Gemeinde Kirchheim a.N. - Gemeinde Kirchheim am Neckar
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VBA 16.07.2012<br />
TOP 26<br />
Baugesuche<br />
TOP 26.1<br />
Errichtung von 3 Reihenhäusern mit Garagen auf Flst. Nr. 5487 im Paradeißerweg -<br />
veränderte Ausführung der Regenwassermulde, geplante Böschung<br />
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:<br />
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Ehewiesen“ –<br />
Änderung und nordwestliche Erweiterung (Teilstück Rosenpark).<br />
Der Käufer des nördlichen Eckhauses beabsichtigt eine Abböschung an der nördlichen Nachbargrenze.<br />
Die ursprünglich geplante Mulde soll entfallen.<br />
Im Mai 2012 hat bereits ein Vororttermin mit einem Vertreter des Landrats<strong>am</strong>ts, Fachbereich<br />
Umwelt/Wasserwirtschaft stattgefunden. Unter bestimmten Voraussetzungen wurde eine Verschiebung<br />
der Erdböschung an der nördlichen Hausseite für möglich gehalten. Die Antragsteller<br />
wurden aufgefordert, einen Befreiungsantrag über die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchheim</strong> an das Baurechts<strong>am</strong>t<br />
des Landrats<strong>am</strong>tes zu stellen.<br />
Nach kurzer Diskussion ergeht bei einer Enthaltung (<strong>Gemeinde</strong>rätin Riecker) der<br />
B e s c h l u s s :<br />
Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, unter der Voraussetzung, dass<br />
die zuständige Fachbehörde zustimmt und die Vorgaben eingehalten werden.<br />
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