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Gemeinde Kirchheim a.N. - Gemeinde Kirchheim am Neckar

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VBA 16.07.2012<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchheim</strong> a.N.<br />

Niederschrift<br />

über die Verhandlungen<br />

des<br />

Verwaltungs- und Bauausschusses<br />

Sitzung <strong>am</strong> 16. Juli 2012<br />

Anwesend:<br />

Entschuldigt:<br />

Außerdem anwesend:<br />

Bürgermeister Seibold und 6 <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Uli Bröllos, <strong>Gemeinde</strong>rat Hubert<br />

Deisinger, Reinhard Schromm<br />

Andreas Bezner, Melanie Brändle, Holger<br />

Schön, zu TOP 36, 37 und 39 Frau Hitzbleck,<br />

zu TOP 41 Frau Kauß-Brockmann, Herr Dr.<br />

Schwarz und Herr Schlich<br />

Schriftführer:<br />

Andrea Fritz<br />

Öffentlich<br />

Beginn: 19:00 Uhr<br />

Ende: 19:25 Uhr<br />

Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen:<br />

26. Baugesuche<br />

26.1. Errichtung von 3 Reihenhäusern mit Garagen auf Flst. Nr. 5487 im Paradeißerweg -<br />

veränderte Ausführung der Regenwassermulde, geplante Böschung<br />

26.2. Neubau eines Autohauses mit Werkstatt und Showroom auf Flst. Nr. 5598, Mercedesstraße/Bertha-Benz-Straße<br />

26.3. Antrag auf Nutzungsänderung von einem Wohnraum in einen Gewerberaum, Hinter<br />

der Kirche 21<br />

26.4. Abbruch bestehende Lagerhalle sowie Hallenneubau mit Teilunterkellerung auf Flst.<br />

Nr. 1086, Max-Eyth-Str. 13<br />

26.5. Neubau eines Einf<strong>am</strong>ilienhauses auf Flst. Nr. 5553 an der Petra-Kelly-Straße<br />

26.6. Neubau eines Einf<strong>am</strong>ilienhauses mit einer Garage und PKW-Stellplatz auf Flst. Nr.<br />

5534/1 an der Bertha-von-Suttner-Straße<br />

26.7. Errichtung einer Überdachung <strong>am</strong> Kinderhaus KLEX, Strombergstr. 23<br />

26.8. Erweiterung Ausstellungsfläche für Wohnwagen und Wohnmobile auf Flste. 5601<br />

und 5601/1, Mercedesstraße<br />

27. Bauleitplanung von Nachbargemeinden<br />

hier: Bebauungsplanverfahren "Forchenäcker" der Stadt Lauffen <strong>am</strong> <strong>Neckar</strong><br />

28. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss<br />

1


VBA 16.07.2012<br />

TOP 26<br />

Baugesuche<br />

TOP 26.1<br />

Errichtung von 3 Reihenhäusern mit Garagen auf Flst. Nr. 5487 im Paradeißerweg -<br />

veränderte Ausführung der Regenwassermulde, geplante Böschung<br />

Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:<br />

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Ehewiesen“ –<br />

Änderung und nordwestliche Erweiterung (Teilstück Rosenpark).<br />

Der Käufer des nördlichen Eckhauses beabsichtigt eine Abböschung an der nördlichen Nachbargrenze.<br />

Die ursprünglich geplante Mulde soll entfallen.<br />

Im Mai 2012 hat bereits ein Vororttermin mit einem Vertreter des Landrats<strong>am</strong>ts, Fachbereich<br />

Umwelt/Wasserwirtschaft stattgefunden. Unter bestimmten Voraussetzungen wurde eine Verschiebung<br />

der Erdböschung an der nördlichen Hausseite für möglich gehalten. Die Antragsteller<br />

wurden aufgefordert, einen Befreiungsantrag über die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchheim</strong> an das Baurechts<strong>am</strong>t<br />

des Landrats<strong>am</strong>tes zu stellen.<br />

Nach kurzer Diskussion ergeht bei einer Enthaltung (<strong>Gemeinde</strong>rätin Riecker) der<br />

B e s c h l u s s :<br />

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, unter der Voraussetzung, dass<br />

die zuständige Fachbehörde zustimmt und die Vorgaben eingehalten werden.<br />

2


VBA 16.07.2012<br />

TOP 26.2<br />

Neubau eines Autohauses mit Werkstatt und Showroom auf Flst. Nr. 5598, Mercedesstraße/Bertha-Benz-Straße<br />

Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:<br />

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hellebarten“ – 1.<br />

Änderung, der noch nicht rechtskräftig ist.<br />

Die Garagen mit einer Höhe von 3,5 m liegen teilweise außerhalb des Baufensters.<br />

Nach Ziffer 6.1 des Bebauungsplans dürfen Garagen ausnahmsweise auf der unüberbaubaren<br />

Grundstücksfläche errichtet werden, wenn ein Stauraum von mind. 5.0 m zur Straßenbegrenzungslinie<br />

eingehalten und Pflanzgebote berücksichtigt werden.<br />

Das Flachdach der Garagen wird gemäß Bebauungsplan begrünt.<br />

Das Betriebsgebäude erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 7 Grad, wobei es optisch<br />

als Flachdachbau erscheint.<br />

Zu- und Abfahrten zu den Erschließungsstraßen sind gem. Ziffer 6.3 des Bebauungsplans bis<br />

8 m Breite zulässig. Ausnahmsweise sind weitere bis 6 m Breite zulässig, wenn betriebsbedingte<br />

Situationen dies erforderlich machen.<br />

Nach vorläufiger Prüfung kann davon ausgegangen werden, dass die Festsetzungen des künftigen<br />

Bebauungsplans eingehalten werden.<br />

Da der maßgebliche Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig ist, sind vom Antragsteller vor<br />

Erteilung der Baugenehmigung die Festsetzungen des Bebauungsplans in Form einer Baulast<br />

schriftlich anzuerkennen.<br />

Nach kurzer Diskussion ergeht bei einer Enthaltung (<strong>Gemeinde</strong>rätin Riecker) der<br />

B e s c h l u s s :<br />

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

3


VBA 16.07.2012<br />

TOP 26.3<br />

Antrag auf Nutzungsänderung von einem Wohnraum in einen Gewerberaum, Hinter<br />

der Kirche 21<br />

Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:<br />

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hinter der Kirche“<br />

– 1. Änderung.<br />

Gemäß Bebauungsplan handelt es sich um ein allgemeines Wohngebiet.<br />

Nach § 4 BauNVO sind nicht störende Handwerksbetriebe zulässig bzw. können ausnahmsweise<br />

sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen werden.<br />

Es ist beabsichtigt einen Raum im OG des Wohngebäudes gewerblich zu nutzen. Nebenberuflich<br />

sollen als Kleingewerbe Kosmetikbehandlungen angeboten werden. Arbeitnehmer werden<br />

nicht beschäftigt.<br />

Zuständige Fachbehörden werden durch die Baurechtsbehörde beteiligt. Eventuelle Auflagen<br />

werden Bestandteil der Baugenehmigung.<br />

Ob gegebenenfalls für die neue Nutzung ein zusätzlicher Stellplatz erforderlich ist, wird von<br />

der Baurechtsbehörde geprüft.<br />

Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke haben dem Vorhaben schriftlich zugestimmt.<br />

Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige<br />

B e s c h l u s s :<br />

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

4


VBA 16.07.2012<br />

TOP 26.4<br />

Abbruch bestehende Lagerhalle sowie Hallenneubau mit Teilunterkellerung auf Flst.<br />

Nr. 1086, Max-Eyth-Str. 13<br />

Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:<br />

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Loch-Seele-<br />

Ehewiesen“ – 5. Änderung.<br />

In der Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses <strong>am</strong> 13.02.2012 wurde das Vorhaben<br />

vorberaten.<br />

Eine Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze wurde in Aussicht gestellt, sofern der<br />

Mindestabstand von 20 m zur Bundesstraße eingehalten wird.<br />

Die bestehende Lagerhalle wird abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt. Die Baugrenze<br />

wird um 2.44 m überschritten. Der geforderte Mindestabstand zur B 27 wird mit 20,33 m eingehalten.<br />

Laut Bebauungsplan sind Flachdächer extensiv mit einer standortgerechten Gräser-<br />

Kräuter-Mischung zu begrünen.<br />

Ansonsten kann nach erster Prüfung davon ausgegangen werden, dass die Festsetzungen des<br />

Bebauungsplans eingehalten werden.<br />

Nach kurzer Diskussion ergeht bei einer Gegenstimme (<strong>Gemeinde</strong>rätin Riecker) der<br />

B e s c h l u s s :<br />

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

5


VBA 16.07.2012<br />

TOP 26.5<br />

Neubau eines Einf<strong>am</strong>ilienhauses auf Flst. Nr. 5553 an der Petra-Kelly-Straße<br />

Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:<br />

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplans<br />

„Bachrain II“ – Abschnitt westlich des Talhofes 1. Änderung.<br />

Die Bauvorlagen wurden <strong>am</strong> 05.07.12 gem. § 51 Abs. 1 und 2 LBO im Kenntnisgabeverfahren<br />

eingereicht.<br />

Da der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig ist, wird der Antrag gem. § 33 BauGB (Zulässigkeit<br />

von Vorhaben während der Planaufstellung) im vereinfachten Verfahren nachgereicht.<br />

Im künftigen Bebauungsplan ist für das Grundstück eingeschossige Bauweise mit einer Firsthöhe<br />

von 8,25 m und geneigtem Dach ( 22 bis 32 Grad) festgelegt.<br />

Für die geplante Dachneigung von 38 Grad bei einer Firsthöhe 7,30 m wird Befreiung beantragt.<br />

Dies entspricht den Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplans.<br />

Ansonsten kann nach vorläufiger Prüfung davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben<br />

dem Bebauungsplan entspricht.<br />

Vor Genehmigung durch die Baurechtsbehörde sind vom Antragsteller die Festsetzungen des<br />

künftigen Bebauungsplans in der Form einer Baulast schriftlich anzuerkennen.<br />

Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige<br />

B e s c h l u s s :<br />

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

6


VBA 16.07.2012<br />

TOP 26.6<br />

Neubau eines Einf<strong>am</strong>ilienhauses mit einer Garage und PKW-Stellplatz auf Flst. Nr.<br />

5534/1 an der Bertha-von-Suttner-Straße<br />

Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:<br />

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Bachrain II“ –<br />

Abschnitt westlich des Talhofes 1. Änderung, der noch nicht rechtskräftig ist.<br />

Der Bauantrag wurde kurzfristig <strong>am</strong> 09.07.12 gem. § 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben<br />

während der Planaufstellung) i.V. mit § 52 LBO im vereinfachten Verfahren eingereicht.<br />

Im vereinfachten Verfahren wird insbesondere geprüft, ob das Vorhaben mit den bauplanungsrechtlichen<br />

Bestimmungen vereinbar ist und ob die Abstandsbestimmungen eingehalten<br />

werden.<br />

Für den Bereich ist nach dem künftigen Bebauungsplan eingeschossige Bauweise, geneigtes<br />

Dach mit einer zulässigen Firsthöhe von 8,25 m zulässig.<br />

Beantragt ist ein zweigeschossiges Wohnhaus mit versetztem Pultdach und einer Firsthöhe<br />

von 7,39 m.<br />

Gemäß Ziffer 2.2 sind weitere Vollgeschosse möglich, wenn die entsprechende Gebäudehöhe<br />

eingehalten wird.<br />

Ansonsten kann nach vorläufiger Prüfung davon ausgegangen werden, dass der künftige Bebauungsplan<br />

eingehalten wird.<br />

Die Nachbaranhörung muss noch durchgeführt werden.<br />

Vor Erteilung der Genehmigung durch die Baurechtsbehörde sind von den Antragstellern zudem<br />

die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans in Form einer Baulast schriftlich anzuerkennen.<br />

Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige<br />

B e s c h l u s s :<br />

Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.<br />

7


VBA 16.07.2012<br />

TOP 26.7<br />

Errichtung einer Überdachung <strong>am</strong> Kinderhaus KLEX, Strombergstr. 23<br />

Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:<br />

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Bachrain II“ -<br />

Abschnitt Hinter den Lüssen 1, der noch nicht rechtskräftig ist.<br />

Da das Vordach außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liegt, handelt es sich um ein<br />

genehmigungspflichtiges Vorhaben.<br />

Eine Vorbesprechung mit der Baurechtsbehörde hat stattgefunden. Gegen das Vorhaben bestehen<br />

keine Bedenken.<br />

Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige<br />

B e s c h l u s s :<br />

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Auch der Bau eines Windfangs<br />

wird erlaubt.<br />

8


VBA 16.07.2012<br />

TOP 26.8<br />

Erweiterung Ausstellungsfläche für Wohnwagen und Wohnmobile auf Flste. 5601 und<br />

5601/1, Mercedesstraße<br />

Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:<br />

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Hellebarten“.<br />

Die Antragsunterlagen wurden nach § 51 Abs. 1 und 2 LBO im Kenntnisgabeverfahren eingereicht.<br />

Der angeforderte <strong>am</strong>tliche Lageplan wurde kurzfristig <strong>am</strong> 09.07.12 nachgereicht.<br />

Für die geringfügige Überschreitung der Grundflächenzahl sowie die Verlegung der neuen<br />

Rigole wird der Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung nachgereicht.<br />

Da der Belag wasserdurchlässig mit Schotterrasen ausgeführt wird, kann die Überschreitung<br />

zugelassen werden. Die Verlegung der Rigole und ihre Funktionsfähigkeit wird durch die<br />

Fachbehörde beim Landrats<strong>am</strong>t geprüft.<br />

Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige<br />

B e s c h l u s s :<br />

Dem Vorhaben wird zugestimmt, unter der Voraussetzung, dass die Vorgaben der zuständigen<br />

Fachbehörden (Verlegung der Rigolen) eingehalten werden.<br />

9


VBA 16.07.2012<br />

TOP 27<br />

Bauleitplanung von Nachbargemeinden<br />

hier: Bebauungsplanverfahren "Forchenäcker" der Stadt Lauffen <strong>am</strong> <strong>Neckar</strong><br />

Mit Schreiben vom 20. Juni 2012 teilt die KMB der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Neckar</strong> mit,<br />

dass die Stadt Lauffen <strong>am</strong> <strong>Neckar</strong> beabsichtigt, südlich des Häckselplatzes einen Bebauungsplan<br />

aufzustellen.<br />

Der förmliche Aufstellungsbeschluss wurde von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>am</strong> 23. Mai 2012<br />

gefasst.<br />

Gemäß § 4 Abs.1 BauGB werden die Behörden bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange,<br />

deren Aufgabenbereich durch die künftige Planung berührt werden kann, hiervon frühzeitig<br />

unterrichtet und Ihnen die erstmalige Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 23. Juli<br />

2012 gegeben.<br />

Nach Auskunft der Stadtverwaltung Lauffen <strong>am</strong> <strong>Neckar</strong>, Herr Oberländer, handelt es sich bei<br />

dem Vorhaben um einen sogenannten Dirtpark d.h. eine für Fahrradfahrer gestaltete Erdfläche<br />

bzw. ein unbefestigter Fahrradparcour.<br />

Der Verwaltungs- und Bauausschuss nimmt das Bebauungsplanverfahren „Forchenäcker“<br />

(Dirtpark) der Stadt Lauffen <strong>am</strong> <strong>Neckar</strong> zur Kenntnis.<br />

10


VBA 16.07.2012<br />

TOP 28<br />

Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss<br />

Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss lagen<br />

keine vor.<br />

Zur Beurkundung:<br />

Verwaltungs- und Bauausschuss: Vorsitzender: Schriftführer:<br />

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