20.03.2014 Aufrufe

Sonderurlaub - Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald

Sonderurlaub - Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald

Sonderurlaub - Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++<br />

Brennpunkt Handwerk 2/2012 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 23<br />

Aushang gem. § 48 Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

Jugendlicher Arbeitsbeginn<br />

Frühstückspause<br />

von bis<br />

Mittagspause<br />

von bis<br />

Kaffeepause<br />

von bis<br />

Arbeitsende<br />

Gesamtarbeitszeit<br />

§ 48. Aushang über Arbeitszeit und Pausen. Arbeitgeber, die regelmäßig mindestens drei Jugendliche beschäftigen, haben einen Aushang über Beginn und Ende<br />

der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit und der Pausen der Jugendlichen an geeigneter Stelle im Betrieb anzubringen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!