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14.04.2008 - Verbandsgemeinde Kirchen, Sieg

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1<br />

Niederschrift<br />

über die 26. Sitzung des Ortsgemeinderates Niederfischbach am Montag, dem <strong>14.04.2008</strong>,<br />

im Bürgerhaus Auengarten<br />

Sitzungsbeginn: 17.45 Uhr<br />

Unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Otterbach sind folgende Ratsmitglieder anwesend:<br />

I. Beig. Manfred Schlechtriemen<br />

II. Beig. Franz-Josef Hensel<br />

1. Bernd Imhäuser<br />

2. Burkhard Jung<br />

3. Bettina Schwarz-Bender<br />

4. Gerd Braas<br />

5. Andre Groos<br />

6. Burkhard Hensel I<br />

7. Burkhard Hensel II<br />

8. Werner Imhäuser<br />

9. Melanie Imhäuser<br />

10. Clemens Melles<br />

11. Silke Mockenhaupt<br />

12. Gerd Solbach<br />

13. Andreas Weyel<br />

14. Thomas Mäusezahl<br />

Entschuldigt fehlen:<br />

Karl-Heinz Hombach<br />

Peter Domnick<br />

Jürgen Mockenhaupt<br />

Lars Becker<br />

Birgit Zöller<br />

Dieter Huft<br />

Von der VGV sind anwesend:<br />

Werner Becker<br />

Joachim Neuhof<br />

Katharina Roth<br />

Schriftführer:<br />

Theo Bollwerk<br />

Die Tagesordnung wurde allen Ratsmitgliedern mit Schreiben vom 03.04.2008 wie folgt<br />

bekannt gegeben:<br />

Rat26ns v. 14.04.08


2<br />

Sitzungsbeginn öffentlicher Teil ca. 18.10 – Tagesordnung:<br />

1. Informationen des Ortsbürgermeisters<br />

2. Prüfung der Ortsgemeinde durch das Gemeindeprüfungsamt – Unterrichtung des<br />

Ortsgemeinderates (§ 33 Abs. 1 GemO)<br />

3. Freiwillige Beteiligung der Ortsgemeinde an den Sachkosten des Kindergartens der kath.<br />

<strong>Kirchen</strong>gemeinde für 2007 und Folgejahre (HFA 22.11.07)<br />

4. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2008 – Beratung und Beschlussfassung<br />

5. Straßennutzungspläne als Grundlage für die Förderung der kommunalen Verkehrsflächen<br />

nach dem Entflechtungsgesetz (Entflg)<br />

6. Widmung der Langemarkstr. für den öffentlichen Verkehr gem. § 36 LStrG<br />

7. Rahmenbedingungen für den kulturellen Ortskern, Ortsmitte – Antrag der SPD Fraktion<br />

8. Neuordnung der Wahlbezirke<br />

9. Verschiedenes<br />

Gegen Form und Frist der Einladung erhebt sich kein Widerspruch.<br />

Öffentlicher Teil:<br />

Ortsbürgermeister Otterbach bittet folgende Punkte als Nachtrag beraten zu dürfen:<br />

- Beschlussfassung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen im Neubaugebiet<br />

„Looskittel“<br />

a) Konkretisierung des Bauprogramms für den Endausbau<br />

b) Beschlussfassung über die Erhebung einer zweiten Vorausleistung<br />

- Antrag der SPD-Fraktion:<br />

Nutzung des ehemaligen Teppichraumes als Sitzungssaal<br />

Der Rat erklärt sich mit der Erweiterung der Tagesordnung einverstanden.<br />

Punkt 1: Informationen des Ortsbürgermeisters<br />

Werner Becker teilt mit, dass die Firma Günther Bau beabsichtigt, weitere 28 Einheiten zum<br />

Komplex betreutes Wohnen in Niederfischbach hinzuzufügen. Die Wohnungen sollen<br />

zwischen 45 und 65 m² groß werden.<br />

Das Gelände hinter diesem Komplex soll als Park entwickelt werden.<br />

Die Straße „An der Stürze“ soll verlängert werden und in einer kreisförmigen Wendeanlage<br />

enden.<br />

Punkt 2: Prüfung der Ortsgemeinde durch das Gemeindeprüfungsamt – Unterrichtung<br />

Des Ortsgemeinderates (§ 33 Abs. 1 GemO)<br />

Das Gemeindeprüfungsamt bei der Kreisverwaltung Altenkirchen hat aufgrund § 110 Abs. 5<br />

GemO i. V. m. § 14 Abs. 1 des Landesgesetzes über den Rechnungshof Rheinland-Pfalz<br />

eine Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsprüfung der Ortsgemeinde Niederfischbach für<br />

die Jahre 2002 bis 2005 durchgeführt. Der Prüfungsbericht datiert vom 14.02.2008 wurde<br />

der Ortsgemeinde über die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung zugestellt.<br />

Rat26ns v. 14.04.08


3<br />

Gemäß § 33 Abs. 1 GemO ist der Gemeinderat über das Ergebnis überörtlicher Prüfungen<br />

zu unterrichten. Der Prüfungsbericht wurde den Beigeordneten und den Fraktionssprechern<br />

vorab nach Eingang zur Kenntnisnahme durch den Ortsbürgermeister übersandt.<br />

Der Ortsgemeinderat nimmt den Prüfungsbericht zur Kenntnis. Die Beantwortung zu den<br />

berichtspflichtigen Einzelfeststellungen gegenüber der Prüfungsinstanz erfolgt durch die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung.<br />

Termin für die Rückäußerung ist der 31.07.2008. Die<br />

Prüfungsmitteilungen sind gem. § 100 Abs. 5 GemO an sieben Werktagen öffentlich auszulegen.<br />

Ort und Zeit der Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen.<br />

Ein Beschluss ist nicht zu fassen.<br />

Punkt 3: Freiwillige Beteiligung der Ortsgemeinde an den Sachkosten des Kindergartens<br />

der kath. <strong>Kirchen</strong>gemeinde für 2007 und Folgejahre (HFA 22.11.07)<br />

Der Rat folgt der Empfehlung des HFA vom 22.11.2007.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig ja<br />

bei 1 Enthaltung<br />

Punkt 4: Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2008 – Beratung und Beschlussfassung<br />

Zum zweiten mal legt die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung dem Ortsgemeinderat einen<br />

Haushaltsplan nach den Prinzipien der kommunalen Doppik zur Beschlussfassung vor. Im<br />

vergangenen Jahr wurden weitere wichtige Schritte auf dem Weg zu einem geschlossenen<br />

doppischen System genommen. So wurde die Eröffnungsbilanz vorgelegt und beschlossen,<br />

ferner wurden im Laufe des Jahres in der Verwaltung reichlich Erfahrungen gesammelt, wie<br />

sich das neue Haushaltsrecht auf die tägliche Arbeit auswirkt.<br />

Die neue Rechtslage für den Kommunalhaushalt vom 18.03.06 fordert eine an die<br />

Privatwirtschaft angelehnte Buchführung mit 3 Teilrechnungen, nämlich der<br />

Vermögensrechnung (kommunale Bilanz), der Ergebnisrechnung (entspricht weitestgehend<br />

der Gewinn- und Verlustrechnung; sie stellt den Werteverzehr der <strong>Verbandsgemeinde</strong> dar)<br />

sowie der Finanzrechnung (zeigt den Zahlungszu- und -abflüsse der Gemeinde). Von diesen<br />

3 Teilrechnungen werden im Haushaltsplan 2 im Vorhinein geplant, nämlich der<br />

Ergebnisplan und der Finanzplan.<br />

Der doppische Haushalt kennt erstmals die Instrumente der Abschreibungen im<br />

handelsrechtlichen Sinne sowie der Rückstellungen. Diese nicht zahlungswirksamen<br />

Aufwendungen werden lediglich im Ergebnishaushalt eingeplant und haben keinerlei<br />

Auswirkungen auf den Finanzhaushalt.<br />

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Niederfischbach ist, gemäß § 4 Abs. 1 der<br />

Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) angemessen in Teilhaushalte zu gliedern. Die<br />

Teilhaushalte wurde bei der Ortsgemeinde Niederfischbach anhand der örtlichen<br />

Organisation gebildet, so dass eine Gliederung in 5 Teilhaushalte erfolgen konnte.<br />

Im Ergebnisplan sind Erträge von insgesamt 4.054.005,00 € eingeplant, denen<br />

Aufwendungen von 4.343.907,00 € entgegenstehen. Dies führt zu einem Jahresfehlbedarf<br />

von 380.902,00 €.<br />

Rat26ns v. 14.04.08


4<br />

In den Erträgen machen sich insbesondere die Steuern und ähnlichen Abgaben mit<br />

insgesamt 3.089.852,00 € (davon Grundsteuer A mit 2.200,00 €, Grundsteuer B mit<br />

435.000,00 €, Gewerbesteuer mit 1.100.000,00 €, Hundesteuer mit 10.000,00 €, die<br />

Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer mit 1.328.443,00 € und an der Umsatzsteuer mit<br />

92.690,00 € und der Familienleistungsausgleich mit 121.529,00 €) als auch die<br />

Schlüsselzuweisung B2 mit 56.948,00 € bemerkbar.<br />

In den Aufwendungen sind besonders die Personalkosten (627.846,00 € + 13.000,00 €<br />

Versorgungsaufwand), die Sach- und Dienstleistungen (543.749,00 €), Zuwendungen und<br />

Umlagen 2.326.838,00 € (davon Kreisumlage 1.112.828,00 €, <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlage mit<br />

834.621,00 €), und sonstige laufende Aufwendungen mit 97.364,00 €, wie z.B. Mieten,<br />

Versicherungen, Fortbildungskosten Telekommunikation von Bedeutung. Für Zinsen sind<br />

236.406,00 € eingeplant.<br />

Im Finanzplan sind Einzahlungen und Auszahlungen von 5.288.723,00 € eingeplant. Der<br />

Finanzplan ist somit ausgeglichen. Hierin enthalten sind die korrespondierenden<br />

Einzahlungen zu den zahlungswirksamen Posten des Ergebnishaushalts.<br />

Neben den oben erwähnten Erträgen und Aufwendungen, die zum überwiegenden Teil auch<br />

korrespondierende Einzahlungen bzw. Auszahlungen erzeugen, sind die Einzahlungen und<br />

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sowie aus Investitionskrediten nur im Finanzplan<br />

ausgewiesen. Die Ortsgemeinde plant im laufenden Jahr Investitionen und<br />

Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.356.250,00 € zu tätigen.<br />

Hierbei wird mit Einnahmen aus Investitionstätigkeit (Zuwendungen, Zuschüsse etc.) von<br />

979.285,00 € gerechnet, so dass eine Unterdeckung aus Investitionstätigkeit in Höhe von<br />

376.965,00 € entsteht. Insgesamt ergibt sich ein Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von<br />

394.109,00 € (Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen:-17.144,00 € zuzüglich dem<br />

negativen Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von –376.965,00 €). Um diesen<br />

abzudecken wird die Aufnahme neuer Kredite in Höhe von 392.965,00 € erwartet.<br />

Für die Kredite der Ortsgemeinde wird mit Tilgungen von 87.270,00 € gerechnet.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig ja<br />

Punkt 5: Straßennutzungspläne als Grundlage für die Förderung der kommunalen Verkehrsflächen<br />

nach dem Entflechtungsgesetz (EntflG)<br />

Nach dem EntflG kann der Ausbau kommunaler Straßen gefördert werden, wenn sie<br />

folgende Voraussetzungen erfüllen:<br />

a) Es muss sich um verkehrswichtige innerörtliche Straßen, außer Anlieger- und<br />

Erschließungsstraßen, handeln.<br />

b) Die Straßen müssen als verkehrswichtig in einem Straßennutzungsplan dargestellt<br />

sein. Der Straßennutzungsplan muss mit dem Landesbetrieb Mobilität abgestimmt<br />

werden.<br />

Eine verkehrswichtige innerörtliche Straße ist eine Gemeindestraße, die als Sammelstraße<br />

den Verkehr aus den Anliegerstraßen der Wohn- oder Gewerbegebiete an eine<br />

Hauptverkehrsstraße führt oder die Straßen von Orts- bzw. Stadtteilen sammelt und diese<br />

miteinander verbindet.<br />

Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Koblenz hatte die Erstellung eines aktuellen<br />

Straßennutzungsplanes gefordert. Der Ortsgemeinderat verabschiedete am 06.06.1990<br />

Rat26ns v. 14.04.08


5<br />

einen Straßennutzungsplan, der mit dem Landesbetrieb abzusprechen war. Es fanden<br />

Gespräche mit Vertretern des LBM (damals Landesstraßenverwaltung) statt, die jedoch zu<br />

keinem Abschluss führten.<br />

Zum 01.01.2008 hat sich die Zuständigkeit für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> vom LBM<br />

Koblenz auf den LBM Diez verschoben. Es ist daher unbedingt notwendig, einen neuen<br />

Straßennutzungsplan entsprechend den o. g. Kriterien zu erstellen und mit dem LBM Diez<br />

abzustimmen.<br />

Die folgenden, im anliegenden Plan gelb markierten Straßen erfüllen die Voraussetzungen<br />

einer Sammel- und Verbindungsstraße, da sie den Verkehr an die K 90 bzw. 93 (Hüttseifer<br />

Weg bzw. Konrad-Adenauer-Straße) als Hauptverkehrs- bzw. überörtliche<br />

Verbindungsstraßen heranführen:<br />

• Eisenstraße von Anbindung K 88 (Tüschebachs Weiher) bis Anbindung K 93<br />

• Anbindung Kräm ab L 280, In der Kräm, Bergstraße bis K 93<br />

• Rothenbergstraße ab K 93 bis südliche Gabelung<br />

• Kirchhofstraße<br />

• Schlesingstraße<br />

• Mühlenhardstraße bis Betzelseifenstraße<br />

• Betzelseifenstraße bis Glück-Auf-Straße<br />

• Glück-Auf-Straße bis Schulwäldchen<br />

• Schulwäldchen bis Wittumhofstraße<br />

• Wittumhofstraße bis K 93<br />

• Anbindung Langenbach an K 90<br />

• Lindenweg<br />

Bei den nachfolgend genannten Kreisstraßen handelt es sich um Hauptverkehrsstraßen,<br />

welche die Ortsteile an das überörtliche Straßennetz anbinden. Sofern diese Straßen künftig<br />

zu Gemeindestraßen abgestuft werden sollten, behalten sie jedoch ihren<br />

Verbindungscharakter an das überörtliche Straßennetz und wären als verkehrswichtige<br />

innerörtliche Straße einzustufen. Um dies herauszustellen sollten die folgenden Kreisstraßen<br />

im Straßennutzungsplan gesondert dargestellt werden:<br />

• K 90 (Hüttseiferweg)<br />

• K 93 (Konrad-Adenauer-Straße)<br />

Der Ortsgemeinderat stellt fest, dass es sich bei den o. g. Gemeindestraßen um<br />

verkehrswichtige innerörtliche Straßen handelt. Weiterhin stellt er fest, dass die aufgeführten<br />

Kreisstraßen bei einer evtl. Abstufung ebenfalls als verkehrswichtige innerörtliche Straßen zu<br />

qualifizieren sind. Er nimmt den anliegenden Plan zustimmend zur Kenntnis und beauftragt<br />

die Verwaltung, diesen als Straßennutzungsplan mit dem Landesbetrieb Mobilität Diez<br />

abzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig ja<br />

Punkt 6: Widmung der Langemarkstraße für den öffentlichen Verkehr gem. § 36 LStrG<br />

Die „Langemarkstraße“ in der Ortsgemeinde Niederfischbach wird gemäß § 36 Landesstraßengesetz<br />

(LStrG) als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Ziff. 3 Buchstabe a) LStrG dem<br />

öffentlichen Verkehr gewidmet. Verkehrsbeschränkungen werden nicht festgesetzt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig ja<br />

Rat26ns v. 14.04.08


6<br />

RM Clemens Melles hat gemäß § 22 GemO weder an der Beratung noch an der<br />

Beschlussfassung teilgenommen.<br />

Punkt 7: Rahmenbedingungen für den kulturellen Ortskern, Ortsmitte<br />

- Antrag der SPD-Fraktion<br />

Ortsbürgermeister Otterbach verliest den jedem Ratsmitglied vorliegenden Antrag der SPD-<br />

Fraktion.<br />

Es soll ein Erholungs- und Freizeitgebiet für jedes Alter entstehen. Insbesondere wird ein<br />

Begegnungsplatz für jedes Alter gewünscht.<br />

Der Vorsitzende möchte die Anregungen der SPD als Gestaltungsvorschlag mit in die<br />

weiteren Beratungen aufnehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig ja<br />

Punkt 8: Neuordnung der Wahlbezirke<br />

Ortsbürgermeister Otterbach schlägt vor, den Wahlbezirk Gemeindebüro, Hahnseifenstraße,<br />

aufzuheben und auf die Bezirke Haus Auengarten und Grundschule, Rothenbergstraße,<br />

aufzuteilen.<br />

Der Rat folgt diesem Vorschlag.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig ja<br />

Nachtrag: Beschlussfassung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen<br />

im Neubaugebiet „Looskittel“<br />

a) Konkretisierung des Bauprogrammes für den Endausbau<br />

c) Beschlussfassung über die Erhebung einer zweiten Vorausleistung<br />

Nachdem in den als Baustraße hergestellten Erschließungsanlagen im Baugebiet „Looskittel“<br />

zwischenzeitlich ca. 80 % der Grundstücke bebaut sind, kann nunmehr der Endausbau der<br />

Straße erfolgen. Die Anlieger wurden bereits in der Anliegerversammlung vom 08.11.2007<br />

über den bevorstehenden Endausbau, die zugrunde liegende Planung und die beitragsrechtlichen<br />

Konsequenzen informiert.<br />

Es soll zur Vermeidung übermäßiger Fremdfinanzierungskosten eine 2. Vorausleistung erhoben<br />

werden, welche mit Beginn der Baumaßnahme erhoben würde. Darüber hinaus ist<br />

das Bauprogramm dahingehend zu konkretisieren, dass die Erschließungsanlagen der<br />

zugrunde liegenden Planung entsprechend hergestellt werden.<br />

Es sind daher folgende Beschlüsse zu fassen:<br />

Zu a) Konkretisierung des Bauprogrammes für den Endausbau<br />

In Ergänzung des in der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Niederfischbach vom<br />

12.08.1997 unter TOP 4 gefassten Beschlusses beschließt der Ortsgemeinderat Niederfischbach,<br />

der vom beauftragten Ing.-Büro erstellten und im Gemeinderat bereits vorgestellten<br />

Planung in der vorliegenden Form zuzustimmen. Der Endausbau soll in dem der vorgestellten<br />

Planung entsprechenden Umfang erfolgen.<br />

Rat26ns v. 14.04.08


7<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig ja<br />

Zu b) Beschlussfassung über die Erhebung einer zweiten Vorausleistung<br />

Die Ortsgemeinde Niederfischbach erhebt gemäß § 133 Abs. 3 BauGB von den beitragspflichtigen<br />

Eigentümern im Abrechnungsgebiet ab Baubeginn an den Erschließungsanlagen<br />

im Baugebiet „Looskittel“ unter Anrechnung der 1. Vorausleistung eine 2. Vorausleistung in<br />

Höhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrags.<br />

Die Erhebung der zweiten Vorausleistung umfasst die Teileinrichtungen: 1. Freilegung und<br />

Fahrbahn, 2. Straßenoberflächenentwässerung, 3. Straßenbeleuchtung, 4. Grunderwerb und<br />

5. Vermessung.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig ja<br />

II. Beig. Franz-Josef Hensel hat gemäß § 22 GemO weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung<br />

teilgenommen.<br />

Punkt7: Verschiedenes<br />

Keine Wortmeldungen<br />

Ende der Sitzung gegen 19.20 Uhr<br />

Matthias Otterbach........................................<br />

Theo Bollwerk................................................<br />

Rat26ns v. 14.04.08

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