Vorschau - Kita-Rasselbande.com
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Unterhaltsberechtigte Kinder (Geschwisterkinder bis 18 Jahre), die z.Zt. gemeinsam mit dem/den<br />
für sie Sorgeberechtigten in einem Haushalt leben und über keine eigenen Einkünfte verfügen:<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
Name des Kindes Geburtsdatum Kind besucht folgende <strong>Kita</strong> in Neuenhagen<br />
Unterhaltszahlungen an außerhalb des Haushalts lebende Kinder und Elternteile (durch entsprechende<br />
Nachweise / Kontoauszug zu belegen)<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
Name des Kindes Geburtsdatum Gezahlter Unterhalt<br />
Wir/Ich versichern/versichere, dass meine/unsere o. g. Angaben richtig und vollständig sind<br />
___________ ___________________________ ________________________<br />
Datum<br />
Unterschriften beider Personensorgeberechtigten<br />
Erläuterungen:<br />
Alle Angaben zu Einkommen und Unterhalt sind durch geeignete Nachweise zu belegen.<br />
Für die Berechnung der Gebühr ist das aktuelle Jahreseinkommen der Eltern maßgebend. Das<br />
Jahreseinkommen ermittelt sich aus dem Zwölffachen des Durchschnittswertes des nach § 5 <strong>Kita</strong>-<br />
Gebührensatzung ermittelten Monatseinkommens.<br />
Zur Ermittlung des Jahreseinkommens sind der Gemeindeverwaltung geeignete Nachweise (Verdienstabrechnungen,<br />
Arbeitslosengeldbescheid etc.) der letzen drei Monate vorzulegen. Keine Steuerbescheide!<br />
Die entsprechenden Nachweise sind in Kopie beizufügen!<br />
Bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ist eine eidesstattliche Selbstauskunft zum Jahreseinkommen<br />
vorzulegen.<br />
Zu sonstigen Einnahmen gehören alle Geldbezüge, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen.<br />
Kindergeld wird dem Einkommen bzw. sonstigen Einkünften nicht zugerechnet.