Gemeinde Kirchheim a.N. - Gemeinde Kirchheim am Neckar
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VBA 16.07.2012<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchheim</strong> a.N.<br />
Niederschrift<br />
über die Verhandlungen<br />
des<br />
Verwaltungs- und Bauausschusses<br />
Sitzung <strong>am</strong> 16. Juli 2012<br />
Anwesend:<br />
Entschuldigt:<br />
Außerdem anwesend:<br />
Bürgermeister Seibold und 6 <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Uli Bröllos, <strong>Gemeinde</strong>rat Hubert<br />
Deisinger, Reinhard Schromm<br />
Andreas Bezner, Melanie Brändle, Holger<br />
Schön, zu TOP 36, 37 und 39 Frau Hitzbleck,<br />
zu TOP 41 Frau Kauß-Brockmann, Herr Dr.<br />
Schwarz und Herr Schlich<br />
Schriftführer:<br />
Andrea Fritz<br />
Öffentlich<br />
Beginn: 19:00 Uhr<br />
Ende: 19:25 Uhr<br />
Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen:<br />
26. Baugesuche<br />
26.1. Errichtung von 3 Reihenhäusern mit Garagen auf Flst. Nr. 5487 im Paradeißerweg -<br />
veränderte Ausführung der Regenwassermulde, geplante Böschung<br />
26.2. Neubau eines Autohauses mit Werkstatt und Showroom auf Flst. Nr. 5598, Mercedesstraße/Bertha-Benz-Straße<br />
26.3. Antrag auf Nutzungsänderung von einem Wohnraum in einen Gewerberaum, Hinter<br />
der Kirche 21<br />
26.4. Abbruch bestehende Lagerhalle sowie Hallenneubau mit Teilunterkellerung auf Flst.<br />
Nr. 1086, Max-Eyth-Str. 13<br />
26.5. Neubau eines Einf<strong>am</strong>ilienhauses auf Flst. Nr. 5553 an der Petra-Kelly-Straße<br />
26.6. Neubau eines Einf<strong>am</strong>ilienhauses mit einer Garage und PKW-Stellplatz auf Flst. Nr.<br />
5534/1 an der Bertha-von-Suttner-Straße<br />
26.7. Errichtung einer Überdachung <strong>am</strong> Kinderhaus KLEX, Strombergstr. 23<br />
26.8. Erweiterung Ausstellungsfläche für Wohnwagen und Wohnmobile auf Flste. 5601<br />
und 5601/1, Mercedesstraße<br />
27. Bauleitplanung von Nachbargemeinden<br />
hier: Bebauungsplanverfahren "Forchenäcker" der Stadt Lauffen <strong>am</strong> <strong>Neckar</strong><br />
28. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss<br />
1
VBA 16.07.2012<br />
TOP 26<br />
Baugesuche<br />
TOP 26.1<br />
Errichtung von 3 Reihenhäusern mit Garagen auf Flst. Nr. 5487 im Paradeißerweg -<br />
veränderte Ausführung der Regenwassermulde, geplante Böschung<br />
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:<br />
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Ehewiesen“ –<br />
Änderung und nordwestliche Erweiterung (Teilstück Rosenpark).<br />
Der Käufer des nördlichen Eckhauses beabsichtigt eine Abböschung an der nördlichen Nachbargrenze.<br />
Die ursprünglich geplante Mulde soll entfallen.<br />
Im Mai 2012 hat bereits ein Vororttermin mit einem Vertreter des Landrats<strong>am</strong>ts, Fachbereich<br />
Umwelt/Wasserwirtschaft stattgefunden. Unter bestimmten Voraussetzungen wurde eine Verschiebung<br />
der Erdböschung an der nördlichen Hausseite für möglich gehalten. Die Antragsteller<br />
wurden aufgefordert, einen Befreiungsantrag über die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchheim</strong> an das Baurechts<strong>am</strong>t<br />
des Landrats<strong>am</strong>tes zu stellen.<br />
Nach kurzer Diskussion ergeht bei einer Enthaltung (<strong>Gemeinde</strong>rätin Riecker) der<br />
B e s c h l u s s :<br />
Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, unter der Voraussetzung, dass<br />
die zuständige Fachbehörde zustimmt und die Vorgaben eingehalten werden.<br />
2
VBA 16.07.2012<br />
TOP 26.2<br />
Neubau eines Autohauses mit Werkstatt und Showroom auf Flst. Nr. 5598, Mercedesstraße/Bertha-Benz-Straße<br />
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:<br />
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hellebarten“ – 1.<br />
Änderung, der noch nicht rechtskräftig ist.<br />
Die Garagen mit einer Höhe von 3,5 m liegen teilweise außerhalb des Baufensters.<br />
Nach Ziffer 6.1 des Bebauungsplans dürfen Garagen ausnahmsweise auf der unüberbaubaren<br />
Grundstücksfläche errichtet werden, wenn ein Stauraum von mind. 5.0 m zur Straßenbegrenzungslinie<br />
eingehalten und Pflanzgebote berücksichtigt werden.<br />
Das Flachdach der Garagen wird gemäß Bebauungsplan begrünt.<br />
Das Betriebsgebäude erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 7 Grad, wobei es optisch<br />
als Flachdachbau erscheint.<br />
Zu- und Abfahrten zu den Erschließungsstraßen sind gem. Ziffer 6.3 des Bebauungsplans bis<br />
8 m Breite zulässig. Ausnahmsweise sind weitere bis 6 m Breite zulässig, wenn betriebsbedingte<br />
Situationen dies erforderlich machen.<br />
Nach vorläufiger Prüfung kann davon ausgegangen werden, dass die Festsetzungen des künftigen<br />
Bebauungsplans eingehalten werden.<br />
Da der maßgebliche Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig ist, sind vom Antragsteller vor<br />
Erteilung der Baugenehmigung die Festsetzungen des Bebauungsplans in Form einer Baulast<br />
schriftlich anzuerkennen.<br />
Nach kurzer Diskussion ergeht bei einer Enthaltung (<strong>Gemeinde</strong>rätin Riecker) der<br />
B e s c h l u s s :<br />
Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
3
VBA 16.07.2012<br />
TOP 26.3<br />
Antrag auf Nutzungsänderung von einem Wohnraum in einen Gewerberaum, Hinter<br />
der Kirche 21<br />
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:<br />
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hinter der Kirche“<br />
– 1. Änderung.<br />
Gemäß Bebauungsplan handelt es sich um ein allgemeines Wohngebiet.<br />
Nach § 4 BauNVO sind nicht störende Handwerksbetriebe zulässig bzw. können ausnahmsweise<br />
sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen werden.<br />
Es ist beabsichtigt einen Raum im OG des Wohngebäudes gewerblich zu nutzen. Nebenberuflich<br />
sollen als Kleingewerbe Kosmetikbehandlungen angeboten werden. Arbeitnehmer werden<br />
nicht beschäftigt.<br />
Zuständige Fachbehörden werden durch die Baurechtsbehörde beteiligt. Eventuelle Auflagen<br />
werden Bestandteil der Baugenehmigung.<br />
Ob gegebenenfalls für die neue Nutzung ein zusätzlicher Stellplatz erforderlich ist, wird von<br />
der Baurechtsbehörde geprüft.<br />
Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke haben dem Vorhaben schriftlich zugestimmt.<br />
Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige<br />
B e s c h l u s s :<br />
Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
4
VBA 16.07.2012<br />
TOP 26.4<br />
Abbruch bestehende Lagerhalle sowie Hallenneubau mit Teilunterkellerung auf Flst.<br />
Nr. 1086, Max-Eyth-Str. 13<br />
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:<br />
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Loch-Seele-<br />
Ehewiesen“ – 5. Änderung.<br />
In der Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses <strong>am</strong> 13.02.2012 wurde das Vorhaben<br />
vorberaten.<br />
Eine Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze wurde in Aussicht gestellt, sofern der<br />
Mindestabstand von 20 m zur Bundesstraße eingehalten wird.<br />
Die bestehende Lagerhalle wird abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt. Die Baugrenze<br />
wird um 2.44 m überschritten. Der geforderte Mindestabstand zur B 27 wird mit 20,33 m eingehalten.<br />
Laut Bebauungsplan sind Flachdächer extensiv mit einer standortgerechten Gräser-<br />
Kräuter-Mischung zu begrünen.<br />
Ansonsten kann nach erster Prüfung davon ausgegangen werden, dass die Festsetzungen des<br />
Bebauungsplans eingehalten werden.<br />
Nach kurzer Diskussion ergeht bei einer Gegenstimme (<strong>Gemeinde</strong>rätin Riecker) der<br />
B e s c h l u s s :<br />
Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
5
VBA 16.07.2012<br />
TOP 26.5<br />
Neubau eines Einf<strong>am</strong>ilienhauses auf Flst. Nr. 5553 an der Petra-Kelly-Straße<br />
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:<br />
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplans<br />
„Bachrain II“ – Abschnitt westlich des Talhofes 1. Änderung.<br />
Die Bauvorlagen wurden <strong>am</strong> 05.07.12 gem. § 51 Abs. 1 und 2 LBO im Kenntnisgabeverfahren<br />
eingereicht.<br />
Da der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig ist, wird der Antrag gem. § 33 BauGB (Zulässigkeit<br />
von Vorhaben während der Planaufstellung) im vereinfachten Verfahren nachgereicht.<br />
Im künftigen Bebauungsplan ist für das Grundstück eingeschossige Bauweise mit einer Firsthöhe<br />
von 8,25 m und geneigtem Dach ( 22 bis 32 Grad) festgelegt.<br />
Für die geplante Dachneigung von 38 Grad bei einer Firsthöhe 7,30 m wird Befreiung beantragt.<br />
Dies entspricht den Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplans.<br />
Ansonsten kann nach vorläufiger Prüfung davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben<br />
dem Bebauungsplan entspricht.<br />
Vor Genehmigung durch die Baurechtsbehörde sind vom Antragsteller die Festsetzungen des<br />
künftigen Bebauungsplans in der Form einer Baulast schriftlich anzuerkennen.<br />
Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige<br />
B e s c h l u s s :<br />
Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
6
VBA 16.07.2012<br />
TOP 26.6<br />
Neubau eines Einf<strong>am</strong>ilienhauses mit einer Garage und PKW-Stellplatz auf Flst. Nr.<br />
5534/1 an der Bertha-von-Suttner-Straße<br />
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:<br />
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Bachrain II“ –<br />
Abschnitt westlich des Talhofes 1. Änderung, der noch nicht rechtskräftig ist.<br />
Der Bauantrag wurde kurzfristig <strong>am</strong> 09.07.12 gem. § 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben<br />
während der Planaufstellung) i.V. mit § 52 LBO im vereinfachten Verfahren eingereicht.<br />
Im vereinfachten Verfahren wird insbesondere geprüft, ob das Vorhaben mit den bauplanungsrechtlichen<br />
Bestimmungen vereinbar ist und ob die Abstandsbestimmungen eingehalten<br />
werden.<br />
Für den Bereich ist nach dem künftigen Bebauungsplan eingeschossige Bauweise, geneigtes<br />
Dach mit einer zulässigen Firsthöhe von 8,25 m zulässig.<br />
Beantragt ist ein zweigeschossiges Wohnhaus mit versetztem Pultdach und einer Firsthöhe<br />
von 7,39 m.<br />
Gemäß Ziffer 2.2 sind weitere Vollgeschosse möglich, wenn die entsprechende Gebäudehöhe<br />
eingehalten wird.<br />
Ansonsten kann nach vorläufiger Prüfung davon ausgegangen werden, dass der künftige Bebauungsplan<br />
eingehalten wird.<br />
Die Nachbaranhörung muss noch durchgeführt werden.<br />
Vor Erteilung der Genehmigung durch die Baurechtsbehörde sind von den Antragstellern zudem<br />
die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans in Form einer Baulast schriftlich anzuerkennen.<br />
Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige<br />
B e s c h l u s s :<br />
Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.<br />
7
VBA 16.07.2012<br />
TOP 26.7<br />
Errichtung einer Überdachung <strong>am</strong> Kinderhaus KLEX, Strombergstr. 23<br />
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:<br />
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Bachrain II“ -<br />
Abschnitt Hinter den Lüssen 1, der noch nicht rechtskräftig ist.<br />
Da das Vordach außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liegt, handelt es sich um ein<br />
genehmigungspflichtiges Vorhaben.<br />
Eine Vorbesprechung mit der Baurechtsbehörde hat stattgefunden. Gegen das Vorhaben bestehen<br />
keine Bedenken.<br />
Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige<br />
B e s c h l u s s :<br />
Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Auch der Bau eines Windfangs<br />
wird erlaubt.<br />
8
VBA 16.07.2012<br />
TOP 26.8<br />
Erweiterung Ausstellungsfläche für Wohnwagen und Wohnmobile auf Flste. 5601 und<br />
5601/1, Mercedesstraße<br />
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:<br />
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Hellebarten“.<br />
Die Antragsunterlagen wurden nach § 51 Abs. 1 und 2 LBO im Kenntnisgabeverfahren eingereicht.<br />
Der angeforderte <strong>am</strong>tliche Lageplan wurde kurzfristig <strong>am</strong> 09.07.12 nachgereicht.<br />
Für die geringfügige Überschreitung der Grundflächenzahl sowie die Verlegung der neuen<br />
Rigole wird der Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung nachgereicht.<br />
Da der Belag wasserdurchlässig mit Schotterrasen ausgeführt wird, kann die Überschreitung<br />
zugelassen werden. Die Verlegung der Rigole und ihre Funktionsfähigkeit wird durch die<br />
Fachbehörde beim Landrats<strong>am</strong>t geprüft.<br />
Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige<br />
B e s c h l u s s :<br />
Dem Vorhaben wird zugestimmt, unter der Voraussetzung, dass die Vorgaben der zuständigen<br />
Fachbehörden (Verlegung der Rigolen) eingehalten werden.<br />
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VBA 16.07.2012<br />
TOP 27<br />
Bauleitplanung von Nachbargemeinden<br />
hier: Bebauungsplanverfahren "Forchenäcker" der Stadt Lauffen <strong>am</strong> <strong>Neckar</strong><br />
Mit Schreiben vom 20. Juni 2012 teilt die KMB der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Neckar</strong> mit,<br />
dass die Stadt Lauffen <strong>am</strong> <strong>Neckar</strong> beabsichtigt, südlich des Häckselplatzes einen Bebauungsplan<br />
aufzustellen.<br />
Der förmliche Aufstellungsbeschluss wurde von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>am</strong> 23. Mai 2012<br />
gefasst.<br />
Gemäß § 4 Abs.1 BauGB werden die Behörden bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange,<br />
deren Aufgabenbereich durch die künftige Planung berührt werden kann, hiervon frühzeitig<br />
unterrichtet und Ihnen die erstmalige Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 23. Juli<br />
2012 gegeben.<br />
Nach Auskunft der Stadtverwaltung Lauffen <strong>am</strong> <strong>Neckar</strong>, Herr Oberländer, handelt es sich bei<br />
dem Vorhaben um einen sogenannten Dirtpark d.h. eine für Fahrradfahrer gestaltete Erdfläche<br />
bzw. ein unbefestigter Fahrradparcour.<br />
Der Verwaltungs- und Bauausschuss nimmt das Bebauungsplanverfahren „Forchenäcker“<br />
(Dirtpark) der Stadt Lauffen <strong>am</strong> <strong>Neckar</strong> zur Kenntnis.<br />
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VBA 16.07.2012<br />
TOP 28<br />
Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss<br />
Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss lagen<br />
keine vor.<br />
Zur Beurkundung:<br />
Verwaltungs- und Bauausschuss: Vorsitzender: Schriftführer:<br />
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