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pdf-Download - Feuerwehr Mannsflur

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– Zur Abnahme werden zugelassen:<br />

8<br />

• Löschgruppenfahrzeuge mit Zusatzbeladung zur Durchführung technischer<br />

Hilfeleistung (LF 8, LF 8/6, LF 16, LF 16/12 usw.)<br />

• Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF 10/6, HLF 20/16)<br />

• Rüst- oder Gerätewagen zusammen mit Löschfahrzeug (z. B. Rüst- oder<br />

Gerätewagen mit TLF 16/25 oder StLF 10/6); Sonderfall siehe Anhang 5<br />

– Die Geräte müssen sich in den dafür vorgesehenen Halterungen befinden und<br />

gesichert sein.<br />

– Die Geräteraumabschlüsse müssen geschlossen sein.<br />

– Alle Geräte werden in Abhängigkeit vom Aufbau während der Leistungsprüfung<br />

aus dem Fahrzeug genommen.<br />

– Bei Löschfahrzeugen mit fahrbarer Schlauchhaspel wird diese vor Beginn der<br />

Leistungsprüfung abgenommen, fahrbare Haspeln mit Verkehrssicherungsmaterial<br />

bleiben aufgeprotzt.<br />

– Hydraulikpumpe, Spreizer und Schneidgerät müssen bei Aufbau A und Bereitstellung<br />

durch einen Trupp getrennt (nicht zusammengekuppelt) zur Ablagefläche<br />

für Einsatzmittel getragen werden; bei Bereitstellung durch zwei Trupps<br />

gemeinsam dürfen die Geräte zusammen (angekuppelt) getragen werden.<br />

– Für die Plane als Ablagefläche für Einsatzmittel (Geräteablage) wird eine Größe<br />

von ca. 2 x 3 Metern empfohlen.<br />

– Hydraulikpumpe mit Verbrennungsmotor ist zugelassen. Akkubetriebene Geräte<br />

sind für die Leistungsprüfung nicht zugelassen.<br />

– Beim Aufbau der Beleuchtung mit Stativ müssen zwei Flutlichtstrahler verwendet<br />

werden.<br />

– Bei Verwendung eines Leitungsrollers nach DIN EN 61316 werden die Flutlichtstrahler<br />

bzw. Hydraulikpumpe direkt am Leitungsroller angesteckt (Leitungsroller<br />

steht unter dem Stativ).<br />

– Bei Verwendung der Leitungstrommeln nach DIN 14680-2 werden die Flutlichtstrahler<br />

mit Abzweigstück angesteckt (Leitungstrommel steht beim Stromerzeuger,<br />

Abzweigstück liegt unter dem Stativ).<br />

– Aufgrund der von vornherein bekannten Leistungsabnahme und der kurzen<br />

Einsatzdauer wird in der Leistungsprüfung auf das vollständige Abrollen der<br />

Leitungsroller/-trommeln verzichtet.<br />

– „Glasmanagement“ steht als Sammelbegriff für folgende Geräte: Kappmesser,<br />

Glassäge, Glaskörner oder Nothammer (wenn vorhanden Gewebeklebeband,<br />

Staubmaske, Scheibenklebefolie usw.).<br />

– Sanitätskasten nach DIN 14143, Verbandkasten nach DIN 14142, Notfalltasche<br />

oder Notfallrucksack gelten als gleichwertig.

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