14.04.2008 - Verbandsgemeinde Kirchen, Sieg
14.04.2008 - Verbandsgemeinde Kirchen, Sieg
14.04.2008 - Verbandsgemeinde Kirchen, Sieg
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1<br />
Niederschrift<br />
über die 26. Sitzung des Ortsgemeinderates Niederfischbach am Montag, dem <strong>14.04.2008</strong>,<br />
im Bürgerhaus Auengarten<br />
Sitzungsbeginn: 17.45 Uhr<br />
Unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Otterbach sind folgende Ratsmitglieder anwesend:<br />
I. Beig. Manfred Schlechtriemen<br />
II. Beig. Franz-Josef Hensel<br />
1. Bernd Imhäuser<br />
2. Burkhard Jung<br />
3. Bettina Schwarz-Bender<br />
4. Gerd Braas<br />
5. Andre Groos<br />
6. Burkhard Hensel I<br />
7. Burkhard Hensel II<br />
8. Werner Imhäuser<br />
9. Melanie Imhäuser<br />
10. Clemens Melles<br />
11. Silke Mockenhaupt<br />
12. Gerd Solbach<br />
13. Andreas Weyel<br />
14. Thomas Mäusezahl<br />
Entschuldigt fehlen:<br />
Karl-Heinz Hombach<br />
Peter Domnick<br />
Jürgen Mockenhaupt<br />
Lars Becker<br />
Birgit Zöller<br />
Dieter Huft<br />
Von der VGV sind anwesend:<br />
Werner Becker<br />
Joachim Neuhof<br />
Katharina Roth<br />
Schriftführer:<br />
Theo Bollwerk<br />
Die Tagesordnung wurde allen Ratsmitgliedern mit Schreiben vom 03.04.2008 wie folgt<br />
bekannt gegeben:<br />
Rat26ns v. 14.04.08
2<br />
Sitzungsbeginn öffentlicher Teil ca. 18.10 – Tagesordnung:<br />
1. Informationen des Ortsbürgermeisters<br />
2. Prüfung der Ortsgemeinde durch das Gemeindeprüfungsamt – Unterrichtung des<br />
Ortsgemeinderates (§ 33 Abs. 1 GemO)<br />
3. Freiwillige Beteiligung der Ortsgemeinde an den Sachkosten des Kindergartens der kath.<br />
<strong>Kirchen</strong>gemeinde für 2007 und Folgejahre (HFA 22.11.07)<br />
4. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2008 – Beratung und Beschlussfassung<br />
5. Straßennutzungspläne als Grundlage für die Förderung der kommunalen Verkehrsflächen<br />
nach dem Entflechtungsgesetz (Entflg)<br />
6. Widmung der Langemarkstr. für den öffentlichen Verkehr gem. § 36 LStrG<br />
7. Rahmenbedingungen für den kulturellen Ortskern, Ortsmitte – Antrag der SPD Fraktion<br />
8. Neuordnung der Wahlbezirke<br />
9. Verschiedenes<br />
Gegen Form und Frist der Einladung erhebt sich kein Widerspruch.<br />
Öffentlicher Teil:<br />
Ortsbürgermeister Otterbach bittet folgende Punkte als Nachtrag beraten zu dürfen:<br />
- Beschlussfassung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen im Neubaugebiet<br />
„Looskittel“<br />
a) Konkretisierung des Bauprogramms für den Endausbau<br />
b) Beschlussfassung über die Erhebung einer zweiten Vorausleistung<br />
- Antrag der SPD-Fraktion:<br />
Nutzung des ehemaligen Teppichraumes als Sitzungssaal<br />
Der Rat erklärt sich mit der Erweiterung der Tagesordnung einverstanden.<br />
Punkt 1: Informationen des Ortsbürgermeisters<br />
Werner Becker teilt mit, dass die Firma Günther Bau beabsichtigt, weitere 28 Einheiten zum<br />
Komplex betreutes Wohnen in Niederfischbach hinzuzufügen. Die Wohnungen sollen<br />
zwischen 45 und 65 m² groß werden.<br />
Das Gelände hinter diesem Komplex soll als Park entwickelt werden.<br />
Die Straße „An der Stürze“ soll verlängert werden und in einer kreisförmigen Wendeanlage<br />
enden.<br />
Punkt 2: Prüfung der Ortsgemeinde durch das Gemeindeprüfungsamt – Unterrichtung<br />
Des Ortsgemeinderates (§ 33 Abs. 1 GemO)<br />
Das Gemeindeprüfungsamt bei der Kreisverwaltung Altenkirchen hat aufgrund § 110 Abs. 5<br />
GemO i. V. m. § 14 Abs. 1 des Landesgesetzes über den Rechnungshof Rheinland-Pfalz<br />
eine Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsprüfung der Ortsgemeinde Niederfischbach für<br />
die Jahre 2002 bis 2005 durchgeführt. Der Prüfungsbericht datiert vom 14.02.2008 wurde<br />
der Ortsgemeinde über die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung zugestellt.<br />
Rat26ns v. 14.04.08
3<br />
Gemäß § 33 Abs. 1 GemO ist der Gemeinderat über das Ergebnis überörtlicher Prüfungen<br />
zu unterrichten. Der Prüfungsbericht wurde den Beigeordneten und den Fraktionssprechern<br />
vorab nach Eingang zur Kenntnisnahme durch den Ortsbürgermeister übersandt.<br />
Der Ortsgemeinderat nimmt den Prüfungsbericht zur Kenntnis. Die Beantwortung zu den<br />
berichtspflichtigen Einzelfeststellungen gegenüber der Prüfungsinstanz erfolgt durch die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung.<br />
Termin für die Rückäußerung ist der 31.07.2008. Die<br />
Prüfungsmitteilungen sind gem. § 100 Abs. 5 GemO an sieben Werktagen öffentlich auszulegen.<br />
Ort und Zeit der Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen.<br />
Ein Beschluss ist nicht zu fassen.<br />
Punkt 3: Freiwillige Beteiligung der Ortsgemeinde an den Sachkosten des Kindergartens<br />
der kath. <strong>Kirchen</strong>gemeinde für 2007 und Folgejahre (HFA 22.11.07)<br />
Der Rat folgt der Empfehlung des HFA vom 22.11.2007.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig ja<br />
bei 1 Enthaltung<br />
Punkt 4: Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2008 – Beratung und Beschlussfassung<br />
Zum zweiten mal legt die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung dem Ortsgemeinderat einen<br />
Haushaltsplan nach den Prinzipien der kommunalen Doppik zur Beschlussfassung vor. Im<br />
vergangenen Jahr wurden weitere wichtige Schritte auf dem Weg zu einem geschlossenen<br />
doppischen System genommen. So wurde die Eröffnungsbilanz vorgelegt und beschlossen,<br />
ferner wurden im Laufe des Jahres in der Verwaltung reichlich Erfahrungen gesammelt, wie<br />
sich das neue Haushaltsrecht auf die tägliche Arbeit auswirkt.<br />
Die neue Rechtslage für den Kommunalhaushalt vom 18.03.06 fordert eine an die<br />
Privatwirtschaft angelehnte Buchführung mit 3 Teilrechnungen, nämlich der<br />
Vermögensrechnung (kommunale Bilanz), der Ergebnisrechnung (entspricht weitestgehend<br />
der Gewinn- und Verlustrechnung; sie stellt den Werteverzehr der <strong>Verbandsgemeinde</strong> dar)<br />
sowie der Finanzrechnung (zeigt den Zahlungszu- und -abflüsse der Gemeinde). Von diesen<br />
3 Teilrechnungen werden im Haushaltsplan 2 im Vorhinein geplant, nämlich der<br />
Ergebnisplan und der Finanzplan.<br />
Der doppische Haushalt kennt erstmals die Instrumente der Abschreibungen im<br />
handelsrechtlichen Sinne sowie der Rückstellungen. Diese nicht zahlungswirksamen<br />
Aufwendungen werden lediglich im Ergebnishaushalt eingeplant und haben keinerlei<br />
Auswirkungen auf den Finanzhaushalt.<br />
Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Niederfischbach ist, gemäß § 4 Abs. 1 der<br />
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) angemessen in Teilhaushalte zu gliedern. Die<br />
Teilhaushalte wurde bei der Ortsgemeinde Niederfischbach anhand der örtlichen<br />
Organisation gebildet, so dass eine Gliederung in 5 Teilhaushalte erfolgen konnte.<br />
Im Ergebnisplan sind Erträge von insgesamt 4.054.005,00 € eingeplant, denen<br />
Aufwendungen von 4.343.907,00 € entgegenstehen. Dies führt zu einem Jahresfehlbedarf<br />
von 380.902,00 €.<br />
Rat26ns v. 14.04.08
4<br />
In den Erträgen machen sich insbesondere die Steuern und ähnlichen Abgaben mit<br />
insgesamt 3.089.852,00 € (davon Grundsteuer A mit 2.200,00 €, Grundsteuer B mit<br />
435.000,00 €, Gewerbesteuer mit 1.100.000,00 €, Hundesteuer mit 10.000,00 €, die<br />
Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer mit 1.328.443,00 € und an der Umsatzsteuer mit<br />
92.690,00 € und der Familienleistungsausgleich mit 121.529,00 €) als auch die<br />
Schlüsselzuweisung B2 mit 56.948,00 € bemerkbar.<br />
In den Aufwendungen sind besonders die Personalkosten (627.846,00 € + 13.000,00 €<br />
Versorgungsaufwand), die Sach- und Dienstleistungen (543.749,00 €), Zuwendungen und<br />
Umlagen 2.326.838,00 € (davon Kreisumlage 1.112.828,00 €, <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlage mit<br />
834.621,00 €), und sonstige laufende Aufwendungen mit 97.364,00 €, wie z.B. Mieten,<br />
Versicherungen, Fortbildungskosten Telekommunikation von Bedeutung. Für Zinsen sind<br />
236.406,00 € eingeplant.<br />
Im Finanzplan sind Einzahlungen und Auszahlungen von 5.288.723,00 € eingeplant. Der<br />
Finanzplan ist somit ausgeglichen. Hierin enthalten sind die korrespondierenden<br />
Einzahlungen zu den zahlungswirksamen Posten des Ergebnishaushalts.<br />
Neben den oben erwähnten Erträgen und Aufwendungen, die zum überwiegenden Teil auch<br />
korrespondierende Einzahlungen bzw. Auszahlungen erzeugen, sind die Einzahlungen und<br />
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sowie aus Investitionskrediten nur im Finanzplan<br />
ausgewiesen. Die Ortsgemeinde plant im laufenden Jahr Investitionen und<br />
Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.356.250,00 € zu tätigen.<br />
Hierbei wird mit Einnahmen aus Investitionstätigkeit (Zuwendungen, Zuschüsse etc.) von<br />
979.285,00 € gerechnet, so dass eine Unterdeckung aus Investitionstätigkeit in Höhe von<br />
376.965,00 € entsteht. Insgesamt ergibt sich ein Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von<br />
394.109,00 € (Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen:-17.144,00 € zuzüglich dem<br />
negativen Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von –376.965,00 €). Um diesen<br />
abzudecken wird die Aufnahme neuer Kredite in Höhe von 392.965,00 € erwartet.<br />
Für die Kredite der Ortsgemeinde wird mit Tilgungen von 87.270,00 € gerechnet.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig ja<br />
Punkt 5: Straßennutzungspläne als Grundlage für die Förderung der kommunalen Verkehrsflächen<br />
nach dem Entflechtungsgesetz (EntflG)<br />
Nach dem EntflG kann der Ausbau kommunaler Straßen gefördert werden, wenn sie<br />
folgende Voraussetzungen erfüllen:<br />
a) Es muss sich um verkehrswichtige innerörtliche Straßen, außer Anlieger- und<br />
Erschließungsstraßen, handeln.<br />
b) Die Straßen müssen als verkehrswichtig in einem Straßennutzungsplan dargestellt<br />
sein. Der Straßennutzungsplan muss mit dem Landesbetrieb Mobilität abgestimmt<br />
werden.<br />
Eine verkehrswichtige innerörtliche Straße ist eine Gemeindestraße, die als Sammelstraße<br />
den Verkehr aus den Anliegerstraßen der Wohn- oder Gewerbegebiete an eine<br />
Hauptverkehrsstraße führt oder die Straßen von Orts- bzw. Stadtteilen sammelt und diese<br />
miteinander verbindet.<br />
Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Koblenz hatte die Erstellung eines aktuellen<br />
Straßennutzungsplanes gefordert. Der Ortsgemeinderat verabschiedete am 06.06.1990<br />
Rat26ns v. 14.04.08
5<br />
einen Straßennutzungsplan, der mit dem Landesbetrieb abzusprechen war. Es fanden<br />
Gespräche mit Vertretern des LBM (damals Landesstraßenverwaltung) statt, die jedoch zu<br />
keinem Abschluss führten.<br />
Zum 01.01.2008 hat sich die Zuständigkeit für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> vom LBM<br />
Koblenz auf den LBM Diez verschoben. Es ist daher unbedingt notwendig, einen neuen<br />
Straßennutzungsplan entsprechend den o. g. Kriterien zu erstellen und mit dem LBM Diez<br />
abzustimmen.<br />
Die folgenden, im anliegenden Plan gelb markierten Straßen erfüllen die Voraussetzungen<br />
einer Sammel- und Verbindungsstraße, da sie den Verkehr an die K 90 bzw. 93 (Hüttseifer<br />
Weg bzw. Konrad-Adenauer-Straße) als Hauptverkehrs- bzw. überörtliche<br />
Verbindungsstraßen heranführen:<br />
• Eisenstraße von Anbindung K 88 (Tüschebachs Weiher) bis Anbindung K 93<br />
• Anbindung Kräm ab L 280, In der Kräm, Bergstraße bis K 93<br />
• Rothenbergstraße ab K 93 bis südliche Gabelung<br />
• Kirchhofstraße<br />
• Schlesingstraße<br />
• Mühlenhardstraße bis Betzelseifenstraße<br />
• Betzelseifenstraße bis Glück-Auf-Straße<br />
• Glück-Auf-Straße bis Schulwäldchen<br />
• Schulwäldchen bis Wittumhofstraße<br />
• Wittumhofstraße bis K 93<br />
• Anbindung Langenbach an K 90<br />
• Lindenweg<br />
Bei den nachfolgend genannten Kreisstraßen handelt es sich um Hauptverkehrsstraßen,<br />
welche die Ortsteile an das überörtliche Straßennetz anbinden. Sofern diese Straßen künftig<br />
zu Gemeindestraßen abgestuft werden sollten, behalten sie jedoch ihren<br />
Verbindungscharakter an das überörtliche Straßennetz und wären als verkehrswichtige<br />
innerörtliche Straße einzustufen. Um dies herauszustellen sollten die folgenden Kreisstraßen<br />
im Straßennutzungsplan gesondert dargestellt werden:<br />
• K 90 (Hüttseiferweg)<br />
• K 93 (Konrad-Adenauer-Straße)<br />
Der Ortsgemeinderat stellt fest, dass es sich bei den o. g. Gemeindestraßen um<br />
verkehrswichtige innerörtliche Straßen handelt. Weiterhin stellt er fest, dass die aufgeführten<br />
Kreisstraßen bei einer evtl. Abstufung ebenfalls als verkehrswichtige innerörtliche Straßen zu<br />
qualifizieren sind. Er nimmt den anliegenden Plan zustimmend zur Kenntnis und beauftragt<br />
die Verwaltung, diesen als Straßennutzungsplan mit dem Landesbetrieb Mobilität Diez<br />
abzustimmen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig ja<br />
Punkt 6: Widmung der Langemarkstraße für den öffentlichen Verkehr gem. § 36 LStrG<br />
Die „Langemarkstraße“ in der Ortsgemeinde Niederfischbach wird gemäß § 36 Landesstraßengesetz<br />
(LStrG) als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Ziff. 3 Buchstabe a) LStrG dem<br />
öffentlichen Verkehr gewidmet. Verkehrsbeschränkungen werden nicht festgesetzt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig ja<br />
Rat26ns v. 14.04.08
6<br />
RM Clemens Melles hat gemäß § 22 GemO weder an der Beratung noch an der<br />
Beschlussfassung teilgenommen.<br />
Punkt 7: Rahmenbedingungen für den kulturellen Ortskern, Ortsmitte<br />
- Antrag der SPD-Fraktion<br />
Ortsbürgermeister Otterbach verliest den jedem Ratsmitglied vorliegenden Antrag der SPD-<br />
Fraktion.<br />
Es soll ein Erholungs- und Freizeitgebiet für jedes Alter entstehen. Insbesondere wird ein<br />
Begegnungsplatz für jedes Alter gewünscht.<br />
Der Vorsitzende möchte die Anregungen der SPD als Gestaltungsvorschlag mit in die<br />
weiteren Beratungen aufnehmen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig ja<br />
Punkt 8: Neuordnung der Wahlbezirke<br />
Ortsbürgermeister Otterbach schlägt vor, den Wahlbezirk Gemeindebüro, Hahnseifenstraße,<br />
aufzuheben und auf die Bezirke Haus Auengarten und Grundschule, Rothenbergstraße,<br />
aufzuteilen.<br />
Der Rat folgt diesem Vorschlag.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig ja<br />
Nachtrag: Beschlussfassung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen<br />
im Neubaugebiet „Looskittel“<br />
a) Konkretisierung des Bauprogrammes für den Endausbau<br />
c) Beschlussfassung über die Erhebung einer zweiten Vorausleistung<br />
Nachdem in den als Baustraße hergestellten Erschließungsanlagen im Baugebiet „Looskittel“<br />
zwischenzeitlich ca. 80 % der Grundstücke bebaut sind, kann nunmehr der Endausbau der<br />
Straße erfolgen. Die Anlieger wurden bereits in der Anliegerversammlung vom 08.11.2007<br />
über den bevorstehenden Endausbau, die zugrunde liegende Planung und die beitragsrechtlichen<br />
Konsequenzen informiert.<br />
Es soll zur Vermeidung übermäßiger Fremdfinanzierungskosten eine 2. Vorausleistung erhoben<br />
werden, welche mit Beginn der Baumaßnahme erhoben würde. Darüber hinaus ist<br />
das Bauprogramm dahingehend zu konkretisieren, dass die Erschließungsanlagen der<br />
zugrunde liegenden Planung entsprechend hergestellt werden.<br />
Es sind daher folgende Beschlüsse zu fassen:<br />
Zu a) Konkretisierung des Bauprogrammes für den Endausbau<br />
In Ergänzung des in der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Niederfischbach vom<br />
12.08.1997 unter TOP 4 gefassten Beschlusses beschließt der Ortsgemeinderat Niederfischbach,<br />
der vom beauftragten Ing.-Büro erstellten und im Gemeinderat bereits vorgestellten<br />
Planung in der vorliegenden Form zuzustimmen. Der Endausbau soll in dem der vorgestellten<br />
Planung entsprechenden Umfang erfolgen.<br />
Rat26ns v. 14.04.08
7<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig ja<br />
Zu b) Beschlussfassung über die Erhebung einer zweiten Vorausleistung<br />
Die Ortsgemeinde Niederfischbach erhebt gemäß § 133 Abs. 3 BauGB von den beitragspflichtigen<br />
Eigentümern im Abrechnungsgebiet ab Baubeginn an den Erschließungsanlagen<br />
im Baugebiet „Looskittel“ unter Anrechnung der 1. Vorausleistung eine 2. Vorausleistung in<br />
Höhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrags.<br />
Die Erhebung der zweiten Vorausleistung umfasst die Teileinrichtungen: 1. Freilegung und<br />
Fahrbahn, 2. Straßenoberflächenentwässerung, 3. Straßenbeleuchtung, 4. Grunderwerb und<br />
5. Vermessung.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig ja<br />
II. Beig. Franz-Josef Hensel hat gemäß § 22 GemO weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung<br />
teilgenommen.<br />
Punkt7: Verschiedenes<br />
Keine Wortmeldungen<br />
Ende der Sitzung gegen 19.20 Uhr<br />
Matthias Otterbach........................................<br />
Theo Bollwerk................................................<br />
Rat26ns v. 14.04.08