktion im <strong>Plan</strong>gebiet wird entfallen. Im Bereich<br />
der Grünfläche wird zukünftig ein höherer Anteil an Gehölzflächen entstehen, so dass sich ein<br />
„Parkklima“ oder „<strong>Stadt</strong>randklima“ entwickeln wird. Beide Klimate weisen günstige lufthygienische<br />
Voraussetzungen für Wohn- und Wellnessnutzungen auf. Der <strong>Plan</strong>bereich ist günstig an<br />
den ÖPNV angebunden. Vom Zentrum aus ist er fußläufig zu erreichen. Der zu erwartende motorisierte<br />
Verkehr stellt aufgrund der günstigen lufthygienischen Voraussetzungen und den zur<br />
Aufnahme des Verkehrs geeigneten Straßen nach derzeitiger Kenntnis keine wesentliche Umweltbelastung<br />
dar.<br />
Es sind keine umweltrelevanten Veränderungen für das Schutzgut Klima/Lufthygiene zu<br />
erwarten.<br />
3.6 Schutzgut Landschaft / Erholung<br />
Das <strong>Plan</strong>gebiet liegt in Randlage zum <strong>Kev</strong>elaerer Ortskern. Durch die beiden Straßen Hoogemittagsweg<br />
und Twistedener Straße ist es auch optisch bereits den Siedlungsflächen zugeordnet.<br />
Das Landschafts- bzw. Ortsbild wird im <strong>Plan</strong>gebiet von den ausgedehnten Rasen- und<br />
Wiesenflächen geprägt. Gliedernde Gehölzbestände stellen nur die Alleen im Straßenbegleitgrün<br />
und die Eingrünung der Tennisplätze im Randbereich der Fläche dar. Dem Ortsbild kommt<br />
im <strong>Plan</strong>gebiet derzeit eine geringe Bedeutung zu.<br />
Das <strong>Plan</strong>gebiet unterliegt derzeit nur einer sporadischen Nutzung als Bolzplatz und für <strong>Stadt</strong>feste.<br />
Für das bisher traditionell jährlich im <strong>Plan</strong>bereich stattfindende Ballonfestival prüft die <strong>Stadt</strong><br />
bereits alternative Standorte. Der Event ist nicht zwangsläufig an den Standort gebunden.<br />
Mit der geplanten Bebauung wird das Grundstück als Siedlungsfläche entwickelt. Zu den vorhandenen<br />
Wohnbauflächen im Osten wird durch die Grünanlage eine Pufferzone geschaffen,<br />
der als Parkanlage und Erholungsfläche mit Gradierwerk eine große Bedeutung zukommt. Im<br />
Bereich der Sonderbaufläche wird das Ortsbild ortstypisch als Siedlungsfläche entwickelt. Das<br />
geplante Gesundheits- und Wellnesszentrum ist im Wesentlichen auf die Erholung des Menschen<br />
ausgerichtet. Der Fläche kommt somit zukünftig eine hohe Bedeutung für diesen Aspekt<br />
zu.<br />
Das Ortsbild wird im Rahmen der geplanten Bebauung als Siedlungsfläche neu gestaltet.<br />
Der Erholungswert der Fläche steigt wesentlich durch das Vorhaben.<br />
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3.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
Unter dem Begriff „Kultur- und Sachgüter“ werden Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung<br />
wie kulturelle Objekte, Natur- und Bodendenkmäler sowie Sachgüter unterschiedlicher Art verstanden.<br />
Im <strong>Plan</strong>gebiet sind keine Baudenkmäler vorhanden. Weiterhin liegen keine Kenntnisse<br />
über Bodendenkmäler vor.<br />
Durch den Bebauungsplan werden Rasen- und Wiesenfläche, die derzeit einer nur sporadischen<br />
Nutzung unterliegen, entsprechend der langjährigen Vorplanung bauleitplanerisch für die<br />
angestrebte Nutzung als Gesundheits- und Erholungszentrum vorbereitet. Die Flächen erfahren<br />
eine Wertsteigerung.<br />
Für das Schutzgut sind nach derzeitigem Wissensstand keine nachteiligen Auswirkungen<br />
erkennbar.<br />
3.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />
Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter können sich gegenseitig<br />
beeinflussen. Eine Verstärkung der erheblichen Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende<br />
Wechselwirkungen (kumulative Effekte) der Schutzgüter untereinander ist im <strong>Plan</strong>gebiet<br />
nicht zu erwarten.<br />
4. Nullvariante<br />
Bei einer Nullvariante wird hypothetisch die Entwicklung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes<br />
ohne das geplante Vorhaben bewertet. Da für das <strong>Plan</strong>gebiet kein geltender Bebauungsplan<br />
vorliegt noch es baurechtlich nach § 34 BauGB als Innenbereich zu beurteilen ist,<br />
besteht kein unmittelbares Baurecht.<br />
Würde auf jegliche Bebauung der Fläche verzichtet, wäre weiterhin mit einer nur sporadischen<br />
Nutzung des Bereiches für <strong>Stadt</strong>feste und als Bolzplatz zu rechnen. Ein besonderer Event auf<br />
der Fläche ist das Ballonfestival, für das die <strong>Stadt</strong> bereits nach alternativen Standorten sucht.<br />
Alle Festivitäten sind nach derzeitiger Kenntnis auch an anderer Stelle realisierbar. Für die<br />
Heilquelle würden die Nutzungsrechte verfallen. Somit wäre die Chance für eine längerfristige<br />
Umsetzung eines Gesundheits- und Erholungszentrums vertan.<br />
Die Nullvariante würde somit grundsätzlich für die Entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Kev</strong>elaer – auch für<br />
den Tourismus – einen Stillstand bedeuten. Alternative Standorte für das Ballonfestival sollten<br />
jedoch bei Zeiten gesucht werden.<br />
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5. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />
Auswirkungen<br />
Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände sind mögliche Gehölzfällungen außerhalb<br />
der Brutzeit im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar durchzuführen. Aufgrund der<br />
Ausweisung eines breiten Grünstreifens im Kronentraufbereich der Bäume ist nach derzeitiger<br />
Kenntnis mit einem Erhalt der Alleebäume am Hoogemittagsweg wie auch an der Twistedener<br />
Straße zu rechnen. Mögliche Gehölzfällungen betreffen somit nur ein Gebüsch und zwei Rot-<br />
Buchen im Randbereich der Tennisplätze, die zwar Bestandteil der Grünfläche sind, jedoch<br />
nicht unmittelbar über die Festsetzungen des Bebauungsplanes geschützt sind. Zur Vermeidung<br />
von Beeinträchtigungen / Schädigung des zu erhalten Baumbestandes sind Schutzmaßnahmen<br />
durchzuführen. Der Kronentraufbereich der Bäume ist während der gesamten Bauzeit<br />
durch eine feste Umzäunung zu den Baugruben gegen ein Befahren mit Baumaschinen und der<br />
Lagerung von Baumaterialien zu schützen. Die Kronentrauffläche der Bäume ist nachhaltig von<br />
baulichen <strong>Anlage</strong>n freizuhalten. Die Vorgaben der RAS-LP 4 sind zu beachten.<br />
Bei allen Bodenarbeiten sind Ober- und Unterboden getrennt zu lagern und lagenweise wieder<br />
einzubauen. Die Baustelleneinrichtung ist im Bereich der zukünftig befestigten Flächen vorzunehmen.<br />
Für das anfallende Solewasser ist eine Entsorgung über die Kläranlage des Niersverbandes<br />
sicher gestellt. Eine Versickerung des Niederschlagswassers ist aufgrund der hohen Grundwasserstände<br />
und der Bodeneigenschaften nicht möglich. Somit ist das gesamte Niederschlagswasser<br />
der Dach- und Erschließungsflächen dem Regenwasserkanal zuzuführen, was<br />
gleichzeitig der Vermeidung von Verschmutzungen des Grundwassers in der vorliegenden<br />
Trinkwasserschutzzone IIIb dient. Nach Prüfung der <strong>Stadt</strong>werke weist der Kanal in der Twistedener<br />
Straße entsprechende Kapazitäten auf, so dass eine ortsnahe Einleitung des Regenwassers<br />
möglich ist.<br />
Die geplanten Pflanzmaßnahmen, die die Neuanpflanzung von 13 Bäumen und 490 m² Gebüsch/Feldgehölz<br />
im <strong>Plan</strong>gebiet beinhalten, dienen der Erhöhung der Strukturvielfalt und der<br />
Gestaltung der Grünanlage. Darüber hinaus gewährleisten sie eine Eingrünung der öffentlichen<br />
Fläche zu den vorhandenen Wohnbauflächen. Das verbleibende Kompensationsdefizit von<br />
25.525 Punkten wird planextern durch folgende Maßnahmen ausgeglichen:<br />
- Maßnahme ME1: Niersgrundstück in Winnnekendonk<br />
Von der insgesamt 26.207 m² großen Kompensationsfläche an der Niers in Winnekendonk<br />
(Gemarkung Winnekendonk, Flur 3, Flurstück 8) stehen noch 8.545 m² zur Verfügung. Die<br />
Maßnahme beinhaltet den Rückbau von Uferbefestigungen an der Niers, Bereitstellung von<br />
Retentionsraum für eine natürliche Entwicklung der Niers und Pflanzung von Hecken. Von<br />
der geplanten Maßnahme werden 17.752 Punkte für den Bebauungsplan <strong>Kev</strong>elaer Nr. <strong>81</strong><br />
als planexterne Maßnahme bereit gestellt.<br />
- Maßnahme ME2: Aufforstung in Winnnekendonk<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Kev</strong>elaer verfügt weiterhin über eine 3.936 m² große Grünlandfläche in Winnekendonk<br />
(Gem. Winnekendonk, Flur 14, Flurstück 68), die in Abstimmung mit dem Regionalforstamt<br />
und der ULB als standortheimischer Laubwald aufgeforstet werden soll. Mit der<br />
Maßnahme werden weitere 7.872 Punkte für die Kompensation des vorliegenden Bebauungsplanes<br />
bereit gestellt.<br />
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Somit kann die gesamte Kompensation des Eingriffs nachgewiesen werden. Sollte es für die<br />
beiden Zufahrten zu dem Ärztehaus zu Verlusten bei den Straßenbäumen kommen, sind die<br />
Bäume über die Baumschutzsatzung zu ersetzen.<br />
6. Alternativenprüfung<br />
Für kein Schutzgut sind unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
am Standort erhebliche negative Folgen durch die <strong>Plan</strong>ung zu erwarten.<br />
Die Heilquelle im <strong>Plan</strong>ungsraum ist für das geplante Gradierwerk, das das Kernstück des geplanten<br />
Gesundheits- und Erholungszentrums bilden soll, zwangsläufig notwendig. Grundsätzlich<br />
erfüllt das <strong>Plan</strong>gebiet alle Anforderungen für das <strong>Plan</strong>vorhaben, so dass Alternativstandorte<br />
nicht erkennbar sind. Eine weitere Prüfung erübrigt sich.<br />
7. Beschreibung der technischen Verfahren sowie Hinweise auf Schwierigkeiten<br />
bei der Datenzusammenstellung<br />
Die Methodik der Umweltprüfung für die Bauleitplanung ergibt sich aus den Vorgaben des Gesetzbuches.<br />
Wesentliche Grundlage ist die <strong>Anlage</strong> 1 zu § 2 Abs. 4 und §§ 2a und 4c. Die Analyse<br />
und Bewertung der Umwelt erfolgt verbal-argumentativ auf Grundlage der Auswertung<br />
schutzgutbezogener Daten. Grundsätzliche Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
sind nicht aufgetreten. Bezüglich des Verkehrskonzeptes und der Baugrundbeschaffenheit<br />
sind die Daten in der weiteren <strong>Plan</strong>ung zu konkretisieren.<br />
8. Monitoring<br />
Erhebliche Umweltauswirkungen sind durch das <strong>Plan</strong>vorhaben nicht zu erwarten. Bei einer<br />
fachgerechten, mit dem Niersverband abgestimmten Entsorgung des solehaltigen Wassers sind<br />
auch keine Beeinträchtigungen des Schutzgutes „Wasser“ zu erwarten. Die Notwendigkeit zur<br />
Überwachung negativer Auswirkungen ist nach derzeitigem <strong>Plan</strong>ungsstand nicht ersichtlich.<br />
9. Zusammenfassung<br />
<strong>Plan</strong>ungserfordernis für die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes <strong>Kev</strong>elaer Nr. <strong>81</strong> ist<br />
die angestrebte Entwicklung eines Gesundheits- und Erholungszentrums am südwestlichen<br />
Rand der <strong>Kev</strong>elaerer Innenstadt. Im <strong>Plan</strong>bereich ist die Darstellung von Sonderbauflächen zur<br />
Errichtung eines Ärztehauses mit Praxen, Diagnose- und Therapieräumen, barrierefreien Wohnungen<br />
sowie Schank- und Speisewirtschaften vorgesehen. Die öffentliche Grünfläche soll als<br />
Parkanlage gestaltet werden und mit einem Gradierwerk einen wesentlichen Bestandteil des<br />
Gesundheitszentrums bilden.<br />
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Für keine der natürlichen Schutzgutfunktionen sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />
Lediglich für das Schutzgut Wasser wird durch die geplante Einleitung des Niederschlagswassers<br />
in den Kanal, was die Reduzierung der Grundwasserneubildung zur Folge hat, eine geringe<br />
Umwelterheblichkeit prognostiziert. Für das Schutzgut Boden sind ebenfalls geringe negative<br />
Umweltauswirkungen durch die vorgesehene Neuversiegelung zu erwarten. Die artenschutzrechtlichen<br />
Belange wurden in einem gesonderten Fachgutachten überprüft und stehen der<br />
angestrebten Umnutzung der Fläche nicht entgegen. Kumulative Effekte durch sich negativ verstärkender<br />
Auswirkungen sind nicht erkennbar. Eine Nullvariante hätte zur Folge, dass die Nutzungsrechte<br />
der Heilquelle verfallen und für den Tourismus wie auch für die Entwicklung der<br />
Siedlungsentwicklung von <strong>Kev</strong>elaer erhoffte Impulse ausbleiben.<br />
Im <strong>Plan</strong>gebiet sind zur Vermeidung/Minderung negativer Auswirkungen Maßnahmen zum<br />
Schutz des Baumbestandes, zum Schutz des Grundwassers und zum Vogelschutz durchzuführen.<br />
Der Bodenaushub ist nach seiner Herkunft für einen Wiedereinbau getrennt zu lagern.<br />
Im Bereich der Grünanlage ist die Pflanzung von 13 hochstämmigen Bäumen und 490 m² Gehölzfläche<br />
vorgesehen. Das verbleibende Kompensationsdefizit wird planextern auf zwei<br />
Grundstücken der <strong>Stadt</strong> <strong>Kev</strong>elaer ausgeglichen (Gemarkung Winnekendonk, Flur 3, Flurstück 8<br />
tlw. und Gem. Winnekendonk, Flur 14, Flurstück 68).<br />
Alternative Standorte für die <strong>Anlage</strong> eines Gesundheits- und Erholungszentrums sind nicht vorhanden.<br />
Ein Monitoring erübrigt sich, da keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten<br />
sind.<br />
Weeze, den 02.01.2014<br />
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