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KAVO-MP - Evangelische Kirche in Mecklenburg-Vorpommern

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Kirchliche Arbeitsvertragsordnung <strong>Mecklenburg</strong>-Pommern (<strong>KAVO</strong>-<strong>MP</strong>) vom 9. November 2012<br />

2. Gesundheits-, Kranken- oder Altenpfleger mit abgeschlossener zusätzlicher<br />

Ausbildung <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>dekrankenpflege oder Geme<strong>in</strong>dealtenpflege als Leiter e<strong>in</strong>er<br />

Diakoniestation, dem m<strong>in</strong>destens sechs Mitarbeiter im Pflegedienst ständig unterstellt<br />

s<strong>in</strong>d*<br />

3. Gesundheits-, Kranken- oder Altenpfleger mit m<strong>in</strong>destens dreijähriger beruflicher<br />

Tätigkeit als ausdrücklich bestellter Vertreter e<strong>in</strong>es Mitarbeiters der Entgeltgruppe 10<br />

Fallgruppe 1*<br />

4. Gesundheits-, Kranken- oder Altenpfleger mit abgeschlossener zusätzlicher<br />

Ausbildung <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>dekrankenpflege oder Geme<strong>in</strong>dealtenpflege als<br />

ausdrücklich bestellter Vertreter e<strong>in</strong>es Mitarbeiters der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe<br />

1*<br />

5. Gesundheits-, Kranken- oder Altenpfleger mit m<strong>in</strong>destens dreijähriger beruflicher<br />

Tätigkeit als ausdrücklich bestellter Vertreter e<strong>in</strong>es Mitarbeiters der Fallgruppen 1<br />

oder 2<br />

6. Gesundheits-, Kranken- oder Altenpfleger mit abgeschlossener zusätzlicher<br />

Ausbildung <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>dekrankenpflege oder Geme<strong>in</strong>dealtenpflege als<br />

ausdrücklich bestellter Vertreter e<strong>in</strong>es Mitarbeiters der Fallgruppen 1 oder 2<br />

7. Gesundheits-, Kranken- oder Altenpfleger mit m<strong>in</strong>destens dreijähriger beruflicher<br />

Tätigkeit als Leiter e<strong>in</strong>er Diakoniestation (ke<strong>in</strong>e Stufen 5 und 6, Stufe 3 nach 5<br />

Jahren <strong>in</strong> Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren <strong>in</strong> Stufe 3)<br />

8. Gesundheits-, Kranken- oder Altenpfleger mit abgeschlossener zusätzlicher<br />

Ausbildung <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>dekrankenpflege oder Geme<strong>in</strong>dealtenpflege als Leiter e<strong>in</strong>er<br />

Diakoniestation (ke<strong>in</strong>e Stufen 5 und 6, Stufe 3 nach 5 Jahren <strong>in</strong> Stufe 2, Stufe 4 nach<br />

9 Jahren <strong>in</strong> Stufe 3)<br />

E 8<br />

E 7<br />

E 4<br />

E 3<br />

1. Gesundheits-, Kranken- oder Altenpfleger mit abgeschlossener zusätzlicher<br />

Ausbildung <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>dekrankenpflege oder Geme<strong>in</strong>dealtenpflege und<br />

entsprechender Tätigkeit<br />

1. Gesundheits-, Kranken- oder Altenpfleger mit entsprechender Tätigkeit<br />

1. Krankenpflegehelfer oder Altenpflegehelfer mit m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>jähriger<br />

abgeschlossener Ausbildung und entsprechender Tätigkeit<br />

1. Pflegehelfer mit entsprechender Tätigkeit<br />

B. 8 Küster- und Hausmeisterdienst<br />

Vorbemerkung<br />

Entgeltgruppe<br />

E 6<br />

E 5<br />

Schwierige Tätigkeiten<br />

Schwierige Tätigkeiten s<strong>in</strong>d u. a. die eigenverantwortliche technische<br />

Gebäudebewirtschaftung (erfasst auch die laufende Instandhaltung, das<br />

Re<strong>in</strong>igungsmanagement, das Schlüsselmanagement sowie das Energiecontroll<strong>in</strong>g).<br />

Anforderungen<br />

1. Küster mit schwieriger Tätigkeit und umfangreichem und vielfältigem Arbeitsbereich<br />

im liturgischen Dienst<br />

2. Küster oder Hausmeister, der sich aus der Entgeltgruppe 5 dadurch heraushebt, dass<br />

ihm regelmäßig m<strong>in</strong>destens drei Mitarbeiter unterstellt s<strong>in</strong>d<br />

1. Küster mit schwieriger Tätigkeit<br />

2. Hausmeister mit schwieriger Tätigkeit, die e<strong>in</strong>e entsprechende handwerkliche<br />

Berufsausbildung erfordert<br />

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